Archiv für den Monat: September 2014

Weltalphabetisierungstag

Liebe Leser,

heute mal was zum Thema lesen und schreiben…

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Förderer!
Zum Weltalphabetisierungstag öffnen wir wieder unsere Türen für alle Interessierten.
Wir laden Sie herzlich zu unserem Tag der offenen Tür am Freitag, den
12.09.2014 von 14 – 18 Uhr im Herrnhuter Weg 16 in Neukölln ein.
Lernen Sie uns und unsere Arbeit kennen. Sie haben die Gelegenheit, sich umzuschauen, sich zu informieren und auszutauschen.
Kommen Sie ins Gespräch mit den Kolleginnen vom Arbeitskreis Orientierungs- und Bildungshilfe e.V. (AOB), den Mitarbeiterinnen des Grund-Bildungs-Zentrums und der Koordinatorin des Neuköllner Alpha-Bündnis.
Fragen Sie nach, was die Selbsthilfegruppe ABC Berlin bietet, und lauschen Sie im Leseraum den Geschichten unserer Lerner.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Mit besten Grüßen
Ihr Team von Lesen und Schreiben e.V.

Lesen und Schreiben e.V.
Herrnhuter Weg 16
12043 Berlin
Germany

E-Mail: info@lesen-schreiben.com
Web: www.lesen-schreiben.com
Tel.: +49-30-6874081
Fax: +49-30-6869392

Programmierkurs für Frauen und Mädels

Liebe Bloggemeinde,

heute habe ich etwas für Frauen die sich in Programmierdingen gern weiterbilden möchten. Das geht ganz bequem von daheim aus.
Somit ist dies eine Chance für die Frau, die einen Haushalt zu führen und Kinder zu erziehen hat, eine gute Möglichkeit, sich weiter fortzubilden.
Die Website zum Programmierkurs: http://she.codes

Workshop für Mütter mit Behinderung

Liebe Bloggemeinde,

hier eine Info für Mütter mit Behinderung. Im Netzwerk-behinderter Frauen findet ein Mütterworkshop am 13.09.2014 um 15.00h – 18.00h statt. Das kann für die Eine oder Andere sehr hilfreich sein. Bitte seit so nett und gebt das Workshopangebot an interessierte Mütter weiter.
Vielen Dank
    Silja

Hier die Workshop Info: “Alles unter einen Hut bringen”
Müttern mit Behinderung wird oft erhebliche Skepsis entge­gengebracht.
Dieser besondere Druck, sich selbst und ande­ren beweisen zu müssen, eine gute Mutter zu sein, kann zu tatsächlicher Überforderung führen, zumal das Erkämpfen von adäquater Unterstützung wie Elternassistenz nach wie vor mühsam ist. Wie kann es gelingen, sich selbst, den Kindern und mögli­cherweise einer Partnerschaft gerecht zu werden? Wie können wir verantwortungsvoll mit unseren Grenzen umgehen, mit unseren körperlichen und seelischen Kräften?

Wie kriegen wir “alles unter einen Hut”, um die Zeit mit Kind auch zu
genießen? Zum Abschluss ihrer dreijährigen Begleitung der Müttergruppe lädt Fiede Kranz ein, sich darüber auszutauschen und gemein­sam neue Wege zu finden.

Termin: Samstag, 13. September 2014, 15.00 bis 18.00 Uhr
Ort: Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V., Leinestraße 51, 12049 Berlin
Teilnehmerinnen: Mütter mit Behinderungen
Teilnahmebeitrag: 3 Euro (Vereinsfrauen 1,50 Euro)
Anmeldeschluss: Mittwoch, 10. September 2014
Tel. 030 – 617 09 167
Fax: 030 – 67 96 83 20
E-Mail: info@netzwerk-behinderter-frauen-berlin.de
Web: www.netzwerk-behinderter-frauen-berlin.de

Seminar – Assistenzkräfte

Liebe Leser,

am 10. und 11.10,2014 findet in Marburg ein Seminar zum Thema Assistenzkräfte statt.
Schulbegleiter, Vorlesekräfte, Arbeits- und Alltagsassistenz
Infos und Anmeldung unter:
Tel.: 06421/ 606 303
E-Mail: fortbildung@blista.de
Web: www.blista.de/bildung/fortbildung

