Archiv für den Monat: Dezember 2016

Studie zu Schlaf-Rhythmus-Störung bei vollblinden Kindern und Jugendlichen

Liebe Bloggemeinde,

die folgende Info zur Studie ist einerseits unbedingt mit Vorsicht zu betrachten. Anderseits ist es vielleicht der letzte Lösungsversuch, definitiv mit nicht absehbaren Risiken für das Kind verbunden? Mit Vorsicht deswegen, weil es Kinder sind, die sich noch im Wachstum, in der Entwicklung befinden, die auf das Medikament getestet werden sollen. Ich weiß nicht ob es da später irgendwelche Wachstums-, andere Störungen gibt oder andere körperliche, geistige oder seelische Probleme, Unzulänglichkeiten, Schäden auftreten! Daher ist es immens wichtig dies vorher zu klären, wobei die kurz- wie langfristigen Auswirkungen bei Kindern und Jugendlichen nicht bekannt sind.
Informiert euch vorher umfassend!

Es ist eine Studie, ein Test für ein an Kindern und Jugendlichen (für Erwachsene getestet und zugelassen) weder getestetetem noch zugelassenem Medikament. Niemand kann wissen, wie die sofortigen, späteren, sowie langfristigen Auswirkungen und Reaktionen auf das Medikament sind. Und bei Kindern ab 3 Jahren erst recht nicht!

Das Medikament, der Wirksoff wird in der Info leider nicht benannt.
Es lann sich durchaus um Hetlioz – Tasimelteon handeln?
Falls ja …
Quelle Pharmawiki (www.pharmawiki.ch/wiki/index.php?wiki=Tasimelteon):
Tasimelteon ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Melatonin-Rezeptor-Agonisten zur Behandlung des Non-24-Hour Sleep-Wake Disorder (Non-24), einer Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus, die in erster Linie Blinde betrifft. Die Effekte beruhen auf der Bindung an Melatonin-MT1/2-Rezeptoren, die bei der Aufrechterhaltung der zirkadianen Rhythmus eine zentrale Rolle spielen. Die Kapseln werden einmal täglich vor dem Schlafengehen, immer zur selben Zeit und ohne Nahrung eingenommen.
Zu den häufigsten möglichen unerwünschten Wirkungen gehören Kopfschmerzen, Albträume, ungewöhnliche Träume, erhöhte Leberenzyme, Infektionen der oberen Atemwege und Harnwegsinfektionen.
Tasimelteon ist ein Substrat von CYP1A2 und CYP3A4.

