Archiv für den Monat: Juli 2015

Schwimmbadbesuch kann Augen gefährden

Liebe leser,

ein Schwimmbadbesuch kann Spaß machen – oft aber endet er auch mit roten, brennenden Augen. Allgemein wird dafür das Chlor im Wasser verantwortlich gemacht. Schuld daran ist häufig die Verbindung aus Chlor, Urin, Schweiß und Schmutz im Wasser.

Doch teilweise sind auch Keime schuld an diesen Symptomen. Sie erkennen das daran, dass Ihre Augen auch über einen Tag nach dem Schwimmbadbesuch noch brennen, tränen, jucken und gerötet sind. In diesem Fall sollten Sie auf jeden Fall einen Augenarzt aufsuchen, um eine Infektion frühzeitig diagnostizieren zu lassen.

Besonders gefährdet hierfür sind Sie übrigens, wenn Sie im Wasser Kontaktlinsen tragen. Zum einen können sich die Keime im Kontaktlinsenmaterial ansiedeln und vermehren. Gelangen sie dann in die Hornhaut, droht im schlimmsten Fall sogar eine Erblindung.

Sie sollten also auf jeden Fall eine Schwimmbrille tragen – das schützt Ihre Augen. Da es diese sogar mit geschliffenen Gläsern gibt, die eine Sehschwäche ausgleichen, können Sie dann sogar auf Ihre Kontaktlinsen im Wasser verzichten.

Quelle: www.fid-gesundheitswissen.de

Lehrgang für Menschen mit altersbedingter Makula-Degeneration

Liebe Leserinnen und Leser,

das Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS e. V.) bietet einen Lehrgang für Menschen mit altersbedingter Makula-Degeneration (AMD) an, dessen Kosten auf Antrag von der Krankenkasse übernommen werden.

Termin: 08.02. bis 19.02.2016 im AURA-Hotel Timmendorfer Strand

Sie haben Probleme, sind ängstlich und fühlen sich unsicher beim Spazieren gehen, beim Überqueren von Straßen, beim Einkaufen oder beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel. Viele Tätigkeiten im Haushalt laufen nicht wie Sie sich das wünschen und dies alles aufgrund der Sehverschlechterung?

Das Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS e. V.) will und kann Ihnen helfen. Während des elftägigen Lehrgangs haben Sie die Möglichkeit, eine Vielzahl von Hilfsmitteln auszuprobieren – ganz ohne den Druck, etwas kaufen zu sollen: Vergrößernde Sehhilfen, spezielle Brillen gegen Blendung, mobile Leuchten, iPhone/iPad und vieles mehr. Wir schulen Sie in der Handhabung und zeigen Ihnen, wie Sie sich zukünftig wieder sicher und selbständig fortbewegen können. Aber auch im Haushalt soll für Sie Vieles wieder leichter werden. Sie werden nützliche Tipps erhalten zu Themen wie Einschenken von Getränken, Zubereitung von Mahlzeiten, das Annähen eines Knopfes.

In der angenehmen Atmosphäre des AURA-Hotels in Timmendorfer Strand leben Sie mit anderen Menschen, die die gleichen Probleme haben wie Sie. In Ihrer freien Zeit und am Wochenende können Sie an den Freizeitangeboten des Hauses teilnehmen.

Sie erhalten:
- 20 Stunden Einzeltraining im Bereich “Orientierung und Mobilität”;
täglich 90 Min.
- 6 Stunden Einzelunterricht im Bereich “Lebenspraktische Fähigkeiten” zur Bewältigung des Alltags; täglich 45 Min.
- Gelegenheit an Freizeitangeboten des Hauses teilzunehmen

Anreise: Montag, 8. Februar 2016
Abreise: Freitag, 19. Februar 2016

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei:
IRIS e. V., Silke Krause, Marschnerstraße 26, 22081 Hamburg
Tel.: 040/229 30 26 oder unter info@iris-hamburg.org
Internet: www.iris-hamburg.org

Leidenschaft – Geschichten vom Leben mit Behinderung

Liebe Leser,

der Titel Leidenschaft – Geschichten vom Leben mit Behinderung vermag Bewusstsein zu bilden zum Leben mit Handicap. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung abzubauen und ihnen gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Dies gelingt nicht durch moralische Appelle und die Erzeugung schlechten Gewissens, sondern vor allem durch Kontakt, Begegnung und interessierte Zuwendung.

