Schlagwort-Archiv: Mobil

Mobilitätsservice für Bahnreisen – nein

Liebe Leserinnen und Leser,

die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn unterstützte bisher behinderte Kunden, auch wenn sie mit anderen Eisenbahnunternehmen als der DB fahren. Leider, wie die Bahn jetzt mitteilte, wird eine Reihe von Eisenbahnunternehmen zukünftig die Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren.

Die neue absolut kundenunfreundliche Regelung ist ein Skandal, sie dann auch noch derartig kurzfristig anzukündigen, ist indiskutabel. Ursachen und Hintergründe sind derzeit nicht zu klären. Der DBSV wird sich um Aufklärung bemühen, aktiv werden und berichten. Unabhängig davon stellt sich die Frage, was die neue Regelung in der Praxis bedeutet. dbsv-direkt zitiert diesbezüglich aus dem Dokument “FAQ: Häufig gestellte Fragen” der Deutschen Bahn:

Quelle: www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml (31.1.19, 16:55 Uhr)

Als Kunde eines Eisenbahnunternehmens, dass am Verfahren mit der MSZ teilnimmt, können Sie die gebotenen Hilfeleistungen der DB über die MSZ in Anspruch nehmen. Die MSZ steht den Kunden als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung und koordiniert die weiteren Abstimmungen mit dem jeweiligen Eisenbahnunternehmen.

Reisende von Eisenbahnunternehmen, die Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren, wenden sich bitte für notwendige Hilfeleistungen an das jeweilige Eisenbahnunternehmen.

In welchen Fällen kann ich die Hilfeleistungen für meine Reise bei der Mobilitätsservice Zentrale anmelden?
Anmelden können Sie die Hilfeleistung, wenn Sie auf der gesamten Strecke Ihrer Reise mit Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn und/oder einem Eisenbahnunternehmen reisen, das am Verfahren mit der MSZ teilnimmt. Unter http://www.bahn.de/teilnehmer finden Sie eine Übersicht aller Eisenbahnunternehmen, die das Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale nutzen. Wenn Ihre Reise Strecken enthält, auf denen Sie mit nicht am Verfahren teilnehmenden Eisenbahnunternehmen reisen, können für diese Strecken keine Hilfeleistungen bei der MSZ angemeldet werden. Diese können Sie nur bei dem jeweiligen Eisenbahnunternehmen direkt anmelden.

Wie erkenne ich, welches Eisenbahnunternehmen bei der Verbindung, die ich nutzen möchte, fährt?
Wenn Sie Ihre Reiseverbindung zum Beispiel im DB Navigator oder auf www.bahn.de erstellen, wird Ihnen angezeigt, mit welchen Eisenbahnunternehmen Sie auf der jeweiligen Strecke reisen werden.

Wenn ich keine Online-Medien nutze, wie erkenne ich, welches Eisenbahnunternehmen bei der Verbindung, die ich nutzen möchte, fährt?
Die Mitarbeiter der Mobilitätsservice-Zentrale und in den DB Reisezentren oder DB Agenturen informieren Sie gerne, welches Eisenbahnunternehmen Sie auf Ihrer gewünschten Reiseverbindung nutzen werden.

Welche Eisenbahnunternehmen nehmen am Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale teil?
Auf www.bahn.de finden Sie in der Rubrik “Reise & Service” in der Kategorie “Barrierefreies Reisen” unter “Reiseplanung & Beratung” eine Übersicht der Eisenbahnunternehmen, die am Verfahren mit der MSZ teilnehmen.

(Hinweis der Redaktion: Direktlink
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml)

Was mache ich, wenn ich eine Hilfeleistung für eine Strecke bei einem Eisenbahnunternehmen anmelden möchte, das nicht an dem Verfahren teilnimmt?
Wenn ein Eisenbahnunternehmen nicht in der Übersicht der Eisenbahnunternehmen die am Verfahren mit der MSZ teilnehmen, aufgeführt ist, dann wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an das jeweilige Unternehmen. Die entsprechenden Kontaktdaten (Rufnummern und E-Mail-Adressen) finden Sie in der alphabetischen Übersicht “Bundeseigene und Nichtbundeseigene Eisenbahnunternehmen”.

(Hinweis der Redaktion: Link ebenfalls unter
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml)

Was kostet der Anruf für die Anmeldung von Hilfeleistungen bei Eisenbahnunternehmen, die nicht am Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale teilnehmen?
Die jeweiligen Eisenbahnunternehmen haben die Tarife für die Anrufe in der Regel auf ihren Internetseiten aufgeführt.

