Archiv für den Monat: März 2020

Was können Apps für Blinde im Alltag?

Liebe Leser,

sie wird auch als “Schweizer Taschenmesser für Blinde” bezeichnet: Die auf KI basierende App “Seeing AI” gibt es jetzt auf Deutsch. Die Experten vom Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund sehen aber Nachholbedarf – vor allem in einem Bereich.

Sie wird auch als “Schweizer Taschenmesser für Blinde” bezeichnet: Die auf KI basierende App “Seeing AI” gibt es jetzt auf Deutsch. Die Experten vom Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund sehen aber Nachholbedarf – vor allem in einem Bereich.
Sie kann Texte vorlesen, soll Gesichter erkennen können und welchen Geldschein man gerade in der Hand hält: Die Microsoft-App “Seeing AI” nutzt künstliche Intelligenz und soll sehbehinderte oder blinde Menschen in ihrem Alltag unterstützen. Seit dieser Woche gibt es die kostenlose App, die 2017 von dem Londoner Saqib Shaikh entwickelt wurde, unter anderem auch auf Deutsch.

Shaikh, der mit sieben Jahre erblindete, sagte dem Internetportal Futurezone.at, dass er die App – die bisher nur für iOS verfügbar ist – vor allem für sich selbst wollte. Gleichzeitig sei es aber schon immer sein Traum gewesen, “Technologien für etwas Positives einzusetzen und zu entwickeln.”

Ist die App ein wirklicher Helfer im Alltag?
Christian Schöpplein ist Informatiker und arbeitet ehrenamtlich beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V. (BBSB) in München. Er kennt “Seeing AI”, setzt sie aber kaum ein. “Es ist praktisch, wenn man alleine ist und keine Hilfe hat. Wenn ich mit jemanden zusammen bin, frage ich aber lieber Leute als die App”, sagt Schöpplein, das gehe oft auch schneller.
Viele würden die App für Texterkennung nutzen, meint Schöpplein, der im Alter von 15 Jahren blind wurde. Er sehe die App mehr als ein Art nettes Gimmick.
“Um den Absender eines Briefs zu erkennen, nutze ich die App schon mal. Ich würde mich aber nie darauf verlassen, wenn es zum Beispiel um eine Überweisung geht.” Christian Schöpplein, Informatiker
Schöpplein hat mehrere Apps aus dem Blindenbereich, die er regelmäßig nutzt. Eine davon ist “Be my eyes” eine App, bei der sehende Menschen sich als Helfer anmelden können, um Blinden per Videochat in Alltagssituationen zu helfen. “Da sitzt keine KI am anderen Ende, sondern ein echter Mensch, das ist schon schöner und man kann sich auch mehr darauf verlassen”, meint Schöpplein.

App als Entlastung in Beziehungen
Ähnlich sieht es Aleksander Pavkovic. Er arbeitet im BIT-Centrum des BBSB und ist seit Geburt blind. Pavkovic nutzt “Seeing AI” seit zwei Jahren, aber für ihn ist das nur eine App unter mehreren. “Seeing AI biete solide Grundfunktionen und ist interessant bei Produktverpackungen, aber um Texte vorzulesen, nutze ich andere Apps – zum Beispiel Textgrabber oder Voice Dream Scanner.”
Generell findet Pavkovic, sollten Blinde oder sehbehinderte Menschen auf verschiedene Apps setzen. “Wenn mal eine App nicht funktioniert oder der Dienst nicht verfügbar ist, ist man nicht direkt wieder isoliert.” Denn die Selbstständigkeit, die Blinde durch die Apps im Alltag erhalten, sei sehr wichtig. Zudem könnten die technischen Helfer auch die zwischenmenschliche Beziehung etwas entlasten: Wenn derjenige, der Hilfe benötigt, auch mal auf eine KI-gesteuerte Assistenz zurückgreifen kann. “Da bleibt mehr Zeit für das ‘normale’ Miteinander”, sagt Pavkovic.

