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Die neuen Gesetze und Regeln 2022

Liebe Bloggemeinde,

das Leben ist einem ständigen Wandel unterzogen – und das hat auch damit zu tun, dass sich Gesetze und Regeln permanent ändern, sich an neue Zeiten und Gegebenheiten anpassen. Auch in Deutschland wird sich im kommenden Jahr einiges tun – nur was? Keine Sorge, wir haben die Wichtigsten Änderungen und Neuerungen mal zusammengefasst, daher hier

Impfpflicht, Briefporto, Plastiktüten: Das ändert sich 2022 in Deutschland

In Anbetracht des Umstandes, dass sich die neue Regierung gerade erst gebildet hat, ist anzunehmen, dass in den kommenden Monaten auch noch weitere Gesetze verabschiedet, zumindest aber auf den Weg gebracht werden. Wir erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

1. Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich
Erst am 10. Dezember wurde eine Neuerung des „Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“ verabschiedet. Wer bis zum 15. März keine Corona-Impfung oder ein ärztliches Attest, das von einer Impfung abrät, vorlegen kann, darf ab dem 16. März nicht mehr seinen Beruf im Gesundheits- und Pflegebereich ausüben. Die Nachweispflichten gelten insbesondere in Krankenhäusern, Arztpraxen, Geburtshäusern, Pflegeheimen und im Rettungsdienst. Durch diese Maßnahme sollen Patient*innen und Pflegebedürftige besser geschützt werden. Die ersten Demonstrationen dagegen haben bereits stattgefunden, und das Ganze dürfte in den nächsten Wochen und Monaten noch für einige Dispute sorgen. Manch einer rechnet damit, dass die Impfpflicht zeitnah auch auf weitere Teile der Bevölkerung ausgeweitet wird.

2. Porto wird teurer
Die Deutsche Post zieht mal wieder die Preise an. So werden die meisten Dienste um 5 bis 15 Cent teurer. Der Standardbrief kostet ab Neujahr nicht mehr 80, sondern 85 Cent, die Postkarte nicht mehr 60, sondern 70 Cent. Die Preise gelten fürs erste bis Ende 2024. Bereits erworbene Marken können auch 2022 noch weiterhin benutzt werden.

3. Keine Plastiktüten mehr?
Nachdem Mitte dieses Jahres bereits das Aus für Einweggeschirr, Plastikstrohhalme und Rührstäbchen durchgesetzt wurde, folgt ab dem 1. Januar auch das Verbot von Plastiktüten – zumindest für die herkömmlichen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern. Die dürfen natürlich noch verwendet, aber nicht mehr neu in Umlauf gebracht werden. Lediglich die sogenannten Hemdchenbeutel, die man beispielsweise am Obst- und Gemüsestand erhält und viel dünner sind, sind weiterhin erlaubt.

4. Verträge kündigen wird einfacher
Bisher galt für viele Laufzeitverträge, dass sie drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen – ansonsten verlängern sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Ab dem 1. März 2022 dürfen Verträge nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Und wenn die Kündigungsfrist verpasst wird, verlängern sich die Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit, sprich: sie können dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden. Auch Kündigungsbuttons auf Websites müssen einfacher zu finden sein.

Die Würfel sind gefallen – das Jahr 2022 bringt einige neue Regeln mit sich

5. Neue Pfandregel
Momentan gibt es auf einige Kunststoffflaschen Pfand, auf andere nicht – das ändert sich nun. Ab dem 1. Januar wird die Pfandpflicht auf alle Einwegplastikflaschen bis 3 Liter sowie Getränkedosen eingeführt – und zwar einheitlich mit 25 Cent. Dadurch soll mehr Abfall vermieden werden. Bereits im Umlauf befindliche Getränkeverpackungen dürfen bis zum 1. Juli allerdings noch pfandfrei verkauft werden, dann nicht mehr. Ausnahme: Milch- und Milchmischgetränke. Dort kommt die Pfandpflicht erst 2024 Jahre später.

6. Küken schreddern verboten
Weil männliche Küken keine Eier legen und für die Fleischproduktion ungeeignet sind, wurden sie bisher immer getötet. Allein in Deutschland waren das jedes Jahr rund 45 Millionen (!) Küken. Das ist ab dem neuen Jahr untersagt. Entweder muss das Geschlecht bereits im Ei bestimmt oder die Küken müssen gemästet und dann gegessen werden. Letzteres klingt irgendwie auch nicht nach einer Verbesserung.

