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Eingliederungshilfe im Zuständigkeitsbereich der Kommunen?

Liebe Leserinnen und Leser,

nach einem Vorschlag von Bundesfinanzminister Schäuble und Hamburgs
Bürgermeister Scholz soll die Eingliederungshilfe im Zuständigkeitsbereich der Kommunen bleiben. Das bewerten die politischen Experten der Behindertenverbände als Bedrohung für das Vorhaben, ein Bundesteilhabegesetz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen. Lesen Sie hierzu die gekürzte Pressemitteilung der von rund 50 Verbänden getragenen Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz:

Kassel, 16. Oktober 2014: „Dem von der Bundesregierung geplanten
Bundesteilhabegesetz dürfen nicht die Zähne gezogen werden.“ So bringen die Behindertenverbände, die eine Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz gestartet haben, ihre Forderung auf den Punkt. Die Entlastung der Kommunen dürfe nicht von der Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes abgekoppelt werden, sonst drohe das Vorhaben zu scheitern.

„Verbunden mit der Schaffung des Bundesteilhabegesetzes haben die
Bundesregierung und die Länder eine Entlastung der Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro versprochen. Dieser Plan hat der Initiative für die längst überfällige Reform des Behindertenrechts und der Eingliederungshilfe eine neue Dynamik verschafft. Die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und dem Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz nun gemachten Vorschläge, die Kommunen nicht über das neu zu schaffende Bundesteilhabegesetz, sondern über andere Finanzierungsströme wie die Übernahme der Kosten für die Unterkunft von Langzeitarbeitslosen und Grundsicherungsempfängern durch den Bund zu entlasten, sind daher eine ernsthafte Bedrohung für ein gutes Bundesteilhabegesetz“, fasst Ottmar Miles-Paul die Befürchtung der Verbände zusammen. Der Koordinator der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz weiß nur zu gut, wie die nötigen Reformen des Behindertenrechts nunmehr zum Teil schon seit über 40 Jahren immer wieder verschoben werden. So befürchten die Verbände, dass auch dieses Mal das Gesetzesvorhaben auf halber Strecke
scheitern könnte, wenn die finanziellen Anreize für die Kommunen nicht mehr direkt mit dem Gesetzesvorhaben verbunden sind. „Wir brauchen ein starkes Bundesteilhabegesetz und dabei bauen wir darauf, dass gemachte Versprechungen auch eingehalten und nicht durch die Hintertür der Umleitung von Finanzströmen ausgehebelt werden“, so Ottmar Miles-Paul.

Die Verbände, wie beispielsweise der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) oder die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), fordern die Bundes- und Landesregierungen daher auf, Wort zu halten. Verbunden mit der Entlastung der Kommunen müsse ein gutes Bundesteilhabegesetz geschaffen werden, das endlich auch die Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzt. Im Mittelpunkt der Reform müsse die Selbstbestimmung, Gleichstellung und Inklusion behinderter Menschen stehen. „Behinderte Menschen müssen endlich das Recht haben, die Unterstützung und Assistenz zu bekommen, die sie brauchen, um mitten in der Gesellschaft leben, arbeiten und ihre Freizeit gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen verbringen zu können, anstatt auf Sonderwelten und Sonderregelungen verwiesen zu werden“, erklärt Ottmar Miles-Paul.
Weitere Informationen im Internet unter www.teilhabegesetz.org