KI als Chance für Blinde und Sehbehinderte
Dass blinde und sehbehinderte Menschen für Microsoft und andere Unternehmen im Bereich der KI eine Art Versuchskaninchen sind, findet Pavkovic nicht schlimm. Er sei sich darüber im Klaren, dass diese Apps nicht rein humanitäre Zweck hätten.
“Wir sind einfach eine große Gruppe von Leuten. Die Hersteller können sozusagen am lebenden Beispiel testen, was KI alles kann. Aber nur so kann KI auch besser werden – deswegen finde ich das völlig in Ordnung.” Aleksander Pavkovic, BBSB
Christian Schöpplein sieht das nicht viel anders. Objekterkennung sei ein wichtiges Thema im Bereich KI. Microsoft habe mit der App vermutlich soziales Engagement zeigen wollen und gleichzeitig das Thema KI damit verknüpft. “Da werden über die App Erfahrungen gesammelt, um diesen Bereich noch zu verbessern – nicht in der App, sondern vermutlich in der Forschung. Aber ich finde es okay, da eine Art Testperson zu sein.”
Dass künstliche Intelligenz ein Helfer im Alltag von Blinden sein kann, davon ist Schöpplein überzeugt. “Ich glaube, dass das irgendwann ein riesengroße Bereicherung für uns sein wird.” Er hofft, dass er sich als Blinder irgendwann mal in ein Auto setzen und sagen kann: “Fahr mich zur Arbeit.”

Nachholbedarf bei Navigation im Alltag
Allgemein würden Apps als Alltagshelfer für Blinde und Sehbehinderte schon viel genutzt, ist Pavkovics Erfahrung – auch aus seiner beratenden Tätigkeit beim BBSB. Er sieht allerdings noch viel Nachholbedarf, wenn es darum geht, im Alltag zu Fuß unterwegs zu sein. “Wenn ich im Kino bin und mal kurz aufstehe, wäre es toll, wenn mich eine App wieder genau an meinen Platz zurückführen könnte”, sagt Pavkovic.
Schöpplein sieht dieselben Schwachstellen. Zum Navigieren seien die Kartendienste von Apple und Google zu ungenau – und auch wenn er als Blinder mal wandern gehen möchte, fehlten Angebote. Und auch in einer ganz normalen Alltagssituation wünscht er sich schon lange eine Lösung:
“Ich stehe oft an der Haltestelle und weiß nicht, welche S-Bahn oder welcher Bus gerade einfährt. Die Daten sind aber eigentlich da, sie müssten nur freigegeben werden, damit man sie entsprechend nutzen kann.” Christian Schöpplein, Informatiker
Schöpplein meint, man könne die S-Bahnen zum Beispiel mit einem kleinen Sender ausstatten, der ihm aufs Handy pusht: “Ich bin die S7″. In solchen Situationen finde er nur schwierig Hilfe. “Die Leute rennen meistens alle ganz schnell durcheinander und niemand hat Zeit.”

https://www.br.de/nachrichten

Mediziner setzen Crispr-Therapie bei Sehbehindertem ein

Liebe Bloggemeinde,

Gen-Schere gegen Blindheit: In den USA haben Mediziner bei einem Patienten das Geneditier-Werkzeug Crispr im Auge eingesetzt. Damit wollen sie einer Erbkrankheit entgegenwirken und sein Sehvermögen zumindest teilweise wieder herstellen.

Der Patient ist stark sehbehindert aufgrund der Erbkrankheit Lebersche Kongenitale Amaurose (LCA10). Das ist eine seltene Erbkrankheit, bei der eine genetische Mutation zum fortschreitenden Verlust der Sehkraft und zur Blindheit führt.

Die Ärzte injizierten dem Patienten ein Medikament mit der Bezeichnung AGN-151587 unter die Netzhaut. Darin befindet sich ein harmloses Virus, das mit Anweisungen für die Geneditierung versehen wurde. In den betreffenden Zellen soll das Crispr-Werkzeug das defekte Gen herausschneiden, so dass die Zelle wieder ein wichtiges Protein produziert. So hoffen die Mediziner, das Sehvermögens des Patienten zu verbessern.

AGN-151587 wurde von dem irischen Pharmazieunternehmen Allergan und und dem US-Unternehmen Editas Medicine entwickelt. Nach ihren Angaben war es das erste Mal, dass Crispr bei einem erwachsenen Patienten gegen Blindheit eingesetzt wurde. Im Rahmen der Studie, die in der Augenabteilung der Oregon Health and Science University in Portland im US-Bundesstaat Oregon durchgeführt wird, werden insgesamt 18 Patienten im Alter von 3 bis 17 Jahren mit dem Medikament behandelt.