Hier die Info:
In einer bundesweiten Studie wird ein neues Medikament für den Einsatz bei Kindern und Jugendlichen von 3 bis 18 Jahren getestet. Ungefähr ein Drittel des Lebens verbringen Menschen schlafend. Schlaf ist dringend nötig. Er dient zur Erholung von Körper und Gehirn und zur Verarbeitung von Erinnerungen und Emotionen. Langfristig ungesunder Schlaf führt nachweislich zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität und der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus steigt das Risiko für psychische Leiden und körperliche Schäden wie Übergewicht, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes. Das Nicht-24-Stunden-Schlaf-Wach-Syndrom (Non-24) wurde erstmals vor mehr als 60 Jahren beschrieben, ist aber bei medizinischen Fachleuten noch wenig bekannt. Es betrifft ausschließlich blinde Menschen ohne jegliche Lichtwahrnehmung. Die Wirkung von Licht auf die Netzhaut und die Weiterleitung der Reize an eine spezielle Region des Gehirns hilft zur Einstellung der inneren Uhr auf den durch das Tageslicht vorgegebenen Tag-Nacht-Rhythmus der Umwelt. Kann man Tageslicht gar nicht wahrnehmen, so folgt der Körper seinem eigenen, natürlichen Rhythmus. Dieser dauert bei den meisten Menschen etwas länger als 24 Stunden. Schlaf- und Wachphasen der Person verschieben sich also beständig weiter in den Tag hinein. Das Ergebnis ist, dass die Schlafphasen zunehmend auf den Tag fallen und die Wachphasen auf die Nacht. Zwar fallen durch die fortschreitende Verschiebung die Schlafphasen irgendwann wieder auf die Nacht, aber nur für kurze Zeit. Ein Merkmal von Non-24 ist also, dass sich die Probleme mit dem Schlaf-Wach-Rhythmus regelmäßig mit Zeiten ohne Probleme abwechseln.
Betroffene Kinder und Jugendliche können zu bestimmten Zeiten also in der Nacht nur schlecht oder gar keinen Schlaf finden. Dafür sind sie tagsüber müde, können sich kaum konzentrieren und kämpfen beständig dagegen einzuschlafen. Dies kann verständlicherweise zu Problemen in der Schule oder bei der Ausbildung führen. Auch an Freizeitveranstaltungen und Treffen mit Freunden kann man oft nicht teilnehmen. Eine hohe psychische und soziale Belastung kann entstehen. Eine medikamentöse Therapie ist in Deutschland für Erwachsene seit dem Jahr 2016 zugelassen und wird von der Krankenkasse übernommen. Für Kinder und Jugendliche ist diese Behandlung bisher noch nicht getestet und zugelassen. An der Studie teilnehmen können Kinder und Jugendliche von 3 bis 18 Jahren.
Wichtig ist ein augenärztlicher Befund über die vollständige Blindheit. Darüber hinausgehende Voraussetzungen für eine Studienteilnahme werden beim ersten Termin im Studienzentrum abgeklärt. Zuerst wird festgestellt, ob die Schlafprobleme wirklich mit Non-24 zusammenhängen oder vielleicht andere Ursachen haben. Dafür werden täglich
Telefoninterviews zur Erstellung eines Schlaftagebuchs geführt. In regelmäßigen Abständen werden darüber hinaus Urinproben genommen. Dies kann zu Hause oder auch im Studienzentrum erfolgen. Die Teilnehmenden tragen zudem ein Armband, das ihre Aktivitäten misst. Wenn Non-24 festgestellt wird, bekommen die Teilnehmenden einmalig das Medikament, um dessen Wirkung im Körper zu messen und zu bestimmen, ob es gut vertragen wird.
Die Studie wird an zwei Zentren in Berlin und Wuppertal durchgeführt und läuft über mehrere Wochen. Für die Teilnehmenden werden Reisekosten zum Studienzentrum erstattet und es wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Außerdem erfahren sie mehr zu ihren Schlafproblemen und erhalten eine ausführliche Beratung dazu. Nach dieser ersten Studie ist eine weitere geplant, an der Kinder und Jugendliche über ein halbes Jahr teilnehmen können.

Interessierte wenden sich an: Katharina Lederer
Advanced Sleep Research GmbH,
Luisenstr. 54-55, 10117 Berlin
Tel: 030-28 88 67 70
katharina.lederer@advanced-sleep-research.de
oder
Claudia Förster
HELIOS Universitätsklinikum Wuppertal Universität Witten/Herdecke,
Zentrum für Kinder und Jugendmedizin, Heusnerstr. 40, 42283 Wuppertal
Telefon: 0202-89 63 800, claudia.foerster@helios-kliniken.de

Blindentauglicher Schwangerschaftstest?

Liebe Bloggemeinde

ich schicke euch mal einen Link zu einem möglicherweise blindentauglichen
Schwangerschaftstest. Es gibt eine App, die über Bluetooth die Infos vom
Teststäbchen empfängt und das Ergebnis auf dem Smartphone darstellt.
Allerdings greift die App leider sehr auf die persönlichen Daten und Kontakte zu und verwendet diese zu Werbezwecken. :-(
Aber sonst ist es schon mal ein kleiner Anfang. Da kann ja jeder selbst entscheiden, ob er sie nutzt oder eher nicht! Natürlich ist es wichtig sich vorher bewußt zu machen, ob diese App wirklich sein muß. Ich denke da aber an Paare wo beide nichts sehen können und da würde diese App sicher gute Dienste leisten.
Einfach mal zum Frauenartzt gehen, ist natürlich auch eine Möglichkeit. ;-)
Hier der Link:
http://www.supermed.at/gesundheit/erster-schwangerschaftstest-mit-bluetooth/

Kostenloser sprechender Jahreskalender 2017 im Daisy- und MP3-Format

Liebe Leser,

dieser sprechende Jahreskalender wird bereits seit 2013 jährlich von Michael Staib zur kostenlosen Verbreitung angeboten, ist besonders für Blinde entwickelt und optimiert worden und kommt jedes Jahr in einer neuen Version, jeweils in Format Daisy und im Format MP3, heraus.

