Archiv für den Monat: Februar 2022

BR-Hörfilme: Aktuelle Terminliste bis Anfang April 2022

Liebe Hörfilmfreunde,

anbei die Filme mit Audiodeskription bis Anfang April. Als Premieren warten am kommenden Sonntag der Faschingstatort „Kehraus“ aus München, ein neuer Tatort-Fall aus Wien und weitere Einsätze von „Hubert ohne Staller“. Außerdem gibt es ab 4.3. in der BR Mediathek (und ARD Mediathek) die dreiteilige Doku „Die Nürnberg-Saga“ als Hörfilm, die an Weihnachten noch ohne AD lief. An Ostern gibt es die Hörfassung dann auch im Fernsehen zu erleben.

Hier die Hörfilmliste als .docx

Wegen des russischen Überfalls auf die Ukraine sind Programmänderungen im Ersten und im BR Fernsehen in den nächsten Tagen jederzeit möglich und wahrscheinlich, daher sind alle Termine nicht verbindlich.

Mit besten Grüßen
Bernd Benecke, Elmar Dosch, Diana Urban und Haide Völz

BR Fernsehen

Besonderes Spielzeug für besondere Kinder

Liebe Bloggemeinde,

Ableismus beim Spielzeugkauf.
Spielzeuge, die speziell für Kinder mit Behinderungen geeignet sein sollen, werden jetzt vermehrt beworben. Was vor allem auffällt, ist die Art und Weise, wie das Spielzeug beworben wird. Warum darin Ableismus aufscheint…
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DVBS-Ratgeber – Antrag auf …

Liebe Leserinnen und Leser,

sehr gern machen wir Sie auf das nützliche Nachschlagewerk “Antrag auf … Praktische Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen” aufmerksam, das in aktualisierter Form vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) erschienen ist.

Dr. Michael Richter von der “Rechte behinderter Menschen gGmbH” (rbm) und der DVBS haben den Ratgeber auf den neuesten Stand gebracht. In der nunmehr vierten Auflage bietet “Antrag auf …” Informationen u. a. zu den Themen Schwerbehindertenausweis, Steuerfreibetrag, Rundfunkbeitrag, Mobilität, Blindengeld und Blindenhilfe, Hilfsmittel und Krankenkassen, subsidiäre Eingliederungshilfe, berufliche (Wieder-)Eingliederung, Antragsverfahren und -texte.

Wann steht mir Blindengeld zu? Was ist eigentlich Blindenhilfe? Welche Unterstützung gibt es bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung? Was muss ich bei der Antragstellung beachten? Wo kann ich mich beraten lassen? Diese und viele weitere Fragen werden in dem Ratgeber “Antrag auf …” beantwortet. Praxistipps, wie beispielsweise Textbausteine zur Antragstellung, runden das Angebot ab.

Den Ratgeber erhalten Interessierte kostenfrei als Broschüre – eine Hörfassung ist in Arbeit – in der Geschäftsstelle des DVBS:
Tel. 06421 94 88 80, E-Mail: info@dvbs-online.de

Außerdem wird der Ratgeber auf der DVBS-Website zum Download als barrierefreie PDF-Datei angeboten: Antrag auf …

Hinweis: Falls Sie Konkretisierungen in Bezug auf Ihre Antragstellung in Berlin benötigen, wenden Sie sich gerne an die Beraterinnen des ABSV:
- Mit Terminvereinbarung: Tel. 030 895 88-85, E-Mail: sozialberatung@absv.de
- Ohne Terminvereinbarung: An jedem ersten Mittwoch im Monat ist von 15:00 bis 18:00 Uhr ab­wechselnd eine Beraterin in der Ge­schäftsstelle, die ohne Termin­vereinbarung besucht werden kann.

Quelle: ABSV

Unfallrisiko E-Roller

Liebe Leserinnen und Leser,

ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster zwingt die Stadt Münster, beim Thema E-Roller aktiv zu werden. Lesen Sie mehr dazu in der folgenden Pressemitteilung, die der DBSV heute versandt hat.

Unfallrisiko E-Roller: Stadt Münster zum schnellen Handeln verurteilt

Münster/Berlin, 11. Februar 2022. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) die Stadt Münster verklagt und sich dabei in wichtigen Punkten durchgesetzt. In dem Verbandsklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster geht es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägen. Wenn sie – wie in Münster – an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden können (“Free-Floating-Modell”), führt das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen. Folgerichtig kam es auch schon zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern.

