Das Recht auf Lesen endlich auch für blinde Menschen umsetzen

Liebe Leserinnen und Leser,

am 10. Dezember, wird der Tag der Menschenrechte begangen. Den blinden und sehbehinderten Menschen in aller Welt wird unnötigerweise der Zugang zu Informationen verweigert. Lesen Sie dazu die heutige Pressemitteilung des DSBV:

Berlin, 09. Dezember 2015. Seit über einem Jahr verhindert die Bundesregierung, dass Literatur für blinde und sehbehinderte Menschen über Grenzen hinweg ausgetauscht werden kann. Darauf weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) aus Anlass des Tages der Menschenrechte hin.

In Deutschland stehen lediglich fünf Prozent aller veröffentlichten Bücher in blinden- und sehbehindertengerechten Formaten zur Verfügung, in den Entwicklungsländern sogar nur ein Prozent. Um diese Büchernot zu mildern, beschloss die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) im Juni 2013 den Vertrag von Marrakesch. Das Abkommen soll Blindenbüchereien auf der ganzen Welt ermöglichen, ihre Bestände an barrierefreier Literatur auszutauschen. So könnte dann beispielsweise die blinde Leserin aus Bolivien auf ein Buch in Brailleschrift aus einer spanischen Blindenbücherei zugreifen und für den blinden Studenten in Deutschland würde der Zugang zu fremdsprachiger Literatur wesentlich erleichtert.

Deutschland besteht nun darauf, dass die Vertragsbestandteile erst in europäisches und nationales Urheberrecht eingearbeitet werden müssen, bevor der Vertrag durch die EU ratifiziert werden kann, und blockiert dadurch eine zügige Umsetzung.

Dazu der Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU), Wolfgang Angermann: “Mit ihrer bürokratischen Bummel-Taktik zerstört die Bundesregierung die Bildungs- und Berufschancen blinder Menschen in aller Welt. Ich appelliere dringend an Bundesjustizminister Heiko Maas, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Ratifizierung des Marrakesch-Vertrages zuzustimmen. Verweigern Sie uns nicht länger unser Recht auf Lesen!”

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