Schlagwort-Archiv: Barrierefreiheit

capito digital: Künstliche Intelligenz als Beitrag zur Barrierefreiheit

„capito digital”: Online-Assistent gibt Tipps für leicht verständliche Sprache. capito (Spezialist für barrierefreie und verständliche Information und Kommunikation) hat diesen Service entwickelt.

Nach der 30 tägigen Testversion kostet das dann, je nach gewähltem Paket ab 30 Euro monatlich.

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Bizeps
capito digital

Umfrage zu Fußverkehrsnetzen in Bezug auf Barrierefreiheit

Hiermit leiten ich die Bitte um Beteiligung an einer Umfrage weiter.
Teresa Engel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Mobilität und Verkehr der TU Kaiserslautern. Im Rahmen ihrer Dissertation zum Thema “Bewertung von Fußverkehrsnetzen in Bezug auf Barrierefreiheit” führt sie eine Online-Befragung durch. Im Rahmen dieser Befragung soll herausgefunden werden, wie stark die Nutzung von Fußwegen, Treppen und Straßenquerungen für mobilitätseingeschränkte Personen erschwert wird, wenn diese nicht vollständig barrierefrei erbaut wurden.
Da es wichtig ist, dass das Thema Barrierefreiheit bereits in der Hochschule vermittelt wird, weisen wir gerne auf diese hin. Für blinde und sehbehinderte Personen, die nicht unterstützt werden können oder auch Personen, die sich mit einer selbstständigen Online-Befragung nicht wohl fühlen, bietet Teresa Engel gerne auch Telefongespräche an!
E-Mail: teresa.engel@bauing.uni-kl.de
Tel. (0631) 205 29 45.

Erklärfilm ohne Barriere – Wie eine Hör Oper entsteht

Liebe Bloggemeinde,

das Musiktheater im Revier (MIR) in Gelsenkirchen engagiert sich seit langem für Barrierefreiheit. Dazu gehören Operninszenierungen mit Audiodeskription; in einem aufwändigen Prozess gestalten blinde und sehende Menschen gemeinsam die Beschreibungstexte, die dann während der Aufführung live für blinde Besucherinnen und Besucher gesprochen werden. Wie eine solche Hör.Oper entsteht, beschreibt eine Dokumentation im Youtube-Kanal des Theaters. Zusätzlich gibt es diesen Film auch in einer Audiodeskriptions-Fassung im Internet. Schneller Zugang zu beiden Versionen über die Internetadresse
atzy.de/mir.

EU verabschiedet Europäisches Barrierefreiheitsgesetz

Liebe Leserinnen und Leser,

heute hat der European Accessibility Act (EAA), das Europäische Barrierefreiheitsgesetz, die letzte Hürde im politischen Prozess genommen. Jetzt muss die Bundesregierung das Gesetz vernünftig umsetzen. Wir werden diesen Prozess begleiten und sicherstellen, dass private Anbieter zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden. Lesen Sie Weiteres zur Verabschiedung im Ministerrat der EU und den Inhalten des Gesetzes in der heutigen Pressemitteilung des DBSV:

Brüssel/Berlin, 9. April 2019 – Nach gut drei Jahren hat der Ministerrat der EU dem Kompromisstext aus den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zugestimmt. Das Parlament hatte bereits am 13. März vorgelegt. Die Richtlinie muss nun in nationales Recht überführt und in Europäischen Normen ausgestaltet werden.

“Heute beginnt ein neues Kapitel: Die Umsetzung des EAA”, merkt Wolfgang Angermann, Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU) an. “Es ist immens wichtig, dass alle EU-Mitgliedsstaaten diese Aufgabe sehr ernst nehmen, um das zentrale Versprechen des EAA einzulösen – mehr barrierefreie Güter und Dienstleistungen für 30 Millionen blinde und sehbehinderte Europäerinnen und Europäer.”

Die Mitgliedsstaaten haben nun drei Jahre Zeit, um die Vorgaben des EAA in nationales Recht zu übertragen. Zeitgleich wird die Europäische Kommission die Anforderungen an die Barrierefreiheit spezifizieren und Normen zur Umsetzung in der EU entwickeln. Die EBU und der DBSV werden beide Prozesse aufmerksam begleiten, um die Interessen blinder und sehbehinderter Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren.

