Archiv für den Monat: Oktober 2016

Musik- und Tanzworkshop, Chorprojekt

Liebe Bloggemeinde,

Start eines Inklusiven Chorprojekt für 13 bis 27-jährige am 26.11.2016 in München

Mit Unterstützung des AK Jugend des BBSB e. V. möchte die MIKADO Jugendarbeit, die Teil des InitiativGruppe – Interkulturelle Begegnung und Bildung e.V. (IG) München ist, einen inklusiven Chor für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 13 bis 27 Jahren ins Leben rufen. Zu diesem Zweck findet am Samstag, den 26. November 2016, von 11:00 bis 15:00 Uhr ein Kick-Off-Workshop statt, der zum Kennenlernen und erstmaligen Austausch dient.

Die Organisatoren finden das Projekt für blinde und sehbehinderte Jugendliche interessant weil:
- Jugendgerechte Altersgruppe und Austausch mit jungen Leuten mit und ohne Behinderung
- Materialien werden auf Wunsch in Großdruck oder Punktschrift zur Verfügung gestellt
- Der Veranstaltungsort liegt im Herzen Münchens (Karlstr.), direkt an der U-Bahn-Haltestelle Königsplatz
- Bei passender Nachfrage und Nutzung des Angebots regelmäßige Proben und Treffen zum Singen, (Kennen)Lernen, Austauschen und Spaß haben bis hin zu möglichen Auftritten
- Die Teilnahme ist kostenlos, auch alle Zusatzkosten für behindertengerechte Materialien werden durch die Fördermittel abgedeckt
- Profi-Vorkenntnisse in Sachen Musik oder Gesang nicht unbedingt notwendig

Interesse geweckt? Dann melden bitte bis spätestens Dienstag, 8. November 2016, bei Tobias Michl per Mail an Mailto:tobias.michl@bbsb.org
Um besser planen zu können, werden folgende Angaben benötigt:
• Name und Alter
• Blind oder sehbehindert?
• Materialien in Normaldruck, vergrößert, Punktschrift in Voll- oder Kurzschrift?
• Hilfe bei der An- und Abreise (z. B. Abholung von der U-Bahn-Station „Königsplatz“) Ja / Nein?
• Kurze, formlose aber schriftliche Einverständniserklärung bei Minderjährigen (z. B. per E-Mail)
• Eigene wichtige Infos.

Kontaktpersonen
Karoline Morales Avilés
IG InitiativGruppe – Interkulturelle Begegnung und Bildung e.V.
MIKADO – Jugendkultur und Bildung
Karlstr. 44
80333 München
Telefon 0 89 – 54 46 71 72
Fax 0 89 – 54 46 71 77
Mailto:k.morales@initiativgruppe.de oder ig@initiativgruppe.de
Internet: www.initiativgruppe.de

Tobias Michl
Arbeitskreis Jugend und Ausbildung
Referent für Jugend und Ausbildung
Bayerischer Blinden- und
Sehbehindertenbund e.V.
Arnulfstr. 22
80335 München
Telefon 0 89 – 23 76 74 44
Mailto:tobias.michl@bbsb.org
Internet: www.jugend.bbsb.org

Musik- und Tanzworkshop für Kinder am 11.03.2017 in München

Der BBSB lädt zum Musik- und Tanz-Workshop sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren ein. Es sind auch sehende Kinder eingeladen, die blinde Eltern oder Geschwister haben. Die beiden Referentinnen, Rosa Maria Dotzler und Janina Rubin, werden mit den Teilnehmern folgende musikalische Aktivitäten durchführen:

- Singen von Liedern
- Begleiten der Lieder mit Percussion-Instrumenten
- Chorsingen (klassisch und modern)
- Kreistänze
- Body-Percussion

Am 11. März werden wir wieder Singen und Tanzen miteinander verbinden und auch mitgebrachte Instrumente mit einbeziehen. Das genaue Programm wird nach Absprache auf die Teilnehmer abgestimmt. Um ca. 16:00 Uhr gibt’s für Eltern und Interessierte wieder eine kleine Vorführung der erarbeiteten Musikstücke und Tänze.