Das Buch des Werkstattverlags Volmarstein porträtiert 18 Menschen mit sehr unterschiedlichen Biografien und Behinderungen – eindrucksvoll, unverkitscht und prägnant. So bietet es wirkungsvoll die Möglichkeit, Scheu, Berührungsängste und Hemmschwellen zu überwinden in der Wahrnehmung von gelingendem Leben mit Behinderung. Entstanden ist das Buch im Rahmen vielfältiger Initiativen zur Umsetzung der Behindertenrechts-konvention in Nordrhein-Westfalen. Dabei haben Studierende der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen mit der Evangelischen Stiftung Volmarstein kooperiert – eine der größten Rehabilitationseinrichtungen Deutschlands mit über 100 Jahren Erfahrung in der Behindertenhilfe und Motor der Inklusion im östlichen Ruhrgebiet.
Bestellung: http://tinyurl.com/pfcaezw
Kontakt: werkstattverlag-volmarstein@web.de

Historische Schreinerarbeit zum Anfassen in Trier

Liebe Leser,

das Stadtmuseum Simeonstift Trier zeigt in seiner Sonderausstellung “Aufgemöbelt” noch bis zum 25. Oktober Tische, Stühle und Schränke von kulturgeschichtlichem Wert. Rund 70 historische Ausstellungsstücke erzählen die Stilgeschichte des Möbels von der Renaissance bis ins späte 19. Jahrhundert und unterstreichen die Kunstfertigkeit des Trierer Schreinerhandwerks. Am 4. August 2015 (18 Uhr) gibt es eine Sonderführung für blinde und sehbehinderte Menschen, in der Berühren ausdrücklich erlaubt ist. Auskunft unter
Telefon 0651/718-1454 oder E-Mail: pr-stadtmuseum@trier.de.

Blutzucker messen nach neuer Norm

Liebe Bloggemeinde,

Diabetiker brauchen zuverlässig arbeitende Blutzuckermessgeräte, um ihre lebenserhaltende Therapie durchzuführen. Blinden und sehbehinderten Diabetikern muss es möglich sein, die Messung präzise vorzunehmen und die Messergebnisse abzulesen. Immer wieder gab und gibt es Probleme mit den Teststreifen, die das Blut nach dem Stich in den Finger aufnehmen damit das Messgerät den Blutzuckerwert exakt bestimmen kann. Die Ausgabe des Messwertes erfolgte bei den Geräten einiger Hersteller mittels integrierter Sprachausgabe.Inzwischen sind diese Geräte so gut wie ganz vom Markt verschwunden. Grund ist der medizinische und technische Fortschritt.

Am 14. Mai 2013 ist die neue, den aktuellen technischen Möglichkeiten
entsprechende Version der DIN ISO-Norm 15197 / 2013, zur Qualitätssicherung von Blutzuckermessgeräten und Teststreifen, publiziert worden. Das bedeutet, nach einer Übergangsfrist von drei Jahren, diese geht bis zum 31.05.2016, müssen alle auf dem Markt befindlichen Messgeräte / Teststreifen dieser neuen Norm entsprechen. Für neue Geräte gilt dies schon jetzt. Einige Messgeräte / Teststreifen erfüllen den Standard bereits.

Die neue DIN ISO-Norm 15197 stellt im Interesse der Patienten gestiegene Anforderungen an die Geräte. Nach und nach präsentieren die Pharmaunternehmen ihre neuen Produkte.

Diana Droßel, ist Diabetesberaterin, Diabetesbeauftragte des DBSV und
Vorstandsmitglied bei DiabetesDE. Sie sieht im technischen und medizinischen Fortschritt so etwas wie einen Quantensprung: “Es gibt neue Mess- und Erfassungsmethoden für Körperdaten / -zustände, zum Beispiel von – Blutdruck, Körpertemperatur, Puls, Gewicht mit Differenzierung von Muskelmasse, Fett und Wasser, Sauerstoffsättigung des Blutes, Blutzucker in Form von Einzelmessungen oder kontinuierlicher Glukosemessung. Diese Datenvielfalt lässt sich zu persönlichen Gesundheitstagebüchern zusammenführen. Dies geschieht in Gesundheits-Apps, die die Übersicht erleichtern, Zusammenhänge verdeutlichen und als Diskussionsgrundlage mit dem behandelnden Arzt dienen.

Bei den Blutzuckermessgeräten ist es so, dass diese nur noch ihrer
eigentlichen Aufgabe, dem Messen, nachkommen. Alle anderen technischen
Programmmöglichkeiten werden auf Smartphones ausgelagert. Das bringt den Vorteil höherer Rechenleistung, dadurch ist das Führen von Tagebüchern und deren Auswertung über ein größeres Zeitfenster effizienter. Es ist möglich, präzise Therapievorschläge über die zu verabreichende Insulindosis zu berechnen.

Die Barrierefreiheit ist durch die standardmäßig vorhandene Sprachausgabe (via Smartphone) gewährleistet, sogar die Einbindung einer Punktschriftzeile ist möglich.