Hintergrund: Der European Accessibility Act
Der EAA verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass Güter und Dienstleistungen privater und öffentlicher Anbieter auf dem europäischen Markt barrierefrei zugänglich sind. Unter diese Vorgaben fallen unter anderem Computer und Smartphones, Check-in- und Fahrkartenautomaten, Router und Fernsehgeräte, Geldautomaten und Bankdienstleistungen, Notrufdienste, e-Books und e-Reader sowie der gesamte Onlinehandel. Die EBU hatte sich unter Federführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) seit 2015 für einen umfassenden und wirkungsvollen EAA eingesetzt.
Der Newsletter “dbsv-direkt” ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes Quelle-DBSV

Europäisches Barrierefreiheitsgesetz – Politische Einigung bleibt hinter den Erwartungen zurück

Liebe Bloggemeinde,

auf europäischer Ebene bewegt sich derzeit viel. Nachdem die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste neu gefasst wurde, haben sich die Institutionen der EU nun auf ein Barrierefreiheitsgesetz geeinigt. Lesen Sie mehr dazu in einer Pressemitteilung des DBSV von heute:

Berlin, 14. November 2018. Durchbruch in Brüssel! Die Institutionen der Europäischen Union haben sich auf ein Europäisches Barrierefreiheitsgesetz, den European Accessibility Act (EAA), geeinigt. Nach dreijährigen Verhandlungen soll der EAA noch vor den Europawahlen im kommenden Jahr verabschiedet werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat seit zehn Jahren für das Gesetz gekämpft. Der Verband begrüßt die Einigung, bedauert aber, dass der EAA die in ihn gesteckten Erwartungen nur teilweise erfüllt.

“Der EU ist ein sehr gutes Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit gelungen, das blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland zugutekommen wird”, kommentiert Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. “Aber leider bleibt der EAA blass in der analogen Barrierefreiheit. Es ist mehr als ärgerlich, dass sich das Europäische Parlament hier nicht durchsetzen konnte.”

Der EAA formuliert konkrete Anforderungen zur Barrierefreiheit für Güter und Dienstleistungen aus der Privatwirtschaft. In den nächsten Jahren müssen unter anderem Fernseher, Telefonanlagen, Bankautomaten und Lesegeräte für E-Books sowie mobile Bezahlsysteme und alle Internetseiten des Online-Handels barrierefrei werden. Ausschreibungen und Förderprogramme für diese Produkte müssen ebenfalls auf Barrierefreiheit ausgerichtet sein. Allerdings enthält der EAA keine Anforderungen an die bauliche Umwelt, den öffentlichen Nahverkehr oder den Tourismus.

Der EAA ist eine Richtlinie, die nach der formalen Verabschiedung durch die EU von der Bundesregierung umgesetzt werden muss. Der DBSV wird diese nationale Umsetzung in den kommenden Jahren intensiv begleiten und sich gemeinsam mit der Europäischen Blindenunion (EBU) für eine blindenfreundliche Ausgestaltung der Anforderungen einsetzen.
Quelle: dbsv

Mehr Barrierefreiheit – auch für private Medien

Liebe Leserinnen und Leser,

in den vergangenen zehn Jahren hat sich die Welt der audiovisuellen Medien geradezu explosionsartig entwickelt, neue Dienste sind entstanden und die Sehgewohnheiten der Nutzer haben sich verändert. Die EU hat deshalb die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) neu gefasst und dabei auch private Anbieter ins Visier genommen. Lesen Sie mehr dazu in einer Pressemitteilung des DBSV von heute:

Berlin, 8. November 2018. Private Fernsehsender, internationale Streaming-Dienste, öffentlich-rechtlicher Rundfunk – für alle diese Medienanbieter hat die Europäische Union strengere Regelungen zur Barrierefreiheit verabschiedet. Dabei geht es um Angebote wie Audiodeskription und Untertitel für seh- bzw. hörbehinderte Menschen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) begrüßt diese Neufassung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD), für die sich auch die Europäische Blindenunion stark gemacht hat, ausdrücklich.

“Die Richtlinie aus Brüssel ist ein wichtiges Signal an die deutsche Medienlandschaft”, kommentiert Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. “Die öffentlich-rechtlichen Medien sind schon viel weiter auf dem Weg zur Barrierefreiheit ihrer Angebote. Jetzt müssen Bund und Länder sicherstellen, dass die privaten Anbieter endlich nachziehen.”

Die EU-Richtlinie verpflichtet in Artikel 7 die Regierungen der Mitgliedsstaaten, ohne Verzögerung für eine zunehmende Barrierefreiheit der Medienangebote zu sorgen. Außerdem sollen zentrale Anlaufstellen für Informationen und Beschwerden geschaffen sowie Aktionspläne von den Mediendiensten erarbeitet werden. Über den Fortschritt muss regelmäßig Bericht erstattet werden. Das ist ein großer Sprung im Vergleich zu der alten Regelung aus dem Jahr 2010, die von den Anbietern nur in unverbindlicher Weise Barrierefreiheit forderte.

