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Angehörigen-Entlastungsgesetz: Politischer Erfolg für behinderte Menschen und ihre Angehörigen!

Liebe Leserinnen und Leser,

gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen behinderter Menschen hat sich der DBSV in den letzten Monaten für die Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes eingesetzt. Massive Bedenken von Ländern und Kommunen waren zu überwinden. Die Mühe hat sich gelohnt: Letzten Freitag hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Es wird zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Eine zentrale Regelung betrifft die durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Sie wird über das Jahr 2022 hinaus finanziert und damit zu einem Regelangebot für behinderte Menschen.

Mit dem Gesetz wird weiterhin geregelt, dass das Sozialamt auf das Einkommen volljähriger Kinder, deren Eltern Sozialhilfe z. B. zur Deckung ihrer Pflegekosten oder auch in Form der Blindenhilfe erhalten, erst dann zurückgreifen dürfen, wenn deren Bruttoeinkommen jeweils 100.000 Euro übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen sozialhilfebedürftigen Kindern. Dabei gilt: Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörden ein Einkommen über der Schwelle vermuten, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen. Erhält man als volljähriger behinderter Mensch Eingliederungshilfeleistungen, wird auf das Einkommen und Vermögen der Angehörigen künftig gar nicht mehr zurückgegriffen.

Besonders hat sich der DBSV auch für eine Regelung beim Recht auf Arbeitsassistenz eingesetzt: “Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass die Höhe der Aufwendungen für eine Arbeitsassistenz nicht im Ermessen der Integrationsämter steht”, freut sich DBSV-Rechtsreferentin Christiane Möller “Damit wird vielen blinden und sehbehinderten Berufstätigen in der Praxis geholfen, die in der Vergangenheit häufig darum ringen mussten, dass ihnen alle mit der Beschäftigung ihrer Assistenzkraft entstehenden Aufwendungen ersetzt werden”.

Der DBSV und seine Landesvereine danken allen, die mitgeholfen haben, diesen Erfolg zu erreichen.
Quelle: dbsv

Demenz – Angehörige am Ende ihrer Kräfte

Liebe Bloggemeinde,

pflegen bis zur Erschöpfung: Wer sich intensiv um demente Angehörige kümmert, ist oft am Ende seiner Kräfte. 59 Prozent geben dies an. Selbst im weiteren Umfeld von Menschen mit Demenz sagt jeder Dritte, oft erschöpft zu sein. Neun von zehn fordern mehr Unterstützung. Außerdem sind 80 Prozent der Deutschen der Meinung, dass sowohl Menschen mit Demenz als auch deren Familien mehr Respekt verdienen. Das geht aus dem aktuellen Pflegereport der DAK-Gesundheit hervor. Der Report zeigt erstmals, dass jeder Fünfte Wohngruppen für die beste Betreuungsform Demenzkranker hält. In Wohngruppen leben jedoch nur knapp zwei Prozent der Betroffenen.
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