Der Kalender enthält in beiden Versionen eine vorangestellte Liste mit den Allgemeinen und dann eine Liste mit den Gesetzlichen Feiertagen in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Feiertage sind am aktuellen Datum noch einmal kurz vermerkt.

Die Naviegation in der Daisy-Version erfolgt in 2 Ebenen:
Eine Ebene um von Monat zu Monat zu springen, und eine Ebene um von Woche zu Woche zu springen. Die Daisy-Version läßt sich auf CD brennen und mit einem konventionellen Daisy-Player und auch gut auf Fläsh-Playern wie Victor-Reader-Stream oder Mileston oder dem Computer abspielen und navigieren.

In der MP3-Version kann man von Woche zu Woche springen und der Jahreskalender ist in dieser Version für einfache MP3-Player geeignet.

Beide Kalender-Versionen enthalten außerdem den Jahreskalender als barrierefreie Textdatei (*.TXT), die mit Screen-Readern problemlos lesbar ist.

Die Bedienung des Jahreskalenders ist einfach und die synthetische Stimme (TTS Deutsch) ist gut verständlich. Der Kalender darf kostenlos weitergegeben werden.

Technische Details:
Software: Freeware, gratis
Entwickler: Michael Staib
Format: Daisy, MP3
Sprache: Deutsch
Abspielgeräte: Daisy-Player, Flash-Player, MP3-Player, Computer mit geeigneter Daisy-Player-Software oder Audio-Player-Software
Größe: Jahreskalender2017_Daisy.zip, 17,7 MB, Jahreskalender2017_MP3.zip, 17,7 MB
Garantie: Keine Garantie, Irrtümer und Programmierfehler vorbehalten, Verbesserungsvorschläge und Hinweise zur Korrektur werden gern entgegengenommen!

Die Redaktion sendet ihnen ein Exemplar per Mail gerne zu.
Geben sie bei einer Bestellung bitte an, ob sie eine MP3 oder eine DAISY Version möchten.
bbsb-inform@bbsb.org

Umfrage zur Mediennutzung von Menschen mit körperlicher Behinderung

Liebe Bloggemeinde,

bitte nehmt Euch dafür Zeit an dieser Umfrage der Studierenden teilzunehmen. Es hilft sicher mitzumachen, damit die Internetnutzung für uns optimiert wird!

Wir, Anja, Astrid und Alex, sind drei Masterstudenten an der Universität Passau. Im Rahmen unseres Hauptseminars “Rezeptionsforschung” im Bereich Medien und Kommunikation, haben wir die Aufgabe gestellt bekommen, ein Forschungsprojekt zum Thema “Mediennutzung von Menschen mit körperlicher Behinderung” durchzuführen. Für uns war schnell klar, dass wir großes Interesse daran hätten, die Mediennutzung von Blinden gerade im Bereich sozialer Onlinenetzwerke wie beispielsweise Facebook zu erforschen.

Um das herauszufinden, würden wir gerne per Telefon ein Interview mit Ihnen durchführen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie mit uns per E-Mail an anja.kurz26@gmail.com in Kontakt treten und unser Projekt unterstützen wollen.
Im Voraus wollen wir uns schon einmal recht herzlich für ihr Interesse bedanken hoffen auf positive Rückmeldung.

Wir senden liebe Grüße und wünschen noch einen schönen Tag.

Anja Kurz, Astrid Biedermann und Alex Klaus

Bundesrat billigt Bundesteilhabegesetz: Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe fordert zeitnahe Weiterentwicklungen, Landesblindengeldgesetze weiterhin nötig

Liebe Leser,

nach langem politischem Ringen sieht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) damit jedoch keinen Abschluss erreicht. Viele Teilhabeleistungen werden mit dem Gesetz, das ab 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft tritt, auf eine neue Grundlage gestellt. „Ein konsequent menschenrechtsbasiertes Teilhaberecht, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt, hat der Gesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz nicht verabschiedet“, konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann. „Deswegen müssen wir weiterkämpfen und Weiterentwicklungen durchsetzen.“

