Schlagwort-Archiv: EAA

EU verabschiedet Europäisches Barrierefreiheitsgesetz

Liebe Leserinnen und Leser,

heute hat der European Accessibility Act (EAA), das Europäische Barrierefreiheitsgesetz, die letzte Hürde im politischen Prozess genommen. Jetzt muss die Bundesregierung das Gesetz vernünftig umsetzen. Wir werden diesen Prozess begleiten und sicherstellen, dass private Anbieter zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden. Lesen Sie Weiteres zur Verabschiedung im Ministerrat der EU und den Inhalten des Gesetzes in der heutigen Pressemitteilung des DBSV:

Brüssel/Berlin, 9. April 2019 – Nach gut drei Jahren hat der Ministerrat der EU dem Kompromisstext aus den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zugestimmt. Das Parlament hatte bereits am 13. März vorgelegt. Die Richtlinie muss nun in nationales Recht überführt und in Europäischen Normen ausgestaltet werden.

“Heute beginnt ein neues Kapitel: Die Umsetzung des EAA”, merkt Wolfgang Angermann, Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU) an. “Es ist immens wichtig, dass alle EU-Mitgliedsstaaten diese Aufgabe sehr ernst nehmen, um das zentrale Versprechen des EAA einzulösen – mehr barrierefreie Güter und Dienstleistungen für 30 Millionen blinde und sehbehinderte Europäerinnen und Europäer.”

Die Mitgliedsstaaten haben nun drei Jahre Zeit, um die Vorgaben des EAA in nationales Recht zu übertragen. Zeitgleich wird die Europäische Kommission die Anforderungen an die Barrierefreiheit spezifizieren und Normen zur Umsetzung in der EU entwickeln. Die EBU und der DBSV werden beide Prozesse aufmerksam begleiten, um die Interessen blinder und sehbehinderter Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren.

Hintergrund: Der European Accessibility Act
Der EAA verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass Güter und Dienstleistungen privater und öffentlicher Anbieter auf dem europäischen Markt barrierefrei zugänglich sind. Unter diese Vorgaben fallen unter anderem Computer und Smartphones, Check-in- und Fahrkartenautomaten, Router und Fernsehgeräte, Geldautomaten und Bankdienstleistungen, Notrufdienste, e-Books und e-Reader sowie der gesamte Onlinehandel. Die EBU hatte sich unter Federführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) seit 2015 für einen umfassenden und wirkungsvollen EAA eingesetzt.
Der Newsletter “dbsv-direkt” ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes Quelle-DBSV

Europäisches Barrierefreiheitsgesetz – Politische Einigung bleibt hinter den Erwartungen zurück

Liebe Bloggemeinde,

auf europäischer Ebene bewegt sich derzeit viel. Nachdem die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste neu gefasst wurde, haben sich die Institutionen der EU nun auf ein Barrierefreiheitsgesetz geeinigt. Lesen Sie mehr dazu in einer Pressemitteilung des DBSV von heute:

Berlin, 14. November 2018. Durchbruch in Brüssel! Die Institutionen der Europäischen Union haben sich auf ein Europäisches Barrierefreiheitsgesetz, den European Accessibility Act (EAA), geeinigt. Nach dreijährigen Verhandlungen soll der EAA noch vor den Europawahlen im kommenden Jahr verabschiedet werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat seit zehn Jahren für das Gesetz gekämpft. Der Verband begrüßt die Einigung, bedauert aber, dass der EAA die in ihn gesteckten Erwartungen nur teilweise erfüllt.

“Der EU ist ein sehr gutes Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit gelungen, das blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland zugutekommen wird”, kommentiert Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. “Aber leider bleibt der EAA blass in der analogen Barrierefreiheit. Es ist mehr als ärgerlich, dass sich das Europäische Parlament hier nicht durchsetzen konnte.”

Der EAA formuliert konkrete Anforderungen zur Barrierefreiheit für Güter und Dienstleistungen aus der Privatwirtschaft. In den nächsten Jahren müssen unter anderem Fernseher, Telefonanlagen, Bankautomaten und Lesegeräte für E-Books sowie mobile Bezahlsysteme und alle Internetseiten des Online-Handels barrierefrei werden. Ausschreibungen und Förderprogramme für diese Produkte müssen ebenfalls auf Barrierefreiheit ausgerichtet sein. Allerdings enthält der EAA keine Anforderungen an die bauliche Umwelt, den öffentlichen Nahverkehr oder den Tourismus.

Der EAA ist eine Richtlinie, die nach der formalen Verabschiedung durch die EU von der Bundesregierung umgesetzt werden muss. Der DBSV wird diese nationale Umsetzung in den kommenden Jahren intensiv begleiten und sich gemeinsam mit der Europäischen Blindenunion (EBU) für eine blindenfreundliche Ausgestaltung der Anforderungen einsetzen.
Quelle: dbsv