Archiv für den Monat: Dezember 2021

Sehbehindertensonntag 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Sommer nächsten Jahres wird es einen ganzen Monat lang um das Thema “Kirche und Sehbehinderung” gehen. Erfahren Sie mehr über den “Sehbehindertensonntag 2022″ in der folgenden Pressemitteilung, die der DBSV Ende November zeitgleich mit vier Partnern von kirchlicher Seite versandt hat.

“Sehbehindertensonntag”
Bündnis aus Kirchen und Selbsthilfe ruft zu Aktionen im Juni 2022 auf

Berlin, 22. November 2021. “Sehbehindertensonntag” ist der Name eines bundesweiten Aktionsmonats vom 1. bis zum 30. Juni 2022.
Initiatoren sind der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), der Dachverband der evangelischen Blinden- und Sehbehindertenseelsorge (DeBeSS) und das Deutsche Katholische Blindenwerk (DKBW).

Der “Sehbehindertensonntag” findet aus Anlass des Sehbehindertentages 2022 statt. Ziel ist, dass auf verschiedenen Ebenen der kirchlichen Arbeit – vom Kindergarten bis zur Seniorenarbeit – Aktionen rund um das Thema Sehbehinderung durchgeführt werden. Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen, die Selbsthilfe und alle Interessierten sind eingeladen, sich zu beteiligen. Neben der Sensibilisierung für die Belange sehbehinderter Menschen soll mit dem Projekt ein Impuls mit nachhaltiger Wirkung für mehr Barrierefreiheit und Inklusion gegeben werden.

Die Aktionen werden mit kostenlosen Materialien wie Lesezeichenlupen und Brillen zur Simulation einer Sehbehinderung unterstützt. Derzeit entsteht eine ausführliche Aktionsbroschüre, die im Januar 2022 als Internetangebot, als gedruckte DIN-A4-Broschüre und als barrierefreies PDF-Dokument veröffentlicht wird. Die Vorbestellung ist ab sofort möglich. Neben Bausteinen für einen Gottesdienst werden darin beispielsweise auch Gesprächsabende in den Kirchengemeinden und als Projekt für Jugendliche die Entwicklung eines Audiokirchenführers angeregt.

Informationen zum “Sehbehindertensonntag” und Vorbestellung der kostenlosen Aktionsbroschüre unter www.sehbehindertensonntag.de.
Der “Sehbehindertensonntag” wird gefördert durch die Aktion Mensch.

Kontakt zum “Sehbehindertensonntag”:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Pia Nömer, Projektkoordination “Sehbehindertensonntag”
Telefon: 0 30 28 53 87 171 (Mo-Do, 9-13 Uhr), E-Mail: p.noemer@dbsv.org

Informationen zum Bundesweiten Sehbehindertentag am 6.6.
Nach Hochrechnungen aus Zahlen der Weltgesundheitsorganisation WHO gibt es mehr als eine Million sehbehinderte Menschen in Deutschland. Um auf die Bedürfnisse dieser Menschen aufmerksam zu machen, hat der DBSV im Jahr 1998 einen eigenen Aktionstag eingeführt: den Sehbehindertentag (www.sehbehindertentag.de). Er findet jedes Jahr um den 6. Juni herum zu einem bestimmten Thema statt.
Der 6. Juni 2022 fällt auf den Pfingstmontag. Für den “Sehbehindertensonntag” wird der gesamte Juni 2022 als Aktionszeitraum genutzt.

Quelle: BBSB-Inform

Gesetzgeber muss bei pandemiebedingter Triage Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor Benachteiligungen treffen

