Archiv für den Monat: November 2018

Bundesweiter Vorlesetag 2018

Liebe Bloggemeinde,

am Freitag den 16.11.2018 bin ich mit meiner Kurzgeschichte “Wie die Brailleschrift mein Leben veränderte” (auch auf Youtube) und einigen Hilfsmitteln im Gepäck zur S-Bahn Station Prenzlauer Allee gefahren. Von dort wurde ich dann von zwei Schülern der Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule herzlich empfangen und zur Schule gebracht. Im Schulportal übernahmen zwei andere Schülerinnen die Begleitung und brachten mich dann zu den Lerngruppen “Drachen, Mammuts und Elben” der 5. Klassen.
Dort war schon alles für mich vorbereitet. Die Lehrerin zeigte mir meinen Sitzplatz und ungefähr 20 Schüler und Schülerinnen der 5. Klassen saßen dann gespannt und super leise vor mir. Sodass man eine Nadel hätte fallen hören können.
Nachdem ich die Kurzgeschichte “Wie die Brailleschrift mein Leben veränderte!” vorgelesen hatte, kamen wir in ein lockeres Gespräch. Die Kinder stellten mir viele Fragen und waren sehr an meinen mitgebrachten Utensilien interessiert. Einige unter Ihnen berichteten auch, das Ihre Großeltern mit Menschen mit Behinderungen zu tun haben. z. b. Eierbecher usw. anmalen. … Darunter wären auch einige die wenig sehen können und wie toll sie dass machen Eierbecher bunt an zu malen. Ich war total erstaunt und Begeistert, wie vertrauenswürdig sie mir entgegen traten und mir konzentriert zuhörten und wie groß Ihr Interesse an diesem Thema war.
Es hat mir sehr gut gefallen und ich denke, dass Ihnen der Einblick in mein Leben dazu verholfen hat, das Sie mehr zum Nachdenken animiert sind – und anders darauf schauend, angeregt werden.
Ein empfehlenswertes Buch zum Thema blind: Wie Mama mit der Nase sieht.
Gerne komme ich wieder an die Schule!

E-Autos, Fakten und Forderungen

Liebe Bloggemeinde

da in letzter Zeit teilweise unrichtige oder nur halb richtige Informationen in Umlauf sind, hier Fakten und Verbesserungsvorschläge kurz zusammen gefasst:

Das Warngeräusch AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) wird in Artikel 8 und Anhang 8 der EU Verordnung 540/2014 sowie in der UN Regulation Nr. 138 der UNECE geregelt.

1. EU Verordnung 540/2014:
- Artikel 8 regelt, dass für neue Typen von E- und Hybridfahrzeugen (also für neu entwickelte Modelle) ab 01.07.2019 und für alle neuen E- und Hybridfahrzeuge ab 01.07.2021 ein AVAS eingebaut werden muss.
Verbesserungsvorschlag: Eine Nachrüstung mit AVAS bzw. ein früheres in Kraft treten wäre sehr wichtig für die Verkehrssicherheit blinder Menschen!

- Anhang 8:
Abschnitt III gilt für neue Fahrzeugtypen ab 01.07.2019 und für neu
zugelassene E-Fahrzeuge ab 01.07.2021.
Hier wird wegen des Gesamtschallpegels auf die UNECE Regelung Nr. 138 Absatz
6.2.8 verwiesen.

Zitat aus Anhang 8:
II.2 Betriebsbedingungen
(a) Schallerzeugungsverfahren
Das AVAS muss mindestens im Geschwindigkeitsbereich zwischen dem Anfahren und einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren automatisch ein Schallzeichen erzeugen….

Verbesserungsvorschlag:
Ganz wichtig für die Verkehrssicherheit blinder Menschen wäre, dass auch für höhere Geschwindigkeiten als 20km/h ein AVAS verpflichtend ist. In den USA gibt es ein Warngeräusch bis 30kmh. Optimal wäre es bis 50kmh, da das die
Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet ist. Das Reifengeräusch ist bei 21km/h noch viel zu leise um die Hörbarkeit
sicher zu stellen.