Derzeit gebe es keine zugelassenen Behandlungsmöglichkeiten gegen die Lebersche Kongenitale Amaurose, sagte Allergan-Chef Brent Saunders. “Mit dem ersten Patienten, der in dieser historischen klinischen Studie behandelt wurde, markieren wir einen bedeutenden Schritt bei der Weiterentwicklung des klinischen Programms AGN-151587 und kommen unserem Ziel näher, ein grundlegend neues Medikament für LCA10-Patienten zu entwickeln.”

Das Verfahren Crispr-Cas9 wurde vor wenigen Jahren von der französischen Biologin Emmanuelle Charpentier entdeckt, die heute die Max-Planck-Forschungsstelle für die Wissenschaft der Pathogene in Berlin leitet, und der amerikanischen Biochemikerin Jennifer Doudna entdeckt. Es bietet die Möglichkeit, einen Erbgutstrang an einer ganz bestimmten Stelle zu zertrennen und an dieser Stelle eine andere Erbgutinformation einzusetzen. Mediziner hoffen, damit Behandlungsmethoden gegen bestimmte Krankheiten zu entwickeln, die bisher nicht erfolgreich bekämpft werden können.

Es ist aber auch umstritten, weil befürchtet wird, dass das Verfahren auch eingesetzt wird, um Designer-Babys zu schaffen. Einen ersten Fall gab es Ende 2018 in China. Dort hatte ein Wissenschaftler – soweit bekannt – als erster einen gentechnischen Eingriffe in die Keimbahn eines menschlichen Embryos vorgenommen. Der Fall löste international Aufsehen und Kritik aus. Der Mann wurde angeklagt und im vergangenen Dezember zu drei Jahren Haft verurteilt.

https://www.golem.de/news/gentechnik-mediziner-setzen-crispr-therapie-bei-sehbehindertem-ein-2003-147067.html

Coronakrise – Lieferservice

Liebe Leserinnen und Leser,

um sich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, bleiben Sie am besten zu Hause. Doch was, wenn die Vorräte zur Neige gehen?
Wohl dem, der einen netten Nachbarn hat, der einem die benötigten Lebensmittel mitbringt und vor die Tür stellt.

Sie können auch die etablierten Lieferservices nutzen, die allerdings bereits an ihre Grenzen kommen. Trotzdem listen wir Ihnen nachfolgend einige auf, auf die uns unsere Mitglieder hingewiesen haben. Teilen Sie uns auch gerne Ihre Erfahrungen mit!

Falls Sie sich Lebensmittel liefern lassen, achten Sie bitte auf eine kontaktlose Lieferung. Dabei stellt der Fahrer Ihre Lieferung vor der Wohnungstür ab und nimmt nach dem Klingeln an Ihrer Tür den empfohlenen Abstand (1,5 m) ein. Sie können dann die Tüten ohne weiteren Kontakt entgegennehmen. Der Fahrer wird darüber hinaus auf Ihre Unterschrift zur Quittierung des Warenempfangs verzichten und auch kein Leergut (Pfandartikel) mehr entgegennehmen. Die Zahlung erfolgt in der Regel bargeldlos, z. B. über eine Abbuchung.

Wenn Sie die nachstehenden Angebote nutzen möchten, aber mit dem Internet nicht klarkommen, sagen Sie gern Bescheid, wir helfen Ihnen gern!
Alle Angaben ohne Gewähr!

Bofrost (Tiefkühlprodukte)
telefonische Bestellungen möglich, Tel. 03379 205 30
es gibt einen Katalog auf CD für blinde Kundinnen und Kunden
Lieferung berlinweit,
Lieferzeit: 2 bis 3 Tage; bei Neukunden 1 Woche
www.bofrost.de

Eismann (Tiefkühlprodukte)
telefonische Bestellungen möglich:
– Niederlassung Spandau (für die Region Nord-/Westberlin): Tel. 030 610 81 14 50
– Niederlassung Ahrensfelde (für die Region Ostberlin): Tel. 030 94 87 97 40
– Niederlassung Wildau (für die Region Südberlin): Tel. 03375 50 66 80
Mindestbestellwert: 30,00 Euro, versandkostenfrei ab 50,00 Euro
Lieferung berlinweit,
Lieferzeit: max. 7 Tage
www.eismann.de

