Interview mit Verena Bentele – Menschenrechte

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“Es gibt ein Menschenrecht auf ein sicheres und gewaltfreies Leben”– Interview mit Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Frauen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen bedürfen eines besonderen Schutzes vor sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt, denn sie sind deutlich häufiger betroffen als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. In der Ansprache muss dabei auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Frauen eingegangen werden. Im Interview erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Verena Bentele, worin die besonderen Herausforderungen beim Schutz dieser Frauen liegen und wie ihnen bessere geholfen werden kann.

Frau Bentele, worin liegen die besonderen Herausforderungen, Frauen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen?

Eins vorweg: Es gibt ein Menschenrecht auf ein sicheres und gewaltfreies Leben. Doch Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich oft von Gewalt betroffen. Um besseren Schutz zu ermöglichen, müssen wir die unterschiedlichen Bedarfe der Frauen beachten: Eine Frau im Rollstuhl braucht etwa andere Informationen als ein junges Mädchen mit einer so genannten Lernbehinderung.

Welche Bedarfe haben Frauen in Einrichtungen?

In Wohneinrichtungen und Werkstätten ist wichtig zu vermitteln, wie Gewalt aussieht und dass sie nicht erduldet werden muss. Vielmehr geht es um Aufklärung darüber, wo und wie die einzelnen Frauen Grenzen ziehen können und wer ihnen Unterstützung bietet. Es braucht kompetente Ansprechpartnerinnen vor Ort, etwa in Form der Frauenbeauftragten. Die Informationen sollten barrierefrei zugänglich sein, beispielsweise in Gebärdensprache und in Leichter Sprache. Für Einrichtungen, in denen Flüchtlinge aufgenommen werden, werden derzeit Schutzkonzepte erarbeitet. Die Angebote hier müssen kultursensibel gemacht werden. Dazu brauchen die Beraterinnen vor Ort gute Schulungen.

Wie können wir Hilfesysteme zugänglich machen?

Einerseits, indem wir mehr für sie werben, also ihre Bekanntheit erhöhen. Andererseits, indem wir sie in jeder Hinsicht barrierefrei machen: Informationen müssen in Leichter Sprache vorliegen, für Sinnesgeschädigte zugänglich sein, beispielsweise mittels Gebärdensprache, und in verschiedenen Sprachen angeboten werden. Räume müssen barrierefrei erreichbar sein. Außerdem gilt es, verlässliche Strukturen anzubieten, die durch kontinuierliche Arbeit bekannt werden, und die nötige Sensibilität für das Thema und die Bedarfe der Hilfesuchenden zu schaffen. Wichtig ist außerdem eine entsprechende örtliche Vernetzung. Es gibt bereits viele gute Beispiele aus der Praxis, sei es das bundesweite Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”, Notruf-Apps und auch das Modellprojekt “SuSe – Sicher und selbstbestimmt. Frauen und Mädchen mit Behinderung stärken”.

Wie kann das Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” Betroffene mit Behinderungen beraten und unterstützen?

Indem die Frauen das Hilfetelefon barrierefrei erreichen können: Beratung ist per Telefon oder online möglich, ebenso in verschiedenen Sprachen u.a. auch in Gebärdensprache und Leichter Sprache. Das Hilfetelefon ist oft die erste Anlaufstelle, um über erlebte Gewalt zu sprechen. Frauen mit Behinderungen können dort erfahren, welche konkreten Unterstützungsangebote wie Frauenschutzeinrichtungen oder spezialisierte Beratungsstellen es am Wohnort gibt. Das umfangreiche Angebot des Hilfetelefons setzt ein deutliches Zeichen für alle Menschen in der Gesellschaft, dass Gewalt nicht akzeptiert wird und Betroffene und deren Angehörige eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten.

Was bedeutet die Reform des Sexualstrafrechts für Frauen mit Behinderung?

Durch die Änderungen wird das Prinzip “Nein-heißt-Nein” in das Sexualstrafrecht aufgenommen. Damit wird ein Paradigmenwechsel vollzogen und es werden Schutzlücken geschlossen. In Zukunft ist jede sexuelle Handlung strafbar, wenn sich der Täter über “den erkennbaren Willen” des Opfers hinwegsetzt. Das bedeutet, auch wenn das Opfer sich nicht aktiv wehrt, aber zu weinen beginnt oder sonst wie durch Worte oder Gesten ausdrückt, dass es mit einer sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, kann ein sexueller Übergriff als Vergewaltigung gewertet werden.
Es wirkt künftig auch strafverschärfend, wenn ein Täter die Situation ausnutzt, dass eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung keinen Willen bilden oder äußern kann. Beim Missbrauch widerstandsunfähiger Menschen ist in Zukunft eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorgesehen. Damit wird eine seit langem auch von mir kritisierte Ungleichbehandlung widerstandsunfähiger Opfer beendet.

Was kann man tun um Frauen mit Behinderungen stark zu machen, zu empowern?

Empowerment ist ein gutes und wichtiges Konzept. Dazu gehört es, das Selbstbewusstsein der Frauen und Mädchen zu stärken, durch die Förderung von Talenten, durch die Stärkung der eigenen Körperwahrnehmung, beispielsweise beim Sport, und auch durch Selbstverteidigungskurse. Empowerment wird auch dadurch erreicht, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen über ihre Rechte aufgeklärt werden. Und nicht zuletzt ist es wichtig, Gleichberechtigung in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen durchzusetzen. Dadurch werden Frauen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen gestärkt.

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