Schlagwort-Archiv: Gewalt

Präventionsbüro PETZE stellt Podcast zur Gewaltprävention bereit

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Frauen,

Der neue Podcast des „PETZE – Institut für Gewaltprävention” wird von einer Fachkraft und einem Experten in eigener Sache gestaltet und moderiert. Thematisch geht es um Themen wie sexuelle Selbstbestimmung, Inklusion, Nein-Sagen, die eigenen Rechte kennen und stärken und Hilfeholen. Zu hören auf Spotify (https://open.spotify.com/show/1euL9KPCmZtOzhUAy4nNpW) und YouTube (https://www.youtube.com/channel/UCGlAlBHR8YOhg4GPOPIlERQ).

Informationen zum Präventionsbüro
Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ist zentrales Anliegen des Präventionsbüros. Es schult Erwachsene, die mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen

Schutzbefohlenen arbeiten. Für die Präventionsarbeit werden praxisnahe Materialien, Projekte und Ausstellungen entwickelt. Das jeweils mit den Ausstellungen korrespondierende Unterrichtsmaterial kann auch ohne einen begleitenden Ausstellungsbesuch eingesetzt werden, heißt es auf der Internetseite (https://www.petze-institut.de/) des Büros.

Viele Grüße
Rita Schroll

Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung
Der Paritätische Hessen
Auf der Körnerwiese 5, 60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 955262-36, Fax: 069 955262-38
E-Mail: hkfb@paritaet-hessen.org
www.hkfb.de

Hilfetelefon für Opfer sexualisierter und ritueller Gewalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

das heute gestartete Angebot des berta-Telefons richtet sich an alle Menschen, die von organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt betroffen sind, betroffen waren oder damit als helfende Person und/oder Fachkraft konfrontiert werden. Die Berater*innen unterstützen professionell, sind pädagogisch und psychologisch ausgebildet und verfügen über langjährige persönliche Erfahrungen mit organisierter ritueller Gewalt.

berta ist ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in fachlicher Verantwortung von N.I.N.A. e.V..
Das berta-Telefon ist immer dienstags von 16 bis 20 Uhr sowie freitags von 9 bis 13 Uhr kostenfrei unter 0800/305 07 50 erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie unter www.berta-telefon.de

Eine Beratung durch Mitarbeiterinnen, die in der Nutzung der Leichten Sprache geschult sind sowie eine Beratung über den Tess-Relay-Dienst für gehörlose Menschen, wie diese kostenlos vom bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen” bereit gehalten wird, wird derzeit vom „Hilfetelefon für Opfer organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt” nicht angeboten.

Das Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung ist diesbezüglich mit der Leiterin des neuen Beratungsangebotes in Kontakt und informiert selbstverständlich, wenn das Beratungsangebot erweitert werden sollte..

Frauen, die gehörlos sind oder Leichte Sprache nutzen, empfehlen wir, sich bei Beratungsbedarf weiterhin unter der kostenlosen Telefonnr. 0800/0116016 an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen” zu wenden.

Viele Grüße
Rita Schroll

Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung
im PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e. V.

Auf der Körnerwiese 5
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069-955 262 – 36
Fax: 069-955 262 38
E-Mail: hkfb@paritaet-hessen.org
www.hkfb.de

Gewaltpräventionskonzepte für die Arbeit mit Mädchen und Frauen mit Behinderungen

Liebe Bloggemeinde,

nachfolgende Neuerscheinung könnte interessant sein:
Esther Stahl: “Gewaltpräventionskonzepte für die Arbeit mit Mädchen und Frauen mit Behinderungen”.
Hochschulverlag Merseburg, Reihe: Sexualwissenschaftliche Schriften,
Band 3 2017, 124 Seiten, 16,50 Euro ISBN: 978-3-942703-58-1

Bestellungen über den Buchhandel oder bei:
frank.baumann@hs-merseburg.de .