2. UNECE Regelung Nr. 138
In der UN Regelung Nr. 138 ist der Absatz 6.2. wichtig. Auf verschiedenste
Unterpunkte wird im Anhang 8 der EU Verordnung 540/2014 verwiesen.
6.2. Acoustics characteristics
Dort findet sich unter 6.2.8 die vorgeschriebene Mindestlautstärke für das
AVAS, die aus unserer Sicht wesentlich zu gering ist!
Sie beträgt
bei 10kmh 50dB(A) gemessen aus 2m Entfernung = 41dB(A) aus 7,5m Entfernung
bei 20kmh 56dB(A) gemessen aus 2m Entfernung = 47dB(A) aus 7,5m Entfernung
Die erlaubte Obergrenze für andere KFZ beträgt 75dB(A) aus 7,5m Entfernung,
also 34dB(A) bzw. 28dB(A) mehr als das Mindestgeräusch.
30dB(A) Unterschied bedeuten 8mal so laut! Man hört daher das AVAS kaum, wenn daneben 8mal so laute Autos fahren.

Verbesserungsvorschlag:
Lauteres Mindestgeräusch!

Unter 6.2.4 heißt es: The vehicle may emit a sound when stationary.
Das Fahrzeug kann einen Sound machen, wenn es steht.

Verbesserungsvorschlag:
Aus unserer Sicht sollte ein Standgeräusch verpflichtend sein, damit man merkt, dass das Auto startet und sich demnächst bewegen wird.
Quelle: Mehrwert

Europäisches Barrierefreiheitsgesetz – Politische Einigung bleibt hinter den Erwartungen zurück

Liebe Bloggemeinde,

auf europäischer Ebene bewegt sich derzeit viel. Nachdem die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste neu gefasst wurde, haben sich die Institutionen der EU nun auf ein Barrierefreiheitsgesetz geeinigt. Lesen Sie mehr dazu in einer Pressemitteilung des DBSV von heute:

Berlin, 14. November 2018. Durchbruch in Brüssel! Die Institutionen der Europäischen Union haben sich auf ein Europäisches Barrierefreiheitsgesetz, den European Accessibility Act (EAA), geeinigt. Nach dreijährigen Verhandlungen soll der EAA noch vor den Europawahlen im kommenden Jahr verabschiedet werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat seit zehn Jahren für das Gesetz gekämpft. Der Verband begrüßt die Einigung, bedauert aber, dass der EAA die in ihn gesteckten Erwartungen nur teilweise erfüllt.

“Der EU ist ein sehr gutes Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit gelungen, das blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland zugutekommen wird”, kommentiert Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. “Aber leider bleibt der EAA blass in der analogen Barrierefreiheit. Es ist mehr als ärgerlich, dass sich das Europäische Parlament hier nicht durchsetzen konnte.”

Der EAA formuliert konkrete Anforderungen zur Barrierefreiheit für Güter und Dienstleistungen aus der Privatwirtschaft. In den nächsten Jahren müssen unter anderem Fernseher, Telefonanlagen, Bankautomaten und Lesegeräte für E-Books sowie mobile Bezahlsysteme und alle Internetseiten des Online-Handels barrierefrei werden. Ausschreibungen und Förderprogramme für diese Produkte müssen ebenfalls auf Barrierefreiheit ausgerichtet sein. Allerdings enthält der EAA keine Anforderungen an die bauliche Umwelt, den öffentlichen Nahverkehr oder den Tourismus.

Der EAA ist eine Richtlinie, die nach der formalen Verabschiedung durch die EU von der Bundesregierung umgesetzt werden muss. Der DBSV wird diese nationale Umsetzung in den kommenden Jahren intensiv begleiten und sich gemeinsam mit der Europäischen Blindenunion (EBU) für eine blindenfreundliche Ausgestaltung der Anforderungen einsetzen.
Quelle: dbsv

Umfrage zu Erfahrungen behinderter Menschen bei der Beantragung von Leistungen

Liebe Bloggemeinde,

die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen führt eine Umfrage zu Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen bei der Beantragung von Leistungen durch.

Eine Teilnahme ist noch bis zum 30. November möglich. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Januar 2019 veröffentlicht.

Zur Umfrage :´www.soscisurvey.de/umfrage_erfahrungen_behoerden/

Bundesweiter Vorlesetag am 16. November 2018

Liebe Bloggemeinde,

am Freitag den 16.11.2018 um 10.30 Uhr gehe ich in die Wilhelm-von-Humboldt-Gemeinschaftsschule in der Erich-Weinert-Straße 70, 10439 Berlin.

Ich wurde für die Lerngruppen Drachen, Mammuts und Elben eingeteilt. Es sind die 5. Klassen. Dort werde ich eine Kurzgeschichte von mir, “Wie die Brailleschrift mein Leben veränderte!” vorlesen.
Mit der Lesung möchte ich sie gern für das Thema “blind” sensibilisieren.

