Schlagwort-Archiv: Teilhabegestz

Proteste sind weiter nötig – Bundesteilhabegesetz

Liebe Bloggemeinde,

es ist auch heute leider immer noch wichtig zu protestieren auch wenn sich gerade von Seiten der CDU immer wieder VertreterInnen zu Wort melden und meinen, dass durch Gesetze wie das Bundesteilhabegesetz jetzt doch keine Proteste mehr nötig seien.
Soso …
Den Bericht auf Kobinet lesen

Bundesteilhabegesetz verweigert sehbehinderten Menschen die Unterstützung

Liebe Bloggemeinde,

das Bundesteilhabegesetz ist angetreten, um mehr Teilhabe für behinderte Menschen zu ermöglichen. Stattdessen soll nun sehbehinderten Menschen Unterstützung verweigert werden. Lesen Sie dazu die folgende DBSV-Pressemitteilung von heute:

Nicht behindert genug fürs Studium

Berlin, 24. Oktober 2016. Am 7. November 2016 findet die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz statt. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) darauf hin, dass sehbehinderte Menschen durch die geplanten Regelungen massiv schlechter gestellt werden.

Im Moment haben sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 Prozent grundsätzlich Anspruch auf Eingliederungshilfe, sie dürfen also beispielsweise Hilfsmittel oder Vorlesekräfte fürs Studium beantragen. Der Gesetzentwurf des Teilhabegesetzes sieht jedoch vor, dass nur noch derjenige Leistungen erhält, der eine sogenannte “erhebliche Teilhabeeinschränkung” hat. Bevor über den eigentlichen Antrag auf Eingliederungshilfe entschieden wird, ist erst einmal der Nachweis zu erbringen, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen nicht allein zurechtkommt, also auf ständige personelle oder technische Hilfe angewiesen ist. Zu den Lebensbereichen gehören unter anderem Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen etc.), häusliches Leben (Einkaufen oder Wohnung putzen), Mobilität und die Pflege der Beziehungen zu anderen Menschen. “Viele sehbehinderte Menschen fallen damit aus dem System”, konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Dies wird am Beispiel von Sebastian T. deutlich. Der 24-jährige hat ein Sehvermögen von 20 bis 25 Prozent und studiert technische Informatik. Wegen seiner Sehbehinderung wird ihm eine Studienassistenz finanziert, die beispielsweise in Vorlesungen erklärt, was an die Wand projiziert wird. Ohne Assistenz wäre es ihm unmöglich, dem Unterricht zu folgen. Sein Problem: “Im Alltag komme ich gut zurecht. Ständige Unterstützung brauche ich ausschließlich im Studium – und nicht etwa in vier weiteren Bereichen, wie es in den Regelungen des neuen Bundesteilhabegesetzes vorgesehen ist, um Unterstützung zu erhalten. Das bedeutet, ich müsste meine Assistenz, wenn das Gesetz unverändert in Kraft tritt, selbst bezahlen, weil ich dann nicht mehr als ‘behindert genug’ angesehen würde. Von den 450 Euro BAföG, die mir im Monat zur Verfügung stehen, könnte ich mir das nicht leisten.”

Sebastian T. ist leider kein Einzelfall. Renate Reymann sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht: “Es kann nicht sein, dass aufgrund einer unausgegorenen Regelung viele sehbehinderte Menschen massiv schlechter gestellt werden als bisher. Der Zugang zur Eingliederungshilfe ist nur einer von vielen Punkten, an denen das Bundesteilhabegesetz dringend nachgebessert werden muss.”

+++ DBSV-Aktion am 7. November vor dem Reichstagsgebäude +++

Blinde und sehbehinderte Menschen dürfen nicht zu den Verlierern des Teilhabegesetzes werden!

