Merkzeichen für Taubblindheit eingeführt

Liebe Bloggemeinde,

seit Anfang dieses Jahres gibt es das Merkzeichen TBL zum Eintrag in den amtlichen Schwerbehindertenausweis. Personen welche mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 allein wegen ihrer Sehbeeinträchtigung, sowie einen GdB von mindestens 70 wegen eines zusätzlichen Hörverlustes haben, können es erhalten.

Das Merkzeichen muss schriftlich beantragt werden. Mit dem Merkzeichen können sie die Berechtigung zur Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr nachweisen. Bei der Beantragung des Merkzeichen TBL unterstützen sie als Mitglied des BBSB gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialabteilungen.
Sie erreichen sie im für sie zuständigen BBZ.
Wir empfehlen Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, das Merkzeichen zu beantragen. Nach und nach wird es sich als Nachweis für Taubblindheit durchsetzen.

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