Im gestern veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes wurde die Stadt Münster nun dazu verurteilt, zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen. “Bisher wurden wir mit dem Verweis auf freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber abgespeist”, erläutert die Vorsitzende des BSVW, Swetlana Böhm. “Nun muss die Stadt nachlegen und zwar zügig!”

Im Beschluss wurde zudem festgehalten, dass ein Verleihsystem nach dem Free-Floating-Modell, wie es in Münster praktiziert wird, formell illegal ist, wenn keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Straßenraums vorliegt. Die Stadt Münster hat also ein starkes Druckmittel in der Hand, um verbindliche Abstellflächen sowie klare Regeln für E-Roller durchzusetzen.

“Jetzt haben wir es schwarz auf weiß”, sagt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke. “Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber reichen nicht aus, stattdessen brauchen wir Sondernutzungserlaubnisse mit klaren Ansagen, um Gefahren auf Gehwegen abzuwenden. Wir erwarten, dass dieses Signal auch in anderen Kommunen und beim Deutschen Städtetag ankommt.”

In der Bezirksgruppe Münster des BSVW war die Entscheidung mit Spannung erwartet worden. “Ich bin selbst bereits zweimal über E-Roller gestürzt und habe mich beide Male verletzt”, sagt Petra Töns vom Leitungsteam des Blinden- und Sehbehindertenvereins Münster und Umgebung. Sie hofft, dass sich die Dinge auf Münsters Gehwegen nun bald zum Besseren wenden.

Weitere Informationen sowie ein Pressebild unter www.dbsv.org/e-roller

Kennen Sie blinde und sehbehinderte Menschen ohne E-Mail-Zugang? Falls ja, bitte weitersagen: Unsere Newsletter kann man sich auch am Telefon vorlesen lassen! Einfach das DBSV-Infotelefon unter der Nummer 030 / 2555 80808 anrufen, alles Weitere wird erklärt.

***
Der Newsletter “dbsv-direkt” ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).

Redaktion:
Andreas Bethke (V.i.S.d.P.)
Volker Lenk

Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: mailto:info@dbsv.org
Quelle: DBSV

REHADAT-GKV neu aufgesetzt

Sehr geehrte Damen und Herren,

REHADAT-Pressemitteilung 2/2022
Unter www.rehadat-gkv.de ist das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei REHADAT nun mit zusätzlichen Inhalten und einem modernen, barrierefreien Layout abrufbar.

Im Hilfsmittelverzeichnis sind Produkte gelistet, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der Gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung fallen.
Es wird vom GKV-Spitzenverband erstellt, regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.
Die Änderungen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht und von REHADAT übernommen.

Die Nutzerinnen und Nutzer können über die Verzeichnisstruktur Produkte aufrufen oder mithilfe von Suchfeldern gezielt Hersteller, Positionsnummern oder direkt den gesamten Inhalt der Produktinformationen durchsuchen.
Das REHADAT-GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist ein Teil von REHADAT-Hilfsmittel, dem neutralen und leistungsträgerübergreifenden Informationsangebot zu Hilfsmitteln und technischen Arbeitshilfen in Deutschland.

Auf der neuen Internetseite werden häufige Fragen zum GKV-Hilfsmittelverzeichnis beantwortet und nützliche Links zu REHADAT bereitgestellt, die die Hilfsmittelversorgung betreffen.

Dazu Projektleiterin Andrea Kurtenacker:
“Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist häufig eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wir freuen uns, mit unserer neuen Anwendung des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses das Informationsangebot im Hilfsmittelportal optimal zu ergänzen.”

Hier rufen Sie das aktualisierte Portal auf:
www.rehadat-gkv.de

Kontakt:
Lena Perings
Telefon: 02 21 49 81 802
E-Mail: rehadat-gkv@iwkoeln.de

Über REHADAT:
REHADAT ist das zentrale, unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich.
REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds.

Quelle: BBSB-Inform

Microsoft: “SkillAll”–Initiative für Menschen mit Behinderungen

Kristina Beer

Um Menschen mit Behinderungen einen Zugang zu speziellen Microsoft-Trainings und damit auch mehr (digitale) Teilhabe zu ermöglichen, hat ein Team bei Microsoft die Initiative “SkillAll” gegründet. Die Initiative wirbt mit einer kostenlosen Zertifizierung für Teilnehmende.

Austausch, Bildung, Teilhabe

Das Programm soll technikaffine Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, technische Fähigkeiten zu vertiefen oder aufzubauen. Mentor:innen von Microsoft sollen für den Austausch bereitstehen.

