Archiv für den Monat: April 2020

Hinweise zur Verwendung von Masken

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit wird derzeit in den Medien intensiv diskutiert.
Um ihnen die verschiedenen Masken und deren Anwendung zu erläutern, geben wir ihnen heute einen Artikel des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Auszügen weiter.
Quelle:

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html#Inhalt

Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation zu SARS-CoV-2 / Covid-19 werden in unterschiedlichen Zusammenhängen verschiedene Typen von Masken zur Bedeckung von Mund und Nase genutzt. Da sich diese Masken grundsätzlich in ihrem Zweck – und damit auch in ihren Schutz- und sonstigen Leistungsmerkmalen – unterscheiden, möchte das BfArM im Folgenden auf wesentliche Charakteristika hinweisen.

Zu unterscheiden sind im wesentlichen Masken, die als Behelfs-Mund-Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (1. „Community-Masken“) und solche, die aufgrund der Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung darstellen (2. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz und 3. Filtrierende Halbmasken).

„Community-Masken“ oder „DIY-Masken“ sind im weitesten Sinne Masken, die (z.B. in Eigenherstellung auf Basis von Anleitungen aus dem Internet) aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Entsprechende einfache Mund-Nasen-Masken genügen in der Regel nicht den für Medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder persönliche Schutzausrüstung wie Filtrierende Halbmasken einschlägigen Normanforderungen bzw. haben nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweisverfahren durchlaufen. Sie dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden.

Träger der beschriebenen „Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.

Trotz dieser Einschränkungen können geeignete Masken als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen.
Auf diese Weise können sie bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.
Fest gewebte Stoffe sind in diesem Zusammenhang besser geeignet als leicht gewebte Stoffe.

Hinweise für Anwender zur Handhabung von „Community-Masken“
Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen. Dennoch kann die physische Barriere, die das richtige Tragen einer Community-Maske darstellt, eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen und Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen bieten.

Personen, die eine entsprechende Maske tragen möchten, sollten daher unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:
- Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
- Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
- Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
- Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
- Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
- Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
- Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
- Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
- Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
- Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
- Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
- Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

Bei Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 wird, abhängig von der Zweckbestimmung, zwischen zwei Typen unterschieden:
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (z.B. OP-Masken)
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS; Operations-(OP-)Masken) dient vor allem dem Fremdschutz und schützt das Gegenüber vor der Exposition möglicherweise infektiöser Tröpfchen desjenigen, der den Mundschutz trägt. Zwar schützen entsprechende MNS bei festem Sitz begrenzt auch den Träger der Maske, dies ist jedoch nicht die primäre Zweckbestimmung bei MNS. Dieser wird z.B. eingesetzt, um zu verhindern, dass Tröpfchen aus der Atemluft des Behandelnden in offene Wunden eines Patienten gelangen. Da der Träger je nach Sitz des MNS im Wesentlichen nicht durch das Vlies des MNS einatmet, sondern die Atemluft an den Rändern des MNS vorbei angesogen wird, bieten MNS für den Träger in der Regel kaum Schutz gegenüber erregerhaltigen Tröpfchen und Aerosolen. Sie können jedoch Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direktem Auftreffen größerer Tröpfchen des Gegenüber schützen sowie vor einer Erregerübertragung durch direkten Kontakt mit den Händen.

Masken als medizinischer Mund-Nasenschutz sind als Medizinprodukte in Verkehr und unterliegen damit dem Medizinprodukterecht (Nähere Informationen dazu finden sich z.B. auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/medizinprodukte.html).
Unsterile medizinische MNS stellen im Allgemeinen Medizinprodukte der Risikoklasse I gemäß der Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG, MDD) dar und müssen insbesondere der Norm DIN EN 14683:2019-6 genügen. Nach Durchführung eines erfolgreichen Nachweisverfahrens (Konformitätsbewertungsverfahren) können Hersteller sie mit dem CE-Kennzeichen versehen und sie sind in Europa frei verkehrsfähig.

Filtrierende Halbmasken (FFP2 und FFP3)
Filtrierende Halbmasken (FFP) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Das Design der filtrierenden Halbmasken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und sind daher nicht für den Fremdschutz ausgelegt.

Um FFP-Masken rechtmäßig in Europa in den Verkehr zu bringen, muss für diese ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 durchgeführt werden, nach dessen Abschluss sie vom Hersteller mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Die Masken müssen dazu regulär die Anforderungen der Norm DIN EN 149:2001-10 erfüllen. Weitere Informationen zum rechtmäßigen Inverkehrbringen von PSA in Deutschland sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/FAQ-PSA/FAQ_node.html

Abweichend von der o.g. Einordnung können FFP-Masken in Ausnahmefällen auch gem. § 2 Abs. 4a des Medizinproduktegesetzes (MPG) als Medizinprodukte im Verkehr sein, wenn sie nicht über ein Ausatemventil verfügen (die Luft also beim Ein- und Ausatmen gefiltert wird), vom Hersteller mit medizinischer Zweckbestimmung gemäß § 3 Abs. 1 MPG in Verkehr gebracht werden und das BfArM in der aktuellen Bedarfssituation auf Basis einschlägiger Sicherheits- und Leistungsnachweise eine entsprechende Sonderzulassung nach § 11 Abs. 1 MPG erteilt hat.

