Schlagwort-Archiv: Elektro

Elektrisch fahren tut hörbar gut! – Warngeräusch für Elektrofahrzeuge gefordert

Liebe Bloggemeinde,

noch bis Juli 2021 dürfen Elektroautos ohne Warngeräusch zugelassen werden. Mit der Zahl der lautlosen Fahrzeuge wächst das Risiko für Fußgänger. Lesen Sie dazu die folgende Pressemitteilung des DBSV:

“Elektrisch fahren tut hörbar gut!” – Warngeräusch für Elektrofahrzeuge gefordert

Berlin, 2. Mai 2019. Lautlose Elektrofahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die größer ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Ab Juli 2021 müssen deshalb alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge ein Warngeräusch von sich geben. Die dafür benötigte Technik wird AVAS genannt, das Akronym steht für “Acoustic Vehicle Alerting System”.

“Wir haben da allerdings ein Problem”, sagt Klaus Hahn, der Präsident des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV). “Die Gefahr durch lautlose Autos besteht schon jetzt – und nicht erst in zwei Jahren! Jedes Fahrzeug, das ohne AVAS auf unsere Straßen kommt, wird dauerhaft lautlos fahren und so zu einem gefährlichen Mischverkehr aus hörbaren und lautlosen Autos beitragen.” Gefährdet sind insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen, die im Verkehr auf die Wahrnehmung von Fahrzeuggeräuschen angewiesen sind. Aber auch für Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende besteht ein Sicherheitsrisiko.

Der DBSV fordert deshalb den sofortigen Einbau eines AVAS in alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge und startet anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai eine bundesweite Aktion. Unter dem Motto “Elektrisch fahren tut hörbar gut!” werden die Mitgliedsorganisationen des DBSV in vielen deutschen Städten auf die Gefahren lautloser Fahrzeuge hinweisen und Faltblätter verteilen.

Gute Gründe für ein AVAS

- Elektrische Fahrzeuge sind zu 37 Prozent öfter in Unfälle mit Fußgängern verwickelt als ihre konventionell betriebenen Pendants (Quellen unter www.dbsv.org/emobi-zahlen-fakten.html).
- Fußgänger können ein elektrisch betriebenes Auto bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h erst akustisch wahrnehmen, wenn es weniger als acht Meter entfernt ist. Das entspricht einer Zeitspanne von eineinhalb Sekunden bis zum Aufprall.
- Im öffentlichen Nahverkehr ist ein AVAS aus einem weiteren Grund wichtig: Ein Bus, der lautlos ankommt und hält, ist von einem blinden Menschen nicht auffindbar und damit nicht barrierefrei.
- Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) teilt die Sicherheitsbedenken des DBSV gegenüber lautlosen E-Kraftfahrzeugen: Bis ein Warngeräusch verpflichtend ist, gibt es eine Sicherheitslücke. Jeder Halter sollte sich dessen bewusst sein und schon jetzt ein AVAS einbauen lassen.
- Bei der Förderung der Bundesregierung für den Kauf von Elektrofahrzeugen werden die Kosten für ein AVAS berücksichtigt.

Weitere Informationen unter www.dbsv.org/emobi.html

Die Erstellung des Faltblatts “Elektrisch fahren tut hörbar gut!” wurde unterstützt von der Aktion Mensch.

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Volker Lenk

Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: mailto:info@dbsv.org
www.dbsv.org

Die E-Roller Gefahr kommt!

Hallo allerseits,

nachfolgend ein Aufruf von FUSS e.V., die auf die zukünftige Gefahren der E-Roller auf Gehwegen (!!) aufmerksam machen möchte und gemeinsam ein Zeichen dagegen setzen wollen.

E- Fortbewegungsmittel sind sauber! Ist das so? JEIN!
Wie ist das mit Produktion und Entsorgung z.b. der Akkus?
Das wird politisch wie seitens der Wirtschaft leider nicht mit in Betracht gezogen?