Der Workshop findet am 11. März 2017 von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr in den Räumen des BBSB, Arnulfstraße 22, 80335 München, statt.
Die Teilnahmekosten betragen 20 €.
Die Anreise- und Verpflegungskosten sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

Anmeldungen zu dieser Veranstaltung richten Sie am Besten bis zum 11.
Februar 2017 an Rosa Maria Dotzler
Telefon: 0 36 41 – 21 94 62
Mailto:R.M.Dotzler@online.de

Bitte geben Sie bei der Anmeldung Folgendes an:
- Vorname des Teilnehmers
- Nachname des Teilnehmers
- Anschrift
- Telefonnummer (Festnetz und Mobil)
- E-Mail (wenn möglich)
- Geburtsdatum des Teilnehmers

Für weitere Fragen ist Frau Dotzler telefonisch zu erreichen unter:
0 36 41 – 21 94 62.

Bundesteilhabegesetz verweigert sehbehinderten Menschen die Unterstützung

Liebe Bloggemeinde,

das Bundesteilhabegesetz ist angetreten, um mehr Teilhabe für behinderte Menschen zu ermöglichen. Stattdessen soll nun sehbehinderten Menschen Unterstützung verweigert werden. Lesen Sie dazu die folgende DBSV-Pressemitteilung von heute:

Nicht behindert genug fürs Studium

Berlin, 24. Oktober 2016. Am 7. November 2016 findet die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz statt. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) darauf hin, dass sehbehinderte Menschen durch die geplanten Regelungen massiv schlechter gestellt werden.

Im Moment haben sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 Prozent grundsätzlich Anspruch auf Eingliederungshilfe, sie dürfen also beispielsweise Hilfsmittel oder Vorlesekräfte fürs Studium beantragen. Der Gesetzentwurf des Teilhabegesetzes sieht jedoch vor, dass nur noch derjenige Leistungen erhält, der eine sogenannte “erhebliche Teilhabeeinschränkung” hat. Bevor über den eigentlichen Antrag auf Eingliederungshilfe entschieden wird, ist erst einmal der Nachweis zu erbringen, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen nicht allein zurechtkommt, also auf ständige personelle oder technische Hilfe angewiesen ist. Zu den Lebensbereichen gehören unter anderem Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen etc.), häusliches Leben (Einkaufen oder Wohnung putzen), Mobilität und die Pflege der Beziehungen zu anderen Menschen. “Viele sehbehinderte Menschen fallen damit aus dem System”, konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Dies wird am Beispiel von Sebastian T. deutlich. Der 24-jährige hat ein Sehvermögen von 20 bis 25 Prozent und studiert technische Informatik. Wegen seiner Sehbehinderung wird ihm eine Studienassistenz finanziert, die beispielsweise in Vorlesungen erklärt, was an die Wand projiziert wird. Ohne Assistenz wäre es ihm unmöglich, dem Unterricht zu folgen. Sein Problem: “Im Alltag komme ich gut zurecht. Ständige Unterstützung brauche ich ausschließlich im Studium – und nicht etwa in vier weiteren Bereichen, wie es in den Regelungen des neuen Bundesteilhabegesetzes vorgesehen ist, um Unterstützung zu erhalten. Das bedeutet, ich müsste meine Assistenz, wenn das Gesetz unverändert in Kraft tritt, selbst bezahlen, weil ich dann nicht mehr als ‘behindert genug’ angesehen würde. Von den 450 Euro BAföG, die mir im Monat zur Verfügung stehen, könnte ich mir das nicht leisten.”

Sebastian T. ist leider kein Einzelfall. Renate Reymann sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht: “Es kann nicht sein, dass aufgrund einer unausgegorenen Regelung viele sehbehinderte Menschen massiv schlechter gestellt werden als bisher. Der Zugang zur Eingliederungshilfe ist nur einer von vielen Punkten, an denen das Bundesteilhabegesetz dringend nachgebessert werden muss.”

+++ DBSV-Aktion am 7. November vor dem Reichstagsgebäude +++

Blinde und sehbehinderte Menschen dürfen nicht zu den Verlierern des Teilhabegesetzes werden!

