Blindengeld und weitere Zahlungen ab 1. Juli 2015

Der Bundesrat hat einer Rentenerhöhung ab dem 1. Juli 2015 zugestimmt. Da Blindenhilfe und Blindengeld an den Rentenwert gekoppelt sind, verändern sich die Beträge ebenfalls jeweils zum 1. Juli.
Die Blindenhilfe hat sich ab 1. Juli 2015 auf 653,94 Euro erhöht (bisher: 640,51Euro).
Das Blindengeld beträgt ab 1. Juli 2015 523,15 Euro (bisher 512,41 Euro)..
Bei Blindheit und gleichzeitiger Gehörlosigkeit (Taubblindheit) werden weiterhin 1.189,00 Euro gezahlt.
Das Pflegegeld wegen hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit beträgt 130,79 Euro (bisher: 128,10 Euro).
Liegen beide Behinderungen gleichzeitig vor, beträgt das Pflegegeld 261,58 Euro (bisher 256,20 Euro).
Auf das Pflegegeld werden weiterhin Leistungen aus der Pflegeversicherung angerechnet, und zwar bei Pflegestufe I 146,40 Euro und bei Pflegestufe II oder III 183,20 Euro.
In Einrichtungen werden ab 1. Juli 2015 folgende Leistungen gewährt:
- bei Blindheit 261,58 Euro (bisher 256,21 Euro).
- bei Blindheit und gleichzeitiger Gehörlosigkeit unverändert 594,50 Euro,
- bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit 65,40 Euro (bisher 64,05 Euro) und
- bei hochgradiger Sehbehinderung und gleichzeitiger Gehörlosigkeit 130,79 Euro (bisher 128,10 Euro).

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