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Notfallpass für Menschen mit Taubblindheit entwickelt

Liebe Bloggemeinde,

dieser Ausweis passt in jede Tasche und kann im Fall der Fälle lebensrettend sein: Der Notfallpass für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung, den das Deutsche Taubblindenwerk gGmbH entwickelt hat. Er enthält alle wichtigen Informationen für Helfer, um im Notfall schnell und richtig zu handeln und ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit einer doppelten Sinnesbeeinträchtigung zugeschnitten. Auf den ersten Blick können Helfer auch erkennen, ob die Person für ihre Begleitung und Kommunikation eine speziell ausgebildete Taubblindenassistenz und/oder einen Gebärdensprachdolmetscher benötigt.
Der Notfallpass ist kostenlos bei der Teilhabeberatung –
TAUBBLIND Niedersachsen (Telefon: 0511-51008-6613,
E-Mail: beratungsstelle@taubblindenwerk.de)
erhältlich.

Blinde Menschen in Niedersachsen warten

schon Jahre auf eine Erhöhung des Landesblindengeldes.

Sehr geehrte Damen und Heren,

Die Kollegen vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. haben am vergangenen Dienstag eine Pressemitteilung zur Erhöhung der Blindenhilfe veröffentlicht.
Das Landesblindengeld in Niedersachsen ist jedoch schon viele Jahre auf 375 Euro eingefrohren.

Blinden-und Sehbehindertenverband Niedersachsen,
Erhöhung der Blindenhilfe, Forderung des BVN zum Landesblindengeld
Zum 01. Juli 2020 trat die Erhöhung der Blindenhilfe in Kraft. Das ist eine gute Nachricht für alle blinden Menschen, die diese Leistung erhalten.
Die Blindenhilfe darf aber nicht verwechselt werden mit dem Landesblindengeld.
Blindenhilfe ist Teil der Sozialhilfe und daher abhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der blinden Person. Sie wird nur an blinde Menschen gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Arbeitseinkommen, Rente, Vermögen) decken können. Die Anhebung der Blindenhilfe geschieht immer dann, wenn sich der aktuelle Rentenwert ändert. Da dieser zum 01.07. von 33,05 € auf 34,19 € angehoben wurde, stieg die Blindenhilfe für alle Betroffenen von 739,91 € auf 765,43.

„Die weitaus meisten blinden Menschen in Niedersachsen beziehen aber keine Blindenhilfe, sie sind auf das Landesblindengeld als Nachteilsausgleich angewiesen“ erklärt Helga Neumann, die Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen. „Es ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es dient dem Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen und nicht dazu, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Vielmehr zielt es darauf ab, die Folgen der Behinderung zu mindern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.“
Hier aber tut sich seit Jahren – nichts. Denn das Landesblindengeld ist – wie der Name es sagt – eine Landesleistung. Mit 375 € Blindengeld monatlich erhalten die ca. 9000 blinden Menschen in Niedersachsen sehr viel weniger Nachteilsausgleich als Betroffene in fast allen anderen Bundesländern (z. B. Bayern 651 €, Hessen 636 €).

„Die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU in Niedersachsen vereinbarte Weiterentwicklung des Landesblindengeldes muss schnellstens umgesetzt werden“, fordert Hans-Werner Lange, Geschäftsführer des BVN. Die blinden Menschen in Niedersachsen hätten überhaupt kein Verständnis mehr dafür, dass die längst fällige Anhebung des Nachteilsausgleichs auf 450 € immer wieder verzögert werde. Lange: „Es brodelt in der Mitgliedschaft, zumal jetzt in der Corona-Krise deutlich wurde, dass blinde Menschen Ausgaben tätigen müssen, die Sehende eben nicht haben. „Dazu zählen zusätzliche Taxifahrten ebenso wie der Einkaufsservice, denn blinde und hochgradig Sehbehinderte können wegen der nicht einzuhaltenden Abstandsregelungen nicht mehr selbst in den Supermarkt gehen oder Bus oder Straßenbahn nutzen“, sagt Lange und fordert: „Das Landesblindengeld muss umgehend auf 450 €, die Höhe der früheren Sozialen Pflegeversicherung, festgelegt und dynamisiert werden! Nur so kann verhindert werden, dass blinde Menschen in Niedersachsen von Teilhabemöglichkeiten ausgeschlossen und massiv benachteiligt werden. Das widerspricht der UN-BRK und jedem humanitären Anstand.“

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