Schlagwort-Archiv: Bundesteilhabegesetz

Änderungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 01.01.2020

“Betrifft es mich? Was muss ich tun?” Zum 1. Januar treten Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in Kraft. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), erlassen am 23. Dezember 2016, beinhaltet umfangreiche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen. Es trat bzw. tritt in vier Stufen in Kraft (2017, 2018, 2020 und 2023). Die dritte Stufe kommt nun zum 1. Januar 2020 und bringt weitere grundsätzliche Änderungen mit sich. Besonders viel ändert sich für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen (“besondere Wohnformen”). Ab 2020 werden etwa Leistungen der Existenzsicherung (Miete, Barbetrag) und der Eingliederungshilfe (Betreuung, Assistenz) voneinander getrennt.

Nun gibt es sicherlich wieder viele Betroffene, die Fragen haben, einen Antrag stellen müssen oder ein Konto brauchen.

Bundesteilhabegesetz verweigert sehbehinderten Menschen die Unterstützung

Liebe Bloggemeinde,

das Bundesteilhabegesetz ist angetreten, um mehr Teilhabe für behinderte Menschen zu ermöglichen. Stattdessen soll nun sehbehinderten Menschen Unterstützung verweigert werden. Lesen Sie dazu die folgende DBSV-Pressemitteilung von heute:

Nicht behindert genug fürs Studium

Berlin, 24. Oktober 2016. Am 7. November 2016 findet die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz statt. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) darauf hin, dass sehbehinderte Menschen durch die geplanten Regelungen massiv schlechter gestellt werden.

Im Moment haben sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 Prozent grundsätzlich Anspruch auf Eingliederungshilfe, sie dürfen also beispielsweise Hilfsmittel oder Vorlesekräfte fürs Studium beantragen. Der Gesetzentwurf des Teilhabegesetzes sieht jedoch vor, dass nur noch derjenige Leistungen erhält, der eine sogenannte “erhebliche Teilhabeeinschränkung” hat. Bevor über den eigentlichen Antrag auf Eingliederungshilfe entschieden wird, ist erst einmal der Nachweis zu erbringen, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen nicht allein zurechtkommt, also auf ständige personelle oder technische Hilfe angewiesen ist. Zu den Lebensbereichen gehören unter anderem Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen etc.), häusliches Leben (Einkaufen oder Wohnung putzen), Mobilität und die Pflege der Beziehungen zu anderen Menschen. “Viele sehbehinderte Menschen fallen damit aus dem System”, konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Dies wird am Beispiel von Sebastian T. deutlich. Der 24-jährige hat ein Sehvermögen von 20 bis 25 Prozent und studiert technische Informatik. Wegen seiner Sehbehinderung wird ihm eine Studienassistenz finanziert, die beispielsweise in Vorlesungen erklärt, was an die Wand projiziert wird. Ohne Assistenz wäre es ihm unmöglich, dem Unterricht zu folgen. Sein Problem: “Im Alltag komme ich gut zurecht. Ständige Unterstützung brauche ich ausschließlich im Studium – und nicht etwa in vier weiteren Bereichen, wie es in den Regelungen des neuen Bundesteilhabegesetzes vorgesehen ist, um Unterstützung zu erhalten. Das bedeutet, ich müsste meine Assistenz, wenn das Gesetz unverändert in Kraft tritt, selbst bezahlen, weil ich dann nicht mehr als ‘behindert genug’ angesehen würde. Von den 450 Euro BAföG, die mir im Monat zur Verfügung stehen, könnte ich mir das nicht leisten.”

Sebastian T. ist leider kein Einzelfall. Renate Reymann sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht: “Es kann nicht sein, dass aufgrund einer unausgegorenen Regelung viele sehbehinderte Menschen massiv schlechter gestellt werden als bisher. Der Zugang zur Eingliederungshilfe ist nur einer von vielen Punkten, an denen das Bundesteilhabegesetz dringend nachgebessert werden muss.”

+++ DBSV-Aktion am 7. November vor dem Reichstagsgebäude +++

Blinde und sehbehinderte Menschen dürfen nicht zu den Verlierern des Teilhabegesetzes werden!

- Aktion aus Anlass der Anhörung zum Bundesteilhabegesetz
- Ort: Berlin, vor dem Reichstagsgebäude (Westseite/Platz der Republik)
- Zeit: Montag, 7. November 2016, 10:30-12:00 Uhr
Mehr Infos unter http://bthg.dbsv.org

Juristen kritisieren Arbeitsentwurf des Bundesteilhabegesetzes

Liebe Bloggemende,

dbsv-direkt hat bereits mehrfach berichtet, welche negativen Auswirkungen drohen, wenn der momentan vorliegende Entwurf des Bundesteilhabegesetzes nicht massiv überarbeitet wird. Aber nicht nur der DBSV fordert Korrekturen – behinderungs- und verbändeübergreifend wächst die Kritik. Nun hat das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) eine Stellungnahme vorgelegt, die 15 Schwachpunkte des Entwurfs aufzählt und Verbesserungen vorschlägt. Die Stellungnahme und den eigenen Gesetzentwurf des Forums sowie die bisherigen Newsletter des DBSV zum Bundesteilhabegesetz finden Sie unter:
www.teilhabegesetz.dbsv.org

Eingliederungshilfe im Zuständigkeitsbereich der Kommunen?

