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Neue Publikation zum Vertrag von Marrakesch

Liebe Bloggemeinde,

beim Deutschen Institut für Menschenrechte ist von Dr. Valentin Aichele, dem Leiter der Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention, eine neue Publikation unter dem Titel “Mehr barrierefreie Bücher – Warum der Vertrag von Marrakesch endlich umgesetzt werden muss” erschienen.

Der Vertrag von Marrakesch erleichtert den Zugang zu veröffentlichten Werken für blinde und sehbehinderte Personen. Die Publikation der Monitoring-Stelle befasst sich mit den erforderlichen Schritten der Bundesregierung, den Vertrag von Marrakesch in Deutschland umzusetzen und damit den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Büchern zu verbessern. Weitere Informationen sind erhältlich unter
www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen.

Vertrag der Welturheberrechtsorganisation

Liebe Leser und Leserinnen von meinem Blog,

im Bezug auf bessere Barrierefreiheit im Bezug auf Literatur tut sich nun auch einiges für Menschen die sehbeeinträchtigt sind.
Lest hierzu die Presseerklärung:
Deutschland unterzeichnete am 20. Juni in Genf den Vertrag von Marrakesch. Der internationale Vertrag der Welturheberrechtsorganisation (WIPO) ermöglicht es, künftig Bücher in zugängliche Formate zu überführen.

Der Vertrag von Marrakesch sieht vor, dass unterzeichnende Staaten Regelungen in ihre nationalen Urheberrechte aufnehmen, die es ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Werke unabhängig von der Zustimmung des Rechteinhabers in barrierefreie Formate wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbücher zu übertragen und diese zu verbreiten und zugänglich zu machen. Darüber hinaus regelt das Abkommen den grenzüberschreitenden Austausch entsprechender Formate.

Um in Kraft treten zu können, muss der Vertrag von 20 Mitgliedsstaaten der WIPO ratifiziert werden.
Den vollständigen Vertragstext finden Sie hier: http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/international/wipo/index_de.htm#marrakesh