Schlagwort-Archiv: Eingliederungshilfe

Bundesteilhabegesetz – Es ist 5 vor 12 – Schüler appellieren an Bundestagsabgeordnete

Liebe Bloggemeinde,

die blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler der Carl-Strehl-Schule in Marburg kämpfen für ein gutes Bundesteilhabegesetz. Gestern haben sie ein Uhrenziffernblatt aus Menschen geformt – die Zeiger auf 5 vor 12, denn das Gesetzesvorhaben geht allmählich auf die Zielgerade. Um ihren Zukunftsängsten Luft zu machen, haben sich die Schüler zudem direkt an alle Bundestagsabgeordneten gewandt und eindringliche Worte gefunden:

“Bitte lassen Sie sehbehinderte und hörbehinderte Kinder und Jugendliche nicht im Stich. Bitte helfen Sie uns, dass wir auch in Zukunft eine gute Schulausbildung bekommen können. Mit dem neuen BTHG fallen viele von uns aus der Eingliederungshilfe heraus. Wir sehen oder hören zwar nicht besser, aber die Förderung für dringend notwendige Hilfsmittel, Unterrichtsmaterialien etc. wird uns gestrichen.

Es kann doch niemand wollen, dass wir statt Richter oder IT-Spezialist in Zukunft wieder Korbflechter wie vor 100 Jahren werden müssen. Es ist 5 vor 12. Bitte stimmen Sie dem BTHG in der vorliegenden Form nicht zu. Bitte lassen Sie uns nicht im Stich, wir zählen auf Sie.”

“Der DBSV steht hundertprozentig hinter diesem Appell”, betont DBSV-Präsidentin Renate Reymann. “Die geplanten Zugangsregelungen zu Leistungen der Eingliederungshilfe diskriminieren sinnesbehinderte Menschen. Die Worte der Schüler sind bewegend und ich hoffe sehr, dass sie auch wirklich etwas bewegen.”

Mehr Informationen zum Bundesteilhabegesetz unter http://bthg.dbsv.org

Bundesteilhabegesetz verweigert sehbehinderten Menschen die Unterstützung

Liebe Bloggemeinde,

das Bundesteilhabegesetz ist angetreten, um mehr Teilhabe für behinderte Menschen zu ermöglichen. Stattdessen soll nun sehbehinderten Menschen Unterstützung verweigert werden. Lesen Sie dazu die folgende DBSV-Pressemitteilung von heute:

Nicht behindert genug fürs Studium

Berlin, 24. Oktober 2016. Am 7. November 2016 findet die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz statt. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) darauf hin, dass sehbehinderte Menschen durch die geplanten Regelungen massiv schlechter gestellt werden.

Im Moment haben sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 Prozent grundsätzlich Anspruch auf Eingliederungshilfe, sie dürfen also beispielsweise Hilfsmittel oder Vorlesekräfte fürs Studium beantragen. Der Gesetzentwurf des Teilhabegesetzes sieht jedoch vor, dass nur noch derjenige Leistungen erhält, der eine sogenannte “erhebliche Teilhabeeinschränkung” hat. Bevor über den eigentlichen Antrag auf Eingliederungshilfe entschieden wird, ist erst einmal der Nachweis zu erbringen, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen nicht allein zurechtkommt, also auf ständige personelle oder technische Hilfe angewiesen ist. Zu den Lebensbereichen gehören unter anderem Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen etc.), häusliches Leben (Einkaufen oder Wohnung putzen), Mobilität und die Pflege der Beziehungen zu anderen Menschen. “Viele sehbehinderte Menschen fallen damit aus dem System”, konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Dies wird am Beispiel von Sebastian T. deutlich. Der 24-jährige hat ein Sehvermögen von 20 bis 25 Prozent und studiert technische Informatik. Wegen seiner Sehbehinderung wird ihm eine Studienassistenz finanziert, die beispielsweise in Vorlesungen erklärt, was an die Wand projiziert wird. Ohne Assistenz wäre es ihm unmöglich, dem Unterricht zu folgen. Sein Problem: “Im Alltag komme ich gut zurecht. Ständige Unterstützung brauche ich ausschließlich im Studium – und nicht etwa in vier weiteren Bereichen, wie es in den Regelungen des neuen Bundesteilhabegesetzes vorgesehen ist, um Unterstützung zu erhalten. Das bedeutet, ich müsste meine Assistenz, wenn das Gesetz unverändert in Kraft tritt, selbst bezahlen, weil ich dann nicht mehr als ‘behindert genug’ angesehen würde. Von den 450 Euro BAföG, die mir im Monat zur Verfügung stehen, könnte ich mir das nicht leisten.”

Sebastian T. ist leider kein Einzelfall. Renate Reymann sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht: “Es kann nicht sein, dass aufgrund einer unausgegorenen Regelung viele sehbehinderte Menschen massiv schlechter gestellt werden als bisher. Der Zugang zur Eingliederungshilfe ist nur einer von vielen Punkten, an denen das Bundesteilhabegesetz dringend nachgebessert werden muss.”

+++ DBSV-Aktion am 7. November vor dem Reichstagsgebäude +++

Blinde und sehbehinderte Menschen dürfen nicht zu den Verlierern des Teilhabegesetzes werden!

- Aktion aus Anlass der Anhörung zum Bundesteilhabegesetz
- Ort: Berlin, vor dem Reichstagsgebäude (Westseite/Platz der Republik)
- Zeit: Montag, 7. November 2016, 10:30-12:00 Uhr
Mehr Infos unter http://bthg.dbsv.org

Eingliederungshilfe im Zuständigkeitsbereich der Kommunen?