Kann ich den Mobilitätsservice für meine Reise weiterhin online mit dem Anmeldeformular anmelden?
Wenn Sie mit Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn und/oder mit den in der Übersicht aufgeführten Eisenbahnunternehmen reisen, können Sie Ihre gewünschten Hilfeleistungen mit diesem Formular anmelden.
Das Anmeldeformular finden Sie auf www.bahn.de in der Rubrik “Reise & Service” in der Kategorie “Barrierefreies Reisen” unter “Mobilitätsservice online buchen”. Für Fahrten mit Eisenbahnunternehmen, die Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren, kann das Formular nicht verwendet werden.

Wie gehe ich vor, wenn ich auf meiner geplanten Reise Strecken von teilnehmenden Eisenbahnunternehmen aber auch von Eisenbahnunternehmen habe, die nicht an dem Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale teilnehmen?
Für Reisen mit der Deutschen Bahn sowie den teilnehmenden Eisenbahnunternehmen können Sie die Hilfeleistungen bei der MSZ anmelden. Möchten Sie Teilstrecken mit Eisenbahnunternehmen reisen, die Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren, setzen Sie sich bitte direkt mit diesen Eisenbahnunternehmen in Verbindung. Die Kontaktdaten (Rufnummer und E-Mail-Adresse) dieser Eisenbahnunternehmen finden Sie auf www.bahn.de in der Rubrik “Reise & Service” in der Kategorie “Barrierefreies Reisen” unter “Reiseplanung & Beratung”.

(Hinweis der Redaktion: Link ebenfalls unter
www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/mobilitaetsservice-teilnehmer.shtml)

Werde ich, wenn ich die Hilfeleistungen nicht bei der Mobilitätsservice-Zentrale anmelde, sondern dies bei den Eisenbahnunternehmen direkt mache, trotzdem zum Zug gebracht bzw. vom Zug abgeholt?
Bitte klären Sie die Details zu einer möglichen Hilfestellung direkt mit dem betreffenden Eisenbahnunternehmen, mit dem Sie reisen. Das Eisenbahnunternehmen wird an den Bahnhöfen, an denen DB-Personal eingesetzt ist, Ihre benötigte Hilfeleistung bei der DB anmelden und auch den Treffpunkt in Absprache mit Ihnen vereinbaren.

Was ist, wenn ein Zug Verspätung hat?
Wenn ein Zug Verspätung hat, melden Sie sich beim jeweiligen Zugpersonal (also einem Eisenbahnunternehmen der DB oder einem anderen Eisenbahnunternehmen) oder beim Personal in den Bahnhöfen. Die Mitarbeiter werden sich bemühen, Ihnen weiter zu helfen und Ihre Hilfeleistung sicher zu stellen.

Wenn ich eine geplante Reise nicht antreten kann/möchte, bei wem storniere ich die angemeldeten Hilfeleistungen?
Sollten Sie eine vorangemeldete Reise nicht antreten können, bitten wir Sie, die Hilfeleistungen bei der MSZ so schnell wie möglich zu stornieren. Damit ermöglichen Sie, dass unsere Mitarbeiter nicht umsonst gebunden sind und einem anderen Reisenden im besagten Zeitfenster eine Hilfestellung gewährt wird. Bitte stornieren Sie die Hilfeleistungen stets dort, wo Sie diese angemeldet haben – entweder bei der MSZ und/oder bei den einzelnen Eisenbahnunternehmen.

Wissen die Eisenbahnunternehmen, die das Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale nicht nutzen, welche Prozesse einzuhalten sind, um Hilfeleistungen für mobilitätseingeschränkte Reisende anmelden zu können?
Den im “Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland” (TBNE) organisierten Eisenbahnunternehmen wurde die Teilnahme am Verfahren mit der MSZ angeboten und umfassende Informationen bereitgestellt. Außerdem wurden die Eisenbahnunternehmen, die das Verfahren mit der MSZ nicht nutzen, von der DB über den erforderlichen Prozess zur Anmeldung von Hilfeleistungen informiert.

Wie und wann erfährt das Personal in den Bahnhöfen, ob und für welchen Tag Hilfeleistungen von Eisenbahnunternehmen, die am Verfahren mit der Mobilitätsservice-Zentrale nicht teilnehmen, für Kunden angemeldet wurden?