Stand 31.03.2020

Ihr BBSB-Inform
BBSB-Inform wird Ihnen, wann immer Sie das wollen, am Telefon vorgelesen. Wählen Sie: 0871 7000 14000. Es gilt das für den benutzten Anschluss vereinbarte Verbindungsentgelt ohne Aufschlag.

Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen:

- Mail: mailto:bbsb-inform@bbsb.org
- Judith Faltl: Telefon 0 89 – 68 52 58
- Christian Schöpplein: mailto:christian.schoepplein@bbsb.org

Verlässliche Informationen zum Coronavirus

Liebe Leserinnen und Leser,

im Internet gibt es eine Hülle und Fülle von Informationen zum neuartigen Coronavirus und zur Erkrankung Covid-19. Doch nicht alle sind ausgewogen und qualitätsgesichert. Darüber hinaus grassieren viele Falschmeldungen. Daher möchte das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Bürgerinnen und Bürger unterstützen, verlässliche und verständliche Informationen zum aktuellen Thema zu finden. Es verweist unter
www.patienten-information.de/kurzinformationen/coronavirus
auf aktuelle und seriöse Informationen zum Coronavirus.

Seit Januar treten in Deutschland Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus auf. Der wissenschaftliche Kenntnisstand ändert sich derzeit sehr schnell und es gibt zum Teil widersprüchliche oder falsche Informationen. Das kann Menschen verunsichern und zu Fragen führen. Daher hat das ÄZQ auf www.patienten-information.de eine Linksammlung zu Organisationen, Einrichtungen oder externen Webseiten zusammengestellt, welche seriöse Informationen zum Coronavirus für Interessierte bereitstellen. So verweist das ÄZQ zum Beispiel auf Initiativen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, Fake-News zu entlarven oder Gerüchte aus den Medien zu überprüfen.

Besonders wichtig sind vertrauenswürdige und verständliche Gesundheitsinformationen zum Coronavirus, unter anderem für Menschen mit chronischen Krankheiten oder geringen Deutschkenntnissen, oder in Leichter Sprache. Daher sind auch Angebote zu bestimmten Erkrankungen, wie Krebs oder Diabetes, oder in Fremdsprachen in der Informationssammlung zu finden. Diese wird regelmäßig ergänzt und aktualisiert.

Patienten-Information.de ist ein gemeinsames Portal von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV). Seit 20 Jahren betreut das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) die Webseite.

Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH)
Geschäftsführer Klaus Meyer
Börsenstraße 14
60313 Frankfurt

Telefon: 069 / 15 05 96-6
Fax: 069 / 15 05 96-77

E-Mail: info@bsbh.org
Internet: www.bsbh.org

So kommen Sie an Hörbücher

Liebe Bloggemeinde,

wer gerne liest kann hier durch diese Möglichkeit sich Bücher herunterladen.
Dann wird Home-Office in der Coronazeit nicht allzu langweilig.
Hier die Info:

Sehr geehrte Damen und Herren,

BBH: so kommen sie an Hörbücher
die BBH möchte Sie heute nochmals auf die Möglichkeit des Downloads ihrer Hörbücher hinweisen:
Wie immer können Sie Ihre Wunschtitel über den Online-Katalog auf der Webseite unter www.bbh-ev.org/katalog herunterladen.
Seit neuestem steht allen Nutzern eines IOS-Gerätes (iPhone, iPad etc.) die Katalog-App zur Verfügung.
Wichtige Voraussetzung: Sie sind als Online-Nutzer auf der Homepage der BBH gemeldet.

Die App heißt BBH Katalog.
Sie erhalten nun zuerst eine Kurzanleitung zum Download, anschließend folgt eine ausführliche Beschreibung.

Voraussetzung für die Benutzung: Sie haben auf Ihrem Gerät einen Daisyplayer installiert, zum Beispiel die App Voice Dream Reader. Diese können Sie im App Store herunterladen.

Kurzanleitung zum Download mit der App BBH Katalog:
- Laden Sie die App BBH Katalog aus dem App Store auf Ihr mobiles Endgerät.
- Loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Hörernummer ein.
- Sie befinden sich direkt im Online-Katalog. Wählen Sie aus der Volltext-Suche, den Neuerscheinungen oder in den Sachgebieten Ihre Wunschtitel aus.
- Klicken Sie bei dem gewünschten Titel jeweils auf den Button Download beantragen.
- Gehen Sie in die Downloadliste und laden Sie von dort aus den Titel herunter.
- Exportieren Sie den Titel in Ihren Daisyplayer.
- Achtung: Pro Tag können Sie vier Hörbücher, im Monat zehn Hörbücher herunterladen.
- Die Ausleihfrist beträgt jeweils 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist werden die Titel automatisch aus der Downloadliste gelöscht und in Ihrer Bestellhistorie hinterlegt. Als Nutzer sind Sie dazu verpflichtet, die von Ihnen gespeicherten Hörbuch-Daten von Ihrem Endgerät zu löschen.