Karstadt Hermannstraße (Lebensmittel)
Tel. 030 69 55 24 90
Lieferung in Kreuzberg und Neukölln
Lieferzeit: bei Bestellungen bis 12:30 Uhr, am selben Tag ab 16:00 Uhr
kostenpflichtig in Abhängigkeit vom Einkaufswert

REWE.de (Lebensmittel)
Es kann zu Lieferengpässen kommen, deshalb: Vor der Bestellung im Internet Lieferzeit prüfen.
Mindestbestellwert: 50,00 Euro
www.shop.rewe.de

Bringmeister.de (Lebensmittel, Lieferdienst von EDEKA)
Es kann zu Lieferengpässen kommen, deshalb: Vor der Bestellung im Internet Lieferzeit prüfen.
Mindestbestellwert: 40,00 Euro
Hinweis: Neukunden wird die Lieferpauschale erlassen, wenn sie sich für den Newsletter anmelden.
www.bringmeister.de

lieferando.de
Bei diesem Portal können Sie sich nach Eingabe Ihrer Postleitzahl alle Restaurants mit Lieferservice in Ihrer Umgebung auflisten lassen:
www.lieferando.de

Auch Läden, Restaurants und Cafés, die bisher nicht geliefert haben, beginnen mit dem Aufbau eines Abhol- und Lieferservices. Rufen Sie einfach einmal bei Ihrem Lieblingsrestaurant an, vielleicht hat die Umstellung dort ja schon geklappt.

Quelle: ABSV

Corona-Krise: Wer kann helfen?

Liebe Leserinnen und Leser,

unser Sozialdienst hat für Sie nützliche Hilfsangebote zusammengestellt, die Sie beispielsweise zur Unterstützung beim Einkaufen nutzen können.
Wenn Sie die Angebote annehmen möchten, aber auf den angegebenen Internetseiten nicht zurechtkommen oder wenn Sie darüber hinaus Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte bei den Kolleginnen und Kollegen in der Geschäftsstelle unter den bekannten Kontaktdaten oder über die Zentrale: Tel. 030 895 88-0, E-Mail: info@absv.de
Und bitte denken Sie auch immer an die Mitglieder in Ihren Gruppen, die keine E-Mail haben!

Hier können Sie um Hilfe bitten, z. B. beim Einkaufen:
Koordinierungsstellen in den Bezirken
Der Senat unterstützt den Aufbau bezirklicher Koordinierungsstellen für das bürgerschaftliche Engagement rund um die Corona-Pandemie.
In folgenden Bezirken bestehen solche lokalen Anlaufstellen bereits, weitere Bezirke werden in den nächsten Tagen folgen:

Charlottenburg-Wilmersdorf:
Tel. 030 90 29-149 70
E-Mail: nachbarschaftshilfe@willkommen-im-westend.de
www.nachbarschafft-ev.de

Marzahn-Hellersdorf:
Tel. 030 76 23 65 00
E-Mail: kontakt@fwa-mh.de
www.aller-ehren-wert.de

Pankow:
Tel. 030 25 09 10 01
E-Mail: info@ehrenamt-pankow.berlin
www.ehrenamt-pankow.berlin

VBB Bus & Bahnbegleitservice
Der Begleitservice bietet bis auf Weiteres keine persönliche Begleitung an, übernimmt jedoch Einkäufe von Lebensmitteln und Medikamenten. Der Service ist kostenfrei.Sie erreichen das Servicebüro montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr unter Tel. 030 34 64 99 40

Berliner Mobilitätshilfedienste
Hilfen für behinderte Menschen und Seniorenkostenpflichtig
www.berliner-mobilitaetshilfedienste.de

Taxi-Service
Taxi Berlin erledigt zum Taxitarif auch Besorgungen. Sie können dem Taxifahrer Ihre Einkaufsliste übergeben bzw. durchsagen, er fährt für Sie einkaufen. Neben den Kosten für die Lebensmittel fallen lediglich die normalen Taxigebühren an. Natürlich können Sie das Taxi auch selbst nutzen, beispielsweise zu Arztbesuchen. Die Taxen werden besonders sorgfältig gereinigt, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.
Tel. 030 20 20 20

nebenan.de
Das bundesweite Nachbarschaftsportal hat für Hilfe-Gesuche eine Hotline eingerichtet: Tel. 0800 866 55 44
www.nebenan.de

CoronaPort
bundesweites Bürgerportal rund um das Coronaviruskostenfrei, Registrierung erforderlich
www.coronaport.net

