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Blutzucker messen nach neuer Norm

Liebe Bloggemeinde,

Diabetiker brauchen zuverlässig arbeitende Blutzuckermessgeräte, um ihre lebenserhaltende Therapie durchzuführen. Blinden und sehbehinderten Diabetikern muss es möglich sein, die Messung präzise vorzunehmen und die Messergebnisse abzulesen. Immer wieder gab und gibt es Probleme mit den Teststreifen, die das Blut nach dem Stich in den Finger aufnehmen damit das Messgerät den Blutzuckerwert exakt bestimmen kann. Die Ausgabe des Messwertes erfolgte bei den Geräten einiger Hersteller mittels integrierter Sprachausgabe.Inzwischen sind diese Geräte so gut wie ganz vom Markt verschwunden. Grund ist der medizinische und technische Fortschritt.

Am 14. Mai 2013 ist die neue, den aktuellen technischen Möglichkeiten
entsprechende Version der DIN ISO-Norm 15197 / 2013, zur Qualitätssicherung von Blutzuckermessgeräten und Teststreifen, publiziert worden. Das bedeutet, nach einer Übergangsfrist von drei Jahren, diese geht bis zum 31.05.2016, müssen alle auf dem Markt befindlichen Messgeräte / Teststreifen dieser neuen Norm entsprechen. Für neue Geräte gilt dies schon jetzt. Einige Messgeräte / Teststreifen erfüllen den Standard bereits.

Die neue DIN ISO-Norm 15197 stellt im Interesse der Patienten gestiegene Anforderungen an die Geräte. Nach und nach präsentieren die Pharmaunternehmen ihre neuen Produkte.

Diana Droßel, ist Diabetesberaterin, Diabetesbeauftragte des DBSV und
Vorstandsmitglied bei DiabetesDE. Sie sieht im technischen und medizinischen Fortschritt so etwas wie einen Quantensprung: “Es gibt neue Mess- und Erfassungsmethoden für Körperdaten / -zustände, zum Beispiel von – Blutdruck, Körpertemperatur, Puls, Gewicht mit Differenzierung von Muskelmasse, Fett und Wasser, Sauerstoffsättigung des Blutes, Blutzucker in Form von Einzelmessungen oder kontinuierlicher Glukosemessung. Diese Datenvielfalt lässt sich zu persönlichen Gesundheitstagebüchern zusammenführen. Dies geschieht in Gesundheits-Apps, die die Übersicht erleichtern, Zusammenhänge verdeutlichen und als Diskussionsgrundlage mit dem behandelnden Arzt dienen.

Bei den Blutzuckermessgeräten ist es so, dass diese nur noch ihrer
eigentlichen Aufgabe, dem Messen, nachkommen. Alle anderen technischen
Programmmöglichkeiten werden auf Smartphones ausgelagert. Das bringt den Vorteil höherer Rechenleistung, dadurch ist das Führen von Tagebüchern und deren Auswertung über ein größeres Zeitfenster effizienter. Es ist möglich, präzise Therapievorschläge über die zu verabreichende Insulindosis zu berechnen.

Die Barrierefreiheit ist durch die standardmäßig vorhandene Sprachausgabe (via Smartphone) gewährleistet, sogar die Einbindung einer Punktschriftzeile ist möglich.

Die Frage, wie ein Sehbehinderter oder Blinder seinen Blutzuckerwert
mitbekommt, wenn die Funkkopplung der Geräte ausfällt oder verboten ist? Zum Beispiel im Flugzeug, hat zu dem Entschluss geführt, dass der Akustikmodus als Mindeststandard in die Leitlinien der DDG aufgenommen wird. Der Akustikmodus wird seit Jahren bei einigen Blutzuckermeßgeräten verwendet und gibt die Werte, ähnlich wie eine Turmuhr die Zeit, wieder. Es werden zukünftig alle auf dem Markt verfügbaren Testgeräte mit dieser Art von Ergebnisausgabe als Mindeststandard aufwarten.

Der DBSV hat mit der Deutschen Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes
(DDH-M) eine Kooperation geschlossen, in deren Rahmen die Barrierefreiheit an vorderster Stelle steht.

Der sehbehinderte oder blinde Diabetiker hat dann nur einen einzigen
Nachteil: Er hat die Qual der Wahl, denn er kann zukünftig nicht mehr aus nur 2 oder 3 Geräten wählen, sondern hat die gesamte Palette von derzeit über 80 verschiedenen Blutzuckermessgeräten zur Verfügung. Selbst Taubblinde können ihre Punktschriftzeile nutzen. Auch Menschen die sich nicht mit der neuen Technik auseinander setzen können oder wollen sind im Fokus der Entwickler. Für diese Menschen werden die Smartgeräte, nach der Nennung des Blutzuckerwertes, fragen ob man Bemerkungen ins Tagebuch aufnehmen möchte und bitten, diese Bemerkungen einfach zu diktieren.

Wie lange man die gewohnten Messgeräte noch verwendenkann, hängt davon ab, wie lange man noch die dafür nötigen Teststreifen bekommt. Nach dem 31. Mai 2016 dürfte damit Schluss sein. So sieht es die DIN ISO-Norm 15197 vor.

Infos zurDeutschen Diabetes-Hilfe findet man unter www.ddh-m.de

Diabetiker fordern Barrierefreiheit bezogen auf die Hilfsmittel

Liebe Leser,
es ist wichtig, darüber aufmerksam zu machen und daher möchte ich dies gerne auf meinen Blogg veröffentlichen. Denn es kann ja jeden betreffen.. Diabetes-Patienten benötigen Instrumente, die sie mit Sehbeeinträchtigung lesen oder hören können. Darauf verweist eine Aktion der Diabetesverbände, die der DBSV unterstützt: Ziel ist, die Richtlinie über Medizinprodukte dahingehend zu verändern, dass zukünftig alle Medizinprodukte, die von Patienten selbst benutzt werden, wie das Blutzuckermessgerät oder der Insulin-Pen, auch bedienbar sind. Die Richtlinie spricht hier von Sicherheit und Sicherheit bedeutet für uns, so Reiner Delgado vom DBSV, dass diese auch unterschiedliche akustische Informationen abgeben wie z.B. ein für die Quittierung einer Eingabe etc.

Jedes Jahr erblinden zwischen 2.000 bis 8.000 Menschen in Folge eines Diabetes. Auch sie müssen mehrmals täglich ihren Blutzucker messen und Insulin spritzen. Jedoch stehen so gut wie keine barrierefreien Insulin-Pens, -Pumpen und Blutzuckermessgeräte zur Verfügung, die mit akustischen Signalen arbeiten. Darauf machen diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe und die Deutsche Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes (DDH-M) aufmerksam und fordern, dass Medizingerätehersteller alle technischen Hilfsmittel für Diabetiker mit einem Akustikmodus ausstatten. “Statt dessen stellen Gerätehersteller immer weniger barrierefreie Pens und Blutzuckermessgeräte her, die für Sehbehinderte nutzbar sind”, kritisiert Jan Twachtmann, Vorstandsvorsitzender der DDH-M. “Damit erhöhen sie das Risiko für weitere Folgeerkrankungen, etwa an der Niere, drastisch. Eine Rundumbetreuung von blinden oder sehbehinderten Diabetikern sei weder im Interesse der Betroffenen noch im Interesse der Gesellschaft, die die Kosten zu tragen hat.”

Weitere Informationen unter http://www.diabetes-stoppen.de

http://www.diabetesde.org