Liebe Leserinnen und Leser,

nach einem Vorschlag von Bundesfinanzminister Schäuble und Hamburgs
Bürgermeister Scholz soll die Eingliederungshilfe im Zuständigkeitsbereich der Kommunen bleiben. Das bewerten die politischen Experten der Behindertenverbände als Bedrohung für das Vorhaben, ein Bundesteilhabegesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen. Lesen Sie hierzu die gekürzte Pressemitteilung der von rund 50 Verbänden getragenen Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz:

Kassel, 16. Oktober 2014: „Dem von der Bundesregierung geplanten
Bundesteilhabegesetz dürfen nicht die Zähne gezogen werden.“ So bringen die Behindertenverbände, die eine Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz gestartet haben, ihre Forderung auf den Punkt. Die Entlastung der Kommunen dürfe nicht von der Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes abgekoppelt werden, sonst drohe das Vorhaben zu scheitern.

„Verbunden mit der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes haben die
Bundesregierung und die Länder eine Entlastung der Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro versprochen. Dieser Plan hat der Initiative für die längst überfällige Reform des Behindertenrechts und der Eingliederungshilfe eine neue Dynamik verschafft. Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und dem Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz nun gemachten Vorschläge, die Kommunen nicht über das neu zu schaffende Bundesteilhabegesetz, sondern über andere Finanzierungsströme wie die Übernahme der Kosten für die Unterkunft von Langzeitarbeitslosen und Grundsicherungsempfängern durch den Bund zu entlasten, sind daher eine ernsthafte Bedrohung für ein gutes Bundesteilhabegesetz“, fasst Ottmar Miles-Paul die Befürchtung der Verbände zusammen. Der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz weiß nur zu gut, wie die nötigen Reformen des Behindertenrechts nunmehr zum Teil schon seit über 40 Jahren immer wieder verschoben werden. So befürchten die Verbände, dass auch dieses Mal das Gesetzesvorhaben auf halber Strecke
scheitern könnte, wenn die finanziellen Anreize für die Kommunen nicht mehr direkt mit dem Gesetzesvorhaben verbunden sind. „Wir brauchen ein starkes Bundesteilhabegesetz und dabei bauen wir darauf, dass gemachte Versprechungen auch eingehalten und nicht durch die Hintertür der Umleitung von Finanzströmen ausgehebelt werden“, so Ottmar Miles-Paul.

Die Verbände, wie beispielsweise der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) oder die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), fordern die Bundes- und Landesregierungen daher auf, Wort zu halten. Verbunden mit der Entlastung der Kommunen müsse ein gutes Bundesteilhabegesetz geschaffen werden, das endlich auch die Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzt. Im Mittelpunkt der Reform müsse die Selbstbestimmung, Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen stehen. „Behinderte Menschen müssen endlich das Recht haben, die Unterstützung und Assistenz zu bekommen, die sie brauchen, um mitten in der Gesellschaft leben, arbeiten und ihre Freizeit gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen verbringen zu können, anstatt auf Sonderwelten und Sonderregelungen verwiesen zu werden“, erklärt Ottmar Miles-Paul.
Weitere Informationen im Internet unter www.teilhabegesetz.org

Ungerecht, nur 2.600 Euro

Lieber Leser,

das möchte ich Euch nicht vorenthalten, was der DVBS heute in seinem
Newsletter veröffentlicht hat.
Ich finde dies so unglaublich, was Menschen mit Behinderung alles in ihrem Leben erfahren müssen. Da kräuseln sich mir die Nackenhaare. Das kann doch nicht angehen!
Hier also die Info:
Ist doch gar nicht so schlimm?

Daß ein stark pflegebedürftiger behinderter Mensch von seinen etwaigen Gehalt u.U. nur behalten darf, was er auch an Sozialhilfe bekäme, dass behinderungsbedingter Mehrbedarf (Technik, Assistenz.) im Studium in Deutschland nur finanziert wird, wenn der jeweils Betroffene hinreichend arm ist, mag manchen ungerecht erscheinen. Der Bundesregierung nicht unbedingt.
Die Eingliederungshilfe sei keine “Armutsfalle”, lässt sie sich auf eine kleine Anfrage der Bundestags-Grünen hin vernehmen. Im Presseticker des Parlaments lesen wir weiter.
“[.]Die Fraktion hatte unter anderem kritisiert, dass ein behinderter
Mensch, der Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht, seine Vermögensverhältnisse offenlegen muss und nur ein Schonvermögen von 2.600 Euro auf dem Konto haben darf. Die Bundesregierung betont, dass der Einsatz eigener Mittel zur Finanzierung von Unterstützungsleistungen nur verlangt werden dürfe, wenn diese eigenen Mittel über der Einkommensgrenze liegen und auch dann nur in zumutbarem Umfang. Ein Einsatz des gesamten Einkommens sei rechtlich nicht möglich. Schwerstpflegebedürftigen und blinden Menschen dürften auch jenseits der Einkommensgrenze nur mit 40 Prozent an den
anfallenden Kosten beteiligt werden, schreibt die Regierung. Sie betont, dass dem Sozialhilfeträger bei der Anrechnung des Eigenanteils ein breiter Entscheidungsrahmen eingeräumt werde, der verhindert, dass existenzgefährdende Härtefälle eintreten.”
“Breiter Entscheidungsrahmen” klingt gut.

In diesem Sinne bis zum nächsten Mal
Michael Herbst