7. E-Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente
Im neuen Jahr wird es für verschreibungspflichtige Medikamente keine Papierrezepte mehr beim Arzt geben, sondern elektronische Rezepte. Das funktioniert über eine offizielle Rezepte-App oder die elektronische Gesundheitskarte mit PIN-Nummer. Das soll die Behandlung mir Arzneimitteln sicherer machen, Abläufe in Arztpraxen vereinfachen und zum Ende der Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen führen. Wer kein Smartphone hat, kann sich das E-Rezept mit Rezeptcode in der Arztpraxis ausdrucken lassen.

8. Der CO2-Preis steigt – und damit wird Autofahren teurer
Der CO2-Preis für klimaschädliche fossile Brennstoffe soll ab dem 1. Januar stufenweise steigen. Es beginnt mit (leider lächerlichen) 30 Euro pro Tonne CO2; Kosten, die Unternehmen natürlich auf die Verbraucher umleiten. Das heißt: Erdgas und Benzin wird teurer. Konkret heißt das: Der Preis für Benzin steigt um etwa 1,5 Cent pro Liter. Ob das die Menschen tatsächlich dazu bringt, im Straßenverkehr klimafreundliche Alternativen zu nutzen, ist mehr als fraglich.

9. Der Mindestlohn steigt
2022 steigt der Mindestlohn – und das sogar zweimal. Ab dem 1. Januar müssen 9,82 Euro pro Stunde gezahlt werden, ab dem 1. Juli 10,45 Euro. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verspricht sogar eine weitere Erhöhung auf 12 Euro, ebenfalls noch in diesem Jahr. Das ist aber noch keineswegs beschlossene Sache.

10. Kein Fahrkartenverkauf in der Bahn
Bisher konnte man auch ohne Fahrkarte in einen Zug steigen und sich dann beim Kontrolleur ein Ticket kaufen. Das ist im neuen Jahr nicht mehr möglich. Wer binnen 10 Minuten nach Abfahrt nicht selbst ein Ticket am Smartphone oder Laptop erworben hat, gilt als Schwarzfahrer und muss die entsprechende Strafe zahlen.

Quelle: lowvision2

https://www.esquire.de/news/gesellschaft/neue-gesetze-regeln-2022

EU verabschiedet Europäisches Barrierefreiheitsgesetz

Liebe Leserinnen und Leser,

heute hat der European Accessibility Act (EAA), das Europäische Barrierefreiheitsgesetz, die letzte Hürde im politischen Prozess genommen. Jetzt muss die Bundesregierung das Gesetz vernünftig umsetzen. Wir werden diesen Prozess begleiten und sicherstellen, dass private Anbieter zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden. Lesen Sie Weiteres zur Verabschiedung im Ministerrat der EU und den Inhalten des Gesetzes in der heutigen Pressemitteilung des DBSV:

Brüssel/Berlin, 9. April 2019 – Nach gut drei Jahren hat der Ministerrat der EU dem Kompromisstext aus den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zugestimmt. Das Parlament hatte bereits am 13. März vorgelegt. Die Richtlinie muss nun in nationales Recht überführt und in Europäischen Normen ausgestaltet werden.

“Heute beginnt ein neues Kapitel: Die Umsetzung des EAA”, merkt Wolfgang Angermann, Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU) an. “Es ist immens wichtig, dass alle EU-Mitgliedsstaaten diese Aufgabe sehr ernst nehmen, um das zentrale Versprechen des EAA einzulösen – mehr barrierefreie Güter und Dienstleistungen für 30 Millionen blinde und sehbehinderte Europäerinnen und Europäer.”

Die Mitgliedsstaaten haben nun drei Jahre Zeit, um die Vorgaben des EAA in nationales Recht zu übertragen. Zeitgleich wird die Europäische Kommission die Anforderungen an die Barrierefreiheit spezifizieren und Normen zur Umsetzung in der EU entwickeln. Die EBU und der DBSV werden beide Prozesse aufmerksam begleiten, um die Interessen blinder und sehbehinderter Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren.