Liebe Bloggemeinde,

Rheinland/Köln, 28. Dezember 2021. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass der Gesetzgeber für den Fall pandemiebedingter Triage Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung vor Benachteiligungen treffen muss. Der LVR als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland hatte bereits im April 2020 gefordert, dass erkrankte Menschen mit Behinderung in der Corona-Krise nicht medizinisch benachteiligt werden dürfen ( siehe LVR-Pressemitteilung vom 14. April 2020 ).
LVR-Direktorin Ulrike Lubek betont dazu: „Aus Sicht des LVR muss eine Triage unbedingt diskriminierungsfrei gestaltet werden. Keinesfalls dürfen körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen als besondere Risiken oder ‚Gebrechlichkeiten‘ interpretiert werden, die per se gegen eine Behandlung sprechen könnten. Insofern begrüße ich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde mehrerer Menschen mit Behinderung stattgegeben hat.“ Der rheinische Kommunalverband hatte mit großer Aufmerksamkeit die Situation betrachtet, dass nicht für alle Patient*innen die erforderlichen Behandlungsplätze zur Verfügung stehen könnten. Eine Auswahl von Menschen zu treffen, die angesichts knapper Ressourcen bevorzugt behandelt werden sollen, ist eine ethische Extremsituation, die unmittelbar Artikel 1, Satz 1 des Grundgesetzes berührt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Der LVR ist mit dem LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen und der Sozialen Rehabilitation im LVR-Klinikverbund selbst auch Träger von Angeboten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen psychischen Erkrankungen im Rheinland. Ihm begegnen in diesen Zeiten also auch unmittelbar sorgenvolle Fragen von Kund*innen, Angehörigen sowie anderen Bezugspersonen.

Quelle: LVR

Die neuen Gesetze und Regeln 2022

Liebe Bloggemeinde,

das Leben ist einem ständigen Wandel unterzogen – und das hat auch damit zu tun, dass sich Gesetze und Regeln permanent ändern, sich an neue Zeiten und Gegebenheiten anpassen. Auch in Deutschland wird sich im kommenden Jahr einiges tun – nur was? Keine Sorge, wir haben die Wichtigsten Änderungen und Neuerungen mal zusammengefasst, daher hier

Impfpflicht, Briefporto, Plastiktüten: Das ändert sich 2022 in Deutschland

In Anbetracht des Umstandes, dass sich die neue Regierung gerade erst gebildet hat, ist anzunehmen, dass in den kommenden Monaten auch noch weitere Gesetze verabschiedet, zumindest aber auf den Weg gebracht werden. Wir erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

1. Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich
Erst am 10. Dezember wurde eine Neuerung des „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ verabschiedet. Wer bis zum 15. März keine Corona-Impfung oder ein ärztliches Attest, das von einer Impfung abrät, vorlegen kann, darf ab dem 16. März nicht mehr seinen Beruf im Gesundheits- und Pflegebereich ausüben. Die Nachweispflichten gelten insbesondere in Krankenhäusern, Arztpraxen, Geburtshäusern, Pflegeheimen und im Rettungsdienst. Durch diese Maßnahme sollen Patient*innen und Pflegebedürftige besser geschützt werden. Die ersten Demonstrationen dagegen haben bereits stattgefunden, und das Ganze dürfte in den nächsten Wochen und Monaten noch für einige Dispute sorgen. Manch einer rechnet damit, dass die Impfpflicht zeitnah auch auf weitere Teile der Bevölkerung ausgeweitet wird.

2. Porto wird teurer
Die Deutsche Post zieht mal wieder die Preise an. So werden die meisten Dienste um 5 bis 15 Cent teurer. Der Standardbrief kostet ab Neujahr nicht mehr 80, sondern 85 Cent, die Postkarte nicht mehr 60, sondern 70 Cent. Die Preise gelten fürs erste bis Ende 2024. Bereits erworbene Marken können auch 2022 noch weiterhin benutzt werden.

3. Keine Plastiktüten mehr?
Nachdem Mitte dieses Jahres bereits das Aus für Einweggeschirr, Plastikstrohhalme und Rührstäbchen durchgesetzt wurde, folgt ab dem 1. Januar auch das Verbot von Plastiktüten – zumindest für die herkömmlichen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Die dürfen natürlich noch verwendet, aber nicht mehr neu in Umlauf gebracht werden. Lediglich die sogenannten Hemdchenbeutel, die man beispielsweise am Obst- und Gemüsestand erhält und viel dünner sind, sind weiterhin erlaubt.

4. Verträge kündigen wird einfacher
Bisher galt für viele Laufzeitverträge, dass sie drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen – ansonsten verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Ab dem 1. März 2022 dürfen Verträge nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Und wenn die Kündigungsfrist verpasst wird, verlängern sich die Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit, sprich: sie können dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden. Auch Kündigungsbuttons auf Websites müssen einfacher zu finden sein.