Gruß
    Silja

Ausstellung mit AWO Malern

Liebe Bloggemeinde,

nun etwas in eigener Sache.
Mit den AWO-Malern des FALK-Club stelle ich gemeinsam aus.
Ab Samstag den 06.09.2014 habt Ihr die Möglichkeit unsere Werke bis 10.10.2014 zu betrachten.
In der Galerie Martinski Fine Arts, Gneisenaustraße 64, 10961 Berlin Kreuzberg.
Die Eröffnung ist am Samstag den 06.09.2014 um 14 Uhr
und Ihr alle seid herzlich eingeladen.
Musik gibt´s auch. ;-)

Bis denn …

Demenz – Pflegestufe 0

Liebe Bloggemeinde,

das was ich nun als Info Euch mitzuteilen habe, wird für den Einen oder Anderen von Euch sehr wichtig sein.
Pflegestufe (0) für Menschen die an Demenz erkrankt sind.
Hier also die Info:

Was ist die Pflegestufe null?
Mit der “Pflegestufe null” erhalten Pflegebedürftige Leistungen, die unter keine andere Pflegestufe fallen. Sie richtet sich vor allem an Menschen mit Demenz.

Die Betreuung eines Menschen mit Demenz lässt sich schlecht zeitlich fassen. Obwohl die Familie mitunter rund um die Uhr auf ihn achtgeben muss, erhält der Betroffene oft keine Pflegestufe. “Angehörige sollten trotzdem bei der Pflegekasse des Kranken einen Antrag stellen”, rät Pflegegutachterin Melanie Schürjan aus Weißling. Bescheinigt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), dass der Demenzpatient sehr viel Fürsorge benötigt, erhält der Versicherte Betreuungsgeld – je nach Unterstützungsbedarf 100 oder 200 Euro monatlich.

“Dieses Geld zahlt die Kasse nicht bar, sondern verrechnet es mit Leistungen, die der Alzheimerpatient in Anspruch nimmt”, sagt Schürjan. Das kann zum Beispiel die stundenweise Betreuung durch eine Fachkraft oder der Besuch einer Tagespflegestätte sein. Bei Anspruch auf Betreuungsgeld kann der Demenzkranke weitere Leistungen beantragen, selbst wenn er nicht die Voraussetzungen für Pflegestufe eins erfüllt. “Daher der Name Pflegestufe null”, erklärt Schürjan. Der Versicherte erhält zusätzlich pro Monat 120 Euro Pflegegeld – oder 225 Euro, wenn er einen Pflegedienst beauftragt. Außerdem hat er Anspruch auf Verhinderungspflege und Zuschüsse, um die Wohnung anzupassen.

Quelle. http://www.apotheken-umschau.de/

Rauchmelder mit Lichtsignalen

Liebe Bloggemeinde,

heute wieder eine Info, die für Menschen die wenig oder gar nichts mehr hören können, lebensnotwendig ist; Rauchmelder mit Lichtsignalen.
Hier die Info vom BBSB-Inform:
Rauchmelder mit Lichtsignalen sind Hilfsmittel

Die Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für
gehörlose Menschen übernehmen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit einem Urteil vom 18.06.2014 entschieden.

Die Rauchmelder mit Lichtsignalen waren dem Kläger zuvor vertragsärztlich verordnet worden, die zuständige Krankenkasse hatte die Kostenübernahme jedoch abgelehnt. Sie hatte argumentiert, dass Rauchmelder kein Grundbedürfnis seien. Das sahen das Sozialgericht und das Landessozialgericht genau so. Das Bundessozialgericht (BSG) begründete die Entscheidung damit, dass spezielle Rauchmelder einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis dienten und in mittlerweile dreizehn von sechzehn Bundesländern bauordnungsrechtlich vorgeschrieben seien. Sie ermöglichten gehörlosen Versicherten in der angepassten Ausführung ein von fremder Hilfe unabhängiges und selbstständiges Wohnen. Damit sei entgegen der Argumentation der Krankenkasse ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen.

Gehörlose Menschen hatten sich in der Vergangenheit nach einer Ablehnung durch ihre Krankenkassen an die Sozialhilfeträger gewandt, die an die Krankenkassen zurück verwiesen.

Das Urteil des BSG legt nun klar fest, dass es sich bei Rauchmeldern für Gehörlose um ein Hilfsmittel nach § 33 SGB IV handelt. Damit sind die Kassen in der Pflicht.

Das BSG-Urteil finden Sie unter folgendem Link: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13510&linked=urt.

Die Entscheidungsgründe des BSG lassen sich auch auf taubblinde Menschen übertragen. Sie benötigen statt der üblichen auditiven und der speziellen visuellen Signalisierung eine haptische Signalisierung der Warnung bei einer Rauchentwicklung.