Schlagwort-Archiv: Menschenrechte

UNO fordert Ende der Genitalverstümmelungen

Liebe Bloggemeinde,

Zeit war ja genug!
Warum erst jetzt?

Es handele sich um eine abscheuliche Verletzung der Menschenrechte, erklärte Guterres anlässlich des morgigen Internationalen Tages gegen Genitalverstümmelung. Dadurch würden Leben und Gesundheit gefährdet und den Opfern die Würde geraubt. Guterres betonte, die UNO habe das Ziel ausgegeben, die brutale Praxis bis spätestens 2030 weltweit zu beenden.

https://www.deutschlandfunk.de/uno-forderung-genitalverstuemmelung-beenden.1939.de.html?drn:news_id=973695

Recht auf inklusive Bildung statt weiter Sonderschulen

Liebe Bloggemeinde,

der UN-Ausschuss fuer die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 das Recht auf inklusive Bildung. Das Deutsche Institut fuer Menschenrechte hat im September 2017 eine Uebersetzung dieses wichtigen Textes online gestellt.
https://bize.ps/su

Neue Publikation der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Liebe Bloggemeinde,

die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen stärken.

In Deutschland leben etwa 15 Prozent der weiblichen Bevölkerung mit einer Behinderung. Sie haben – wie alle Frauen – das Recht, selbst über eine Elternschaft zu entscheiden. Rund drei Viertel von ihnen wünschen sich eigene Kinder. Gleichzeitig herrschen gesellschaftliche Vorbehalte gegen ihre Elternschaft, und für Frauen in stationären Wohneinrichtungen ist es schwer, Partnerschaften und ein selbstbestimmtes Sexualleben zu führen.

Partnerschaft und Familienleben ist nur ein Bereich, in dem die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders gefährdet sind. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 (PDF, 337 KB) vor Kurzem deutlich gemacht, welchen Formen von Diskriminierung Frauen und Mädchen mit Behinderungen ausgesetzt sind, welche Lebensbereiche dies besonders betrifft und welche Verpflichtungen die Staaten zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben.

Um die Aussagen des UN-Ausschusses in Deutschland bekannter zu machen, hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention die Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses zusammengefasst und aufbereitet. Ziel der heute veröffentlichten Publikation ist es, die Diskussion über die Auslegung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Themenfeld zu bereichern und den Nutzen der Allgemeinen Bemerkung als Orientierungshilfe für Recht und Politik in Deutschland aufzuzeigen.

Die Publikation finden Sie hier: iwww.institut-fuer-menschenrechte.de, Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Information Nr. 10)

UN-Behindertenrechtskonvention wird zehn Jahre alt

Liebe Bloggemeinde,

vor zehn Jahren, am 13. Dezember 2006, verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention (BRK). Damit wurde unterstrichen, was selbstverständlich ist: Wie für alle Menschen gelten die Menschenrechte ohne Einschränkung auch für Menschen mit Behinderungen.

Die “Gegenwart”, das Verbandsmagazin des DBSV, fragt, was die BRK in zehn Jahren bewirkt hat und hat einen ausgewiesenen Experten um seine Bewertung gebeten: Klaus Lachwitz, langjähriger Geschäftsführer der Lebenshilfe, heute Präsident von Inclusion International, Generalsekretär der International Disability Alliance (IDA) und geschäftsführender Vorstand des European Disability Forum (EDF). Er war vor zehn Jahren in New York bei den Verhandlungen über die BRK beteiligt.

“Aus internationaler Sicht ist die Konvention sicher ein Erfolg”, sagt der Jurist im “Gegenwart”-Interview. “Das merkt man daran, dass in mehr als 160 Ländern darüber gesprochen wird, natürlich auf ganz unterschiedliche Weise, je nachdem, ob es sich um Demokratien oder um autoritäre Gesellschaften handelt. Aber die Konvention hat einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt und bestimmte Begriffe wie Inklusion, Partizipation, Diskriminierungsschutz spielen in den politischen Debatten eine viel größere Rolle als vor zehn Jahren.”