Bereits am 2. Oktober 2018 hat das Europäische Parlament die EU-Richtlinie verabschiedet. Am 6. November 2018 sind die Mitgliedsstaaten nachgezogen. Sobald die Richtlinie veröffentlicht ist, haben die Regierungen in der EU 21 Monate Zeit, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Der DBSV wird die notwendige Reform des rechtlichen Rahmens in Deutschland intensiv begleiten.

Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: mailto:info@dbsv.org
www.dbsv.org

DBSV verabschiedet auf seiner Verwaltungsratssitzung zwei Resolutionen

Liebe Leserinnen und Leser,

der DBSV-Verwaltungsrat hat heute zwei Resolutionen verabschiedet.

Erstens geht es dabei um digitale Barrierefreiheit: Die Website der Kita, der Terminservice beim Bürgeramt, die App der Uni – digitale Angebote, egal ob sie von öffentlichen oder von privaten Anbietern bereitgestellt werden, müssen barrierefrei zugänglich sein. Dafür müssen endlich alle Bundesländer ihrer Pflicht nachkommen und die seit dem 23.09.2018 geltenden europarechtlichen Regelungen zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Apps öffentlicher Stellen in Landesrecht überführen. Um dieser Forderung an die Länder und Kommunen Nachdruck zu verleihen, hat der Verwaltungsrat des DBSV heute die Resolution “Digitale Barrierefreiheit rechtssicher und umfassend voranbringen – Europarechtliche Rahmenbedingungen im Sinne einer inklusiven Gesellschaft nutzen!” verabschiedet. Die Resolution im Wortlaut finden Sie unter:

https://www.dbsv.org/resolution/vwr-2018-res-digi-barr.html

Zweitens stand das Blindengeld auf dem Programm: Mit seiner Resolution “Blindengeld sichern und weiterentwickeln” weist der DBSV darauf hin, dass das Blindengeld jetzt und in der Zukunft ein unverzichtbarer Nachteilsausgleich für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Es ist überfällig, für blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen bundesweit einheitliche Lebensbedingungen herzustellen. Ziel bleibt daher die Schaffung einer bundeseinheitlichen gerechten einkommens- und vermögensunabhängigen Geldleistung zum Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen blinder, hochgradig sehbehinderter und taubblinder Menschen. Die Resolutionen finden Sie unter:

https://www.dbsv.org/resolution/vwr-2018-res-digi-barr.html

https://www.dbsv.org/resolution/vwr-2018-res-blindengeld.html

Der Verwaltungsrat nutzte den Besuch des Staatssekretärs Dr. Wolfgang Dippel aus dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, um ihm beide Resolutionen zu überreichen.

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Volker Lenk

Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: mailto:info@dbsv.org
www.dbsv.org

EU fragt nach Barrierefreiheit im Internet – Umfrage

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bloggemeinde

wir bitten sie, sich an der nachfolgend beschriebenen Umfrage zu beteiligen.
So können wir gemeinsam darauf hinweisen, wo unsere Probleme liegen und wo Verbesserungen für uns nötig sind.

wie oft besuchen Sie die Website Ihrer Stadt? Wie sind Ihre Erfahrungen mit Online-Banking? Haben Sie sich schon einmal über mangelnde Barrierefreiheit beschwert? Diese Fragen sind Teil einer europaweiten Umfrage der EU-Kommission zur Barrierefreiheit im Netz.
Bis einschließlich 8. Oktober 2018 können Bürger mit Behinderungen in Europa die Umfrage auf Deutsch ausfüllen. Sie kann abgerufen werden unter:
www.surveymonkey.com/r/HD8DMN7?lang=de

Die Befragung ist Teil der Arbeit der EU zur Umsetzung der sogenannten Web Accessibility-Richtlinie, welche Websites und Apps öffentlicher Stellen zu Barrierefreiheit verpflichtet.
Seit Anfang dieser Woche gelten ihre Anforderungen auch in Deutschland. Mit der Umfrage werden nun länderübergreifend Daten zusammengetragen, um digitale Barrierefreiheit langfristig zu verbessern. Wir laden Sie ein, an der Umfrage teilzunehmen und so eine gute Datengrundlage zu schaffen. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass die Umfrage zwar zugänglich ist, die Fragen allerdings doppelt vorgelesen werden.

Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen:

- Mail: bbsb-inform@bbsb.org
- Judith Faltl: Telefon 0 89 – 68 52 58
- Christian Schöpplein: christian.schoepplein@bbsb.org

Barrierefreiheit Thema im Bundestag

Liebe Bloggemeinde,

mit dem Thema Barrierefreiheit setzt sich am kommenden Montag (11.6.) der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages auseinander.
Die Sitzung wird ab 15.30 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

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