Umfrage Aufzugsnorm

Liebe Bloggemeinde,

bitte beteiligt Euch an diese Umfrage. Es ist mehr als notwendig!
Herr Dr. Klaus Behling arbeitet für den DBSV an der Aufzugsnorm. Er bittet um Ihre Mithilfe:

Die Norm für Aufzüge EN 81-70 wird überarbeitet. Bei dieser Überarbeitung soll nach US-amerikanischen Vorbild und auf Interesse der einschlägigen Industrie auch der Einsatz von Aufzügen eingearbeitet werden, die durch Touchscreens zu steuern sind. – Ein Unding, für eine Norm, die sich dem Gedanken der Barrierefreiheit widmet. Leider haben sich durch Touchscreen gesteuerte Aufzüge – wie auch die durch Sensortasten – schon schleichend nur von wenigen von uns bemerkt in viele Gebäude eingeschlichen. Diese Aufzüge sind von uns Blinden nicht zu bedienen und von Sehbehinderten nur teilweise.

Es entstehen damit für unseren Personenkreis neue Barrieren, da eine Reihe unter uns auf die Nutzung von Aufzügen dringend angewiesen ist.

Die Europäische Blindenunion und auch der DBSV haben gegen die Verwendung von Touchscreens als alleiniges Steuerelement in Aufzügen starken Protest und Einspruch eingelegt. Dem Einwand der Industrie: “Man darf sich dem Einsatz moderner technischer Entwicklungen nicht entgegenstemmen”, können wir mit tatkräftigen Argumenten und Erfahrungsberichten entgegentreten. Ein weiteres Argument der Industrie lautet: “Wir hatten bis jetzt keine negativen Rückmeldung oder Beschwerden!”

Darum meine Bitte: übermitteln Sie uns alle Erfahrungsberichte, um hier überhaupt das Ausmaß des Einsatzes solcher Touchscreen-gesteuerten Aufzüge zu ermitteln. Wir benötigen Fakten und konkrete Erfahrungen, ansonsten können wir unsere Argumente nicht unterfüttern.

Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen:
1. Wo haben Sie persönlich einen Aufzug mit Touchscreen benutzen müssen? (Bitte Ort und Einrichtung angeben)

2. Welche Art von Gebäude war das?
Ein öffentliches, allgemein zugängliches Gebäude
Ein Gebäude, das nur mit Zugangsbeschränkung oder spezieller Rezeption oder durch einen Abholdienst betreten werden kann
3. Ist es ein Gebäude, in dem es auch noch weitere Aufzüge ohne Touchscreen- oder Sensortastensteuerung gab?
4. Konnten Sie den Aufzug selbstständig nutzen?
ja – nein – eingeschränkt
5. Welche Probleme hatten Sie bei der Nutzung des Aufzugs?
6. War die Schriftgröße ausreichend?
7. Waren die Helligkeit und der Kontrast ausreichend?
8. Gab es eine zusätzliche Sprachausgabe zur Erleichterung der Bedienung?
9. Falls vorhanden, war die Sprachausgabe ausreichend hilfreich?
10. Gab es im Aufzug eine Stockwerksansage?
11. Welche weiteren Probleme gab es?

Bitte mailen Sie Ihre Antwort bis 31. August 2015 an
k.behling@t-online.de.

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