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E Roller – Stadt Münster verklagt

Liebe Leserinnen und Leser,

der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat mit Unterstützung des DBSV die Stadt Münster verklagt. In dem Verbandsklageverfahren geht es darum, was die Stadt gegen die Unfallgefahr durch E-Roller tut beziehungsweise nicht tut. Nun hat die Stadtverwaltung Münster Maßnahmen gegen E-Roller angekündigt, die „bundesweiten Vorbildcharakter“ haben sollen. Erfahren Sie mehr in der folgenden Pressemitteilung, die heute verschickt wurde. Wenn Sie das Verbandsklageprojekt des DBSV unterstützen möchten, können Sie das unter www.betterplace.org/de/projects/111258 oder www.dbsv.org/e-roller tun.

E-Roller: Blinden- und Sehbehindertenverbände begrüßen Pläne der Stadt Münster

Münster, 20. Oktober 2022. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) begrüßen die Ankündigung der Stadtverwaltung Münster, zukünftig energisch gegen rücksichtslos abgestellte E-Roller vorzugehen. „Wir haben aus der Presse erfahren, dass die Stadt weitere Regulierungen treffen möchte, um etwas Wirksames gegen diese gefährlichen Stolperfallen zu tun. Die angekündigten Maßnahmen wären aus unserer Sicht ein großer Schritt in die richtige Richtung und eine gute Basis für konkrete Verhandlungen“, sagte heute der BSVW-Ehrenvorsitzende Klaus Hahn. In einer Pressemitteilung hatte die Stadt unter anderem angekündigt, Parkverbotszonen massiv auszuweiten, eindeutige Parkflächen vorzugeben und Regelverstöße automatisiert zu ermitteln.

Hintergrund

Der BSVW hat mit Unterstützung des DBSV die Stadt Münster verklagt. In dem Verbandsklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster geht es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägen. Wenn sie – wie derzeit in Münster – an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können („Free-Floating-Modell“), führt das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen. Folgerichtig kam es auch schon zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern.

Kennen Sie blinde und sehbehinderte Menschen ohne E-Mail-Zugang? Falls ja, bitte weitersagen: Unsere Newsletter kann man sich auch am Telefon vorlesen lassen! Einfach das DBSV-Infotelefon unter der Nummer 030 / 2555 80808 anrufen, alles Weitere wird erklärt.

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Der Newsletter “dbsv-direkt” ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
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Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin
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Pflichtangaben: https://www.dbsv.org/impressum.html

Unfallrisiko E-Roller

Liebe Leserinnen und Leser,

ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster zwingt die Stadt Münster, beim Thema E-Roller aktiv zu werden. Lesen Sie mehr dazu in der folgenden Pressemitteilung, die der DBSV heute versandt hat.

Unfallrisiko E-Roller: Stadt Münster zum schnellen Handeln verurteilt

Münster/Berlin, 11. Februar 2022. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) die Stadt Münster verklagt und sich dabei in wichtigen Punkten durchgesetzt. In dem Verbandsklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster geht es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägen. Wenn sie – wie in Münster – an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können (“Free-Floating-Modell”), führt das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen. Folgerichtig kam es auch schon zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern.

Im gestern veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes wurde die Stadt Münster nun dazu verurteilt, zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen. “Bisher wurden wir mit dem Verweis auf freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber abgespeist”, erläutert die Vorsitzende des BSVW, Swetlana Böhm. “Nun muss die Stadt nachlegen und zwar zügig!”

Im Beschluss wurde zudem festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell, wie es in Münster praktiziert wird, formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Die Stadt Münster hat also ein starkes Druckmittel in der Hand, um verbindliche Abstellflächen sowie klare Regeln für E-Roller durchzusetzen.

“Jetzt haben wir es schwarz auf weiß”, sagt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke. “Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber reichen nicht aus, stattdessen brauchen wir Sondernutzungserlaubnisse mit klaren Ansagen, um Gefahren auf Gehwegen abzuwenden. Wir erwarten, dass dieses Signal auch in anderen Kommunen und beim Deutschen Städtetag ankommt.”

In der Bezirksgruppe Münster des BSVW war die Entscheidung mit Spannung erwartet worden. “Ich bin selbst bereits zweimal über E-Roller gestürzt und habe mich beide Male verletzt”, sagt Petra Töns vom Leitungsteam des Blinden- und Sehbehindertenvereins Münster und Umgebung. Sie hofft, dass sich die Dinge auf Münsters Gehwegen nun bald zum Besseren wenden.

Weitere Informationen sowie ein Pressebild unter www.dbsv.org/e-roller

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Quelle: DBSV

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