Vom Bundesteilhabegesetz hätte Klaus Lachwitz erwartet, dass die Eingliederungshilfe als Nachteilsausgleich definiert wird, was jedoch nicht erfolgt ist. Dies hätte der BRK entsprochen, die in Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert wurde und damit geltendes Recht ist. Nicht nur auf politischer, sondern auch auf gerichtlicher Ebene sieht Klaus Lachwitz Defizite bei der Umsetzung der BRK. “Das Problem ist die mangelnde Bereitschaft der Mehrheit unserer Richter, sich der BRK progressiv zu öffnen.”

Das vollständige Interview mit Klaus Lachwitz ist in der Dezember-Ausgabe der “Gegenwart” zu lesen und online abrufbar unter www.dbsv.org/dbsv/zeitschriften/die-gegenwart/ausgewaehlte-beitraege-der-gegenwart

Neue Publikation zum Vertrag von Marrakesch

Liebe Bloggemeinde,

beim Deutschen Institut für Menschenrechte ist von Dr. Valentin Aichele, dem Leiter der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention, eine neue Publikation unter dem Titel “Mehr barrierefreie Bücher – Warum der Vertrag von Marrakesch endlich umgesetzt werden muss” erschienen.

Der Vertrag von Marrakesch erleichtert den Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde und sehbehinderte Personen. Die Publikation der Monitoring-Stelle befasst sich mit den erforderlichen Schritten der Bundesregierung, den Vertrag von Marrakesch in Deutschland umzusetzen und damit den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Büchern zu verbessern. Weitere Informationen sind erhältlich unter
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen.

Private zur Beseitigung von Barrieren verpflichten

Liebe Bloggemeinde,

Berlin – Anlässlich der ersten Lesung zur “Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts” am 17. März fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundestagsabgeordneten auf, mit dem Gesetz auch Private wirksam zur Beseitigung und Vermeidung von Barrieren zu verpflichten. Zwar enthalte der Gesetzentwurf der Bundesregierung Verbesserungen. “Es fehlen jedoch verbindliche Regelungen für mehr Zugänglichkeit im privaten Bereich, etwa beim Wohnen, Einkaufen, bei der Mobilität oder der Freizeit – gerade dort, wo Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag immer noch auf zahlreiche Hindernisse stoßen”, kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Weniger dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales als anderen Ressorts der Bundesregierung sei es anzulasten, dass der Entwurf keine Barrierefreiheit in Lebensbereichen gewährleiste, die von Privaten kontrolliert würden. “Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, für Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu sorgen. Deshalb fordern wir die Bundestagsabgeordneten auf, sich für entsprechende Änderungen im Gesetzestext einzusetzen. Es wäre ein menschenrechtliches Versäumnis, wenn Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Zusammenleben in der Gesellschaft auch in Zukunft versagt bliebe”, so Aichele.

Barrierefreiheit müsse auch bei Förderprogrammen mitbedacht werden, etwa im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. “Wenn der Bund den sozialen Wohnungsbau wie angekündigt unterstützt, dann muss bundesgesetzlich klar vorgegeben sein, dass damit auch barrierefreier Wohnraum für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen entsteht.”

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung www.institut-fuer-menschenrechte.de
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Bundestags-Drs. 18/7824 vom 09.03.2016) http://dip21.bundestag.de

Pressekontakt
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 – 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

Das Recht auf Lesen endlich auch für blinde Menschen umsetzen

Liebe Leserinnen und Leser,

am 10. Dezember, wird der Tag der Menschenrechte begangen. Den blinden und sehbehinderten Menschen in aller Welt wird unnötigerweise der Zugang zu Informationen verweigert. Lesen Sie dazu die heutige Pressemitteilung des DSBV:

Berlin, 09. Dezember 2015. Seit über einem Jahr verhindert die Bundesregierung, dass Literatur für blinde und sehbehinderte Menschen über Grenzen hinweg ausgetauscht werden kann. Darauf weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) aus Anlass des Tages der Menschenrechte hin.

In Deutschland stehen lediglich fünf Prozent aller veröffentlichten Bücher in blinden- und sehbehindertengerechten Formaten zur Verfügung, in den Entwicklungsländern sogar nur ein Prozent. Um diese Büchernot zu mildern, beschloss die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) im Juni 2013 den Vertrag von Marrakesch. Das Abkommen soll Blindenbüchereien auf der ganzen Welt ermöglichen, ihre Bestände an barrierefreier Literatur auszutauschen. So könnte dann beispielsweise die blinde Leserin aus Bolivien auf ein Buch in Brailleschrift aus einer spanischen Blindenbücherei zugreifen und für den blinden Studenten in Deutschland würde der Zugang zu fremdsprachiger Literatur wesentlich erleichtert.

