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Änderungen im Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 01.01.2020

“Betrifft es mich? Was muss ich tun?” Zum 1. Januar treten Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in Kraft. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), erlassen am 23. Dezember 2016, beinhaltet umfangreiche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen. Es trat bzw. tritt in vier Stufen in Kraft (2017, 2018, 2020 und 2023). Die dritte Stufe kommt nun zum 1. Januar 2020 und bringt weitere grundsätzliche Änderungen mit sich. Besonders viel ändert sich für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen (“besondere Wohnformen”). Ab 2020 werden etwa Leistungen der Existenzsicherung (Miete, Barbetrag) und der Eingliederungshilfe (Betreuung, Assistenz) voneinander getrennt.

Nun gibt es sicherlich wieder viele Betroffene, die Fragen haben, einen Antrag stellen müssen oder ein Konto brauchen.

Studie soll Auskunft über Teilhabe von Menschen mit Behinderung geben

Liebe Bloggemeinde,

also ist dieser Frau Griese von der SPD wohl nicht bekannt wo die Probleme liegen?
Wie auch? Die sind ja ganz, gaaanz neu.
Am BTHG widerwillg rumbasteln und dann … erstmal ne Studie? In mehreren Schritten natürlich.

Ein Geistesblitz der seinesgleichen sucht oder wird da wiedermal Geld verschleudert? Um diverse Taschen zu füllen?

Berlin – Das Bundessozialministerium hat eine bundesweite Studie zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Auftrag gegeben. „Die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist wichtig für unsere gesamte Gesellschaft. Zur Verbesserung unserer Angebote wollen wir deshalb genauer wissen, was Menschen mit Behinderungen brauchen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Ministerium, Kerstin Griese (SPD), heute in Berlin.
Quelle: aerzteblatt.de

Proteste sind weiter nötig – Bundesteilhabegesetz

Liebe Bloggemeinde,

es ist auch heute leider immer noch wichtig zu protestieren auch wenn sich gerade von Seiten der CDU immer wieder VertreterInnen zu Wort melden und meinen, dass durch Gesetze wie das Bundesteilhabegesetz jetzt doch keine Proteste mehr nötig seien.
Soso …
Den Bericht auf Kobinet lesen

Bundesteilhabegesetz – Es ist 5 vor 12 – Schüler appellieren an Bundestagsabgeordnete

Liebe Bloggemeinde,

die blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schüler der Carl-Strehl-Schule in Marburg kämpfen für ein gutes Bundesteilhabegesetz. Gestern haben sie ein Uhrenziffernblatt aus Menschen geformt – die Zeiger auf 5 vor 12, denn das Gesetzesvorhaben geht allmählich auf die Zielgerade. Um ihren Zukunftsängsten Luft zu machen, haben sich die Schüler zudem direkt an alle Bundestagsabgeordneten gewandt und eindringliche Worte gefunden:

“Bitte lassen Sie sehbehinderte und hörbehinderte Kinder und Jugendliche nicht im Stich. Bitte helfen Sie uns, dass wir auch in Zukunft eine gute Schulausbildung bekommen können. Mit dem neuen BTHG fallen viele von uns aus der Eingliederungshilfe heraus. Wir sehen oder hören zwar nicht besser, aber die Förderung für dringend notwendige Hilfsmittel, Unterrichtsmaterialien etc. wird uns gestrichen.

Es kann doch niemand wollen, dass wir statt Richter oder IT-Spezialist in Zukunft wieder Korbflechter wie vor 100 Jahren werden müssen. Es ist 5 vor 12. Bitte stimmen Sie dem BTHG in der vorliegenden Form nicht zu. Bitte lassen Sie uns nicht im Stich, wir zählen auf Sie.”

“Der DBSV steht hundertprozentig hinter diesem Appell”, betont DBSV-Präsidentin Renate Reymann. “Die geplanten Zugangsregelungen zu Leistungen der Eingliederungshilfe diskriminieren sinnesbehinderte Menschen. Die Worte der Schüler sind bewegend und ich hoffe sehr, dass sie auch wirklich etwas bewegen.”

Mehr Informationen zum Bundesteilhabegesetz unter http://bthg.dbsv.org