Ein Schritt in die richtige Richtung sind deutliche Verbesserungen beim Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe einschließlich der Freistellung des Partners. „Hier darf es aber keinen Stillstand geben“, ermahnt Reymann. „Ein echter Nachteilsausgleich heißt vollständige Abschaffung jeglicher Anrechnung von Einkommen und Vermögen.“

Durch intensiven Protest konnten Verschlechterungen beim Zugang zur Eingliederungshilfe abgewendet werden. Die Schaffung neuer Zugangskriterien ist aber nicht vom Tisch. Es sollen neue Regelungen erprobt und bis 2023 in einem eigenen Gesetz verabschiedet werden. Der DBSV wird diesen Prozess wachsam begleiten, um insbesondere sehbehinderten Menschen ihren Rechtsanspruch zu erhalten.

Auch bei den Leistungen zur Teilhabe an Bildung konnten Verschlechterungen abgewendet und in einigen Einzelbereichen sogar Verbesserungen erreicht werden. „Mit Chancengleichheit hat das noch nichts zu tun“, so Renate Reymann. „In einer sich rasant verändernden Arbeitswelt braucht es dringend Weiterentwicklungen, damit behinderte Menschen nicht abgehängt werden.“

Die Förderung einer unabhängigen Teilhabeberatung bewertet der DBSV als wichtigen Baustein, um die notwendige Unterstützung zugänglich zu machen. Der DBSV wird sich dafür einsetzen, dass es spezialisierte Anlaufstellen für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen gibt.

Die Einführung eines Merkzeichens für Taubblindheit („TBl“) im Schwerbehindertenausweis begrüßt der DBSV ausdrücklich. Fast zehn Jahre lang hatte sich der Verband dafür eingesetzt. Im nächsten Schritt muss nun definiert werden, zu welchen Leistungen das Merkzeichen berechtigt.

Nachdem es mit dem Bundesteilhabegesetz nicht gelungen ist, zu einer bundeseinheitlichen gerechten Blindengeldlösung zu kommen, bleibt der Einsatz um Verbesserungen auf Länderebene notwendiger denn je. Die Erhöhung des Vermögensfreibetrags für die weiterhin im Sozialhilferecht geregelte Blindenhilfe ist für die DBSV-Präsidentin ein Tropfen auf den heißen Stein. „Hier brauchen wir wieder den Gleichschritt mit der Eingliederungshilfe“, betont Renate Reymann. „Gleichzeitig darf die Debatte um ein Teilhabegeld für Menschen mit Behinderung nicht einschlafen.“

Wir freuen uns, so Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB e. V., dass es uns im Zusammenwirken mit der Bayerischen Staatsregierung gelungen ist, unser Ländergesetz wieder ein stück besser zu machen.
“Bereits im Jahr 2013 gelang die Einführung eines verdoppelten Blindengeldes für taubblinde Menschen. Nun hat die Staatsregierung das Gesetz geändert, um die notwendigen Anpassungen mit Blick auf die Einführung der 5 Pflegegrade im Gesetz zu verankern. Jetzt wurden leider noch nicht die für einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen notwendigen Anpassungen vorgenommen. Wir danken an dieser Stelle den Opositionsvertretern sehr für ihr grosses Engagement. Wir sind aber zuversichtlich. Im Haushalt des freistaats Bayern sind für das Jahr 2018 12 Millionen Euro für einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen vorgesehen.“

Ihr BBSB-Inform

Liste von Hessischen Beratungs- und Schutzeinrichtungen mit Angaben zur Barrierefreiheit

Liebe Bloggemeinde,

das Hessische Ministerium für Soziales und Integration veröffentlichte zum Jahresende eine Liste der Beratungs- und Schutzeinrichtungen in Hessen mit Angeboten für Menschen mit Behinderungen bei Belastung durch Gewalterfahrungen und Informationen über deren Barrierefreiheit.
Hier können Interessierte die Liste downloaden.
Blinde und sehbehinderte Menschen können die Liste als MS-Word-Datei bei
elisabeth.leitschuh@hsm.hessen.de bestellen.

