Schlagwort-Archiv: Recht

Nein heißt Nein! Ein Leitfaden für Frauen mit Behinderungen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe bestehende und zukünftige Kooperationspartner:innen,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Broschüre “Nein heißt Nein! Ein Leitfaden für Frauen mit Behinderungen” nun auch als Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und als barrierefreie Hörfassung im DAISY-Format sowie als Spotify-Playlist zur Verfügung steht.

Mit dem Leitfaden bauen wir unseren inklusiven Ansatz in geschlechtsbezogener Selbstbehauptung und Gewaltprävention weiter aus. Der Leitfaden stärkt Frauen mit Behinderungen und stellt vielfältige Informationen zu Auswirkungen und Umgang mit Gewalt und Grenzverletzungen zur Verfügung. Damit ist unsere Broschüre Teil der Bestrebungen hin zu einer inklusiveren Gesellschaft und unterstützt im Sinne der UN-BRK und Istanbul-Konvention das Recht von Frauen mit Behinderungen auf ein gewaltfreies Leben.

Der Leitfaden ist entstanden im Zuge des EU-Projektes „No means No – Preventing violence against women with disabilities“, das Unvergesslich Weiblich e.V. seit 2020 gemeinsam mit sechs weiteren Projektpartnerinnen aus Deutschland, Polen, Frankreich und Belgien durchführt. Bereits im Mai diesen Jahres ist die Broschüre als Druckversion in leichter und schwerer Sprache sowie als screenreadertaugliches PDF erschienen. Alle Formate des Leitfadens können auf der Homepage von Unvergesslich Weiblich e.V. heruntergeladen werden:
https://wendo-giessen.de/portfolio-reader/aktuelles.html

Mit freundlichen Grüßen
das Team von Unvergesslich Weiblich e.V.

Unvergesslich Weiblich e.V.
Liebigstr. 83
35392 Gießen
0641-73788
wendo-giessen.de

Besserer Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu Literatur

Liebe Bloggemeinde,

heute mal ne erfreuliche Info!
Der Marrakeschvertrag muss nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

jahrelang kämpfen wir darum, dass der Marrakesch-Vertrag in nationales Recht umgesetzt wird.
DIE EU hat dazu nun deutliche Vorgaben, auch für Deutschland, gemacht.

Der Rat der Europäischen Union hat am 17.07.2017 urheberrechtliche Regelungen zu Gunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen verabschiedet, womit diesen Menschen ein besserer Zugang zu Literatur ermöglicht werden soll.
Die neuen EU-Vorgaben betreffen die Erlaubnis für Blindenbibliotheken, Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen, ohne zuvor die Zustimmung des Autors oder Verlegers einzuholen. EU-weit ist jetzt festgelegt, dass zum Beispiel Sachbücher, Romane oder Zeitschriften in Braille-Schrift, Großdruck oder Hörbuchfassungen übertragen werden dürfen. Außerdem dürfen diese barrierefreien Fassungen an die blinden, seh- und lesebehinderten Menschen verbreitet werden – in analoger Form oder elektronisch, innerhalb eines Mitgliedstaates oder auch über nationale Grenzen hinweg. Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben zudem die gesetzliche Erlaubnis, für den Eigengebrauch selbst Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen.
Die EU setzt damit den Vertrag von Marrakesch um, einen internationalen Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der weltweit eine bessere Versorgung mit barrierefreier Literatur sicherstellen soll.

“Die Mitgliedstaaten haben ein Jahr Zeit, um die neuen Vorgaben in ihr nationales Recht umzusetzen. Bereits heute existiert im deutschen Urheberrechtsgesetz eine Regelung zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen (§ 45a UrhG). Das deutsche Gesetz muss deshalb nur sinnvoll weiterentwickelt werden. Zum Beispiel werden wir eine Online-Nutzung neu in das Gesetz aufnehmen: Blindenbibliotheken werden die Erlaubnis erhalten, barrierefreie Literatur online für die Begünstigten zur Verfügung zu stellen”, so Bundesminister Heiko Maas.

Ihr BBSB-Inform

bvkm-Rechtsratgeber gibt Hilfestellungen für behinderte Menschen und Angehörige

Liebe Bloggemeinde,

unter dem Titel “Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es” hat der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) seinen Rechtsratgeber für behinderte Menschen und Angehörige aktualisiert.

Der Ratgeber informiert darüber, welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht werden, welche Vergünstigungen man mit einem Schwerbehindertenausweis erhält und vieles mehr. Berücksichtigt werden insbesondere die Änderungen, die sich durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017 im Recht der Pflegeversicherung ergeben haben.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf
http://www.bvkm.de

Private zur Beseitigung von Barrieren verpflichten

Liebe Bloggemeinde,

Berlin – Anlässlich der ersten Lesung zur “Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts” am 17. März fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundestagsabgeordneten auf, mit dem Gesetz auch Private wirksam zur Beseitigung und Vermeidung von Barrieren zu verpflichten. Zwar enthalte der Gesetzentwurf der Bundesregierung Verbesserungen. “Es fehlen jedoch verbindliche Regelungen für mehr Zugänglichkeit im privaten Bereich, etwa beim Wohnen, Einkaufen, bei der Mobilität oder der Freizeit – gerade dort, wo Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag immer noch auf zahlreiche Hindernisse stoßen”, kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Weniger dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales als anderen Ressorts der Bundesregierung sei es anzulasten, dass der Entwurf keine Barrierefreiheit in Lebensbereichen gewährleiste, die von Privaten kontrolliert würden. “Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, für Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu sorgen. Deshalb fordern wir die Bundestagsabgeordneten auf, sich für entsprechende Änderungen im Gesetzestext einzusetzen. Es wäre ein menschenrechtliches Versäumnis, wenn Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Zusammenleben in der Gesellschaft auch in Zukunft versagt bliebe”, so Aichele.