Hintergrund: Der European Accessibility Act
Der EAA verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass Güter und Dienstleistungen privater und öffentlicher Anbieter auf dem europäischen Markt barrierefrei zugänglich sind. Unter diese Vorgaben fallen unter anderem Computer und Smartphones, Check-in- und Fahrkartenautomaten, Router und Fernsehgeräte, Geldautomaten und Bankdienstleistungen, Notrufdienste, e-Books und e-Reader sowie der gesamte Onlinehandel. Die EBU hatte sich unter Federführung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) seit 2015 für einen umfassenden und wirkungsvollen EAA eingesetzt.
Der Newsletter “dbsv-direkt” ist der Online-Informationsservice des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes Quelle-DBSV

Europäisches Barrierefreiheitsgesetz – Politische Einigung bleibt hinter den Erwartungen zurück

Liebe Bloggemeinde,

auf europäischer Ebene bewegt sich derzeit viel. Nachdem die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste neu gefasst wurde, haben sich die Institutionen der EU nun auf ein Barrierefreiheitsgesetz geeinigt. Lesen Sie mehr dazu in einer Pressemitteilung des DBSV von heute:

Berlin, 14. November 2018. Durchbruch in Brüssel! Die Institutionen der Europäischen Union haben sich auf ein Europäisches Barrierefreiheitsgesetz, den European Accessibility Act (EAA), geeinigt. Nach dreijährigen Verhandlungen soll der EAA noch vor den Europawahlen im kommenden Jahr verabschiedet werden. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat seit zehn Jahren für das Gesetz gekämpft. Der Verband begrüßt die Einigung, bedauert aber, dass der EAA die in ihn gesteckten Erwartungen nur teilweise erfüllt.

“Der EU ist ein sehr gutes Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit gelungen, das blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland zugutekommen wird”, kommentiert Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. “Aber leider bleibt der EAA blass in der analogen Barrierefreiheit. Es ist mehr als ärgerlich, dass sich das Europäische Parlament hier nicht durchsetzen konnte.”

Der EAA formuliert konkrete Anforderungen zur Barrierefreiheit für Güter und Dienstleistungen aus der Privatwirtschaft. In den nächsten Jahren müssen unter anderem Fernseher, Telefonanlagen, Bankautomaten und Lesegeräte für E-Books sowie mobile Bezahlsysteme und alle Internetseiten des Online-Handels barrierefrei werden. Ausschreibungen und Förderprogramme für diese Produkte müssen ebenfalls auf Barrierefreiheit ausgerichtet sein. Allerdings enthält der EAA keine Anforderungen an die bauliche Umwelt, den öffentlichen Nahverkehr oder den Tourismus.

Der EAA ist eine Richtlinie, die nach der formalen Verabschiedung durch die EU von der Bundesregierung umgesetzt werden muss. Der DBSV wird diese nationale Umsetzung in den kommenden Jahren intensiv begleiten und sich gemeinsam mit der Europäischen Blindenunion (EBU) für eine blindenfreundliche Ausgestaltung der Anforderungen einsetzen.
Quelle: dbsv

Besserer Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu Literatur

Liebe Bloggemeinde,

heute mal ne erfreuliche Info!
Der Marrakeschvertrag muss nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

jahrelang kämpfen wir darum, dass der Marrakesch-Vertrag in nationales Recht umgesetzt wird.
DIE EU hat dazu nun deutliche Vorgaben, auch für Deutschland, gemacht.

Der Rat der Europäischen Union hat am 17.07.2017 urheberrechtliche Regelungen zu Gunsten blinder, seh- und lesebehinderter Menschen verabschiedet, womit diesen Menschen ein besserer Zugang zu Literatur ermöglicht werden soll.
Die neuen EU-Vorgaben betreffen die Erlaubnis für Blindenbibliotheken, Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen, ohne zuvor die Zustimmung des Autors oder Verlegers einzuholen. EU-weit ist jetzt festgelegt, dass zum Beispiel Sachbücher, Romane oder Zeitschriften in Braille-Schrift, Großdruck oder Hörbuchfassungen übertragen werden dürfen. Außerdem dürfen diese barrierefreien Fassungen an die blinden, seh- und lesebehinderten Menschen verbreitet werden – in analoger Form oder elektronisch, innerhalb eines Mitgliedstaates oder auch über nationale Grenzen hinweg. Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben zudem die gesetzliche Erlaubnis, für den Eigengebrauch selbst Texte in ein barrierefreies Format zu übertragen.
Die EU setzt damit den Vertrag von Marrakesch um, einen internationalen Vertrag der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der weltweit eine bessere Versorgung mit barrierefreier Literatur sicherstellen soll.

“Die Mitgliedstaaten haben ein Jahr Zeit, um die neuen Vorgaben in ihr nationales Recht umzusetzen. Bereits heute existiert im deutschen Urheberrechtsgesetz eine Regelung zu Gunsten von Menschen mit Behinderungen (§ 45a UrhG). Das deutsche Gesetz muss deshalb nur sinnvoll weiterentwickelt werden. Zum Beispiel werden wir eine Online-Nutzung neu in das Gesetz aufnehmen: Blindenbibliotheken werden die Erlaubnis erhalten, barrierefreie Literatur online für die Begünstigten zur Verfügung zu stellen”, so Bundesminister Heiko Maas.