- Aktion aus Anlass der Anhörung zum Bundesteilhabegesetz
- Ort: Berlin, vor dem Reichstagsgebäude (Westseite/Platz der Republik)
- Zeit: Montag, 7. November 2016, 10:30-12:00 Uhr
Mehr Infos unter http://bthg.dbsv.org

Wie hört sich ein freier Weg oder eine Wand in nächster Nähe an?

Liebe Leser,
in weiter Entfernung sind Bäume und Sträucher, vor uns ist der Weg frei. Auf der anderen Seite sind auch Bäume und Sträucher. So erklickt sich der 12jährige Dennis seine Umgebung.

Bei der Anwendung der Klicksonar Technik geht es darum, ein besseres Verständnis für die Umgebung zu erhalten, sagt der blinde Trainer, Juan Ruiz. Er erlernte die Technik mit 12 Jahren und nutzt sie heute in allen Lebenslagen. Für sich hat er festgestellt, dass er mit dieser Technik wesentlich besser mit seiner Umwelt interagieren kann.
In Seminaren vermittelt Ruiz in ganz Europa sein Wissen an andere blinde und sehbehinderte Menschen.
So auch beim Seminar des Arbeitskreis Eltern des BBSB e. V. vom 30. September bis 3. Oktober diesen Jahres.

Mit einem lauten Schrei vermittelt Joan eindrucksvoll, wie seine Stimme von den Felsen rund um die Gruppe wiedergegeben wird. Allen wird deutlich, dass wir häufig die Echoortung nutzen, ohne uns dessen wirklich bewusst zu sein.

Mit dem Klicken kann ich meine Umgebung besser Wahrnehmen und Entfernungen abschätzen sagt Freni, die zum 2. Mal an einem Seminar teilnahm. Ohne den Blindenstock dazu, so Freni, geht es aber nicht. Denn mit dem Stock erkenne ich Hindernisse am Boden wie beispielsweise Wurzeln oder Schwellen. Anfänglich dauerte es etwas, bis Freni die Technik in den Alltag übernahm. Heute wird, so Frenis Mutter, wenn Freni mit dem Stock nicht mehr weiterkommt, geklickt.

Die Eltern hoffen, dass ihre Kinder durch das erlernen und Anwenden der Klicksonar Technik noch mehr Selbständigkeit erlangen. Sie wissen, dass dafür regelmäßiges Training und natürlich die praktische Anwendung wichtig sind.
Deshalb sind sie sehr froh darüber, dass der BBSB ihnen und ihren Kindern wieder ein Seminar angeboten hat und hoffen auf Wiederholung.

Klicksonar ist eine völlig natürliche Methode, die eine bereits bei jedem Menschen angelegte Fähigkeit der Wahrnehmung fördert und nutzt. Durch ein Schnalzen mit der Zunge, wird die Umgebung akustisch erkundet. Bekannt ist das Phänomen seit mindestens 100 Jahren. Geforscht wird international seit etwa 60 Jahren. In der Lehre praktiziert und ausführlich dokumentiert, wird Klicksonar von Daniel Kish in den USA seit etwa 20 Jahren.

Ein Bericht über Klicksonar auf meiner Seite

Wie Sie Blindenführhunde und ihre Halter unterstützen können

Liebe Bloggemeinde,

im Oktober 1916 übergab der Deutsche Verein für Sanitätshunde den ersten systematisch ausgebildeten Blindenführhund an den Kriegsblinden Paul Feyen. Anlässlich des Jubiläums weist die Informationskampagne “Woche des Sehens” darauf hin, wie man durch umsichtiges Verhalten Blindenführhunde und ihre Halter unterstützen kann.