Fit für die Zukunft – Die Blista lädt ein zu Kennenlerntagen

Liebe Leser,

wie geht es weiter mit der Schule? Welche Ausbildung ist die richtige für mich?
Nach der 5. Klasse aufs Gymnasium oder auf die Realschule? Nach der mittleren Reife das Abitur anstreben, auf eine Fachoberschule wechseln oder doch gleich eine Berufsausbildung starten? Zu Hause bleiben oder an ein spezielles Förderzentrum wie die blista in Marburg wechseln? Für viele Eltern und Kinder sind dies keine einfachen Entscheidungen, und es ist gut, sich Zeit zu nehmen und die Palette der Möglichkeiten kennenzulernen. Denn die Antworten sind gerade für sehbehinderte und blinde Jugendliche von zentraler Bedeutung für die späteren Berufschancen.

Einblicke in Schule und Internat
Damit Sie sich frühzeitig erste Eindrücke für Ihre weiteren Überlegungen verschaffen können, laden die BLISTA Mitarbeiter herzlich zu Kennenlerntagen nach Marburg ein. Vier Mal im Jahr haben Sie die Möglichkeit, intensive Einblicke in Schule und Internatsleben zu bekommen. Die blista bietet ihren Schülerinnen und Schülern eine große Auswahl an qualifizierten Bildungsabschlüssen. Der Einstieg ist bereits ab Klasse 5 nahezu jederzeit möglich. Erleben Sie Unterricht, der genau die Bedarfe sehbehinderter und blinder Schülerinnen und Schüler erfüllt. Lernen Sie eine der vielen, über die Stadt verteilten Wohngruppen kennen, informieren Sie sich über die vielfältigen Angebote an Arbeitsgemeinschaften.

Die Kennenlerntage (jeweils 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
28. Januar 2017 – Anmeldeschluss: 20.01.2017
25. März 2017 – Anmeldeschluss: 17.03.2017
20. Mai 2017 – Anmeldeschluss: 12.05.2017

Ihre Ansprechpartnerin für ein persönliches Info- und Beratungsgespräch ist Frau Krönert-Ritz.
Telefon 0 64 21 – 60 63 39 Mailto:elternberatung@blista.de

Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista)
Am Schlag 2-12, 35037 Marburg
Telefon: 0 64 21 – 60 60
Internet www.blista.de

UN-Behindertenrechtskonvention wird zehn Jahre alt

Liebe Bloggemeinde,

vor zehn Jahren, am 13. Dezember 2006, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention (BRK). Damit wurde unterstrichen, was selbstverständlich ist: Wie für alle Menschen gelten die Menschenrechte ohne Einschränkung auch für Menschen mit Behinderungen.

Die “Gegenwart”, das Verbandsmagazin des DBSV, fragt, was die BRK in zehn Jahren bewirkt hat und hat einen ausgewiesenen Experten um seine Bewertung gebeten: Klaus Lachwitz, langjähriger Geschäftsführer der Lebenshilfe, heute Präsident von Inclusion International, Generalsekretär der International Disability Alliance (IDA) und geschäftsführender Vorstand des European Disability Forum (EDF). Er war vor zehn Jahren in New York bei den Verhandlungen über die BRK beteiligt.

“Aus internationaler Sicht ist die Konvention sicher ein Erfolg”, sagt der Jurist im “Gegenwart”-Interview. “Das merkt man daran, dass in mehr als 160 Ländern darüber gesprochen wird, natürlich auf ganz unterschiedliche Weise, je nachdem, ob es sich um Demokratien oder um autoritäre Gesellschaften handelt. Aber die Konvention hat einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt und bestimmte Begriffe wie Inklusion, Partizipation, Diskriminierungsschutz spielen in den politischen Debatten eine viel größere Rolle als vor zehn Jahren.”

Vom Bundesteilhabegesetz hätte Klaus Lachwitz erwartet, dass die Eingliederungshilfe als Nachteilsausgleich definiert wird, was jedoch nicht erfolgt ist. Dies hätte der BRK entsprochen, die in Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert wurde und damit geltendes Recht ist. Nicht nur auf politischer, sondern auch auf gerichtlicher Ebene sieht Klaus Lachwitz Defizite bei der Umsetzung der BRK. “Das Problem ist die mangelnde Bereitschaft der Mehrheit unserer Richter, sich der BRK progressiv zu öffnen.”