Gruß
   Silja

Liebe Geh-Freundinnen und -Freunde in Berlin,
der Streit um E-Roller auf Gehwegen geht in die Endrunde. Am 30.4. tagt der Bundesrats-Verkehrsausschuss, am 17.5. das Bundesratsplenum. Mindestens vier Bundesländer haben wir auf unserer Seite. Weitere sind schwankend oder indifferent. Wichtig ist jetzt Lobbyarbeit in den Ländern (läuft), aber auch eine starke Bundes-Aktion, über die die Medien berichten. Die planen wir für den 23.April (Dienstag nach Ostern) um 17.30 vor dem Verkehrsministerium.
Invalidenstraße 44, 10115 Berlin

Es soll fernseh- und fototauglich sein. Es gibt ernsthafte Reden, aber auch etwas Show. Wenn wir es schaffen, machen wir einen E-Roller-Dreikampf:

1.
Fußgänger-Slalom: als “Anti Scheuer” Verkleideter fährt mit einem E-Roller Fußgänger-Pappfiguren an und um.

2.
Roller-Hindernislauf: Menschen zu Fuß, mit Rollator, Bllindenstock, im Rollstuhl und mit Kinderwagen quälen sich auf einem E-Roller-Hindernislauf zwischen herumstehenden und liegenden Fahrzeugen.

3.
Roller-Wegwurf: Wir tun Roller-Symbole symbolisch in Abfallbehälter und weisen damit auch auf das Sondermüllproblem hin – E-Roller halten immer nur wenige Monate, dann kommen sie samt Akku auf den Müll.

Wie Ihr und Sie euch und sich vorstellen können, ist das eine recht aufwendige Aktion. Wir brauchen dringend:

1.
Menschen, die mittun wollen. BITTE MELDEN! Und möglichst auch andere ansprechen. Was genau zu tun ist, klären wir später. Wer mittun will, muss nicht jung oder stark sein. Wer z.B. mit einem Rollator oder mit Gehstöcken ein paar symbolische Schritte zwischen den herumliegenden Rollern machen will, zeigt sehr deutlich die drohenden Flut.
Oder auch: einfach nur hinkommen und da sein.

2.
Wer an dem Tag nicht kann, aber vorher etwas tun will: Bitte auch melden, z. B. zum gemeinsamen Basteln an den Pappfiguren oder den Roller-Symbolen.

3.
Einen Menschen mit etwas Schauspiel-Neigung, der den Anti Scheuer gibt. Bayerischer Tonfall gut, aber nicht nötig. Es kann auch ein Mann oder eine Frau sein. Bitte nachdenken: Kennt jemand wen, der in Frage käme?

4.
Technische oder gestalterische Ideen
- für die Figuren aus Pappe oder vielleicht einem anderen Material, z.B. Polystyrol. Wie aufstellen, so dass sie halten, aber leicht umzschubsen sind?

- für die Roller-Symbole. Es könnten Winkeleisen oder vielleicht biegsame Kunststofflatten mit angeklebten Papprädern sein. Hat jemand eine Idee?
- für die Abfallbehälter.

5.
Begleitung älterer und/oder behinderter Menschen, z.B. von der 400 Meter entfernten U-Bahn Naturkundemuseum.
Wer zu irgendeinem Punkt etwas beitragen kann: Bitte kurze Mail! Es lohnt sich bestimmt.

Herzliche Grüße
Roland Stimpel

FUSS e.V.
Dipl.-Ing. Roland Stimpel
Exerzierstr. 20
13357 Berlin
Tel. 0163 – 1833 508
www.fuss-ev.de
roland.stimpel@fuss-ev.de

E-Autos, Fakten und Forderungen

Liebe Bloggemeinde

da in letzter Zeit teilweise unrichtige oder nur halb richtige Informationen in Umlauf sind, hier Fakten und Verbesserungsvorschläge kurz zusammen gefasst:

Das Warngeräusch AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) wird in Artikel 8 und Anhang 8 der EU Verordnung 540/2014 sowie in der UN Regulation Nr. 138 der UNECE geregelt.