Die Frage, wie ein Sehbehinderter oder Blinder seinen Blutzuckerwert
mitbekommt, wenn die Funkkopplung der Geräte ausfällt oder verboten ist? Zum Beispiel im Flugzeug, hat zu dem Entschluss geführt, dass der Akustikmodus als Mindeststandard in die Leitlinien der DDG aufgenommen wird. Der Akustikmodus wird seit Jahren bei einigen Blutzuckermeßgeräten verwendet und gibt die Werte, ähnlich wie eine Turmuhr die Zeit, wieder. Es werden zukünftig alle auf dem Markt verfügbaren Testgeräte mit dieser Art von Ergebnisausgabe als Mindeststandard aufwarten.

Der DBSV hat mit der Deutschen Diabetes-Hilfe – Menschen mit Diabetes
(DDH-M) eine Kooperation geschlossen, in deren Rahmen die Barrierefreiheit an vorderster Stelle steht.

Der sehbehinderte oder blinde Diabetiker hat dann nur einen einzigen
Nachteil: Er hat die Qual der Wahl, denn er kann zukünftig nicht mehr aus nur 2 oder 3 Geräten wählen, sondern hat die gesamte Palette von derzeit über 80 verschiedenen Blutzuckermessgeräten zur Verfügung. Selbst Taubblinde können ihre Punktschriftzeile nutzen. Auch Menschen die sich nicht mit der neuen Technik auseinander setzen können oder wollen sind im Fokus der Entwickler. Für diese Menschen werden die Smartgeräte, nach der Nennung des Blutzuckerwertes, fragen ob man Bemerkungen ins Tagebuch aufnehmen möchte und bitten, diese Bemerkungen einfach zu diktieren.

Wie lange man die gewohnten Messgeräte noch verwendenkann, hängt davon ab, wie lange man noch die dafür nötigen Teststreifen bekommt. Nach dem 31. Mai 2016 dürfte damit Schluss sein. So sieht es die DIN ISO-Norm 15197 vor.

Infos zurDeutschen Diabetes-Hilfe findet man unter www.ddh-m.de

Computerbrille für Sehgeschädigte

Liebe Leser,

Alfred Schwegler, BBSB-Referent für elektronische Hilfsmittel für Blinde, informiert über eine Entwicklung.

Ein Headset mit Kameras und Bildschirmen könnte Menschen helfen, die nur noch einen Rest ihres Sehvermögens haben: Es filmt die Umgebung und hebt für den Träger Teile seines Sichtfeldes hervor.

Wer als blind eingestuft ist, hat häufig trotzdem noch ein gewisses Sehvermögen. Eine Augmented-Reality-Brille des Start-ups VA-ST soll solchen Personen bald helfen, dieses Sehvermögen besser zu nutzen: Sie filmt die Umgebung und spielt dem Träger ein Schwarzweiß-Bild vor die Augen, auf dem relevante Informationen wie Menschen oder Hindernisse hervorgehoben sind, berichtet Technology Review.

Studie mit Prototyp
Im Juni hat VA-ST in Großbritannien eine Studie begonnen, bei der 300 Menschen mit Augenproblemen wie Makuladegeneration, Glaukomen oder Retinitis Pigmentosa jeweils vier Wochen lang Prototypen der Brille sowie des dazugehörigen Controller-Kästchens bekommen. Weil die Steuerung aufzeichnet, welche Einstellungen die Probanden wann nutzen, und weil sie außerdem auch Bewegungsdaten eines eingebauten Beschleunigungsmessers erfasst, können die Forscher auswerten, wie Menschen mit unterschiedlichen Augenproblemen die Brille im Alltag verwenden.

Zu dem System gehört unter anderem eine Tiefenkamera, mit deren Hilfe ein Android-Computer entscheidet, was hervorgehoben werden soll und was ignoriert. Wenn zum Beispiel eine Person in drei Meter Entfernung steht, zeigt die Software sie in Schwarz-Weiß mit einem weißen Umriss, außerdem sind Gesichtsmerkmale wie Brille, Nase oder Mund zu sehen. Andere Personen und Objekte in größerer Entfernung dagegen erscheinen grau, der Hintergrund ist komplett schwarz. Eine kommerzielle Version soll nach Angaben von VA-ST Anfang kommenden Jahres verfügbar sein und unter 1000 Dollar kosten. (Sascha Mattke)

Quelle: Heise Newsticker

Deutsches Taubblindenwerk ermöglicht Qualifizierung zur Taubblindenassistenz

Liebe Leserinnen und Leser,

das Deutsche Taubblindenwerk bietet erstmalig in Niedersachsen eine Qualifizierungs- maßnahme zur/zum Taubblindenassistentin/-ten an, um hörsehbehinderten/taubblinden Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Weitere Infos auf:
http://www.taubblinden-info.org/tba/qualifikation.html