Wenn Sie bei Eisenbahnunternehmen, die den Service der MSZ nicht nutzen, Hilfeleistungen anmelden, meldet dieses Eisenbahnunternehmen die gewünschten Hilfeleistungen am Vorabend des Reisetages an die zuständigen Stellen bei der DB. Die DB hat alle Eisenbahnunternehmen über das neue Verfahren informiert, um sicher zu stellen, dass das Personal in den Bahnhöfen die vorangemeldeten Hilfeleistungen durchführen kann. Die entsprechenden Meldewege/-systeme wurden vorab eingerichtet.

Quelle: dbsv-direkt

SSwisscom und der Verein Apfelschule beschliessen eine Partnerschaft für Blinde und Sehbehinderte

Liebe Bloggemeinde,

das gefällt mir!

Hier der Bericht:
Swisscom und der Verein Apfelschule beschliessen eine Partnerschaft, um sehbehinderten und blinden Menschen in der Schweiz den Zugang zu smarten Technologien zu erleichtern. Betroffene Personen können ganz unkompliziert im Swisscom-Shop oder via Swisscom Service Center einen Gutschein für einen Tag Gratis-Schulung (Wert CHF 50.–) bei der Apfelschule anfordern.
Sehbehindert oder blind sein und dennoch ein Smartphone nutzen – das geht!
Eine sehende Person kann sich nur schwerlich vorstellen, wie ein Mitmensch mit einer schweren Sehbehinderung ein Smartphone verwendet. Wie lässt sich das Gerät bedienen, wenn man den Bildschirm nicht sieht? Die Bedienungshilfen der Smartphones bieten hier Lösungen an. Allerdings ist das Erlernen dieser Bedienungshilfen, gerade für ganz blinde Personen, nicht trivial und muss intensiv geübt werden. Hier nimmt sich die Apfelschule alle Zeit, um diesen Menschen die Teilnahme am gesellschaftlichen und sozialen Leben zu erleichtern. Ob es 3, 5 oder 10 Tage dauert, bis der Betroffene sattelfest ist, spielt keine Rolle. Die ebenfalls sehbehinderten oder blinden Kursleiterinnen und Kursleiter nehmen sich die Zeit, die es braucht, damit auch ältere Menschen das Smartphone oder das Tablet beherrschen lernen.
Die Möglichkeiten werden immer vielfältiger
Seit zehn Jahren wird die Mobile-Technologie für Sehbehinderte oder Blinde ständig weiterentwickelt: Blinde können heute Zeitungen «lesen» und online einkaufen. Sie wissen, ob sie an der nächsten Haltestelle aussteigen müssen und können (dank Audiodeskription) wieder Filme «sehen».
Laut Peter Fehlmann, Präsident der Apfelschule, gab es nie eine bessere Zeit, um die Nachteile einer Sehbehinderung oder Blindheit dank der smarten Technologie zu kompensieren. «Wer offen ist und ein paar Tage ins Erlernen der neuen Möglichkeiten investiert, wird viele behinderungsbedingte Grenzen überwinden können», sagt Fehlmann weiter.
Swisscom engagiert sich
Im Rahmen der Partnerschaft mit der Apfelschule verpflichtet sich Swisscom zu einer vollumfänglichen Beteiligung der sehbehinderten oder blinden Personen an der digitalen Welt beizutragen. Diese Partnerschaft ist auch für Swisscom eine gute Gelegenheit, aktiv zu zeigen, dass diese «Minderheit» ein integraler Bestandteil ihrer Kundschaft ist (300’000 Personen in der Schweiz sind sehbehindert, die meisten davon nutzen die Dienstleistungen von Swisscom).
Deshalb unterstützt Swisscom die Apfelschule. Zu den konkreten Massnahmen dieser Partnerschaft gehört es, dass Swisscom all ihren Kunden, die bei der Apfelschule einen Kurs absolvieren möchten, einen Rabatt von CHF 50.– gewährt.
Info
Alle Informationen zur Apfelschule und das komplette Kursangebot gibt es auf www.apfelschule.ch.