Klappentext:
Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind mehr als doppelt so häufig Opfer von sexualisierter Gewalt als deren Altersgenossinnen ohne Behinderung. Bereits 2009 hat sich die Bundesregierung, mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Diskriminierungen und Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen abzubauen. Dass diese Verpflichtung in weiten Teilen nicht umgesetzt wurde, zeigt unter anderem die mangelhafte Existenz von Gewaltpräventionskonzepten in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Die existierenden Konzepte vernachlässigen außerdem häufig den gesonderten Blick auf Mädchen und Frauen mit Behinderungen und deren spezifischer sexueller und reproduktiver Bedürfnisse. Anhand einer Einzelfallanalyse und einer Analyse verschiedener Gewaltpräventionskonzepte, werden in diesem Buch Schlussfolgerungen gezogen für die Voraussetzungen gelingender Gewaltprävention.

Broschüre – Gewalt gegen Mädchen und Frauen

Liebe Blogggemeinde,

die Broschüre vermittelt wichtige Hinweise und Informationen für von Gewalt betroffene Frauen, Beratungsstellen, Politiker_innen und am Thema interessierte Bürger_innen und zeigt Möglichkeiten der Unterstützung auf.
Zum Download steht die Broschüre, in einer für blinde Menschen lesbaren, sowie in einer graphisch gestalteten Version unter:
http://www.hkfb.de/angebote-und-berichte.html
in der Rubrik „Veröffentlichungen” zur Verfügung.

Bestellung von kostenlosen Druckexemplaren, in der von Ihnen/Euch gewünschten Anzahl, bei marita.kimmel@paritaet-hessen.org.

“Wie unterstütze ich Frauen, die Gewalt erlebt haben?”
Die Broschüre ermutigt zur Unterstützung. Sie gibt erste Informationen und Handlungsorientierung. Sie soll den Weg in das professionelle Hilfesystem für Frauen mit Behinderung erleichtern.
Die Broschüre in leichter Sprache: Hier
Die Broschüre kann gegen Portokosten bestellt werden bei:
mixed pickles e.V.
Verein für Mädchen und Frauen mit und ohne Behinderung in Schleswig-Holstein
Schwartauer Allee 7, 23554 Lübeck
Telefon: 0451 70 21 640
E-mail: info@mixedpickles-ev.de

Liste von Hessischen Beratungs- und Schutzeinrichtungen mit Angaben zur Barrierefreiheit

Liebe Bloggemeinde,

das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veröffentlichte zum Jahresende eine Liste der Beratungs- und Schutzeinrichtungen in Hessen mit Angeboten für Menschen mit Behinderungen bei Belastung durch Gewalterfahrungen und Informationen über deren Barrierefreiheit.
Hier können Interessierte die Liste downloaden.
Blinde und sehbehinderte Menschen können die Liste als MS-Word-Datei bei
elisabeth.leitschuh@hsm.hessen.de bestellen.

Studie zu sexualisierter Gewalt an Schulen (Hessen)

Liebe Leser,

Jugendliche mit Behinderungen werden nicht befragt. Hessisches Kultusministerium schließt Förderschüler_innen aus. Frauen mit Behinderung werden in Kindheit und Jugend zwei- bis dreimal häufiger Opfer von sexualisierter Gewalt. Das geht aus einer Studie hervor, die das Bundesfamilienministerium im Jahr 2013 veröffentlicht hat. Trotz dieser alarmierenden Zahlen schließt das Hessische Kultusministerium jetzt gerade diese besonders gefährdete Gruppe von einer Studie zum Thema sexualisierte Gewalt an Schulen aus. Bei einer repräsentativen Befragung im laufenden Schulhalbjahr sollen Förderschüler_innen außen vor bleiben.
Durchgeführt wird die Erhebung nur in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 an Regelschulen. Dies kritisiert der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hessen scharf.
„Dies ist nicht verantwortbar und widerspricht ganz klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie schreibt in Artikel 16 vor, dass sicherzustellen ist, dass Fälle von Gewalt und Missbrauch gegenüber behinderten Menschen erkannt und untersucht werden“, sagt Günter Woltering, Landesgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN Hessen.

