Änderungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 01.01.2020

“Betrifft es mich? Was muss ich tun?” Zum 1. Januar treten Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in Kraft. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), erlassen am 23. Dezember 2016, beinhaltet umfangreiche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen. Es trat bzw. tritt in vier Stufen in Kraft (2017, 2018, 2020 und 2023). Die dritte Stufe kommt nun zum 1. Januar 2020 und bringt weitere grundsätzliche Änderungen mit sich. Besonders viel ändert sich für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen (“besondere Wohnformen”). Ab 2020 werden etwa Leistungen der Existenzsicherung (Miete, Barbetrag) und der Eingliederungshilfe (Betreuung, Assistenz) voneinander getrennt.

Nun gibt es sicherlich wieder viele Betroffene, die Fragen haben, einen Antrag stellen müssen oder ein Konto brauchen.

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