Angehörigen-Entlastungsgesetz: Politischer Erfolg für behinderte Menschen und ihre Angehörigen!

Liebe Leserinnen und Leser,

gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen behinderter Menschen hat sich der DBSV in den letzten Monaten für die Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes eingesetzt. Massive Bedenken von Ländern und Kommunen waren zu überwinden. Die Mühe hat sich gelohnt: Letzten Freitag hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es wird zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Eine zentrale Regelung betrifft die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Sie wird über das Jahr 2022 hinaus finanziert und damit zu einem Regelangebot für behinderte Menschen.

Mit dem Gesetz wird weiterhin geregelt, dass das Sozialamt auf das Einkommen volljähriger Kinder, deren Eltern Sozialhilfe z. B. zur Deckung ihrer Pflegekosten oder auch in Form der Blindenhilfe erhalten, erst dann zurückgreifen dürfen, wenn deren Bruttoeinkommen jeweils 100.000 Euro übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen sozialhilfebedürftigen Kindern. Dabei gilt: Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörden ein Einkommen über der Schwelle vermuten, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen. Erhält man als volljähriger behinderter Mensch Eingliederungshilfeleistungen, wird auf das Einkommen und Vermögen der Angehörigen künftig gar nicht mehr zurückgegriffen.

Besonders hat sich der DBSV auch für eine Regelung beim Recht auf Arbeitsassistenz eingesetzt: “Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass die Höhe der Aufwendungen für eine Arbeitsassistenz nicht im Ermessen der Integrationsämter steht”, freut sich DBSV-Rechtsreferentin Christiane Möller “Damit wird vielen blinden und sehbehinderten Berufstätigen in der Praxis geholfen, die in der Vergangenheit häufig darum ringen mussten, dass ihnen alle mit der Beschäftigung ihrer Assistenzkraft entstehenden Aufwendungen ersetzt werden”.

Der DBSV und seine Landesvereine danken allen, die mitgeholfen haben, diesen Erfolg zu erreichen.
Quelle: dbsv

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