Kontakt und Bestellung:
Bayerische Hörbücherei für Blinde, Seh- und Lesebeeinträchtigte e.V.
Lothstr. 62
80335 München
Telefon: 0 89 121 55 10
E-Mail: info@bbh-ev.org
Internet: www.bbh-ev.org

dzb lesen: so kommen sie an Hörbücher
die DZB Lesen hat die Möglichkeiten Hörbücher zu erhalten, erweitert.

Ihre Hörbücher können Sie auf verschiedenen Wegen bei der DZB Lesen bestellen bzw. direkt herunterladen.
Den Katalog Hörmedien finden sie unter folgendem Link:

https://www.dzblesen.de/index.php?site_id=2.2.2.4#content

Mit der App BliBu Leipzig können sie Hörbücher bestellen, oder über Ihr persönliches Nutzerkonto herunterladen.
Auch wenn Sie nicht online sind, haben Sie Zugang zu den Such- und Bestellfunktionen des Hörbuchkataloges. Bestellungen werden ausgelöst, sobald Sie wieder online sind. Heruntergeladene DAISY-Hörbücher können über BliBu Leipzig mittels der integrierten Abspielsoftware AMIS sofort mit allen Vorteilen der DAISY-Technologie abgespielt werden.
iOS-Nutzer finden die App im App Store unter

https://apps.apple.com/de/app/dzb/id1068857943

Anleitung und Hilfe zur Bedienung der App für iOS finden Sie im DZB Lesen Podcast Nr. 178 unter:

https://www.dzblesen.de/podcast#podcast-178

Nutzer von Android-Geräten finden die App unter dem Link:

https://play.google.com/store/apps/details?id=de.dzb.dzb_app&hl=de

Hinweis für Nutzer von Amazon-Geräten
Wenn Sie ein Amazon Fire Tablet (alle Geräte ab Erscheinungsjahr 2013 werden unterstützt) bzw. Fire Phone oder ein anderes Android-Gerät ohne Google Play Store besitzen, können Sie die Installationsdatei über den Browser ihres Gerätes herunterladen.
Starten Sie dann die Installationsdatei (im Silk Browser finden Sie die bisherigen Downloads unter “Weitere Optionen”, dargestellt als drei vertikal angeordnete Punkte).
Eventuell erscheint ein Hinweis, dass die Installation unbekannter Apps blockiert wurde. Tippen Sie in diesem Fall auf die Taste “Einstellungen” und Sie werden direkt an die richtige Stelle weitergeleitet, wo Sie die Option “Apps unbekannter Herkunft” aktivieren müssen. Wenn Sie jetzt die Installationsdatei erneut starten und eine eventuell erscheinende Sicherheitsnachfrage bestätigen, wird die dzb lesen-App installiert.

Die Android-App wird im Podcast Nr. 182 der DZB Lesen vorgestellt.
Den finden sie unter dem Link:

https://www.dzblesen.de/podcast#podcast-182

Hörbücher der DZB Lesen über Alexa
Mit einem neuen Skill können Sie Ihre ausgeliehenen Hörbücher auch über die Amazon-Sprachsteuerung Alexa anhören. Zum Stöbern im Katalog und zum Ausleihen nutzen Sie bitte einen anderen Zugang.
Informationen zum Skill finden sie unter:

https://www.amazon.de/dp/B07K23R82P

Ansprechpartner
Hörbuch
Jana Waldt
Telefon: 03 41 71 13 116
E-Mail: j.waldt@dzblesen.de
Monika Hahn
Telefon: 03 41 71 13 118
E-Mail: m.hahn@dzblesen.de
Technische Beratung
Ulrich Jander
Telefon: 03 41 71 13 145
E-Mail: u.jander@dzblesen.de
Erol Sakinc
Telefon: 03 41 71 13 179
E-Mail: e.sakinc@dzblesen.de

Quelle:

https://www.dzblesen.de/index.php?site_id=2.2.2.5

Mundschutz für Gehörlose

Liebe Bloggemeinde,

eine Studentin aus dem US-Bundesstaat Kentucky hat sich etwas ganz besonderes ausgedacht: Gemeinsam mit ihrer Mutter entwickelte sie Masken, die ein durchsichtiges Feld vor dem Mund haben. “Ich hatte einfach das Gefühl, dass da eine riesige Gesellschaftsgruppe übergangen wird”, sagte sie Ashley Lawrence “Lex 18″. “Wir haben gerade alle Angst und das bedeutet, dass an einige Menschen einfach nicht gedacht wird. Ich fand es sehr wichtig, dass auch in Zeiten wie diesen, alle die Möglichkeit haben, miteinander zu kommunizieren.”

Nachdem sie Bilder ihrer Masken auf Facebook geteilt hatte, stieß Ashley Lawrence auf viel Zuspruch. In einer bearbeiteten Version ihres Posts schreibt sie: “Wir haben das Muster für die Masken überarbeitet, damit es leichter ist, sie herzustellen. Wir schicken euch gerne welche oder schicken euch das Muster, damit ihr sie selbst nähen könnt!”

Quelle: kurier.at