- Aktion aus Anlass der Anhörung zum Bundesteilhabegesetz
- Ort: Berlin, vor dem Reichstagsgebäude (Westseite/Platz der Republik)
- Zeit: Montag, 7. November 2016, 10:30-12:00 Uhr
Mehr Infos unter http://bthg.dbsv.org

Bundesteilhabegesetz Kampagne sucht Fallbeispiele

Liebe Leserinnen und Leser,

Bund und Länder sind sich einig: In der nächsten Legislaturperiode soll ein Bundesteilhabegesetz in Kraft treten. Es geht darum, die UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der sozialen Teilhabe umzusetzen. Um auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen, haben zahlreiche Selbsthilfeorganisationen und Behindertenverbände eine Kampagne gestartet. Auf der Grundlage des Entwurfs für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe, den das Forum behinderter Juristinnen und Juristen erarbeitet hat, treten die Verbände dafür ein, dass Benachteiligungen behinderter Menschen abgebaut und die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung mitten in der Gesellschaft gefördert werden.

“Hier eröffnet sich eine geradezu historische Chance, grundsätzliche Forderungen behinderter Menschen umzusetzen und mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen”, erklärt DBSV-Präsidentin Renate Reymann. “Der DBSV hat die Kampagne für ein Bundesteilhabegesetz mit initiiert und gehört zu den Erstunterstützern. Mit der Kampagne kämpfen wir dafür, dass Leistungen zur sozialen Teilhabe künftig unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt werden und dass ein Bundesteilhabegeld geschaffen wird. Mit seinem Gesetzentwurf für soziale Teilhabe hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen dafür alle nötigen Vorarbeiten geleistet. Es hat auch Lösungen für Elternassistenz, für ein Budget für Arbeit und für viele weitere Lebenslagen entwickelt, die wir jetzt gemeinsam durchsetzen wollen.”

Auf der Webseite www.teilhabegesetz.org wurden bereits einige Beispiele veröffentlicht, die zeigen, in welcher Weise behinderte Menschen benachteiligt werden und warum gesetzliche Regelungen zur sozialen Teilhabe unbedingt erforderlich sind. So dürfen Menschen, die auf intensive Unterstützung durch persönliche Assistenz angewiesen sind, maximal 2.600 Euro ansparen; weiteres Einkommen und Vermögen müssen sie an das Sozialamt abführen. Ähnlich erschreckend sind Fälle von mehrfachbehinderten Menschen, denen das Recht auf freie Wohnungswahl verwehrt wird, weil das Wohnen mit persönlicher Assistenz teurer ist als die Unterbringung in einer Einrichtung.

Ottmar Miles-Paul, der die Kampagne für ein Bundesteilhabegesetz leitet, beklagt hier eklatante Menschenrechtsverletzungen. Um die Kandidaten zur Bundestagswahl für das Thema zu sensibilisieren, bittet er um weitere Fallbeispiele. Wenn Sie selbst von gravierenden Benachteiligungen bei der sozialen Teilhabe betroffen sind, dann schildern Sie bitte Ihre Erfahrungen kurz und prägnant und schicken Sie Ihren Text mit einem digitalen Foto an Ottmar Miles-Paul, E-Mail: info@teilhabegesetz.org. Für die Kampagne können Ihre Beispiele genutzt werden, wenn Sie mit einer Veröffentlichung im Internet einverstanden sind und sich Journalisten an Sie wenden dürfen, um über Ihre Situation zu berichten.

Weitere Informationen über die Kampagne für ein Bundesteilhabegesetz und den Gesetzentwurf des Forums behinderter Juristinnen und Juristen finden Sie auf www.teilhabegesetz.org. Die bisherigen Beispiele für Benachteiligungen sind auf der Unterseite www.teilhabegesetz.org//pages/startseite/beispiele-fuer-benachteiligung.php zusammengefasst.

“Wir werden sehr stark sein müssen”: Unter diesem Titel lesen Sie in der September-Ausgabe der “Gegenwart” ein Interview mit Ottmar Miles-Paul über die Kampagne für ein Bundesteilhabegesetz. Haben Sie Interesse an dem Verbandsmagazin des DBSV? Dann fordern Sie ein Probeexemplar an: DBSV-Zeitschriftenverlag, Petra Wolff, Tel.: 0 30 / 28 53 87-220, E-Mail: p.wolff@dbsv.org. Die Verbandszeitschrift des DBSV erscheint monatlich in drei Formaten: Print, Punktschrift und DAISY (auf der CD “DBSV-Inform”).