Liebe Leserinnen und Leser,

nach einem Vorschlag von Bundesfinanzminister Schäuble und Hamburgs
Bürgermeister Scholz soll die Eingliederungshilfe im Zuständigkeitsbereich der Kommunen bleiben. Das bewerten die politischen Experten der Behindertenverbände als Bedrohung für das Vorhaben, ein Bundesteilhabegesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen. Lesen Sie hierzu die gekürzte Pressemitteilung der von rund 50 Verbänden getragenen Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz:

Kassel, 16. Oktober 2014: „Dem von der Bundesregierung geplanten
Bundesteilhabegesetz dürfen nicht die Zähne gezogen werden.“ So bringen die Behindertenverbände, die eine Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz gestartet haben, ihre Forderung auf den Punkt. Die Entlastung der Kommunen dürfe nicht von der Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes abgekoppelt werden, sonst drohe das Vorhaben zu scheitern.

„Verbunden mit der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes haben die
Bundesregierung und die Länder eine Entlastung der Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro versprochen. Dieser Plan hat der Initiative für die längst überfällige Reform des Behindertenrechts und der Eingliederungshilfe eine neue Dynamik verschafft. Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und dem Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz nun gemachten Vorschläge, die Kommunen nicht über das neu zu schaffende Bundesteilhabegesetz, sondern über andere Finanzierungsströme wie die Übernahme der Kosten für die Unterkunft von Langzeitarbeitslosen und Grundsicherungsempfängern durch den Bund zu entlasten, sind daher eine ernsthafte Bedrohung für ein gutes Bundesteilhabegesetz“, fasst Ottmar Miles-Paul die Befürchtung der Verbände zusammen. Der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz weiß nur zu gut, wie die nötigen Reformen des Behindertenrechts nunmehr zum Teil schon seit über 40 Jahren immer wieder verschoben werden. So befürchten die Verbände, dass auch dieses Mal das Gesetzesvorhaben auf halber Strecke
scheitern könnte, wenn die finanziellen Anreize für die Kommunen nicht mehr direkt mit dem Gesetzesvorhaben verbunden sind. „Wir brauchen ein starkes Bundesteilhabegesetz und dabei bauen wir darauf, dass gemachte Versprechungen auch eingehalten und nicht durch die Hintertür der Umleitung von Finanzströmen ausgehebelt werden“, so Ottmar Miles-Paul.

Die Verbände, wie beispielsweise der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) oder die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), fordern die Bundes- und Landesregierungen daher auf, Wort zu halten. Verbunden mit der Entlastung der Kommunen müsse ein gutes Bundesteilhabegesetz geschaffen werden, das endlich auch die Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzt. Im Mittelpunkt der Reform müsse die Selbstbestimmung, Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen stehen. „Behinderte Menschen müssen endlich das Recht haben, die Unterstützung und Assistenz zu bekommen, die sie brauchen, um mitten in der Gesellschaft leben, arbeiten und ihre Freizeit gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen verbringen zu können, anstatt auf Sonderwelten und Sonderregelungen verwiesen zu werden“, erklärt Ottmar Miles-Paul.
Weitere Informationen im Internet unter www.teilhabegesetz.org

Kundgebung zum Benachteiligungsverbot am 30. Juni

Liebe Leser meines Blogs,

das was ich Euch heute zu berichten habe, ist sehr wichtig. Lest dazu die Presseerklärung vom DBSV.
Das muß echt unterstützt werden.
Liebe Grüße
   Silja

Liebe Leserinnen und Leser,
“Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden” – viele von Ihnen wird es wahrscheinlich überraschen, dass dieser Satz erst seit 1994 im Grundgesetz steht. Am 20. Jahrestag des entsprechenden Bundestagsbeschlusses wird in Berlin eine Kundgebung stattfinden. Lesen Sie dazu den folgenden Aufruf des Vereins “Netzwerk Artikel 3″.
20 Jahre: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Einladung zur Aktion
Am 30. Juni 1994 hat der Deutsche Bundestag die Aufnahme des Satzes “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden” in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes beschlossen. Unter dem Motto “Vom Benachteiligungsverbot zum Bundesteilhabegesetz” nimmt ein Bündnis von Behindertenverbänden diesen vor 20 Jahren erfolgten Beschluss zum Anlass für eine Aktion und Kundgebung, um auf noch bestehende Benachteiligungen behinderter Menschen hinzuweisen. Zudem werben die Verbände mit dieser Aktion für die Verabschiedung eines guten Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen.

Am 30. Juni laden wir um 13.00 Uhr am Reichstagufer/Ecke Wilhelmstraße (Westseite) zu einer Kundgebung ein. Anschließend wird ein Schild mit dem 1994 in Kraft getretenen Satz “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden” an der dort befindlichen Plexiglas-Inschrift mit dem Text des Grundgesetzes von 1949 angebracht. Das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen ist dort nämlich noch nicht enthalten. UnterstützerInnen sowie die VertreterInnen der Medien sind herzlich eingeladen.

Informationen zur Kundgebung und zur Initiative für ein gutes Bundesteilhabegesetz sind zu finden unter: www.teilhabegesetz.org