Blindenampeln und Leitlinien

Hallo Bloggemeinde,

diese Info die ich nun für Euch habe, finde ich super wichtig für uns alle. Denn die nicht Betroffenen wissen zumeist nicht, z. b. wie eine Ampel funktioniert, die auf unsere Bedürfnisse ausgerichtet ist.
Oder wissen auch nicht, warum die Leitlinien im öffentlichen Raum zu finden sind. Hierzu habe ich heute einen Beitrag zugesandt bekommen, der dies ein wenig erläutert.
Leider gibt es diese Leitlinien und tollen Ampeln noch nicht überall. Wir sollten uns wirklich verstärkt dafür einsetzen, das es mehr werden.
Ja und das sie auch häufiger gewartet werden. Dazu habe ich einen kleinen Beitrag verfaßt, den man auf meiner Webseite lesen kann.
Denn kürzlich habe ich mein Wohnbezirk diesbezüglich unter die Lupe genommen. Dabei ist mir so einiges aufgefallen. Damit man sich sicherer fühlt, sollte es so sein, wie in dem Beitrag, den Ihr nach meinen Zeilen findet.
Bitte laßt es Euch nicht aus der Hand nehmen Euch selbst daran zu beteiligen, damit es um uns barrierefreier wird.

   Gruß
     Silja

Hier nun die Info:
sehbehinderte Menschen in die Planungen einbezogen werden. Dabei gilt es immer wieder aufzuzeigen, was notwendig ist, um aus einer Ampel eine sogenannte Blindenampel zu machen.
Das fängt damit an, wie blinde Menschen und Menschen mit stark reduziertem Sehvermögen die Ampel finden können. Dazu werden mindestens zwei Reihen Gehwegplatten mit einem genormten Noppenprofil und einem genormten Leuchtdichtekontrast quer über den Gehweg vor der Ampel eingebaut. Ein akustisches Auffindesignal, dessen charakteristisches Tackern bis 5 Meter um den Mast hörbar sein soll, und dessen Lautstärke mit den Verkehrsgeräuschen anschwillt oder abebbt, zeigt den Standort des Ampelmastes an. Dort wo blinde Menschen die Fahrbahn queren, liegen mindestens zwei Reihen
Gehwegplatten als Richtungsfeld mit einem genormten Rippenprofil, dessen Rippen auf die Fahrbahn und auf die gegenüber liegende Straßenseite zeigen.
Die Bordsteinkante in einer Höhe von 3 cm über die gesamte Furtbreite
verhindert, dass blinde Menschen ohne es zu merken, die Fahrbahn betreten und sich so in Gefahr bringen. Bei einem Bord von 6 cm Höhe wird In einem Bereich von etwa einem Meter Breite die Bordsteinkante auf Null abgesenkt, damit Rollstuhl- und Rollatornutzer barrierefrei queren können. Blinde werden dort durch ein Sperrfeld aus Rippenplatten von mindestens zwei Reihen Breite vor der Nullabsenkung gewarnt. Die Rippen des Sperrfeldes liegen parallel zum Bordstein. Auch Schutzinseln sind entsprechend auszustatten.
Im Mobilitätstraining lernen Fußgänger, die die Lichtsignale nicht mehr sehen können, den Ampelmast aufzusuchen. Dort befindet sich ein Signalgeber, der akustisch und/oder taktil signalisiert, ob die Ampel Grün zeigt. An der Unterseite des Signalgebers gibt es einen Pfeil, dessen Spitze auf die gegenüber liegende Straßenseite zeigt. Wenn die Ampel auf Grün umschaltet, beginnt der Pfeil zu vibrieren. Das bedeutet, dass man die Fahrbahn queren kann. Standard sollte jedoch die Anzeige der Grünphase durch ein Tonsignal sein, das von den gegenüber stehenden Ampelmasten in Richtung Fahrbahnmitte abgestrahlt wird und das auch hilft, die Fahrbahn geradlinig und auf dem kürzesten Weg zu queren.

Es gibt auch Ampeln, bei denen man das akustische Grün zusätzlich zum
vibrierenden Pfeil anfordern kann. Das geschieht, indem man den Pfeil mit dem Finger wie einen Schalter eindrückt.
Bei Ampeln, die nicht im Umlauf von selbst die Grünphase anzeigen, muss der Fußgänger meist durch berühren des Signalgebers oder durch Betätigung des Tasters seinen Querungswunsch anzeigen. Sehende Fußgänger lesen dann auf dem Signalgeber “Signal kommt”. Das kann je nach Fabrikat auch durch ein akustisches Signal oder mittels Sprache signalisiert werden.

Wenn bei mehrspurigen Straßen Schutzinseln mit oder ohne erneute
Grünsignalisierung vorhanden sind, wird das durch besondere Markierungen auf dem Pfeil des Signalgebers angekündigt. Ein Punkt auf dem Pfeil bedeutet, dass vor dem Erreichen der gegenüberliegenden Straßenseite eine Schutzinsel mit erneuter Grünsignalisierung zu beachten ist. Eine Schutzinsel ohne Mast wird durch einen Balken auf dem Pfeil angezeigt. Sind nicht in die Signalisierung einbezogene Busspuren oder Straßenbahngleise zu queren, hat der Pfeil eine Kerbe. Das bedeutet erhöhte Vorsicht.

Die Signalgeber sind nicht alle gleich. Sie variieren je nach Hersteller und Typ. Genormt sind jedoch die Signale. Die technischen Standards enthält DIN 32981. In welchen Fällen Zusatzeinrichtungen für Blinde an Ampeln angebracht werden sollen, regelt die Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Dort ist eine Abstimmung mit den Organisationen der Betroffenen vorgesehen.

Auch wer noch ohne die Zusatzeinrichtungen an Ampeln zurecht kommt, sollte über deren Funktionsweise Bescheid wissen. Vertiefende Informationen findetman unter www.gfuv.de.

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