Quarantänehelden
bundesweites Hilfeportal zur Coronakrisekostenfrei, Registrierung erforderlich
www.quarantaenehelden.org

Einkaufshelden
eine Aktion der Jungen Union Deutschlands zum Schutze und zur Unterstützung von Risikogruppen vor dem Coronavirus
kostenfrei, Registrierung erforderlich
Hier können Sie sich anmelden, um Hilfe zu bekommen:
www.die-einkaufshelfer.de/registrierung/suchender/

JUHI – Jung hilft
Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten helfen
kostenpflichtig, falls Sie einen Pflegegrad haben, können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro dafür nutzen
Tel. 030 403 68 27 70, E-Mail: info@junghilft.de
www.junghilft.de

Corona-Virus: Informationsquellen, Hinweise zu Arbeit und Verhaltensregeln

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Corona-Virus und die damit verbundenen Maßnahmen stellen uns alle aktuell vor große Herausforderungen.
Der DBSV hat für uns alle Informationsquellen gesammelt und gibt uns Hinweise zu den Themen Arbeit und Verhaltensregeln.

Manche der empfohlenen Verhaltensregeln wie bspw. das Abstandhalten sind für blinde und sehbehinderte Menschen durch den spezifischen Assistenzbedarf schwer einzuhalten.
Behinderungsbedingt sind wir auch weiterhin mehr als andere auf Berührungen und Tasten angewiesen. Spezielle behördliche Hinweise für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es nicht. Wir möchten Sie aber auf einige hilfreiche Informationsangebote hinweisen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Lage täglich ändern kann und wir uns auf den Stand am 20.03.2020 beziehen:

Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Die BZgA stellt auf ihren Internetseiten aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung Covid-19 für Bürgerinnen und Bürger bereit. Sie finden hier außerdem wichtige Hygiene- und Verhaltensempfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen. Oberstes Gebot: Möglichst viel zu Hause bleiben, sich nicht ins Gesicht fassen, gute Hygiene mit richtigem Händewaschen und richtigem Niesen und Husten sowie möglichst Abstand zu den Mitmenschen halten. Gerade blinden und sehbehinderten Menschen raten wir zu besonders gutem Händewaschen!

Obwohl schwere Verläufe auch bei Personen ohne Vorerkrankung auftreten können, haben die folgenden Personengruppen laut BZGA ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe:
- ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50 bis 60 Jahren)
- Raucher
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:
- des Herzens (z. B. koronare Herzerkrankung)
- der Lunge (z. B. Asthma, chronische Bronchitis)
- Patienten mit chronischen Lebererkrankungen
- Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
- Patienten mit einer Krebserkrankung
- Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Cortison).

Die Internetseite der BZGA erreichen Sie unter:

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

Informationen des Robert-Koch-Institutes (RKI)
Die Webseite des RKI mit ausführlichen Informationen erreichen Sie unter:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Barrierefreie Informationen zum Corona-Virus
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat sich an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt und barrierefreie Informationsangebote angemahnt. Das BMG antwortete nun folgendes:
„Herrn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist es ein großes Anliegen, die gesamte Bevölkerung über den aktuellen Stand zum Coronavirus laufend zu informieren.
Diese Informationen wollen wir für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zur Verfügung stellen und haben deshalb zu den bereits bestehenden Informationsmöglichkeiten über die Kanäle des BMG weitere Maßnahmen ergänzt:
- Thematische Erweiterungen des Beratungsservices für Gehörlose und Hörgeschädigte, Fax: 0 30 340 60 66 07, Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de; Gebärdentelefon: https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/
- Informationen zum Coronavirus in leichter Sprache auf der BMG-Webseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/coronavirus-leichte-sprache.html
- Erklärvideos zu häufigen Fragen rund um das Coronavirus mit Untertitelung auf dem BMG-YouTube-Kanal https://www.youtube.com/user/BMGesundheit
- Barrierefreie Informationsplakate in den Sprachen Deutsch, Englisch und Türkisch auf der BMG-Webseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html#c17529
- Videos in Gebärdensprache auf der BMG-Webseite und dem BMG-YouTube-Kanal https://www.youtube.com/playlist?list=PL6W8NUmiDIpzNgkqZ4Nw7ZmOCe2UnoL9w
- Handzettel mit Informationen zum Coronavirus in Brailleschrift (derzeit in Auftrag)“

Die Themenseite des BMG zum Corona-Virus erreichen Sie im Übrigen über den folgenden Link:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

Hier gibt es aktuelle Informationen, weiterführende Links, wichtige Kontaktadressen und auch eine Podcast-Reihe.

