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Qualifizierung zum/zur Taubblindenassistenten/Taubblindenassistentin

Liebe Bloggemeinde,

der Text der Stiftung St. Franziskus

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns Ihnen heute die Ausschreibung für die Qualifizierung zum/zur Taubblindenassistenten/Taubblindenassistentin zukommen lassen zu dürfen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis 08.06.2019 an Frau Ann-Katrin Staiger.

Die Teilnehmergebühr beträgt 600,- Euro. Das Lehrbuch Taubblindenassistenz ist im Preis enthalten. Nicht enthalten sind die Kosten für Fahrt, Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Kurszeiten.

Die Qualifizierung umfasst acht Kursblöcke mit derzeit geplanten 158 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten). Diese Kursblöcke finden in der Regel an Wochenenden statt. Die Termine können Sie auf dem beigefügten Bewerbungsformular einsehen. Hinzu kommen 50 Unterrichtseinheiten für Hospitationen und Praktika, die während der Qualifizierung absolviert werden müssen.

Die Abschlussprüfung besteht aus schriftlichen Klausuren und praktischen Prüfungsteilen. Detaillierte Informationen
zur Prüfung enthält die Prüfungsordnung der stiftung st. franziskus heiligenbronn. Diese wird den Teilnehmer/innen nach dem Auswahlverfahren zur Verfügung gestellt. Nach Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Absolventen/innen
das Zertifikat Geprüfte/r Taubblindenassistent/in (GFTB).
Somit erwerben die Teilnehmer/innen die derzeitig einzig mögliche Zertifizierung in Deutschland.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Projektleitung TBA-Qualifizierung
Wolfgang Hug
wolfgang.hug@stiftung-st-franziskus.de
Tel: 07461 5144 262

Koordination Taubblindenarbeit
Ann-Katrin Staiger
ann-katrin.staiger@stiftung-st-franziskus.de
Tel: 07422 569 3308

Wir freuen uns wenn Sie diese Informationen an interessierte Personen weiterleiten – vielen Dank.

Herzliche Grüße
Wolfgang Hug und Ann-Katrin Staiger

Qualifizierung zur Medizinischen Tastuntersucherin

Liebe Bloggemeinde,

Medizinische Tastuntersucherinnen arbeiten im Praxisalltag selbstständig, aber unter der Verantwortung eines Arztes. Sie führen umfassende Tastuntersuchungen an ihren Patientinnen durch und beraten sie zur Brustgesundheit. Bei einem auffälligen Tastbefund leitet der Facharzt weitere Maßnahmen ein.

Während einer Weiterbildung in einer Spezialeinrichtung qualifizieren sich blinde und hochgradig sehbehinderte Frauen zu Tastdiagnostikerinnen der weiblichen Brust. Eine medizinische Berufserfahrung ist hilfreich, aber nicht Bedingung.

Inhalte der Qualifizierung zur Medizinischen Tastuntersucherin
Das Erlernen der von „discovering hands®” definierten Brust-Tastuntersuchung steht im Mittelpunkt. Dazu kommt Wissen über die Brust und ihre Erkrankungen sowie Grundkenntnisse diagnostischer und therapeutischer Methoden. Außerdem: medizinisches Basiswissen, Patientinnen zentriertes Sozialverhalten und „Medizinisches Schreiben”.

Bin ich für die Tätigkeit als MTU geeignet?
Interesse an Medizin, hautnaher Kontakt zur Patientin und Kommunikationsfähigkeit gehören zum Beruf der MTU. In einem einwöchigen Assessment findet jede Teilnehmerin heraus, ob sie alle Voraussetzungen mitbringt – zum Beispiel in Einzelgesprächen, Rollenspielen und praktischen Tastübungen an Modellen.

Fest und unbefristet angestellt sein bei discovering hands®
MTUs haben eine sehr gute Berufsperspektive. Die Festanstellung bietet ihnen ein sicheres Auskommen, Verantwortung und Anerkennung. discovering hands® „verleiht” die MTUs wohnortnah an mehrere Frauenarztpraxen, wo sie an festen Wochentagen arbeiten.

Gewinnen Sie eine neue Berufs- und Lebensperspektive
Setzen Sie Ihre besonderen Fähigkeiten ein, um anderen Frauen mehr Sicherheit für ihre Gesundheit zu geben.
Erfahren Sie mehr über die Qualifizierung, den Berufsalltag und Finanzielles
die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Qualifizierung
die Tätigkeiten der MTU
die Integration in den Praxis-/ Klinik-Alltag
die Unterrichtsinhalte
finanzielle Unterstützungen für die Qualifizierung
mögliche Arbeitgeber und Verdienstmöglichkeiten

Kontaktdaten
Sandra Jansen Mailto:office@discovering-hands.de oder telefonisch 02 08 – 30 99 61 85.