Es ist faszinierend, einen blinden Menschen mit seinem Führhund zu beobachten. Zielsicher gehen beide durch den dichtesten Verkehr, überqueren Straßen und suchen Geschäfte auf. Es sieht spielerisch leicht aus, bedeutet aber äußerste Konzentration für Hund und Halter.
Der Halter muss den Bewegungen des Hundes, die er über das Führgeschirr vermittelt bekommt, folgen und dem Hund die notwendigen Signale geben.
Der Hund muss abgestellten Fahrrädern, Einkaufstaschen, Blumenkübeln und Passanten ausweichen, dabei darauf achten, dass sich der blinde oder hochgradig sehbehinderte Mensch nicht an herabhängenden Markisen stößt, und Gefahren wie Treppen oder Absätze anzeigen. Auf Hörzeichen muss er Treppen und Türen, Ampeln, Zebrastreifen und freie Sitzplätze finden, sich aber dem Hörzeichen zum Gehen widersetzen, wenn beispielsweise die zu überquerende Straße nicht frei ist.

Hier die drei wichtigsten Regeln, um Hund und Halter die konzentrierte Zusammenarbeit zu erleichtern.

Nicht ablenken!
Behindern Sie den Führhund nicht durch Anstarren oder Ansprechen und locken Sie ihn nicht an. Vermeiden Sie, dass andere Hunde dem Führgespann – Mensch und Tier – zu nahe kommen, da dem Führhund während seines Dienstes keine Sozialkontakte erlaubt sind.

Nicht anfassen!
Sprechen Sie den Halter an, wenn Sie Hilfe anbieten wollen. Unvermitteltes Berühren oder Greifen nach Führbügel oder Halsband wirken verunsichernd.

Zutritt gewähren!
Blinde Menschen sind auf ihre Führhunde angewiesen. Ermöglichen Sie ihnen mit ihren Führhunden den Zutritt auch dort, wo Hunde sonst nicht zugelassen sind, und zeigen Sie Verständnis, wenn Sie an solchen Orten Blindenführhunde antreffen.

Die drei Regeln wurden dem Faltblatt “Der Blindenführhund – Assistenz auf vier Pfoten” entnommen. Das Faltblatt zum Download, weitere Verhaltensregeln und Informationen finden Sie unter www.woche-des-sehens.de/blindenfuehrhunde

Blindenführhunde damals und jetzt

Im Ersten Weltkrieg wurden Blindenführhunde vor allem an erblindete Soldaten übergeben, aber in den folgenden Jahren profitierten zunehmend Zivilblinde von den “Helfern auf vier Pfoten”. Das fand auch im Ausland viel Beachtung und die Idee der systematischen und institutionellen Ausbildung von Führhunden führte zu Neugründungen von Schulen in der Schweiz, in England und den USA. Seitdem verlassen sich weltweit blinde und sehbehinderte Menschen auf die Führleistungen ihrer Hunde.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) würdigt das Jubiläum im Jahr 2016 mit einer Wanderausstellung, einem Sachbuch, einer Resolution und einem Treffen von Führhundhaltern aus ganz Deutschland. Die Aktivitäten werden gefördert durch die Aktion Mensch. Historische Fakten und Infos rund um das Führhundjubiläum unter http://4-pfoten.dbsv.org

Forschungsprojekt Modus Braille – Universität Regensburg

Liebe Leser,

im Rahmen des Forschungsprojektes Musikalische Kommunikation: Modus Braille werden die Musikalität und Musizierpraxis blinder und sehbehinderter Menschen untersucht.
Das Projekt ist an die Universität Regensburg sowie die Deutsche Zentralbücherei für Blinde Leipzig angegliedert.

Es wurde ein Fragebogen entwickelt, den Sie unter dem Emailkontakt braillemusic@jbally.de erhalten können. Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Rufnummer
02 28 – 92 97 39 35.
Die Beantwortung der Fragen wird durchschnittlich 30 Minuten dauern.
Einsendeschluss ist der 30. November.

Mit dem Ausfüllen des Fragebogens helfen Sie nicht nur bei der wissenschaftlichen Arbeit, sondern Sie liefern mit ihren Antworten wertvolle Informationen, um die Bedingungen für blinde und sehbehinderte Musikerinnen und Musiker zu verbessern.

Mailingliste zum Thema elektronische Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen

Liebe Leser,

es gibt viele Mailinglisten, die sich mit elektronischen Hilfsmitteln befassen. Meistens geht es hier um Hilfsmittel für Blinde. Die Belange von sehbehinderten Nutzern spielen – wenn überhaupt – nur eine untergeordnete Rolle.