Die Würfel sind gefallen – das Jahr 2022 bringt einige neue Regeln mit sich

5. Neue Pfandregel
Momentan gibt es auf einige Kunststoffflaschen Pfand, auf andere nicht – das ändert sich nun. Ab dem 1. Januar wird die Pfandpflicht auf alle Einwegplastikflaschen bis 3 Liter sowie Getränkedosen eingeführt – und zwar einheitlich mit 25 Cent. Dadurch soll mehr Abfall vermieden werden. Bereits im Umlauf befindliche Getränkeverpackungen dürfen bis zum 1. Juli allerdings noch pfandfrei verkauft werden, dann nicht mehr. Ausnahme: Milch- und Milchmischgetränke. Dort kommt die Pfandpflicht erst 2024 Jahre später.

6. Küken schreddern verboten
Weil männliche Küken keine Eier legen und für die Fleischproduktion ungeeignet sind, wurden sie bisher immer getötet. Allein in Deutschland waren das jedes Jahr rund 45 Millionen (!) Küken. Das ist ab dem neuen Jahr untersagt. Entweder muss das Geschlecht bereits im Ei bestimmt oder die Küken müssen gemästet und dann gegessen werden. Letzteres klingt irgendwie auch nicht nach einer Verbesserung.

7. E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente
Im neuen Jahr wird es für verschreibungspflichtige Medikamente keine Papierrezepte mehr beim Arzt geben, sondern elektronische Rezepte. Das funktioniert über eine offizielle Rezepte-App oder die elektronische Gesundheitskarte mit PIN-Nummer. Das soll die Behandlung mir Arzneimitteln sicherer machen, Abläufe in Arztpraxen vereinfachen und zum Ende der Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen führen. Wer kein Smartphone hat, kann sich das E-Rezept mit Rezeptcode in der Arztpraxis ausdrucken lassen.

8. Der CO2-Preis steigt – und damit wird Autofahren teurer
Der CO2-Preis für klimaschädliche fossile Brennstoffe soll ab dem 1. Januar stufenweise steigen. Es beginnt mit (leider lächerlichen) 30 Euro pro Tonne CO2; Kosten, die Unternehmen natürlich auf die Verbraucher umleiten. Das heißt: Erdgas und Benzin wird teurer. Konkret heißt das: Der Preis für Benzin steigt um etwa 1,5 Cent pro Liter. Ob das die Menschen tatsächlich dazu bringt, im Straßenverkehr klimafreundliche Alternativen zu nutzen, ist mehr als fraglich.

9. Der Mindestlohn steigt
2022 steigt der Mindestlohn – und das sogar zweimal. Ab dem 1. Januar müssen 9,82 Euro pro Stunde gezahlt werden, ab dem 1. Juli 10,45 Euro. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verspricht sogar eine weitere Erhöhung auf 12 Euro, ebenfalls noch in diesem Jahr. Das ist aber noch keineswegs beschlossene Sache.

10. Kein Fahrkartenverkauf in der Bahn
Bisher konnte man auch ohne Fahrkarte in einen Zug steigen und sich dann beim Kontrolleur ein Ticket kaufen. Das ist im neuen Jahr nicht mehr möglich. Wer binnen 10 Minuten nach Abfahrt nicht selbst ein Ticket am Smartphone oder Laptop erworben hat, gilt als Schwarzfahrer und muss die entsprechende Strafe zahlen.

Quelle: lowvision2

https://www.esquire.de/news/gesellschaft/neue-gesetze-regeln-2022

Sprach- und Orientierungskurs für blinde und sehbehinderte Migrant*innen

Sehr geehrte Damen und Herren,

kennen Sie Menschen mit Migrationshintergrund, die blind bzw. sehbehindert sind und gerne einen Sprachkurs (A1 – B2) absolvieren möchten?
Meist ist diesen Personen die Teilnahme an den Kursen ihres Wohnortes nicht möglich, da die dortigen Angebote nicht an den speziellen Bedürfnissen blinder bzw. sehbehinderter Menschen ausgerichtet sind.
Das Berufsförderungswerk Würzburg und auch dessen Regional-Center München bieten derartige Kurse schon mehrere Jahre an. Die ersten Migrant*innen haben bereits ihren beruflichen Neustart geschafft.