1. EU Verordnung 540/2014:
- Artikel 8 regelt, dass für neue Typen von E- und Hybridfahrzeugen (also für neu entwickelte Modelle) ab 01.07.2019 und für alle neuen E- und Hybridfahrzeuge ab 01.07.2021 ein AVAS eingebaut werden muss.
Verbesserungsvorschlag: Eine Nachrüstung mit AVAS bzw. ein früheres in Kraft treten wäre sehr wichtig für die Verkehrssicherheit blinder Menschen!

- Anhang 8:
Abschnitt III gilt für neue Fahrzeugtypen ab 01.07.2019 und für neu
zugelassene E-Fahrzeuge ab 01.07.2021.
Hier wird wegen des Gesamtschallpegels auf die UNECE Regelung Nr. 138 Absatz
6.2.8 verwiesen.

Zitat aus Anhang 8:
II.2 Betriebsbedingungen
(a) Schallerzeugungsverfahren
Das AVAS muss mindestens im Geschwindigkeitsbereich zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren automatisch ein Schallzeichen erzeugen….

Verbesserungsvorschlag:
Ganz wichtig für die Verkehrssicherheit blinder Menschen wäre, dass auch für höhere Geschwindigkeiten als 20km/h ein AVAS verpflichtend ist. In den USA gibt es ein Warngeräusch bis 30kmh. Optimal wäre es bis 50kmh, da das die
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet ist. Das Reifengeräusch ist bei 21km/h noch viel zu leise um die Hörbarkeit
sicher zu stellen.

2. UNECE Regelung Nr. 138
In der UN Regelung Nr. 138 ist der Absatz 6.2. wichtig. Auf verschiedenste
Unterpunkte wird im Anhang 8 der EU Verordnung 540/2014 verwiesen.
6.2. Acoustics characteristics
Dort findet sich unter 6.2.8 die vorgeschriebene Mindestlautstärke für das
AVAS, die aus unserer Sicht wesentlich zu gering ist!
Sie beträgt
bei 10kmh 50dB(A) gemessen aus 2m Entfernung = 41dB(A) aus 7,5m Entfernung
bei 20kmh 56dB(A) gemessen aus 2m Entfernung = 47dB(A) aus 7,5m Entfernung
Die erlaubte Obergrenze für andere KFZ beträgt 75dB(A) aus 7,5m Entfernung,
also 34dB(A) bzw. 28dB(A) mehr als das Mindestgeräusch.
30dB(A) Unterschied bedeuten 8mal so laut! Man hört daher das AVAS kaum, wenn daneben 8mal so laute Autos fahren.

Verbesserungsvorschlag:
Lauteres Mindestgeräusch!

Unter 6.2.4 heißt es: The vehicle may emit a sound when stationary.
Das Fahrzeug kann einen Sound machen, wenn es steht.

Verbesserungsvorschlag:
Aus unserer Sicht sollte ein Standgeräusch verpflichtend sein, damit man merkt, dass das Auto startet und sich demnächst bewegen wird.
Quelle: Mehrwert

2019 kommt das Acoustic Vehicle Alerting System für Elektroautos

Liebe Bloggemeinde,

Ein Vorteil von Elektroautos ist ihr nahezu geräuschloser Betrieb in der Stadt. Für Blinde Menschen ist genau dies ein großer Nachteil. Während sie konventionelle Fahrzeuge am Motorengeräusch erkennen können, ist dies bei E-Fahrzeugen bei bestimmten Geschwindigkeiten nicht möglich. Dies soll sich nun ändern.

