Schlagwort-Archiv: Rechte

DVBS-Ratgeber – Antrag auf …

Liebe Leserinnen und Leser,

sehr gern machen wir Sie auf das nützliche Nachschlagewerk “Antrag auf … Praktische Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen” aufmerksam, das in aktualisierter Form vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) erschienen ist.

Dr. Michael Richter von der “Rechte behinderter Menschen gGmbH” (rbm) und der DVBS haben den Ratgeber auf den neuesten Stand gebracht. In der nunmehr vierten Auflage bietet “Antrag auf …” Informationen u. a. zu den Themen Schwerbehindertenausweis, Steuerfreibetrag, Rundfunkbeitrag, Mobilität, Blindengeld und Blindenhilfe, Hilfsmittel und Krankenkassen, subsidiäre Eingliederungshilfe, berufliche (Wieder-)Eingliederung, Antragsverfahren und -texte.

Wann steht mir Blindengeld zu? Was ist eigentlich Blindenhilfe? Welche Unterstützung gibt es bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung? Was muss ich bei der Antragstellung beachten? Wo kann ich mich beraten lassen? Diese und viele weitere Fragen werden in dem Ratgeber “Antrag auf …” beantwortet. Praxistipps, wie beispielsweise Textbausteine zur Antragstellung, runden das Angebot ab.

Den Ratgeber erhalten Interessierte kostenfrei als Broschüre – eine Hörfassung ist in Arbeit – in der Geschäftsstelle des DVBS:
Tel. 06421 94 88 80, E-Mail: info@dvbs-online.de

Außerdem wird der Ratgeber auf der DVBS-Website zum Download als barrierefreie PDF-Datei angeboten: Antrag auf …

Hinweis: Falls Sie Konkretisierungen in Bezug auf Ihre Antragstellung in Berlin benötigen, wenden Sie sich gerne an die Beraterinnen des ABSV:
- Mit Terminvereinbarung: Tel. 030 895 88-85, E-Mail: sozialberatung@absv.de
- Ohne Terminvereinbarung: An jedem ersten Mittwoch im Monat ist von 15:00 bis 18:00 Uhr ab­wechselnd eine Beraterin in der Ge­schäftsstelle, die ohne Termin­vereinbarung besucht werden kann.

Quelle: ABSV

Recht auf inklusive Bildung statt weiter Sonderschulen

Liebe Bloggemeinde,

der UN-Ausschuss fuer die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 das Recht auf inklusive Bildung. Das Deutsche Institut fuer Menschenrechte hat im September 2017 eine Uebersetzung dieses wichtigen Textes online gestellt.
https://bize.ps/su

Neue Publikation der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Liebe Bloggemeinde,

die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen stärken.

In Deutschland leben etwa 15 Prozent der weiblichen Bevölkerung mit einer Behinderung. Sie haben – wie alle Frauen – das Recht, selbst über eine Elternschaft zu entscheiden. Rund drei Viertel von ihnen wünschen sich eigene Kinder. Gleichzeitig herrschen gesellschaftliche Vorbehalte gegen ihre Elternschaft, und für Frauen in stationären Wohneinrichtungen ist es schwer, Partnerschaften und ein selbstbestimmtes Sexualleben zu führen.

Partnerschaft und Familienleben ist nur ein Bereich, in dem die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders gefährdet sind. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 (PDF, 337 KB) vor Kurzem deutlich gemacht, welchen Formen von Diskriminierung Frauen und Mädchen mit Behinderungen ausgesetzt sind, welche Lebensbereiche dies besonders betrifft und welche Verpflichtungen die Staaten zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben.

Um die Aussagen des UN-Ausschusses in Deutschland bekannter zu machen, hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention die Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses zusammengefasst und aufbereitet. Ziel der heute veröffentlichten Publikation ist es, die Diskussion über die Auslegung der UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Themenfeld zu bereichern und den Nutzen der Allgemeinen Bemerkung als Orientierungshilfe für Recht und Politik in Deutschland aufzuzeigen.

Die Publikation finden Sie hier: iwww.institut-fuer-menschenrechte.de, Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Information Nr. 10)