Herr Sebastian Eckardt, Referent für elektronische Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen im BBSB möchte hier Abhilfe schaffen und hat deshalb die Mailingliste E-Sehhilfen eingerichtet.
In dieser Mailingliste geht es ausschließlich um für sehbehinderte relevante Themen. Egal ob Vergrößerung am PC, Notebook, Tablet, Smartphone usw..

Erlaubt sind:
- sehbehindertengerechten Anpassung der Oberfläche des Betriebssystems,
- Vergrößerungssoftware, egal ob PC oder Smartphone,
- eBook Reader,
- digitale Fotografie,
- Elektronische vergrößernde Sehhilfen wie elektronische Lupen oder Bildschirmlesegeräte,
- und sonstige für Sehbehinderte gut bedienbare Geräte.

Ausgeschlossen sind:
- Screenreader und Sprachausgaben, sofern sie nicht in Kombination mit Vergrößerungssoftware benutzt werden. Für allgemeine Informationen zu Screenreadern bitte ich die allgemeinen Listen zu nutzen.
- Allgemeine Fragen zu Programmen (z.B. Windows, Office etc.)

Die Vorstellung neuer Produkte ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Moderator gestattet und darf keine kommerziellen Zwecke verfolgen.

Um sich für die Mailingliste anzumelden senden sie einfach eine leere E-Mail an
e-sehhilfen-subscribe@lists.bbsb.org.

Eine weitere Möglichkeit der Anmeldung und weitere Informationen gibt es unter:
https://lists.bbsb.org/listinfo/e-sehhilfen.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen ist Sebastian Eckardt, Referent für elektronische Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB)
Arnulfstraße 22
80335 München

Private Anschrift:
Friedrichstraße 59
95444 Bayreuth
Telefon: 09 21 7 58 60 23
Mailto:sebastian.eckardt@bbsb.org
Web: www.bbsb.org

Greta&Starks – Oktober 2016

Liebe Greta- AnwenderInnen,

wann waren Sie das letzte Mal im Kino? Es ist wieder Kinozeit und der Kinoherbst hat mit sensationellen Filmen begonnen. Am Donnerstag kommt mit UNSERE ZEIT IST JETZT von Warner Bros. nochmals ein toller Film mit Audiodeskription dazu. Der erfolgreichste deutsche Rapper CRO spielt mit dem Gedanken einen Kinofilm zu drehen und fordert Fans und Profis dazu auf ihre Ideen vorzustellen. Erleben Sie CRO und die abenteuerliche Reise zum eigenen Kinofilm hautnah.

Aktuell im Kino: Unsere Zeit ist jetzt, Die letzte Sau, Nebel im August, Frantz, 24 Wochen, Tschick, The Purge – Election Year, SMS für dich, El Olivo, Conni & Co, Antonio ihm schmeckt’s nicht!, Jason Bourne, Schweinskopf Al Dente, Pets, Toni Erdmann, Mullewapp, Liebe Halal, Smaragdgrün, u.v.m.

Demnächst im Kino: American Honey, Welcome to Norway, Ouija 2, Burg Schreckenstein, Das kalte Herz, Kubo – der tapfere Samurai, Radio Heimat, Shot in the Dark u.v.m.

Gut zu wissen – warum sind nicht alle Filme in allen Ländern zugänglich?
Filmverleiher stellen Filme oftmals nur in einzelnen Ländern zur Verfgügung. Dies betrifft vor allem kleinere Verleiher. Wenn der Deutsche Filmverleiher also den Film über Greta mit Audiodeskription zugänglich macht, dann oftmals nur für Deutschland. Für die Schweiz oder Österreich muss der Film über den Schweizer bzw. Österreichischen Filmverleiher barrierefrei zugänglich gemacht werden. Wenn Sie also Filme in Ihrem Land vermissen, so melden Sie sich bei Ihrem Filmverleiher, oder bei uns – wir leiten Ihre Anfrage gerne weiter.

Nichts mehr verpassen: Die neuesten Informationen rund um Greta und die aktuellen Filme findest du auch bei Facebook, Twitter oder auf unserer Homepage.

