Marrakesch-Vertrag: Nach jahrelangem Stillstand Bewegung in der Europäischen Union

Liebe Leserinnen und Leser,

am 30. September ist der Marrakesch-Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Kraft getreten. Das völkerrechtliche Übereinkommen, das vor mehr als drei Jahren verabschiedet wurde, legt Ausnahmeregelungen im Urheberrecht fest, um die Produktion und den grenzüberschreitenden Austausch barrierefreier Literatur zu erleichtern. Zur Gültigkeit und Anwendung kommt der Vertrag allerdings nur in Staaten, die ihn ratifiziert haben. Deutschland oder die Europäische Union (EU) als größter Produzent barrierefreier Literatur gehören bisher nicht dazu.

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten können sich nicht darauf einigen, wer den Vertrag ratifizieren muss: jedes Land für sich, die EU und alle EU-Mitgliedsstaaten oder die EU im Namen aller EU-Staaten. In diesem mehrjährigen Streit zeichnet sich nun eine Lösung ab. Der Generalanwalt der EU hat erklärt, dass die EU die Alleinkompetenz für die Ratifizierung hat. Dies würde bedeuten, dass der Marrakesch-Vertrag mit der Ratifizierung durch die EU in allen Mitgliedsstaaten in das nationale Urheberrecht implementiert werden muss. Die Meinung des Generalanwaltes muss durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt werden, was bis Ende des Jahres zu erwarten ist.

Am 14. September hat die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge veröffentlicht, die den Rechtsrahmen des Marrakesch-Vertrages nach erster Begutachtung zufriedenstellend abbilden. Diese Vorschläge, die den Austausch barrierefreier Literatur innerhalb der EU und zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten regeln, waren gestern Gegenstand eines Gesprächs, zu dem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingeladen hatte. Neben Vertretern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der Schulbuchverlagsgesellschaft, der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, des Mitarbeiterstabs der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und des Vereins für Legasthenie nahmen Prof. Dr. Thomas Kahlisch, Christiane Möller und Jessica Schröder für den DBSV und die Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus) an dem Termin teil.

Alle Vertreter begrüßten die Gesetzesinitiativen der Europäischen Kommission und wollen sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Marrakesch-Vertrag zeitnah ratifiziert und umgesetzt wird. Allerdings besteht in grundsätzlichen Fragen noch erheblicher Klärungsbedarf. So werden unterschiedliche Definitionen von Barrierefreiheit zugrunde gelegt. Dies führt zu unterschiedlichen Ansichten über die Verfügbarkeit von barrierefreier Literatur auf dem kommerziellen Buchmarkt und, damit verbunden, zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Lizenzierung der Übertragung in barrierefreie Formate. Insbesondere die Verlage sehen die Gefahr der Piraterie oder missbräuchlichen Vervielfältigung, wenn die Umsetzung des Marrakesch-Vertrages nicht streng genug überwacht wird. Auch die Erweiterung des Nutzerkreises auf lesebehinderte Personen bereitet den Rechteinhabern Sorge, da hier eindeutige Diagnoseverfahren gefunden werden müssen, um die Personen zu klassifizieren.

Der DBSV und Medibus haben in dem Gespräch betont, dass sich die Ausnahmeregelungen im deutschen Urheberrecht zugunsten der Blindenbibliotheken bewährt haben und dass es zusätzlich gute Kooperationen mit Buchverlagen gibt. Für eine angemessene Literaturversorgung blinder und sehbehinderter Menschen im In- und Ausland sei ein unbürokratisches Verfahren unerlässlich. “Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie unsere Forderungen und Bedenken angemessen berücksichtigt und Verlagsinteressen zum Schutz des geistigen Eigentums nicht dem Interesse blinder und sehbehinderter Menschen überordnet”, bringt Jessica Schröder, DBSV-Referentin für internationale Zusammenarbeit, die Verbandsposition auf den Punkt.

Laut BMJV ist mit einer Ratifizierung und Überführung des Marrakesch-Vertrages in EU-Recht nicht vor Ende 2017 zu rechnen. Zunächst müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (Regierungen der EU-Staaten) über die Gesetzesinitiativen beraten und abstimmen, bevor diese vom Europäischen Parlament verabschiedet werden können.

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Irene Klein
Volker Lenk
Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
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