Bereits im vorigen Herbst hatte der PARITÄTISCHE Hessen dem Kultusministerium seine Bedenken am Zuschnitt der Studie in einem Schreiben mitgeteilt. In seiner Antwort begründete das Land Hessen den Ausschluss von Jugendlichen mit Behinderungen mit „inhaltlichen, methodischen und finanziellen Erwägungen“. Auch das Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung (HKFB), das in Trägerschaft des PARITÄTISCHEN Hessen ist, hatte sich im Vorfeld der Studie an das Kultusministerium gewandt und ihm seine Unterstützung angeboten, um die Befragung auch für Schüler_innen mit Behinderungen zugänglich zu machen. „Es existieren bereits Erhebungsmethoden, die speziell die Belange von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen berücksichtigen“, betont Rita Schroll, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung. „Auch komplexe Fragestellungen können in Leichte Sprache übersetzt werden.“
Der PARITÄTISCHE Hessen fordert das Land Hessen auf, in die Befragung zu sexualisierter Gewalt auch Jugendliche mit Behinderungen einzubeziehen und die Studie auf Förderschulen auszuweiten, und zwar ungeachtet der zusätzlichen Kosten für eine barrierefreie Erhebung. „Inklusion darf auch an diesem Punkt nicht am Geld scheitern“, so Landesgeschäftsführer Günter Woltering: „Nur auf Basis von belastbaren Daten über das Ausmaß sexualisierter Gewalt an Förderschulen kann das Land überhaupt erkennen, wo und wie es präventiv tätig werden muss.“

Ansprechpartnerin: Rita Schroll
Auf der Körnerwiese 5, 60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069-955 262 – 36, Fax: 069-955 262 38
E-Mail: hkfb@paritaet-hessen

Für ein modernes Sexualstrafrecht – Nein heißt nein

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend die, aus Sicht des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung, unterstützenswerte Petition verschiedener Bundesverbände der Frauenberatungsstellen.

“Nein heißt nein, die Zeit ist dafür reif! Alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe stehen.

In Deutschland erlebt jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Jährlich werden ca. 8000 Vergewaltigungen angezeigt. Der Anteil der Frauen, die eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigen, ist sehr hoch und bewegt sich zwischen 85% und 95%. Nur ein Bruchteil der Anzeigen führt zu einer Verurteilung. Die Quote der Verurteilungen sinkt seit Jahren. In 2012 erlebten nur 8,4% der Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigten, die Verurteilung des Täters.

Mit der Kampagne “Vergewaltigung verurteilen – Ihre Stimme jetzt” fordern wir Justizminister Heiko Maas zu einer umfassenden Reform des Sexualstrafrechts auf. Ein aktueller Referentenentwurf aus dem Justizministerium gewährleistet jedoch keinen umfassenden Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
In Deutschland sind längst nicht alle Fälle, in denen sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person ausgeübt werden, strafbar. Ursächlich ist das deutsche Strafrecht, es setzt eine Nötigung z.B. mit Gewaltanwendung oder Drohung voraus. Konkret heißt das, dass es nicht ausreicht, wenn eine Frau ausdrücklich und mehrfach Nein sagt oder weint und fleht. Faktisch muss sie sich körperlich wehren, sonst liegt in den meisten Fällen keine Straftat vor. Vielen Frauen ist dies jedoch nicht möglich, sei es aus Angst oder aufgrund ihrer körperlichen Unterlegenheit. Andere lassen die Tat über sich ergehen, um die in der Wohnung anwesenden Kinder oder sich selbst zu schützen.

Die Ausgestaltung des aktuellen Sexualstrafrechts ist dringend reformbedürftig. Die gravierenden Schutzlücken sind in folgender Fallanalyse beschrieben:
Fallanalyse Schutzlücken im Sexualstrafrecht https://www.frauen-gegen-gewalt.de/fallanalyse-zu-schutzluecken-im-sexualstrafrecht.html

Derzeit kann die Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) von Deutschland nicht ratifiziert werden. Darin heißt es: Alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen müssen unter Strafe gestellt werden. Voraussetzung für die Ratifizierung ist eine Veränderung der Gesetzeslage in Deutschland. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die bestehenden Lücken im Sexualstrafrecht zu schließen und die Forderungen aus der Europaratskonvention auch in Deutschland umzusetzen.