Mehr Barrierefreiheit – auch für private Medien

Liebe Leserinnen und Leser,

in den vergangenen zehn Jahren hat sich die Welt der audiovisuellen Medien geradezu explosionsartig entwickelt, neue Dienste sind entstanden und die Sehgewohnheiten der Nutzer haben sich verändert. Die EU hat deshalb die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) neu gefasst und dabei auch private Anbieter ins Visier genommen. Lesen Sie mehr dazu in einer Pressemitteilung des DBSV von heute:

Berlin, 8. November 2018. Private Fernsehsender, internationale Streaming-Dienste, öffentlich-rechtlicher Rundfunk – für alle diese Medienanbieter hat die Europäische Union strengere Regelungen zur Barrierefreiheit verabschiedet. Dabei geht es um Angebote wie Audiodeskription und Untertitel für seh- bzw. hörbehinderte Menschen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) begrüßt diese Neufassung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD), für die sich auch die Europäische Blindenunion stark gemacht hat, ausdrücklich.

“Die Richtlinie aus Brüssel ist ein wichtiges Signal an die deutsche Medienlandschaft”, kommentiert Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. “Die öffentlich-rechtlichen Medien sind schon viel weiter auf dem Weg zur Barrierefreiheit ihrer Angebote. Jetzt müssen Bund und Länder sicherstellen, dass die privaten Anbieter endlich nachziehen.”

Die EU-Richtlinie verpflichtet in Artikel 7 die Regierungen der Mitgliedsstaaten, ohne Verzögerung für eine zunehmende Barrierefreiheit der Medienangebote zu sorgen. Außerdem sollen zentrale Anlaufstellen für Informationen und Beschwerden geschaffen sowie Aktionspläne von den Mediendiensten erarbeitet werden. Über den Fortschritt muss regelmäßig Bericht erstattet werden. Das ist ein großer Sprung im Vergleich zu der alten Regelung aus dem Jahr 2010, die von den Anbietern nur in unverbindlicher Weise Barrierefreiheit forderte.

Bereits am 2. Oktober 2018 hat das Europäische Parlament die EU-Richtlinie verabschiedet. Am 6. November 2018 sind die Mitgliedsstaaten nachgezogen. Sobald die Richtlinie veröffentlicht ist, haben die Regierungen in der EU 21 Monate Zeit, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Der DBSV wird die notwendige Reform des rechtlichen Rahmens in Deutschland intensiv begleiten.

Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: mailto:info@dbsv.org
www.dbsv.org

2019 kommt das Acoustic Vehicle Alerting System für Elektroautos

Liebe Bloggemeinde,

Ein Vorteil von Elektroautos ist ihr nahezu geräuschloser Betrieb in der Stadt. Für Blinde Menschen ist genau dies ein großer Nachteil. Während sie konventionelle Fahrzeuge am Motorengeräusch erkennen können, ist dies bei E-Fahrzeugen bei bestimmten Geschwindigkeiten nicht möglich. Dies soll sich nun ändern.

Erst bei Geschwindigkeiten von knapp 30 km/h ist das Abrollgeräusch der Reifen so laut, dass blinde Menschen Elektroautos wahrnehmen können. Nach Ansicht von Verkehrsexperten stellt dies nicht nur für blinde Menschen ein Problem dar. Es gibt eine Untersuchung der US-amerikanischen Verkehrsbehörde NHTSA, die besagt, dass Elektrofahrzeuge 37 Prozent häufiger in Unfälle mit Fußgängern verwickelt sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.

Die Einführung künstlicher Fahrgeräusche soll Abhilfe schaffen. Ab dem 1. Juli 2019 ist in Europa für neue Elektroauto-Modelle ein sogenanntes Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) vorgeschrieben, welches einen Warnsound bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h erzeugen soll. Im Sommer des folgenden Jahres sollen dann alle neu zugelassenen Plug-in- und E-Fahrzeuge, ebenso Brennstoffzellenfahrzeuge, über ein solches System verfügen.

Wie der Spiegel schreibt, sollen Verbrennern nachempfundene Geräusche erzeugt werden. Zuletzt hieß es, dass die Autohersteller relativ viel Freiheiten haben bei der Entwicklung eines Sounddesigns. Einige Elektroautos fahren bereits mit künstlichen Sounds, es gibt zudem verschiedene Vorschläge für Elektroauto-Warngeräusche, bspw. von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen oder von Nissan. Die TUM betreibt sogar ein eigenes Forschungsprojekt für künstliche Sounds für Elektroautos.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) begrüßt die Einführung eines Warntons, hätte diesen aber gerne wie in den USA bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h verpflichtend gemacht.