Das vollständige Interview mit Klaus Lachwitz ist in der Dezember-Ausgabe der “Gegenwart” zu lesen und online abrufbar unter www.dbsv.org/dbsv/zeitschriften/die-gegenwart/ausgewaehlte-beitraege-der-gegenwart

BFW Würzburg zertifiziert für Integrationskurse

Liebe Bloggemeinde,

Das BFW Würzburg hat vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zulassungsbescheide für zwei neue Maßnahmen erhalten – mit Wirkung ab dem 01.11.2016 die Zulassung zur Durchführung von allgemeinen Integrationskursen und zur Durchführung spezieller Integrationskurse für Menschen mit Behinderungen sowie mit Wirkung ab dem 21.11.2016 zur Durchführung einer Maßnahme zur berufsbezogenen Deutsch-Sprachförderung.

Schwerpunkte werden in der Vermittlung der Kultur der Lebens- und Arbeitswelt und in der berufsbezogenen Sprachförderung liegen. Dadurch soll die spätere Integration in den Arbeitsmarkt einfacher werden.

Die Maßnahmen für Flüchtlinge mit Behinderungen im Kleingruppenunterricht von bis zu max. sieben Personen werden spätestens Anfang 2017 starten. Noch ist zwar die Frage der Kostentragung nicht eindeutig und abschließend geklärt, doch ist die erreichte Zertifizierung ein guter und wichtiger Schritt für die Betroffenen.

Nähere Informationen zu diesen Kursen erhalten Sie von Christine Haupt-Kreutzer, Telefon 0931 9001880 oder E-Mail christine.haupt-kreutzer@bfw-wuerzburg.de

Projekt für Langzeitarbeitslose startet im März 2017
Der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) genehmigte den Forschungsantrag zur Aktivierung und Integration langzeitarbeitsloser blinder und sehbehinderter Menschen. Das Projekt hat den Namen AKTILA-BS.

Aktuelle Berichte zeigen, dass die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen trotz insgesamt sinkender Arbeitslosigkeit seit 2010 weiter auf hohem Niveau verharrt. Dies gilt insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Gründe hierfür zu ermitteln und daraus wirkungsvolle Gegenmaßnahmen abzuleiten, hat sich das Projekt AKTILA-BS auf die Fahne geschrieben. Im Verlaufe des Projekts sollen die Forschungsfragen beantwortet und anhand konkreter fallbezogener Integrationsbemühungen Verfahren im Sinne eines Case-Managements entwickelt werden. Das Projekt verhilft damit Menschen, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besondere Förderung benötigen, zur aktiven Teilhabe am Erwerbsleben und letztendlich auch zu sozialer Teilhabe.

Die Federführung für dieses großvolumige Projekt mit zahlreichen Projekt- und Kooperationspartnern aus dem Bereich der Beschäftigungsförderung, Vermittlung, Rehabilitation und nicht zuletzt der Selbsthilfe und der Wirtschaft liegt beim BFW Würzburg. Das Projekt beginnt am 1. März 2017 und ist auf drei Jahre angelegt.

BFW Würzburg wird Kompetenzzentrum für barrierefreie IT

Das BFW Würzburg wird „Kompetenzzentrum für barrierefreie IT“. Die Auszeichnung erfolgte am 05.12.2016 im Rahmen des vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) durchgeführten Projekts „Barrierefreie IT für inklusives Arbeiten – BIT inklusiv“ mit der Überreichung der Anerkennungsurkunde durch den BIT inklusiv-Projektleiter Karsten Warnke.

Ziel von „BIT inklusiv“ ist, die inklusive Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Maßnahmen hierzu sind die Einrichtung von Kompetenzzentren, die sich um die Entwicklung und Verbreitung von barrierefreier Informationstechnologie kümmern. Zu den insgesamt 16 Kompetenzzentren und Kompetenzstellen in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen gehört nun auch das BFW Würzburg. Voraussetzung für die Anerkennung in Würzburg war die umfassende Qualifizierung der BFW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter.

Das Wissen um die Barrierefreiheit kommt jetzt nicht nur bei der Pflege von Webinhalten und der Erstellung von komplexen PDF-Dokumenten zum Einsatz, sondern kann von Beginn an bei der Begleitung von IT-Entwicklungspro-jekten konsequent eingesetzt werden.

Fragen beantwortet gerne Frau Irene E. Girschner, Marketing BFW Würzburg,
Helen-Keller-Str. 5, 97209 Veitshöchheim
Telefon: 0931 9001171, E-Mail irene.girschner@bfw-wuerzburg.de