TBA-Qualifizierung des GIB 2016/17

Liebe Leserinnen und Leser,

Neue TBA-Qualifizierung 2016/17 des GIB (Nürnberg / Bayern)
Sehr geehrte Interessierte und Aktive in der Taubblindenarbeit!

Taubblindheit/Hörsehbehinderung ist eine Behinderung der eigenen Art und keinesfalls die Summe von Blindheit/Sehbehinderung und Taubheit/Hörbehinderung. Taubblinde Menschen haben ganz besondere Bedarfe, um am sozialen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Ein wichtiger Aspekt dabei spielt die Taubblindenassistenz (TBA). Noch immer gibt es viel zu wenige Assistenten, die ausreichend qualifiziert sind!

Das GIB bietet bereits seit 2010 eine TBA-Qualifizierung an. Die nächste Qualifizierung zur Taubblindenassistenz 2016/17 startet im November 2016.
Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen bis spätestens 30.09.2016.

Das Wichtigste zur Qualifizierung im Überblick:
Start der Qualifizierung: 25.-27.11.2016
(weitere Termine in Kürze auf www.giby.de)

Dauer und Umfang:
8 Kurswochenenden (ca. 1 Kurswochenende/Monat)
1 Prüfungswochenende (insg. ca. 170 Stunden)
Praktika und Hospitationen (insg. 50 Stunden)
Kursorte: Nürnberg und Hamburg
Kosten: 450,-?

Für Fragen stehe wir jederzeit gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,
Annika Olschok
Fachreferentin
Tel.: 0911 / 120 765 – 14
Fax: 0911 / 120 765 – 44
E-Mail: annika.olschok@giby.de
Internet: www.giby.de

Taubblindenassistenz-Qualifizierung in NRW von Januar bis Dezember 2016

Liebe Interessierte in der Taubblinden-Arbeit, liebe Unterstützer,

wir freuen uns sehr – wir haben die Genehmigung des NRW-Sozialministeriums für eine neue Taubblindenassistenz-Qualifizierung in NRW. Der Unterricht der 7. Gruppe findet von Januar bis Dezember 2016 statt.

Bitte schicken Sie Meldungen an news@taubblinden-info.org und lesen Sie vorher unsere Regeln der Zusammenarbeit unter http://www.taubblinden-info.org/tba/qualifikation_recklinghausen.html.

Deutsches Taubblindenwerk ermöglicht Qualifizierung zur Taubblindenassistenz

Liebe Leserinnen und Leser,

das Deutsche Taubblindenwerk bietet erstmalig in Niedersachsen eine Qualifizierungs- maßnahme zur/zum Taubblindenassistentin/-ten an, um hörsehbehinderten/taubblinden Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Weitere Infos auf:
http://www.taubblinden-info.org/tba/qualifikation.html

TBA-Qualifizierung, Taubblindenassistenz

Liebe Bloggemeinde,
Heute eine wichtige Mitteilung:
Sehr geehrte Interessierte und Aktive in der Taubblindenarbeit!

Taubblindheit/Hörsehbehinderung ist eine Behinderung der eigenen Art und keinesfalls die Summe von Blindheit/Sehbehinderung und Taubheit/Hörbehinderung. Taubblinde Menschen haben ganz besondere Bedarfe, um am sozialen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Ein wichtiger Aspekt dabei spielt die Taubblindenassistenz (TBA). Noch immer gibt es viel zu wenige Assistenten, die ausreichend qualifiziert sind!

Das GIB bietet bereits seit 2010 eine TBA-Qualifizierung an. Die nächste Qualifizierung zur Taubblindenassistenz 2015/16 startet im Juni 2015. Es sind noch Plätze frei und wir freuen uns über weitere Bewerbungen bis spätestens 15. Mai 2015.

Das Wichtigste zur Qualifizierung im Überblick:
Start der Qualifizierung: 26.-28.06.2015
(weitere Termine in Kürze auf www.giby.de)

TBA Qualifizierung

Liebe Leser,

eben erst frisch bei mir im Posteingang reingekommen, möchte ich es Euch gleich weiter geben. Ab September ist es wieder soweit das man sich zum Taubblinden-Assistentin/ten ausbilden lassen kann.

Hier die dazugehörige Info von www.taubblinden-info.org:
Liebe Leserinnen und Leser,
neue Taubblindenassistenz-Qualifizierung in Recklinghausen
Ab September 2014 wird vom Förderverein für hör- und hörsehbehinderte
Menschen in Recklinghausen ( NRW ) zum 6. Mal eine Qualifizierung zum/zur Taubblinden- Assistenten/in angeboten.
Anmeldeschluß ist der 30. Juni 2014

Kernpunkte für ein Bundesteilhabegesetz
Mit dem im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU versprochenen
Bundes-teilhabegesetz müssen die gesetzlichen Regelungen endlich an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden.
Mehr Informationen unter: http://www.teilhabegesetz.org