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Die neuen Gesetze und Regeln 2022

Liebe Bloggemeinde,

das Leben ist einem ständigen Wandel unterzogen – und das hat auch damit zu tun, dass sich Gesetze und Regeln permanent ändern, sich an neue Zeiten und Gegebenheiten anpassen. Auch in Deutschland wird sich im kommenden Jahr einiges tun – nur was? Keine Sorge, wir haben die Wichtigsten Änderungen und Neuerungen mal zusammengefasst, daher hier

Impfpflicht, Briefporto, Plastiktüten: Das ändert sich 2022 in Deutschland

In Anbetracht des Umstandes, dass sich die neue Regierung gerade erst gebildet hat, ist anzunehmen, dass in den kommenden Monaten auch noch weitere Gesetze verabschiedet, zumindest aber auf den Weg gebracht werden. Wir erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

1. Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich
Erst am 10. Dezember wurde eine Neuerung des „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ verabschiedet. Wer bis zum 15. März keine Corona-Impfung oder ein ärztliches Attest, das von einer Impfung abrät, vorlegen kann, darf ab dem 16. März nicht mehr seinen Beruf im Gesundheits- und Pflegebereich ausüben. Die Nachweispflichten gelten insbesondere in Krankenhäusern, Arztpraxen, Geburtshäusern, Pflegeheimen und im Rettungsdienst. Durch diese Maßnahme sollen Patient*innen und Pflegebedürftige besser geschützt werden. Die ersten Demonstrationen dagegen haben bereits stattgefunden, und das Ganze dürfte in den nächsten Wochen und Monaten noch für einige Dispute sorgen. Manch einer rechnet damit, dass die Impfpflicht zeitnah auch auf weitere Teile der Bevölkerung ausgeweitet wird.

2. Porto wird teurer
Die Deutsche Post zieht mal wieder die Preise an. So werden die meisten Dienste um 5 bis 15 Cent teurer. Der Standardbrief kostet ab Neujahr nicht mehr 80, sondern 85 Cent, die Postkarte nicht mehr 60, sondern 70 Cent. Die Preise gelten fürs erste bis Ende 2024. Bereits erworbene Marken können auch 2022 noch weiterhin benutzt werden.

3. Keine Plastiktüten mehr?
Nachdem Mitte dieses Jahres bereits das Aus für Einweggeschirr, Plastikstrohhalme und Rührstäbchen durchgesetzt wurde, folgt ab dem 1. Januar auch das Verbot von Plastiktüten – zumindest für die herkömmlichen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Die dürfen natürlich noch verwendet, aber nicht mehr neu in Umlauf gebracht werden. Lediglich die sogenannten Hemdchenbeutel, die man beispielsweise am Obst- und Gemüsestand erhält und viel dünner sind, sind weiterhin erlaubt.

4. Verträge kündigen wird einfacher
Bisher galt für viele Laufzeitverträge, dass sie drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen – ansonsten verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Ab dem 1. März 2022 dürfen Verträge nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Und wenn die Kündigungsfrist verpasst wird, verlängern sich die Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit, sprich: sie können dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden. Auch Kündigungsbuttons auf Websites müssen einfacher zu finden sein.

Die Würfel sind gefallen – das Jahr 2022 bringt einige neue Regeln mit sich

5. Neue Pfandregel
Momentan gibt es auf einige Kunststoffflaschen Pfand, auf andere nicht – das ändert sich nun. Ab dem 1. Januar wird die Pfandpflicht auf alle Einwegplastikflaschen bis 3 Liter sowie Getränkedosen eingeführt – und zwar einheitlich mit 25 Cent. Dadurch soll mehr Abfall vermieden werden. Bereits im Umlauf befindliche Getränkeverpackungen dürfen bis zum 1. Juli allerdings noch pfandfrei verkauft werden, dann nicht mehr. Ausnahme: Milch- und Milchmischgetränke. Dort kommt die Pfandpflicht erst 2024 Jahre später.

6. Küken schreddern verboten
Weil männliche Küken keine Eier legen und für die Fleischproduktion ungeeignet sind, wurden sie bisher immer getötet. Allein in Deutschland waren das jedes Jahr rund 45 Millionen (!) Küken. Das ist ab dem neuen Jahr untersagt. Entweder muss das Geschlecht bereits im Ei bestimmt oder die Küken müssen gemästet und dann gegessen werden. Letzteres klingt irgendwie auch nicht nach einer Verbesserung.

7. E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente
Im neuen Jahr wird es für verschreibungspflichtige Medikamente keine Papierrezepte mehr beim Arzt geben, sondern elektronische Rezepte. Das funktioniert über eine offizielle Rezepte-App oder die elektronische Gesundheitskarte mit PIN-Nummer. Das soll die Behandlung mir Arzneimitteln sicherer machen, Abläufe in Arztpraxen vereinfachen und zum Ende der Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen führen. Wer kein Smartphone hat, kann sich das E-Rezept mit Rezeptcode in der Arztpraxis ausdrucken lassen.

8. Der CO2-Preis steigt – und damit wird Autofahren teurer
Der CO2-Preis für klimaschädliche fossile Brennstoffe soll ab dem 1. Januar stufenweise steigen. Es beginnt mit (leider lächerlichen) 30 Euro pro Tonne CO2; Kosten, die Unternehmen natürlich auf die Verbraucher umleiten. Das heißt: Erdgas und Benzin wird teurer. Konkret heißt das: Der Preis für Benzin steigt um etwa 1,5 Cent pro Liter. Ob das die Menschen tatsächlich dazu bringt, im Straßenverkehr klimafreundliche Alternativen zu nutzen, ist mehr als fraglich.

9. Der Mindestlohn steigt
2022 steigt der Mindestlohn – und das sogar zweimal. Ab dem 1. Januar müssen 9,82 Euro pro Stunde gezahlt werden, ab dem 1. Juli 10,45 Euro. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verspricht sogar eine weitere Erhöhung auf 12 Euro, ebenfalls noch in diesem Jahr. Das ist aber noch keineswegs beschlossene Sache.

10. Kein Fahrkartenverkauf in der Bahn
Bisher konnte man auch ohne Fahrkarte in einen Zug steigen und sich dann beim Kontrolleur ein Ticket kaufen. Das ist im neuen Jahr nicht mehr möglich. Wer binnen 10 Minuten nach Abfahrt nicht selbst ein Ticket am Smartphone oder Laptop erworben hat, gilt als Schwarzfahrer und muss die entsprechende Strafe zahlen.

Quelle: lowvision2

https://www.esquire.de/news/gesellschaft/neue-gesetze-regeln-2022