Daher fordert der bff gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat, Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) und der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF):

Nein heißt nein, die Zeit ist dafür reif. Schaffen Sie ein modernes Sexualstrafrecht!

Der bff und die anderen Verbände fordern seit langer Zeit eine Reform des Sexualstrafrechts. Durch die Ereignisse in Köln und anderen Städten in der Silvesternacht wird erneut intensiv über Lücken im Sexualstrafrecht diskutiert.
Der bff begrüßt die Debatte und fordert zugleich, dass eine Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt nicht für rassistische Forderungen und Statements instrumentalisiert werden darf.
Mehr Infos unter: www.frauen-gegen-gewalt.de

Unterstützen können Interessierte diese Petition durch Ihre/seine Unterschrift unter:
https://www.change.org/p/heikomaas-schaffen-sie-ein-modernes-sexualstrafrecht-neinheisstnein

Viele Grüße

Rita Schroll

Projekt Suse – sicher und selbstbestimmt

Pressemitteilung
Projekt „Suse“ hilft online gegen Gewalt an behinderten Frauen und Mädchen. Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich stark von Gewalt betroffen.
Die neue Online-Plattform www.suse-hilft.de informiert bundesweit über Hilfen und Anlaufstellen.
Etwa jede zweite Frau mit Behinderung erlebt in ihrem Leben sexualisierte Gewalt. Fast doppelt so häufig wie Nichtbehinderte erfahren behinderte Frauen körperliche und psychische Gewalt. Das hat eine Studie des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Jahr 2012 ergeben. Gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen sollen über ihre Rechte Bescheid wissen und Hilfe bekommen – das ist das Ziel des Projekts „Suse – sicher und selbstbestimmt. Frauen und Mädchen mit Behinderungen stärken“.
Ein neuer Baustein des Projekts ist die Online-Plattform www.suse-hilft.de. Hier finden betroffene Frauen und Mädchen Anlaufstellen in ihrer Region. Wo gibt es bei mir in der Nähe eine Therapeutin, die Gebärdensprache kann? Wo finde ich eine Anwältin, die sich mit dem Thema Behinderung und Gewaltschutz auskennt? Welche Selbstbehauptungstrainerin macht Kurse auch für behinderte Frauen? Welche Materialen in Leichter Sprache zum Thema Gewalt gibt es? Solche Fragen kann suse-hilft.de beantworten.
Für betroffene Frauen und Mädchen, ihre Freund/innen und Angehörige, aber auch Mitarbeiter/innen aus Anti-Gewalt-Arbeit und Behindertenhilfe beleuchtet die Seite zugleich Hintergründe und Wege aus der Gewalt. Die Webseite ist barrierefrei zugänglich und bietet Texte in schwerer und leichter Sprache sowie Gebärdensprachvideos.
„Dass Beratung und Unterstützung auch für sie da ist, ist vielen Frauen und Mädchen mit Behinderungen nicht bekannt. Suse-hilft.de bestärkt sie darin, sich die passenden Hilfen zu holen“, so Katharina Göpner, Referentin im Projekt Suse. „Frauen mit Behinderungen wissen oft nicht, was Gewalt ist und dass sie sich wehren dürfen. Für sie ist suse-hilft.de eine tolle erste Anlaufstelle. Zum Beispiel wenn sie in Einrichtungen und Heimen leben und diese nicht so einfach verlassen können“, ergänzt ihre Projektkollegin Rebecca Maskos.
Träger des Projekts Suse ist der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. Suse wird noch bis Ende 2016 von der Aktion Mensch und der Heidehofstiftung finanziert. Der bff ist der Dachverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Er leistet Aufklärung, Sensibilisierung, Fortbildung und Politikberatung zum Thema Gewalt gegen Frauen und vertritt über 170 ambulante Fachberatungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet

Keine Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen mit Behinderung

Liebe Leser,

ein weiterer Baustein des Projektes „Suse – sicher und selbstbestimmt, Frauen mit Behinderung stärken“ ist die Online-Plattform www.suse-hilft.de.
Interessierte finden dort thematische Informationen, auch in Leichter Sprache sowie in Gebärdensprache, Adressen von Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Anwältinnen, Therapeutinnen und mehr.