Über 6 Dioptrien wird die Brille von der Kasse gezahlt

Liebe Bloggemeinde,

der Bundestag hat einer Forderung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) entsprochen und eine gravierende Lücke bei der Sehhilfenversorgung gesetzlich Krankenversicherter geschlossen. Bei Kurz- und Weitsichtigkeit werden zukünftig Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien von der Kasse gezahlt, bei Hornhautverkrümmung reichen mehr als 4 Dioptrien. Diese Regelung wurde mit dem am 16.2. vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen.

Hintergrund: Seit dem Jahr 2003 gilt in Deutschland eine Regelung, nach der Versicherte ab dem 18. Lebensjahr nur dann Anspruch auf Sehhilfen haben, wenn die Sehschärfe mit Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 Prozent beträgt. Für diejenigen, die ohne Sehhilfe nahezu blind sind, mit bestmöglicher Korrektur aber eine Sehschärfe von mehr als 30 Prozent erreichen, heißt das mit anderen Worten: Die Kasse zahlt nicht. “Es kann nicht sein, dass Menschen mit schweren Sehfehlern ohne geeignete Sehhilfe bleiben. Die Korrektur der derzeitigen Regelung war überfällig”, sagt DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Gegen den bisherigen Missstand hatte der DBSV in Gesprächen mit der Politik, in Eingaben und mit einer Stellungnahme (http://tinyurl.com/dbsv-hhvg) protestiert und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Änderungen angemahnt – mit Erfolg.
Näheres unter:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/4_Pressemitteilungen/2017/2017_1/170216_11_PM_2._3._Lesung_Heil-_und_Hilfsmittelversorgungsgesetz_HHVG.pdf

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>