Erst bei Geschwindigkeiten von knapp 30 km/h ist das Abrollgeräusch der Reifen so laut, dass blinde Menschen Elektroautos wahrnehmen können. Nach Ansicht von Verkehrsexperten stellt dies nicht nur für blinde Menschen ein Problem dar. Es gibt eine Untersuchung der US-amerikanischen Verkehrsbehörde NHTSA, die besagt, dass Elektrofahrzeuge 37 Prozent häufiger in Unfälle mit Fußgängern verwickelt sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.

Die Einführung künstlicher Fahrgeräusche soll Abhilfe schaffen. Ab dem 1. Juli 2019 ist in Europa für neue Elektroauto-Modelle ein sogenanntes Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) vorgeschrieben, welches einen Warnsound bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h erzeugen soll. Im Sommer des folgenden Jahres sollen dann alle neu zugelassenen Plug-in- und E-Fahrzeuge, ebenso Brennstoffzellenfahrzeuge, über ein solches System verfügen.

Wie der Spiegel schreibt, sollen Verbrennern nachempfundene Geräusche erzeugt werden. Zuletzt hieß es, dass die Autohersteller relativ viel Freiheiten haben bei der Entwicklung eines Sounddesigns. Einige Elektroautos fahren bereits mit künstlichen Sounds, es gibt zudem verschiedene Vorschläge für Elektroauto-Warngeräusche, bspw. von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen oder von Nissan. Die TUM betreibt sogar ein eigenes Forschungsprojekt für künstliche Sounds für Elektroautos.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) begrüßt die Einführung eines Warntons, hätte diesen aber gerne wie in den USA bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h verpflichtend gemacht.

Ouelle: e-iserlohn.de

Petition für sichere Elektro- und Hybridfahrzeuge

Hallo liebe Bloggemeinde,

das was ich Euch heute mitteile, ist sehr wichtig. Unterschreibt bitte die Petition!
Es ist immens wichtig! Lest selbst!
40 Prozent höhere Unfallwahrscheinlichkeit bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
Die Wahrscheinlichkeit, dass Elektro- und Hybridfahrzeuge in Zusammenstöße mit Fußgängern verwickelt sind, ist um 40% höher als bei anderen Fahrzeugen.

Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der britischen Organisation Guide Dog, die nun eine online Petition für sichere Elektro- und Hybridfahrzeuge gestartet hat.

Neben der höheren Unfallwahrscheinlichkeit ist auch die Zahl der tatsächlichen Unfälle, in denen die so genannten “Silent Cars” im Jahr 2013 verwickelt waren, im Vergleich zum Vorjahr um 54% gestiegen. Besonders für blinde und sehbehinderte Personen, aber auch für Kinder und ältere Menschen, stellen die Fahrzeuge eine akute Bedrohung der Sicherheit im Straßenverkehr dar.

Dieser Bedrohung könnte relativ einfach entgegengewirkt werden, nämlich mit dem Einbau eines akustischen Warnsystems (AVAS). Die Europäische Union hat diesbezüglich eine Verordnung verabschiedet, die AVAS stufenweise bis 2021 in allen neuen Elektro- und Hybridfahrzeugen festschreibt. Allerdings mit der Möglichkeit für den Fahrzeuglenker, das Warnsystem nach Gutdünken an- und abzustellen.

Sowohl die EBU als auch die WBU hält eine derartige Lösung für inakzeptabel. Man ist auf nationaler wie auf internationaler Ebene bemüht, den derzeitigen Entwicklungen in diesem Bereich entgegen zu wirken. Dem galt der europäische Gipfel, zu dem EBU und WBU für den 17. und 18. Februar nach Berlin eingeladen hatten. Im Juni ist ein Folgegipfel in Wien geplant. DBSV und GFUV sind von Anfang an, seit 2008, mit der Autoindustrie im Gespräch. Vertreter des BBSB waren, bereits vor einigen Jahren an ersten Tests vom BMW beteiligt.

Jedes Unfallopfer ist eins zu viel!

Die online Petition, gerichtet an die Vereinten Nationen, können Sie hier unterschreiben

Dank und Gruß
    Silja