Unsere Zeit ist jetzt – ab 6. Oktober im Kino

Der erfolgreichste deutsche Rapper CRO spielt mit dem Gedanken einen Kinofilm zu drehen und fordert Fans und Profis dazu auf ihre Ideen vorzustellen. DAWID (David Schütter), VANESSA (Peri Baumeister) und LUDWIG (Marc Benjamin) kennen sich nicht und könnten kaum unterschiedlicher sein – aber sie haben eines gemeinsam: sie alle sind unter den letzten Teilnehmern bei CROs Wettbewerb.
Der Trailer:

GRETA & STARKS
Ansprechpartnerin: Seneit Debese

Schönhauser Allee 141 B
10437 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 68 91 97 44
Telefax: +49 (0) 30 68 91 97 50
E-Mail: info@gretaundstarks.de
www.gretaundstarks.de

Marrakesch-Vertrag: Nach jahrelangem Stillstand Bewegung in der Europäischen Union

Liebe Leserinnen und Leser,

am 30. September ist der Marrakesch-Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Kraft getreten. Das völkerrechtliche Übereinkommen, das vor mehr als drei Jahren verabschiedet wurde, legt Ausnahmeregelungen im Urheberrecht fest, um die Produktion und den grenzüberschreitenden Austausch barrierefreier Literatur zu erleichtern. Zur Gültigkeit und Anwendung kommt der Vertrag allerdings nur in Staaten, die ihn ratifiziert haben. Deutschland oder die Europäische Union (EU) als größter Produzent barrierefreier Literatur gehören bisher nicht dazu.

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten können sich nicht darauf einigen, wer den Vertrag ratifizieren muss: jedes Land für sich, die EU und alle EU-Mitgliedsstaaten oder die EU im Namen aller EU-Staaten. In diesem mehrjährigen Streit zeichnet sich nun eine Lösung ab. Der Generalanwalt der EU hat erklärt, dass die EU die Alleinkompetenz für die Ratifizierung hat. Dies würde bedeuten, dass der Marrakesch-Vertrag mit der Ratifizierung durch die EU in allen Mitgliedsstaaten in das nationale Urheberrecht implementiert werden muss. Die Meinung des Generalanwaltes muss durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt werden, was bis Ende des Jahres zu erwarten ist.

Am 14. September hat die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge veröffentlicht, die den Rechtsrahmen des Marrakesch-Vertrages nach erster Begutachtung zufriedenstellend abbilden. Diese Vorschläge, die den Austausch barrierefreier Literatur innerhalb der EU und zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten regeln, waren gestern Gegenstand eines Gesprächs, zu dem das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingeladen hatte. Neben Vertretern des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der Schulbuchverlagsgesellschaft, der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, des Mitarbeiterstabs der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und des Vereins für Legasthenie nahmen Prof. Dr. Thomas Kahlisch, Christiane Möller und Jessica Schröder für den DBSV und die Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen (Medibus) an dem Termin teil.

Alle Vertreter begrüßten die Gesetzesinitiativen der Europäischen Kommission und wollen sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Marrakesch-Vertrag zeitnah ratifiziert und umgesetzt wird. Allerdings besteht in grundsätzlichen Fragen noch erheblicher Klärungsbedarf. So werden unterschiedliche Definitionen von Barrierefreiheit zugrunde gelegt. Dies führt zu unterschiedlichen Ansichten über die Verfügbarkeit von barrierefreier Literatur auf dem kommerziellen Buchmarkt und, damit verbunden, zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Lizenzierung der Übertragung in barrierefreie Formate. Insbesondere die Verlage sehen die Gefahr der Piraterie oder missbräuchlichen Vervielfältigung, wenn die Umsetzung des Marrakesch-Vertrages nicht streng genug überwacht wird. Auch die Erweiterung des Nutzerkreises auf lesebehinderte Personen bereitet den Rechteinhabern Sorge, da hier eindeutige Diagnoseverfahren gefunden werden müssen, um die Personen zu klassifizieren.

