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Kommt auch in Hessen ein Taubblindengeld?

Liebe Bloggemeinde,

mit Blick auf die Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade der Pflegeversicherung sind die Anrechnungsregelungen im hessischen Landesblindengeldgesetz anzupassen.
Der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen (BSBH) führte bereits im vergangenen Herbst Gespräche mit allen im hessischen Landtag vertretenen Parteien. Im Ramen dieser Gespräche brachte der Verein auch seine Forderung nach Einführung eines erweiterten staatlichen Nachteilsausgleichs für taubblinde Menschen ein.

Hessens SPD-Fraktion will nun auch die finanzielle Unterstützung für Menschen mit gleichzeitiger Hör- und Sehbehinderung erhöhen. Taubblinde seien im Alltag deutlich stärker eingeschränkt als Blinde oder Taube, begründete der SPD-Abgeordnete Ernst-Ewald Roth den Gesetzentwurf seiner Fraktion im Februar im Wiesbadener Landtag. Das Landesblindengeld sollte deshalb verdoppelt werden.
In Hessen gebe es etwa 30 Personen mit dieser Behinderung, sagte Roth. Die jährlichen Kosten würden sich mit der neuen Regelung auf rund 210.000 Euro belaufen. Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) kündigte einen eigenen Gesetzentwurf an.

Hessen ist übrigens, neben Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, eines der sechs Bundesländer, in welchen es bereits einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen gibt.