Deutschland besteht nun darauf, dass die Vertragsbestandteile erst in europäisches und nationales Urheberrecht eingearbeitet werden müssen, bevor der Vertrag durch die EU ratifiziert werden kann, und blockiert dadurch eine zügige Umsetzung.

Dazu der Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU), Wolfgang Angermann: “Mit ihrer bürokratischen Bummel-Taktik zerstört die Bundesregierung die Bildungs- und Berufschancen blinder Menschen in aller Welt. Ich appelliere dringend an Bundesjustizminister Heiko Maas, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Ratifizierung des Marrakesch-Vertrages zuzustimmen. Verweigern Sie uns nicht länger unser Recht auf Lesen!”

Veranstaltungen des Instituts für Menschenrechte

Liebe Leser,

2. Dezember, Berlin: Debatte “Alter und Armut”
18:30-20:30 Uhr, Hotel Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ziegelstraße 30, 10117 Berlin
Die Armutsquote in Deutschland nimmt stetig zu, so die Untersuchungen und Studien von Wohlfahrtsverbänden. Armut ist mehr als “kein Geld haben”: Sie geht oft einher mit fehlenden Entwicklungschancen, sozialer Ausgrenzung, ungleichem Zugang zum Wohnungsmarkt und zur Gesundheitsversorgung. Das Risiko, im Alter zu verarmen, steigt. Besonders gefährdet sind Frauen, Alleinstehende und Migranten. Für ältere Menschen in Armut ist es besonders schwierig, ihre Situation aus eigener Kraft zu verändern.

Anmeldung:
Der Eintritt ist frei. Bitte nutzen Sie unser Online-Anmeldeformular https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=3207&rid=t_6666&mid=979&aC=1b7d7ea9&jumpurl=1

07.12.2015-11.05.2016, Berlin: Veranstaltungsreihe “Transitional Justice”
Der Umgang mit staatlicher Gewalt und Menschenrechtsverletzungen sowie deren Ahndung spielen in der Überwindung von Gewaltherrschaft und Diktatur eine zentrale Rolle. Dabei stellt sich die Frage, wie eine Befriedung und Versöhnung innerhalb von Gesellschaften oder zwischen verschiedenen Staaten erreicht werden kann.

Vergangenheitsaufarbeitung umfasst neben der juristischen Verfolgung von Systemunrecht auch die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer. Dazu gehören aber auch die politische und gesellschaftliche Anerkennung des Unrechts, Bildungsangebote und die Errichtung von Museen und Gedenkstätten. Wahrheits- und Versöhnungskommissionen unterschiedlicher Länder versuchten ihre Wege der Aufarbeitung zu finden.
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14. Januar, Berlin: Save the Date: “Frauen in Flüchtlingsunterkünften: Lage erkennen – Rechte wahren”
11:30-14:00 Uhr, Bundeskanzleramt Berlin, Bankettsaal, Willy-Brandt-Straße 1, Berlin

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration; Deutsches Institut für Menschenrechte.
Das Thema Flucht und Asyl wird derzeit dominiert von den Anforderungen, die sich aus der hohen Zahl der Asylanträge ergeben. Die Länder und Kommunen sind stark belastet und stehen vor der täglichen Herausforderung, Unterbringung und Versorgung zu bewältigen. Fragen der Unterbringung und Kostenübernahme überlagern die Diskussion um die Qualität der Unterkünfte und die Wahrung der Rechte von Asylsuchenden und Geduldeten. Dies trifft insbesondere vulnerable Flüchtlingsgruppen wie Frauen. Gewalt kann sich durch mehrere Phasen ihres Lebens ziehen: Sie fliehen unter anderem vor geschlechtsspezifischer Gewalt in ihren Herkunftsländern, erfahren Gewalt auf der Flucht und womöglich auch in Unterkünften in Deutschland.

Anmeldung: Bitte nutzen Sie unser Online-Anmeldeformular
++Aus Sicherheitsgründen ist der Einlass nur mit Ausweis möglich!++
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Besuchen Sie:
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www.inklusion-als-menschenrecht.de
www.aktiv-gegen-diskriminierung.de
www.ich-kenne-meine-rechte.de