Das Mieterlexikon 2015/16

Liebe Bloggemeinde,

das Mieterlexikon auch als Hörbuch auf dem neuesten Stand.
Kaum ein Rechtsgebiet ist derart in Bewegung wie das Mietrecht. Neue Gesetze zu Mietpreisbremse und Maklergebühren sowie mehr als 100 höchstrichterliche Urteile binnen zwei Jahren: Im Mieterlexikon des Deutschen Mieterbundes gibt es viel Neues. Die Ausgabe 2015/16 ist jetzt als Daisy-Hörbuch erschienen. Die Daisy-CD erlaubt eine Navigation nach Stichworten, Abschnitten und Seitenzahlen und damit eine komfortable Nutzung der mehr als 33 Stunden Laufzeit. Sie ist zum Preis der Druckversion von 13 Euro erhältlich bei atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V.,
Telefon 05531/7153, E-Mail: atz@blindenzeitung.de.

Workshop Unterstützungsbedarf – Eltern mit Sinnesbehinderungen

Hallo liebe Bloggemeinde,

wieder etwas sehr Wichtiges!

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Johanna Enge und ich bin die Koordinatorin des
Familienzentrums Weißensee. Unser Haus ist eine Anlaufstelle für Mütter und Väter, die hier zahlreiche Kurse, Informations- und Beratungsangebote rund um das Thema Familie erhalten und darüber hinaus ein schönes wochentäglich geöffnetes Familien Café vorfinden.

Ich wende mich nun an Sie mit dem folgenden Anliegen:
Wir möchten mit unseren Angeboten hier im Familienzentrum verstärkter auch Mütter und Väter mit körperlichen Beeinträchtigungen und Sinnesbehinderungen erreichen. Als ersten Schritt haben wir hierfür einen “Rolli Check” und einen “Sinnescheck” von GETEQ durchführen lassen.
Außerdem wollen wir mit Janna Harms von GETEQ in einem Workshop
herausfinden, welche konkreten Unterstützungsbedarfe Eltern mit
Sinnesbehinderungen in Berlin überhaupt haben. Hierbei denken wir an
Beratungs- und Informationsangebote, Freizeitangebote und allgemeine
Vernetzungsangebote für Eltern, die es vielleicht noch nicht gibt oder die sich blinde Eltern wünschen würden.

Wir sind noch auf der Suche nach betroffenen Müttern und Vätern oder
Menschen mit einem Kinderwunsch, die Interesse haben, gemeinsam mit uns dieses Thema voranzutreiben und sich mit ihren Wünschen und Ideen einbringen wollen.

Der Workshop findet bei uns im Familienzentrum am 4. September von 14-17 Uhr statt.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören, falls sich niemand aus ihrem Netzwerk findet, wäre ich auch sehr an einem allgemeinen Feedback zu diesem Thema interessiert.

Es grüßt Sie herzlich
Johanna Enge
Koordinatorin Familienzentrum Weißensee
Mahlerstraße 4, 13088 Berlin
Tel.: 030 91 14 76 90
www.familienzentrum-weissensee.de

Blindengeld und weitere Zahlungen ab 1. Juli 2015

Der Bundesrat hat einer Rentenerhöhung ab dem 1. Juli 2015 zugestimmt. Da Blindenhilfe und Blindengeld an den Rentenwert gekoppelt sind, verändern sich die Beträge ebenfalls jeweils zum 1. Juli.
Die Blindenhilfe hat sich ab 1. Juli 2015 auf 653,94 Euro erhöht (bisher: 640,51Euro).
Das Blindengeld beträgt ab 1. Juli 2015 523,15 Euro (bisher 512,41 Euro)..
Bei Blindheit und gleichzeitiger Gehörlosigkeit (Taubblindheit) werden weiterhin 1.189,00 Euro gezahlt.
Das Pflegegeld wegen hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit beträgt 130,79 Euro (bisher: 128,10 Euro).
Liegen beide Behinderungen gleichzeitig vor, beträgt das Pflegegeld 261,58 Euro (bisher 256,20 Euro).
Auf das Pflegegeld werden weiterhin Leistungen aus der Pflegeversicherung angerechnet, und zwar bei Pflegestufe I 146,40 Euro und bei Pflegestufe II oder III 183,20 Euro.
In Einrichtungen werden ab 1. Juli 2015 folgende Leistungen gewährt:
- bei Blindheit 261,58 Euro (bisher 256,21 Euro).
- bei Blindheit und gleichzeitiger Gehörlosigkeit unverändert 594,50 Euro,
- bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit 65,40 Euro (bisher 64,05 Euro) und
- bei hochgradiger Sehbehinderung und gleichzeitiger Gehörlosigkeit 130,79 Euro (bisher 128,10 Euro).