Arbeitsrechtliche Fragestellungen
Hinweise für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden Sie u. a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter dem folgenden Link:

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html

Hier geht es zum Beispiel um das Kurzarbeitergeld, Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung, arbeitsrechtliche Hinweise etc.

Die derzeitige Erkrankungswelle mit COVID-19 berechtigt Arbeitnehmer nicht automatisch, ihrer Arbeit fernzubleiben. Das gilt auch für blinde und sehbehinderte Menschen.
Wenn blinde und sehbehinderte Menschen aufgrund der behinderungsbedingten Schwierigkeiten (Erfordernis Gegenstände zu berühren, Schwierigkeiten bei der Reduktion von sozialen Kontakten wegen erforderlicher Assistenzleistungen) die Ansteckung fürchten, können sie versuchen, mit ihrem Arbeitgeber alternative Lösungen zu finden: Dazu gehören beispielsweise Homeoffice, kreative Arbeitszeitmodelle, Nutzung von Urlaub und Arbeitszeitkonten.
Auch wenn Homeoffice als eine Möglichkeit, soziale Kontakte zu minimieren, immer wieder empfohlen wird – ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht derzeit nicht. Es ist im Einzelfall zu klären, ob es beim jeweiligen Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zum Homeoffice gibt oder ein bestehender Tarifvertrag dazu Regelungen enthält.
Sollte jemand zu einer Risikogruppe gehören, sollte mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufgenommen werden, um die Arbeitsfähigkeit abzuklären.

Ihr BBSB-Inform

Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen:

- Mail: mailto:bbsb-inform@bbsb.org
- Judith Faltl: Telefon 0 89 – 68 52 58
- Christian Schöpplein: mailto:christian.schoepplein@bbsb.org

GRETA funktioniert auch von zu Hause

Liebe/r Kinofreund/in,

auch wenn es zur Zeit keine neuen Kinostarts gibt, versuchen wir Ihnen die aktuelle Situation so angenehm wie möglich zu machen, indem wir Ihnen die alternativen barrierefreien Angebote im Fernsehen und unsere neusten DVD/ Blue-Ray Versionen vorstellen.

Außerdem bietet GRETA eine Auswahl von über 500 Filmen, unter anderem von unseren engagierten Verleihern Universal und Disney, in der App an.

Die Schließung der Kinos wird voraussichtlich bis zum 19. April andauern. Bis dahin genießen Sie entspannt von zu Hause Filme, die Sie schon immer mal sehen wollten und nie die Zeit dafür gefunden haben.

Barrierefreie TV Angebote der Woche

Der Medicus
3Sat, Freitag – 27.03.20, 20:15 Uhr
England im 11.Jahrh. – Rob Cole (Tom Payne) hat eine besondere Gabe: Er hat gewisse Vorahnungen. Als Waise und auf sich gestellt, schließt sich der Junge einem fahrenden Bader (Stellan Skarsgard) an, der ihm die Grundlagen der Heilkunde lehrt, er bemerkt jedoch schnell die Grenzen dieser einfachen Praktiken. Er beschließt sich in Persien als Arzt ausbilden zu lassen. Auf der Reise dorthin begegnen ihm Gefahren aller Art und Herausforderungen.

Die Drei Neusten DVD/ Blu-Ray Versionen bei GRETA
Maleficent – Mächte der Finsternis

Angelina Jolie als Maleficent – Prinz Philip hält um Auroras Hand an, doch ihre Beziehung wird auf eine harte Probe gestellt. Die Hochzeit soll beide Reiche endlich vereinen, doch nicht jeder möchte das zulassen.

A Toy Story – Alles hört auf kein Kommando
Als Woody, Buzz und die anderen Spiel-zeuge mit Bonnie und ihrem Bastelprojekt Forky in den Urlaub fahren, beginnt für sie ein wahnwitziges Abenteuer, auf dem sie nicht eine Reiher schräger Charaktere begegnen. Mehr Info…

Der König der Löwen
Der König der Löwen kehrt eines der bekanntesten Disney Abenteuer zurück. Freuen Sie sich auf die bahnbrechende Neuinterpretation von Erfolgsregisseur Jon Favreau mit fotorealistischen Animationstechniken.