Anfang 2022 kann nun wieder ein Sprach- und Orientierungskurs für blinde und sehbehinderte Migrant*innen und geflüchtete Menschen im BFW Regional-Center München beginnen. Wenn Sie also Menschen kennen, die an derartigen Angeboten interessiert sind, oder auch Kontakte zu Helferkreisen für geflüchtete Menschen haben, sind wir dankbar, wenn Sie die nachfolgenden Informationen weitergeben.

Der Kurs richtet sich ganz speziell an sehgeschädigte geflüchtete Menschen und Migrant*innen mit Berechtigungsschein. Der erfolgreiche Abschluss ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Einbürgerung.
Blinde und sehbehinderte Migrant*innen und Geflüchtete haben in diesem Kurs die Möglichkeit, unter fachgerechter Anleitung und mit optimal angepassten Hilfsmitteln das Zertifikat Integrationskurs (A2 – B1) zu erwerben, bestehend aus
• Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)
• Test „Leben in Deutschland“.

Der Kurs dient vor allem einer ersten Orientierung in Deutschland und richtet sich an den Bedürfnissen der Teilnehmer*innen aus. Folgende Themengebiete werden in dem modular aufgebauten Kurs behandelt:
• Leben/Wohnen/Arbeiten in Deutschland
• Einkaufen
• Gesundheit/Medizinische Versorgung
• Kindergarten/Schule
• Mediennutzung in Deutschland
• Orientierung vor Ort/Verkehr/Mobilität
• Sitten, Gebräuche und Werte in Deutschland.

Anschlussqualifizierungen wie ein Berufssprachkurs, Berufsorientierungslehrgänge bis hin zur Reha-Maßnahme sind in Würzburg möglich.

Kosten:
Nach Vorlage eines Berechtigungsscheins von JobCenter/AfA/Ausländerbehörde ist die Übernahme der Kosten durch das BAMF möglich.

Das Wichtigste in Kürze:
Dauer: 1.000 Std. Sprachkurs + Orientierungskurs
Beginn: Termine auf Anfrage
Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag 9:00-13:00 Uhr (25 UE/Woche)
Unterrichtsform: Kleingruppe (5-9 Personen)
Ort: Regional-Center München des BFW Berufsförderungswerk Würzburg gGmbH
Lothstraße 62
80335 München
Telefon: 089 12 73 93 55
Ihr Ansprechpartner: Robert Rosenhahn
Telefon: 09 31 900 18 64
Fax: 09 31 900 11 05
Mobil: 01 70 5 22 25 66
E-Mail: robert.rosenhahn@bfw-wuerzburg.de

Quelle: BBSB-Inform

BR-Hörfilme: Aktuelle Terminliste bis Ende Januar

Liebe Hörfilmfans,

anbei die Filme mit Audiodeskription bis zum 28.1.22. Als Premieren warten ein neuer München-Tatort mit Corinna Harfouch als Gaststar, neue Folgen von „Hubert ohne Staller“, eine Doku über den „Sibirischen Tiger“ und die Live-AD der ARD Silvestershow und der „Närrischen Weinprobe“, Auftakt zur Faschingssaison 2022. An Weihnachten gibt es wie alle Jahre wieder die Sissi-Filme und viel Eberhofer, aber auch Pumuckl und Babylon Berlin kehren zurück. Und Hindafing ist im Januar wieder dabei.

Hier die Hörfilmliste als .docx

Viel Spaß mit unseren Hörfilmen, eine entspannte Weihnachtszeit und viel Gesundheit!

Bernd Benecke, Elmar Dosch, Diana Urban und Haide Völz

Bayerischer Rundfunk
Programmdirektion Kultur
Wissen und Bildung
Barrierefreie Angebote: Audiodeskription
Floriansmühlstraße 60 | 80939 München
Telefon +49 89 5900 26027 | Homeoffice +49 179 493 4417
bernd.benecke@br.de

Live-Audiodeskription im Ernst Deutsch Theater Hamburg

Liebe Bloggemende,

der Komödienklassiker ….