Ihr BBSB-Inform

Platz da: Wir zersetzen Gesetze!

Liebe Bloggemeinde,

unter diesem Motto luden wir, das „Platz da-Team” am 23. April herzlich in die Ausstellung (Dreams&Dramas. Law as Literature) in die NGBK ein.

Fasziniert waren wir vom Kunstwerk “Supprimer, Modifier et Preserver” (Löschen, Bearbeiten und Erhalten) von Carlos Amorales. Allerdings wollten wir mit dem Überdenken von Gesetzen nicht so lange warten wie er. 2012 bat der Künstler Anwälte den Code civil, das französische Gesetzbuch zum Zivilrecht von 1804, weg zu radieren, neu zu schreiben oder zu bewahren.

Das 2016 erlassene Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Wir fragten uns Tut es das auch? Mit dieser Aktion forderten wir die Besucher auf es zu lesen (in schwerer und Leichter Sprache, mit Augen/ Ohren (Screenreader), zu überdenken, eventuell neu zu schreiben etc.

An meiner Station konnten die Besucher es lesen und wenn sie wollten dies verändern oder auch mit mir gemeinsam ins Gespräch kommen. Verändern fiel den Leuten schwer, weil sie nicht einfach in einem fertigen Text hineinschreiben wollten. Jedoch haben sie einiges gefunden, was für sie unmenschlich erschien.

Dazu findet Ihr ein Youtube Video auf meinem Kanal.

Interessant war, das die meisten noch nie etwas von diesem Gesetz gehört haben. Wobei die Lebenshilfe regelmäßig in den Medien darüber informiert und wirbt sich daran zu beteiligen damit die Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen in der Gesellschaft erhalten/ behalten.

Im letztem Jahr September habe ich von einer Aktion “Blinde gehen Baden” berichtet. Diese Aktion die der DBSV veranstaltete bezog sich auf das Bundesbehindertenteilhabegesetz.

REHADAT-Informationssystem

Liebe Leser,

hier eine Info für Euch…

Unter www.rehadat-recht.de ist das neueste Portal des
REHADAT-Informationssystems online gegangen. Das Portal informiert über Urteile und Gesetze mit einem Bezug zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Der Nutzer findet Rechtsprechung aus dem Arbeits- und Sozialrecht, die wichtigsten Gesetze und Verordnungen sowie Links zu Veröffentlichungen.

Einen guten Überblick über die Inhalte von mehr als 13.700 Urteilen kann sich der Nutzer über die thematische Navigation verschaffen. Entscheidungen zu folgenden übergeordneten Themenbereichen sind zum Beispiel vorhanden:
Arbeit, Aus- und Weiterbildung, Kündigung, Schwerbehindertenvertretung, Benachteiligung, Rehabilitation, Leistungen und Hilfsmittel. Ergänzend steht eine Detailsuche zur Verfügung, mit der man Urteile mithilfe von Schlagworten, Aktenzeichen oder Zeitraum suchen kann.

Die meisten Urteile können bei REHADAT im Volltext nachgelesen werden – zusammen mit den verlinkten Rechtsgrundlagen: 25 Gesetze und Verordnungen sind im Volltext in REHADAT-Recht erfasst, z. B. das SGB IX, die UN-BRK und die Kfz-Hilfeverordnung.

Die Informationen werden laufend aktualisiert und ergänzt. Alle bisherigen Inhalte sind über das Portal erreichbar.

REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln und wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Für Rückfragen
Anja Brockhagen
Referentin, Kompetenzfeld Berufliche Teilhabe und Rehabilitation
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Telefon: 0221 4981-845
brockhagen@iwkoeln.de

Quelle Pressemitteilung 1/2015

Gesetz zur Sozialen Teilhabe

Vor 15 Jahren legte das “Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ)” einen Gesetzentwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes vor. Dieser Entwurf wurde zur Grundlage des BGG. Nun startet das FbJJ einen neuen Versuch: Ihren Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes nennen die Juristinnen
und Juristen “Gesetz für soziale Teilhabe”. Mit einer Internetkampagne will ein Bündnis aus Selbsthilfeverbänden für das GST werben.
Weitere Infos auf www.teilhabegesetz.org