Ouelle: e-iserlohn.de

Recht auf Hörhilfenversorgung für gesetzlich Krankenversicherte gestärkt

Liebe Leserinnen und Leser,

auf Vorschlag seiner Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Änderung der Hilfsmittel-Richtlinie im Bereich Hörhilfen beschlossen, die im Oktober in Kraft getreten ist. In drei wichtigen Punkten werden die Rechte von hörsehbehinderten Menschen gestärkt:

1. Das räumliche Hören ist neben dem Sprachverstehen nun auch Ziel der Hörgeräteversorgung. Wer zugleich hör- und sehbehindert ist, sollte z. B. mit Hörgeräten möglichst sicher eine Straße überqueren können.
2. In der ärztlichen Verordnung über Hörhilfen sollen weitere Einschränkungen des Versicherten dokumentiert werden, die für die konkrete Hörgeräteversorgung wichtig sind, wie z. B. eine Hörsehbehinderung oder motorische Einschränkungen, die etwa das Bedienen der Geräte erschweren können.
3. Der Anspruch auf die Versorgung mit Hörübertragungsanlagen wird gestärkt und besteht nun ausdrücklich in jedem Alter. Diese Geräte können Sprache von einem Mikrofon direkt auf ein Hörgerät übertragen.

“Am Vorschlag der Patientenvertretung haben viele Aktive aus der Selbsthilfe hörsehbehinderter, schwerhöriger und blinder Menschen mitgearbeitet”, erläutert der Vorsitzende des Gemeinsamen Fachausschusses hörsehbehindert/taubblind (GFTB) und DBSV-Sozialreferent Reiner Delgado. “Und diese gute Zusammenarbeit hat nach jahrelangem Einsatz zum Erfolg geführt.” DBSV-Taubblindensprecher Peter Bleymaier ergänzt: “Auch wenn die neuen Klarstellungen nicht alle Probleme lösen, erhalten hörsehbehinderte Menschen, die im Alltag ja besonders auf hochwertige Hörgeräte angewiesen sind, nun eine stärkere Position, um die notwendigen Hörhilfen auch tatsächlich finanziert zu bekommen.”

Informationen zu den Neuregelungen und zur Hörgeräteversorgung für hörsehbehinderte Menschen unter:
www.dbsv.org/hoerhilfen.html

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Volker Lenk

Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: mailto:info@dbsv.org
www.dbsv.org

Projekt aus Duisburg bietet Studierenden kostenlosen Wohnraum

Liebe Bloggemeinde,

das ist wirklich ein tolles Projekt. Was ich durch Veröffentlichung auf meinem Blog noch bekannter machen möchte. Damit es rund um den Globus Anklang findet. Sodass es andere mit aufgreifen.
Wäre doch ne super Sache. Weil dadurch jeder etwas dazu beitragen kann, das Bildung so für jeden möglich wird. Ja und Andre Aspekte sind, das jeder der sich davon angesprochen fühlt ein Teil dessen wird. Bildung liegt mir sehr am Herzen. Und daher träume ich natürlich davon, das jedem dies zu Teil wird.
Helft mit das sich dieser Traum verwirklicht!
Es reicht ja schon wenn man ein Buch in die Hand nimmt und daraus vorliest. Es gibt so viele verschiedene Möglichkeiten sich einzubringen.
Macht mit!
Danke!

Als Imad von Aachen nach Duisburg kam, um Elektrotechnik zu studieren, suchte er eine Wohnung. Zufällig entdeckte er einen Aushang eines Projekts, das interessant klang. “Tausche Bildung für Wohnen” stand auf dem Zettel. Die Idee dahinter: Studierende oder Bundesfreiwilligendienstleistende dürfen kostenlos in einer WG im Stadtteil Marxloh wohnen und engagieren sich dafür sozial – als Bildungspat*innen für Kinder aus einem Stadtteil, der in den Medien regelmäßig als Problemviertel dargestellt wird. Die Initiative, die durch die Gründer*innen Christine Bleks und Mustafa Tazeoglu entstand, gewann erst kürzlich den Deutschen Nachbarschaftspreis. Ab Dezember wird es auch in Gelsenkirchen angeboten. Danach soll Dortmund folgen, wie die dpa berichtet.
“C.t.t”