Zunächst startet die Initiative mit einem Kick-off- & Info-Event am 15. Februar, für das sich Interessierte bereits registrieren können. Das Event soll von 11:00 bis 12:30 Uhr dauern und lässt Zeit für Fragen zum Programm und Ablauf. Das verantwortliche Team von Microsoft möchte bei diesem Event auch auf die Wichtigkeit von Learning-Initiativen und die Zielsetzung von SkillAll eingehen.

Unter anderem möchte sie dazu beitragen, “das kreative Potenzial unserer Gesellschaft voll ausschöpfen zu können”. Dafür müssten alle Menschen mit ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, Stärken und Schwächen einbezogen werden. Zudem verweist die Initiative auf Ziele der fortschreitenden Digitalisierung. Diese sei die beste, wenn “alle” von ihr profitieren.

Pandemiebedingte Erschwernisse

Die SkillAll-Initiative will darüber hinaus Nachteile, die offenbar durch die Pandemie noch schwerwiegender für Menschen mit Behinderungen spürbar sind, wieder ausgleichen. So führt das Microsoft-Team an, dass laut dem aktuellen Inklusionsbarometer Arbeit die Zahl arbeitsloser Menschen mit Behinderung im Jahr 2021 pandemiebedingt auf einen neuen Höchststand seit 2016 stieg. Der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung entwickele sich auch weniger dynamisch.

So soll die Initiative auch klar für den Kompetenzaufbau für die Arbeitswelt genutzt werden. Es sollen dafür unter anderem Grundlagen für Microsoft Azure, Microsoft 365 und Power Platform in einem sechswöchigen inklusiven Trainingsprogramm, mit Online-Kursen, -Lernpfaden, virtuellen Trainings, der Zertifizierungs-Vorbereitung und Q&A Sessions vermittelt werden. Zum Abschluss kann auch eine offizielle Prüfung abgelegt werden. Mittels des Programms werden die Teilnehmenden Teil einer Lern-Community.

(kbe)

Musik begreifbar machen

Liebe Bloggemeinde,

die Braillenotenschrift erfreut sich sowohl bei Berufsmusiker*innen als auch bei Hobby-Musiker*innen großer Beliebtheit. Dank digitaler Übertragungsmöglichkeiten ist es sehr einfach, Schwarzschriftnoten in Braille zu übertragen und mit der richtigen Technik ist das oft kostenlos. Am 26. Februar 2022 ab 10 Uhr bietet Michael Kuhlmann aus dem Leitungsteam der DVBS-Fachgruppe Musik zu diesem Thema einen kostenlosen ZOOM-Workshop an. Er erklärt, wie mit dem freien Computerprogramm Musescore, Noten am PC eingegeben, editiert und nachfolgend in Braille übertragen werden können. Zusätzlich stellt er Datenbanken im Netz vor, die digitale Musikdateien enthalten, die bei Bedarf heruntergeladen und in Braille übertragen werden können.
Interessierte können sich bis zum 18. Februar 2022 unter
info@dvbs-online.de
oder telefonisch unter 06421 948880 anmelden.

Berufliche Weiterbildung und Neuorientierung

Liebe Bloggemeinde,

seit Januar 2022 bietet das DVBS-Projekt agnes@work eine telefonische Beratung rund um die Themen berufliche Weiterbildung und Neuorientierung an. Zunächst, im begrenzten Umfang ist das Beratungstelefon donnerstags von 10 Uhr bis 12 Uhr besetzt. Interessierte melden sich in dieser Zeit beim DVBS unter der Telefonnummer 06421 94888-33.

Notfallpass für Menschen mit Taubblindheit entwickelt

Liebe Bloggemeinde,

dieser Ausweis passt in jede Tasche und kann im Fall der Fälle lebensrettend sein: Der Notfallpass für Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung, den das Deutsche Taubblindenwerk gGmbH entwickelt hat. Er enthält alle wichtigen Informationen für Helfer, um im Notfall schnell und richtig zu handeln und ist speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit einer doppelten Sinnesbeeinträchtigung zugeschnitten. Auf den ersten Blick können Helfer auch erkennen, ob die Person für ihre Begleitung und Kommunikation eine speziell ausgebildete Taubblindenassistenz und/oder einen Gebärdensprachdolmetscher benötigt.
Der Notfallpass ist kostenlos bei der Teilhabeberatung –
TAUBBLIND Niedersachsen (Telefon: 0511-51008-6613,
E-Mail: beratungsstelle@taubblindenwerk.de)
erhältlich.