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EU verabschiedet Europäisches Barrierefreiheitsgesetz

Liebe Leserinnen und Leser,

heute hat der European Accessibility Act (EAA), das Europäische Barrierefreiheitsgesetz, die letzte Hürde im politischen Prozess genommen. Jetzt muss die Bundesregierung das Gesetz vernünftig umsetzen. Wir werden diesen Prozess begleiten und sicherstellen, dass private Anbieter zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden. Lesen Sie Weiteres zur Verabschiedung im Ministerrat der EU und den Inhalten des Gesetzes in der heutigen Pressemitteilung des DBSV:

Brüssel/Berlin, 9. April 2019 – Nach gut drei Jahren hat der Ministerrat der EU dem Kompromisstext aus den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zugestimmt. Das Parlament hatte bereits am 13. März vorgelegt. Die Richtlinie muss nun in nationales Recht überführt und in Europäischen Normen ausgestaltet werden.

“Heute beginnt ein neues Kapitel: Die Umsetzung des EAA”, merkt Wolfgang Angermann, Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU) an. “Es ist immens wichtig, dass alle EU-Mitgliedsstaaten diese Aufgabe sehr ernst nehmen, um das zentrale Versprechen des EAA einzulösen – mehr barrierefreie Güter und Dienstleistungen für 30 Millionen blinde und sehbehinderte Europäerinnen und Europäer.”

Die Mitgliedsstaaten haben nun drei Jahre Zeit, um die Vorgaben des EAA in nationales Recht zu übertragen. Zeitgleich wird die Europäische Kommission die Anforderungen an die Barrierefreiheit spezifizieren und Normen zur Umsetzung in der EU entwickeln. Die EBU und der DBSV werden beide Prozesse aufmerksam begleiten, um die Interessen blinder und sehbehinderter Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren.

Hintergrund: Der European Accessibility Act
Der EAA verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass Güter und Dienstleistungen privater und öffentlicher Anbieter auf dem europäischen Markt barrierefrei zugänglich sind. Unter diese Vorgaben fallen unter anderem Computer und Smartphones, Check-in- und Fahrkartenautomaten, Router und Fernsehgeräte, Geldautomaten und Bankdienstleistungen, Notrufdienste, e-Books und e-Reader sowie der gesamte Onlinehandel. Die EBU hatte sich unter Federführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) seit 2015 für einen umfassenden und wirkungsvollen EAA eingesetzt.
Der Newsletter “dbsv-direkt” ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes Quelle-DBSV

Besserer Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu Literatur

Liebe Bloggemeinde,

heute mal ne erfreuliche Info!
Der Marrakeschvertrag muss nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

jahrelang kämpfen wir darum, dass der Marrakesch-Vertrag in nationales Recht umgesetzt wird.
DIE EU hat dazu nun deutliche Vorgaben, auch für Deutschland, gemacht.

Der Rat der Europäischen Union hat am 17.07.2017 urheberrechtliche Regelungen zu Gunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen verabschiedet, womit diesen Menschen ein besserer Zugang zu Literatur ermöglicht werden soll.
Die neuen EU-Vorgaben betreffen die Erlaubnis für Blindenbibliotheken, Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen, ohne zuvor die Zustimmung des Autors oder Verlegers einzuholen. EU-weit ist jetzt festgelegt, dass zum Beispiel Sachbücher, Romane oder Zeitschriften in Braille-Schrift, Großdruck oder Hörbuchfassungen übertragen werden dürfen. Außerdem dürfen diese barrierefreien Fassungen an die blinden, seh- und lesebehinderten Menschen verbreitet werden – in analoger Form oder elektronisch, innerhalb eines Mitgliedstaates oder auch über nationale Grenzen hinweg. Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben zudem die gesetzliche Erlaubnis, für den Eigengebrauch selbst Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen.
Die EU setzt damit den Vertrag von Marrakesch um, einen internationalen Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der weltweit eine bessere Versorgung mit barrierefreier Literatur sicherstellen soll.

“Die Mitgliedstaaten haben ein Jahr Zeit, um die neuen Vorgaben in ihr nationales Recht umzusetzen. Bereits heute existiert im deutschen Urheberrechtsgesetz eine Regelung zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen (§ 45a UrhG). Das deutsche Gesetz muss deshalb nur sinnvoll weiterentwickelt werden. Zum Beispiel werden wir eine Online-Nutzung neu in das Gesetz aufnehmen: Blindenbibliotheken werden die Erlaubnis erhalten, barrierefreie Literatur online für die Begünstigten zur Verfügung zu stellen”, so Bundesminister Heiko Maas.

Ihr BBSB-Inform

Neue EU-Regeln für Bahnreisen

Liebe Blog Gemeinde,

das was ich heute für Euch habe, ist eine wichtige Info.
Neue EU-Regeln werden künftig Bahnreisen für Menschen mit Behinderung
erleichtern. Die Europäische Kommission hat am 18. November eine
überarbeitete Verordnung mit technischen und betrieblichen Standards für den reibungslosen europäischen Bahnverkehr angenommen; dadurch wird Bahnreisen für Menschen mit Behinderungen ab dem 1. Januar 2015 nach und nach einfacher.
In Zukunft müssen beispielsweise Bahnhöfe im europäischen Eisenbahnnetz Bodenleitsysteme vorsehen, damit sich blinde und stark sehbehinderte Menschen besser in den Gebäuden orientieren und sich selbstständig bewegen können. Außerdem müssen die Türöffnungen vergrößert und alle Zugbereiche besser ausgeleuchtet werden. Die Rampen in den Rollstuhlbereichen werden abgeflacht.

Die Verordnung mit den neuen Technischen Spezifikationen für die
Interoperabilität (TSI) soll gewährleisten, dass die Züge dereinst ohne technische Probleme durch ganz Europa fahren können und grundlegende Anforderungen an beispielsweise Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, die technische Kompatibilität und Zugänglichkeit erfüllen. Die Verordnung schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür. Bis die Infrastruktur entsprechend ausgebaut sein wird und nur noch Züge unterwegs sein werden, die den TSI-PRM-Standard erfüllen, ist Geduld gefordert.