Der DBSV und Medibus haben in dem Gespräch betont, dass sich die Ausnahmeregelungen im deutschen Urheberrecht zugunsten der Blindenbibliotheken bewährt haben und dass es zusätzlich gute Kooperationen mit Buchverlagen gibt. Für eine angemessene Literaturversorgung blinder und sehbehinderter Menschen im In- und Ausland sei ein unbürokratisches Verfahren unerlässlich. “Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie unsere Forderungen und Bedenken angemessen berücksichtigt und Verlagsinteressen zum Schutz des geistigen Eigentums nicht dem Interesse blinder und sehbehinderter Menschen überordnet”, bringt Jessica Schröder, DBSV-Referentin für internationale Zusammenarbeit, die Verbandsposition auf den Punkt.

Laut BMJV ist mit einer Ratifizierung und Überführung des Marrakesch-Vertrages in EU-Recht nicht vor Ende 2017 zu rechnen. Zunächst müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (Regierungen der EU-Staaten) über die Gesetzesinitiativen beraten und abstimmen, bevor diese vom Europäischen Parlament verabschiedet werden können.

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Irene Klein
Volker Lenk
Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19
10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0 Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: info@dbsv.org
www.dbsv.org

Zu den TV-Nachrichten in ARD und ZDF über die Silvesternacht 15/16 in Köln

Liebe Leser,

Präsentation der Studie und Podiumsdiskussion

Datum: Dienstag, 22. November 2016, 19.00 – 21.30 Uhr

Ort: Heinrich-Böll-Stiftung Berlin, Schumannstr. 8, 10117 Berlin
Sprachen: Deutsch und Englisch
Livestream auf https://www.boell.de/de/livestream oder http://www.gwi-boell.de/de

Mit:
Dr. Ricarda Drüeke, Medienwissenschaftlerin, Universität Salzburg, Verfasserin der Studie “Zu den TV-Nachrichten in ARD und ZDF über die Silvesternacht 15/16 in Köln”
Mely Kiyak, Schriftstellerin und Publizistin, Berlin*
Vertreter_innen von ARD und ZDF.
Moderation: Dr. Ines Kappert, Leiterin des Gunda-Werner-Instituts für Feminismus
*angefragt

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist kaum ein Jahr her, da gab es nur ein Thema: Köln.
Köln wurde zur Chiffre von sexualisierter Gewalt von “nordafrikanischen Männern” gegen einheimische Frauen.
Was wirklich in der Silvesternacht geschah, erfuhr die breite Öffentlichkeit erst im Sommer 2016, dank einer detaillierten Recherche der Wochenzeitung “Die Zeit”. Doch da war der Asylkompromiss II schon verabschiedet.

Das Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung hat eine Medienanalyse in Auftrag gegeben. Ziel war es, die Berichterstattung unmittelbar nach den sexualisierten Übergriffen in Köln und anderen deutschen Städten zu untersuchen. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben den Auftrag, nicht diskriminierend zu berichten, deshalb wurden sie in den Fokus genommen.
Untersucht wurden allein Nachrichtensendungen – keine Talkshows oder ähnliches. Trotzdem zeigt die Studie “Zu den TV-Nachrichten in ARD und ZDF über die Silvesternacht 15/16 in Köln” viele rassifizierende Elemente.
Eine feministische Perspektive fehlte fast in Gänze.

Im Rahmen unserer Reihe “Streitwert – Politik im Dialog” möchten wir mit Ihnen diskutieren:

Wo lagen und liegen die Probleme der Nachrichtengestaltung und die Herausforderungen für journalistisches Arbeiten unter den Bedingungen einer verschärften und politisch instrumentalisierten gesellschaftlichen Diskussion?
Wie kommen wir zu einer angemessenen Berichterstattung?

Fachkontakt
Dr. Ines Kappert, Leitung Gunda-Werner-Institut für Feminismus & Geschlechterdemokratie
E kappert@boell.de | T 030 285 34 124

Information
Christiane Bornstedt, Projektkoordination, Gunda Werner Institut
E bornstedt@boell.de | T 030 285 34 181

Die Studie ist ab dem 18.11.2016 abrufbar auf http://www.gwi-boell.de/de