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Schwer-in-Ordnung – Schwerbehindertenausweis Hülle

Liebe Bloggemeinde,

echt toll, was Hannah da errungen hat!

Eine 15-jährige Schülerin mit Down-Syndrom stört sich an dem Namen “Schwerbehindertenausweis”. Sie schreibt “Schwer-in-Ordnung-Ausweis” auf die Hülle.
Die Schwer-in-Ordnung Hülle könnt ihr euch beim Integrationsamt abholen, sofern eures diese hat.

Hier weiter lesen: https://www.focus.de/politik/praxistipps/schwer-in-ordnung-ausweis-das-steckt-dahinter_id_8578764.html

Merkzeichen TBL im Schwerbehindertenausweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

die deutsche Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe fordert Frau Ministerin Nahles
auf, für eine zeitnahe Einführung eines Merkzeichens für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis zu sorgen.

Das Merkzeichen ist von allen politischen Kräften in Deutschland gewollt und über die fachlichen Voraussetzungen für die Eingrenzung von Taubblindheit im Sinne dieses Merkzeichens besteht Übereinstimmung zwischen Politik und Verbänden taubblinder Menschen.

Taubblinde Menschen in Deutschland verstehen nicht, warum das Merkzeichen nicht längst eingeführt ist und fordern die Bundesregierung in einem Beschluss der Tagung für Taubblindenselbsthilfe und Taubblindenberatung am 15. November 2015 auf, nun rasch das politische Verfahren zur Einführung des Merkzeichens in Gang zu setzen.

Das Europäische Parlament hat die Mitgliedsstaaten 2004 aufgefordert, die Rechte taubblinder Menschen anzuerkennen und ihnen Geltung zu verschaffen.
Der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind (GFTB) hat das Merkzeichen 2007 erstmals gefordert.
Beim ersten bundesweiten Taubblindentreffen im September 2009 in Radeberg forderten taubblinde Menschen in einer Resolution die Einführung des Merkzeichens.
Im März 2012 übergaben Taubblindenverbände im Rahmen eines Fachgespräches zu Taubblindheit im BMAS 14.000 Unterschriften für ein Merkzeichen.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat das Merkzeichen im November 2012 mit einem einstimmigen Beschluss gefordert.
Im Dezember 2012 gab es ein konstruktives Gespräch von Verbändevertretern mit dem BMAS in Bonn über die Eingrenzung und Feststellung von Taubblindheit.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die Regierungsparteien 2013 bekräftigt: “Zugang für Menschen mit Behinderung zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unabdingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders berücksichtigen.
Im Oktober 2013 haben 700 taubblinde Menschen und ihre Freunde in einer Demonstration in Berlin mit großem Medienecho ihrer Forderung nach dem Merkzeichen Ausdruck gegeben.
Beim Verbandstag des DBSV im Mai 2014 in Berlin hat Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller zugesagt, dass ein Merkzeichen für Taubblinde eingeführt werden wird.
Auch das BMAS hat das Merkzeichen auf dem Kongress Leben mit Taubblindheit in Potsdam im September 2014 für Januar 2016 in Aussicht gestellt.

Nachdem ein so langer Weg zu einem Merkzeichen hinter uns allen liegt, erwarten taubblinde Menschen, dass es nun endlich Wirklichkeit wird.