Wir freuen uns über jedes Feedback von Ihnen. Schreiben Sie einfach eine Email an info@gretaundstarks.de.

Liebe Grüße,

Ihr Greta & Starks Team

GRETA & STARKS APPS GmbH
Geschäftsführerin: Seneit Debese
Richard-Ermisch-Straße 13
D – 10247 Berlin
Tel: +49 (0) 30 68 91 97 44
E-Mail: info@gretaundstarks.de

Brailleschrift – DBSV erreicht Aufnahme in das Immaterielle Kulturerbe

Liebe Leserinnen und Leser,

die Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine Anerkennung von hohem Rang. Seit Freitag gibt es dort nun auf Initiative des DBSV einen Eintrag zur Blindenschrift. Lesen Sie mehr dazu in der folgenden Pressemitteilung, die heute verschickt wurde.

Brailleschrift – DBSV erreicht Aufnahme in das Immaterielle Kulturerbe

Berlin, 15. März 2020. Auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) zählt “Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift in Deutschland” ab sofort zum Immateriellen Kulturerbe. Das haben die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien am Freitag bestätigt. Der neue Eintrag auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission würdigt die Brailleschrift, ihre Ausprägung und Geschichte in Deutschland und ihre Bedeutung als Kulturgut der Behindertenselbsthilfe:

https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/brailleschrift

“Das ist hochwillkommener Rückenwind für die zahlreichen Initiativen unseres Verbandes zur Förderung der Brailleschrift”, freut sich DBSV-Präsident Klaus Hahn. “Sie ist auch und gerade im digitalen Zeitalter das Fundament für die Bildung blinder Menschen ganz generell und damit für ihre kulturelle und berufliche Teilhabe.”

Die Auszeichnungsveranstaltung und die feierliche Urkundenübergabe finden voraussichtlich Mitte Mai 2020 statt.

Die Brailleschrift wird auch “Blindenschrift” oder “Punktschrift” genannt. Sie wurde 1825 von dem damals 16-jährigen blinden Franzosen Louis Braille erfunden und ist weltweit die Schrift blinder Menschen. Die Buchstaben werden aus Kombinationen von bis zu sechs tastbaren Punkten gebildet.
Quelle: DBSV

Mehr zur Brailleschrift unter http://siljakorn.de/braille-info.shtml

Petition Bahnfahren für alle

Liebe Leserinnen und Leser,

die EU überarbeitet derzeit die Richtlinie für Fahrgastrechte, die unter anderem auch Hilfen für mobilitätseingeschränkte Personen regelt. Darunter fällt beispielsweise auch die Mobilitätsservicezentrale (MSZ) der Deutschen Bahn, die ja sicherlich bekannt ist. Ein drängendes Problem bei der MSZ ist, dass Hilfeleistungen zwei Tage vorher angemeldet werden müssen, wodurch behinderten Menschen keine spontanen Bahnfahrten möglich sind.

Eine Petition der Organisation „We Move Europa“ in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Behindertenforum fordert nun, diese Voranmeldefrist für Hilfeleistungen von zwei Tagen abzuschaffen. Dies ist im Entwurf auch so vorgesehen, einige Mitgliedsländer möchten sie aber beibehalten und setzen den Verhandlungsführer der EU unter Druck, die alte Regelung beizubehalten.

Der ABSV und der DBSV befürworten die Streichung der Anmeldefrist-Regelung und bitten Sie um Mitzeichnung der Petition unter folgender Internetadresse:
act.wemove.eu/campaigns/bahnfahren-fuer-alle
Für die Petition sind 75.000 Unterzeichnungen notwendig, derzeit sind knapp 57.500 zusammengekommen. Ihre Stimme wird also dringend benötigt!

Für die Mitzeichnung der Petition muss Name, Land, Postleitzahl und eine Mailanschrift angegeben werden. Im Anschluss erhält man eine Mail mit einem Link, unter dem man die Mitzeichnung noch einmal bestätigen muss. Im Zuge des Verfahrens kann man auswählen, ob man künftig Informationen über diese und andere Petitionen über einen Newsletter erhalten möchte. Die Mitzeichnung ist nicht abhängig von dem Abonnement des Newsletters.

Quelle: www.absv.de