Schlagwort-Archiv: Barrieren

Workshop – Digitale Barrieren melden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nachfolgend erhalten Sie die Einladung zum Workshop “Digitale Barrieren melden”, der vom Arbeitskreis Digitale Barrierefreiheit des BBSB organisiert wird. Bitte beachten Sie, dass derselbe Workshop für drei unterschiedliche Zielgruppen angeboten wird, die jeweils an verschiedenen Tagen stattfinden. Wenn Sie immer schon mal wissen wollten, wie Sie digitale Barrieren erkennen und melden können, dann sollten Sie unbedingt weiterlesen.

Einladung zum Workshop “Digitale Barrieren melden”

Für wen ist der Workshop interessant?
Alle, die auf digitale Barrierefreiheit angewiesen sind und sich schon seit langem immer wieder über Barrieren geärgert haben.

Wann finden die verschiedenen Workshop-Einheiten statt? Bitte achten Sie hier auf die entsprechende Zielgruppe, die Inhalte sind bei allen Einheiten gleich.

Zielgruppe 1 für professionelle PC-Nutzer – blindentechnisch:
- Mittwoch, 24. August 2022 von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr

Zielgruppe 2 für private PC- Nutzer – blindentechnisch:
- Mittwoch, 21. September 2022 von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr

Zielgruppe 3 für PC-Nutzer – sehbehindertentechnisch:
- Mittwoch, 12. Oktober 2022 von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr

Für jede Workshopeinheit sind Jeweils maximal 8 Teilnehmende vorgesehen.

Wo und wie findet der Workshop statt?
Der Workshop findet als Videokonferenz über Microsoft Teams statt. Bei Fragen rund um die Bedienung von Microsoft Teams wenden Sie sich bitte direkt vorab an die unten genannten Kontaktpersonen.

Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Arbeitskreis Digitale Barrierefreiheit (AKD) des BBSB. Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne direkt an
- Sebastian Eckardt: mailto:sebastian.eckardt@bbsb.org
- Markus Ertl: mailto:markus.ertl@bbsb.org

Warum ist der Workshop wichtig?
Der AKD möchte Sie durch die Workshops unterstützen, Ihre Barrieren gemeinsam mit uns zu bewerten und konsequent an die öffentlichen Stellen zu melden, um so die Zugänglichkeit von deren Webseiten und Apps zu verbessern.

Und so können Sie sich anmelden:
Bitte melden Sie sich mit einer E-Mail an mailto:sebastian.eckardt@bbsb.org für den Workshop an und geben dabei unbedingt im Betreff an, für welche Einheit (Zielgruppe) Sie sich anmelden möchten:
- Anmeldung: Zielgruppe 1: professionelle PC-Nutzer – blindentechnisch
- Anmeldung Zielgruppe 2: private PC- Nutzer – blindentechnisch
- Anmeldung Zielgruppe 3 PC-Nutzer – sehbehindertentechnisch

Für organisatorische Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Sebastian Eckardt: mailto:sebastian.eckardt@bbsb.org
Markus Ertl: mailto:markus.ertl@bbsb.org

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die genannten Organisatoren.

Quelle: Rundschreiben des BBSB RS 2022/079 vom 01.08.2022

Die Redaktion wünscht Ihnen ein erholsames Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BBSB-Inform

BBSB-Inform wird Ihnen auch am Telefon vorgelesen. Wählen Sie: 0871 7000 14000 (dt. Festnetz).

Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen:

Mail: bbsb-inform[at]bbsb.org
Judith Faltl: Telefon 0 89 – 68 52 58
Tobias Michl: Telefon 0 8236 – 958 19 12

Periode und Behinderung – raus aus der Tabuzone

Liebe Bloggemeinde,

selbst in den 2000er-Jahren ist das Thema Periode noch immer tabuisiert. Noch weniger wird über Periode und Behinderung gesprochen. Der folgende Beitrag zeigt auf, mit welchen zusätzlichen Barrieren Frauen mit Behinderungen während ihrer Periode …

Weiterlesen auf:

https://www.bizeps.or.at/periode-und-behinderung-raus-aus-der-tabuzone/?utm_source=BIZEPS+Newsletter&utm_campaign=8c18d572a3-EMAIL_CAMPAIGN_20180806_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_97d1b918c2-8c18d572a3-85025787

Quelle: Bizeps

Seminar – Einblick in Outlook

Liebe Bloggemeinde,

auf vielen Arbeitsplätzen für blinde Menschen wird Microsoft-Outlook für die Verwaltung von E-Mails, Terminen, Arbeitsaufgaben und Kontakten verwendet. Den Umgang mit diesem Programm in Beruf, Ehrenamt oder privat lehrt ein Seminar von “Bildung ohne Barrieren” vom 25. Juni bis 1. Juli 2017 in Saulgrub. Grundkenntnisse der Windows-Oberfläche, Beherrschung der Tastatur und ein sicherer Umgang mit der Braillezeile sind Teilnahmevoraussetzung.
Information:
Tel./Fax: 078 44 – 91 15 02,
E-Mail: info@bildung-ohne-barrieren.de

Private zur Beseitigung von Barrieren verpflichten

Liebe Bloggemeinde,

Berlin – Anlässlich der ersten Lesung zur “Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts” am 17. März fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundestagsabgeordneten auf, mit dem Gesetz auch Private wirksam zur Beseitigung und Vermeidung von Barrieren zu verpflichten. Zwar enthalte der Gesetzentwurf der Bundesregierung Verbesserungen. “Es fehlen jedoch verbindliche Regelungen für mehr Zugänglichkeit im privaten Bereich, etwa beim Wohnen, Einkaufen, bei der Mobilität oder der Freizeit – gerade dort, wo Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag immer noch auf zahlreiche Hindernisse stoßen”, kritisiert Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Weniger dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales als anderen Ressorts der Bundesregierung sei es anzulasten, dass der Entwurf keine Barrierefreiheit in Lebensbereichen gewährleiste, die von Privaten kontrolliert würden. “Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, für Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu sorgen. Deshalb fordern wir die Bundestagsabgeordneten auf, sich für entsprechende Änderungen im Gesetzestext einzusetzen. Es wäre ein menschenrechtliches Versäumnis, wenn Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Zusammenleben in der Gesellschaft auch in Zukunft versagt bliebe”, so Aichele.

Barrierefreiheit müsse auch bei Förderprogrammen mitbedacht werden, etwa im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. “Wenn der Bund den sozialen Wohnungsbau wie angekündigt unterstützt, dann muss bundesgesetzlich klar vorgegeben sein, dass damit auch barrierefreier Wohnraum für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen entsteht.”

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung www.institut-fuer-menschenrechte.de
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Bundestags-Drs. 18/7824 vom 09.03.2016) http://dip21.bundestag.de

Pressekontakt
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 – 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de