Zeitschriftenprojekt LITABO

Liebe Bloggemeinde,

Produktinformation
Im Juli 2010 hat die TIBS e. V. das Zeitschriftenprojekt LITABO gestartet. Dieses Projekt macht blinden und sehbehinderten Menschen Zeitschriften in elektronischer Form zugänglich, so dass sie entweder auf einem Computer mit
Screenreader-Software oder auf mobilen Geräten für Blinde und Sehbehinderte (z. B. den Pronto der Firma Baum oder dem Milestone) gelesen werden können.
Das LITABO Projekt bietet Ihnen folgende Vorteile:
. Modulares Abo-System:
SIE bestimmen, welche Zeitschriften Sie abonnieren
. Immer auf dem neuesten Stand:
Die elektronischen Zeitschriften werden zum gleichen Termin wie die
Druckausgabe veröffentlicht. Es entsteht also kein Zeitversatz.
. Einfache Navigation:
Sie benötigen kein spezielles Leseprogramm für diese Zeitschriften. Die
einzelnen Artikel sind durch ein Sonderzeichen (*-Zeichen) getrennt, so dass
Sie einfach mit der Suchfunktion zum nächsten Artikel navigieren oder diese
als Einzeldateien in einem Ordner öffnen können.
Angebot:
Im Moment haben wir folgende Zeitschriften fest im Programm:
. GEO von Gruner + Jahr
. GEO Epoche + GEO Kompakt von Gruner + Jahr
. Sozialrecht und Praxis vom Verlag Sozialverband VdK
. Apotheken-Umschau vom Wort & Bild-Verlag
. Natur vom Konradin-Verlag
. BIO-Magazin vom BIO-Ritter-Verlag
. Raum und Zeit vom Ehlers-Verlag
. 11 Freunde-Magazin von Gruner + Jahr
. Natur & Heilen vom Verlag Natur & Heilen

Wir stehen mit weiteren Verlagen in Verbindung, um unser Angebot auszubauen. Die Zeitschriften werden jeweils zum Veröffentlichungstermin der Druck-Ausgabe versendet. Die Zustellung erfolgt – je nach Zeitschrift – als Textdatei, die eine komplette Ausgabe der Zeitschrift enthält oder als gepacktes Archiv, in der sich die einzelnen Artikel als Textdatei befinden.
Der Versand erfolgt ausschließlich an Blinde oder Sehbehinderte mit einer gültigen E-Mail-Adresse.
Preise und Zahlungsbedingungen:
Eine Zeitschrift kostet 24 Euro im Jahr, unabhängig davon, ob diese ein- oder zweimal pro Monat oder auch nur alle zwei Monate erscheint.
Beim Abonnement von fünf oder mehr Zeitschriften kostet nur die erste 24,- Euro und jede weitere nur noch 12,- Euro pro Jahr.
Beispiel: 5 Zeitschriften kosten pro Jahr 72,.- Euro.
Der Abo-Betrag wird jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus fällig. Bei
Bestellungen während eines Kalenderjahres wird vom aktuellen Monat bis zum
jeweiligen Jahresende berechnet. Aus technischen Gründen können wir als
Zahlungsart nur Vorab-Überweisung anbieten.
Bestellung:
1. Die Bestellung erfolgt per Email unter der Adresse: litabo@tibsev.de
2. Sie erhalten von uns eine Bestellungsbestätigung mit Angaben für die Vorabüberweisung.
3. Nach Zahlungseingang auf unserem Konto erfolgt die Freischaltung der gewünschten Zeitschriften bis zum Ende des Kalenderjahrs.
Neugierig geworden? Dann nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf. Bitte verwenden Sie dazu die Email-Adresse litabo@tibsev.de oder info@tibsev.de
TIBS e. V.
Technische Informations- und Beratungs-stelle für Blinde und Sehbehinderte
Steinheimer Straße 1
63450 Hanau
Tel.: 06181/956663
Fax.: 06181/956665
Email: info@tibsev.de
Website: www.tibsev.de

InMoBS-Projekt

Liebe Bloggemeinde,

die Entwicklung geht sehr rasant voran. Was für unsereins von Vorteil sein und werden kann.
Liest hierzu diese Info:
Das Forschungsprojekt »InMoBS« stellt Ergebnisse im Praxistest vor.

Blinde und Sehbehinderte könnten sich in Zukunft mit Hilfe von Smartphones sicherer und komfortabler durch den Stadtverkehr bewegen. Zu diesem Ergebnis kam das InMoBS-Projekt, was für innerstädtische Mobilitätsunterstützung für Blinde und Sehbehinderte steht. Ziel des an der Technischen Universität Braunschweig koordinierten Projektes war die Entwicklung eines benutzergerechten Assistenzsystems. Dafür haben die Projektbeteiligten eine barrierefreie Smartphone-App und einen Online-Routenplaner entwickelt, über die Blinde und Sehbehinderte aufbereitete Navigationsdaten erhalten. Mittels Ton- und Vibrationssignal von App und Smartphone werden sie damit durch den Verkehr geleitet. An Kreuzungen kann außerdem das Ampelsignal individuell auf das Smartphone übertragen werden. Am 16. Dezember wurden Prototypen in einem Praxistest bei einem Workshop den Medien präsentiert.
Weitere Infos unter: http://www.inmobs.de