“Charleys Tante”
von Brandon Thomas

Folgende Vorstellungen sind mit Live-Audiodeskription zu erleben:
Fr, 10.12. um 19.30 Uhr
So, 19.12. um 19.30 Uhr

Über das Stück:
Charley ist in Anny verliebt und Jack in Kitty, die beiden Studenten planen ein Rendezvous. Allerdings sieht die strenge britische Etikette vor, dass bei dieser Verabredung eine Anstandsdame anwesend sein muss. Da will es ein glücklicher Zufall, dass Charleys reiche Erbtante ihren Besuch aus dem fernen Brasilien ankündigt. Alles ist bereits für das vertrauliche Tête-à-Tête vorbereitet, als die Nachricht eintrifft: Donna Lucia d’Alvadorez verschiebt ihre Reise. Um die Situation zu retten, überreden Jack und Charley ihren Freund Fancourt,
in Frauenkleider zu schlüpfen und Charleys Tante zu mimen. Eine Rolle, an der er zunehmend Gefallen findet. Alles verläuft erstaunlich glatt, bis Jacks Vater und der sittenstrenge Onkel von Anny, zugleich Vormund von Kitty, die Bühne betreten. Die aberwitzige Situation gerät endgültig aus dem Ruder, als die echte Donna Lucia plötzlich vor der Tür steht.

Regie Adelheid Müther
Bühne Kathrin Kegler
Kostüme Marie-Theres Cramer
Ensemble Peter Albers, Maria Hartmann, Frank Jordan, Rune Jürgensen,
Julia Liebetrau, Kristina Nadj, Anton Pleva, Roxana Safarabadi, Daniel Schütter, Volker Weidlich

Audiodeskription:
Text: Hela Michalski, Marit Bechtloff, Jirko Michalski
Sprecherin: Marit Bechtloff

Ort:
Ernst Deutsch Theater
Friedrich-Schütter-Platz 1
22087 Hamburg.
(direkt an der U-Bahn-Station „Mundsburg“ der Linie U3)

Kartenreservierung: Tel. 040 22 70 14 20
Bei der Reservierung bitte das Stichwort „Hörtheater“ nennen und angeben, ob ein Führhund Sie begleitet.

Ticketpreise:
Preisgruppe A 44,00 €
Preisgruppe B 40,00 €
Preisgruppe C 36,00 €
Preisgruppe D 30,00 €
Preisgruppe E 24,00 €
Alle Preise sind inklusive Garderobe und HVV-Fahrkarte.
Für Schwerbehinderte wird eine 50%ige Ermäßigung gewährt und auch Begleitpersonen können Karten mit 50% Ermäßigung erhalten.
Der Preis für einen Rollstuhlplatz beträgt 13,00 €.

Im 2G-Modell
Weitere Informationen zum Theaterbesuch:
https://www.ernst-deutsch-theater.de/aktuelle-informationen-zu-ihrem-theaterbesuch

Übertragungstechnik für die Audiodeskription:
Die Live-Audiodeskription kann über das eigene Smartphone mit der App ‘MobileConnect’ von Sennheiser angehört werden. Sollten Sie kein eigenes Gerät (iOS oder Android) mit Kopfhörern haben, erhalten Sie vor Ort kostenlos Leihgeräte oder Kopfhörer (gegen Pfand) an den Garderoben des Theaters. Die Mitarbeiter helfen Ihnen vor Ort gern mit der Bedienung und bei Fragen. Wenn möglich bitte eigene Kopfhörer mitbringen.

Hinweise zur App MobileConnect:
Laden Sie die MobileConnect-App auf Ihr iPhone, iPod oder Androidgerät kostenfrei aus dem iTunes Store von Apple oder google-Play. Die App ist 1,9 MB groß.
Bringen Sie Ihr aufgeladenes Smartphone und Ihre Kopfhörer mit ins Theater.
Aktivieren Sie im Theater das W-LAN im Menüpunkt „Einstellungen“ Ihres Gerätes. Dort wählen Sie das Netzwerk „MobileConnect“ aus (kein Passwort nötig).
Starten Sie nun die App und wählen Sie zwischen „Audiodeskription“ oder „Hörunterstützung“.
Der Kanal Audiodeskription bietet die akustische Bildbeschreibung des Theaterstückes.
Während der Vorstellung sollte der Klingelton auf lautlos gestellt und das Display dunkel sein, um andere Zuschauer nicht zu stören.

Gefördert werden die inklusiven Vorstellungen vom Lions-Club und von der Behörde für Kultur und Medien – Referat für integrative Projekte.