Barrierefreiheit müsse auch bei Förderprogrammen mitbedacht werden, etwa im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. “Wenn der Bund den sozialen Wohnungsbau wie angekündigt unterstützt, dann muss bundesgesetzlich klar vorgegeben sein, dass damit auch barrierefreier Wohnraum für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen entsteht.”

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung www.institut-fuer-menschenrechte.de
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Bundestags-Drs. 18/7824 vom 09.03.2016) http://dip21.bundestag.de

Pressekontakt
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 – 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

Rechte der Menschen mit Behinderungen

Liebe Bloggemeinde,

der UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention (CRPD – Committee on the Rights of Persons with Disabilities) hat im Rahmen einer Staatenberichtsprüfung in Genf untersucht, ob Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen genügend vorantreibt.

Die Ergebnisse des Fachausschusses zum deutschen Staatenbericht lesen Sie unter folgendem Link (Word-Dokument zum Download in englischer Sprache): http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CRPD/Shared%20Documents/DEU/CRPD_C_DEU_CO_1_20186_E.doc

Zum Ergebnis des Fachausschusses, das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, nimmt der DVBS-Vorsitzende Uwe Boysen Stellung:
“Wenn man die Bemerkungen einiger Organisationen und Initiativen von behinderten Menschen im Internet liest, so könnte man glauben, Deutschland habe am vergangenen Freitag ein Erdbeben erschüttert, als der UN-Fachausschuss für die BRK seine Bemerkungen zum deutschen Staatenbericht veröffentlichte. Dabei hat die Erde (mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt – und das war schon Donnerstag!) gar nicht gebebt. Vorsichtshalber enthalten die genannten Stellungnahmen auch kaum Substantielles, sondern beschränken sich darauf, die Tatsache solcher Rügen hervorzuheben. Mag sein, dass das an der Klapprigkeit der UN-Computer liegt, die häufig keinen Zugang gewährten. Aber eine überzeugende Analyse sieht anders aus.
Greifen wir, um diesem Mangel jedenfalls teilweise abzuhelfen, nur drei Punkte heraus, die für den DVBS besonders wichtig sind: Bei Art. 9 der Konvention, der u. a. die Informationstechnik behandelt, kritisiert der Ausschuss die nicht bindende Einbeziehung Privater in die deutsche Gesetzgebung (Randnummer 21), eine Tatsache, die der DVBS bereits seit langem beklagt und auch im Prozess zur Novellierung des BGG herausgestellt hat. Zu Art. 24 vertritt der Ausschuss die Auffassung, dass es ein Konzept für inklusive Bildung geben müsse und kritisiert, dass die große Mehrzahl behinderter Menschen noch in besonderen Einrichtungen unterrichtet würde (Randnummer 45). Diese Einrichtungen seien “herunterzufahren” (scale down, Randnummer 46 b), wohl gemerkt nicht “abzuschaffen, wie es mehrfach zu lesen war. Stattdessen betont der Ausschuss die Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Bildung, wie sie von jeher auch Anliegen des DVBS war und ist. zu Art. 27, der Vorschrift zu einem inklusive
n Arbeitsmarkt, verlangt der Ausschuss ein Konzept zur Schließung der Werkstätten für behinderte Menschen (phasing out, Randnummer 50 b) und beleuchtet leider die Situation anderer Behindertengruppen auf dem ersten Arbeitsmarkt nur unzureichend. Immerhin empfiehlt er insoweit eine Datensammlung über die Zugänglichkeit von Arbeitsstätten (Randnummer 50 d).
Bei all dem muss man sich über eines im Klaren bleiben: Die Durchsetzung dieser und weiterer Empfehlungen kann der Ausschuss nicht erzwingen. Sie sind nicht einklagbar! Und die Erfahrung lehrt, dass die Bundesregierungen derartige Rügen und Empfehlungen auch auf anderen Gebieten, auf denen die UN im Bereich der Menschenrechte aktiv ist, nicht selten “in den Wind geschlagen” haben. Menschenrechte im Verständnis der UN stehen in Deutschland nach wie vor nicht hoch im Kurs. Zu übertriebener Euphorie ist daher kein Anlass, zumal sie dann sehr schnell in eine Katerstimmung umschlagen kann. Veranlassung besteht aber, unsere Forderungen nach gleichberechtigten Zugangsmöglichkeiten auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen weiter mit Beharrlichkeit zu verfolgen und sich nicht von Hinhaltetaktiken der staatlichen Gewalt entmutigen zu lassen.”

Quelle: http://www.dvbs-online.de/nl602.htm