Schlagwort-Archiv: Blindengeld

Blindengeldleistungen der einzelnen Bundesländer 2021

Der DBSV hat seine Informationsangebote zum Blindengeld einschließlich der Blindengeld-Deutschlandkarte auf der Internetseite www.dbsv.org/blindengeld.html aktualisiert. Anlass hierzu gaben die Erhöhungen des Blindengeldes in Niedersachsen und dem Saarland.

Zum 1. Januar hat sich das Blindengeld in Niedersachsen von 375 auf 410 Euro erhöht. Im Saarland stieg es für Volljährige von 438 Euro auf 450 Euro und für Minderjährige von 293 Euro auf 317 Euro.

„Dass der Nachteilsausgleich jetzt erhöht wurde ist besonders wichtig, denn gerade in Zeiten der Pandemie sind viele blinde Menschen verstärkt auf Unterstützung angewiesen“, betont Klaus Hahn, Präsident des DBSV und ergänzt: „Die Selbsthilfe kann etwas bewegen, wenn sie mit Fakten arbeitet und klare Positionen formuliert.“.

Blinde Menschen in Niedersachsen warten

schon Jahre auf eine Erhöhung des Landesblindengeldes.

Sehr geehrte Damen und Heren,

Die Kollegen vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. haben am vergangenen Dienstag eine Pressemitteilung zur Erhöhung der Blindenhilfe veröffentlicht.
Das Landesblindengeld in Niedersachsen ist jedoch schon viele Jahre auf 375 Euro eingefrohren.

Blinden-und Sehbehindertenverband Niedersachsen,
Erhöhung der Blindenhilfe, Forderung des BVN zum Landesblindengeld
Zum 01. Juli 2020 trat die Erhöhung der Blindenhilfe in Kraft. Das ist eine gute Nachricht für alle blinden Menschen, die diese Leistung erhalten.
Die Blindenhilfe darf aber nicht verwechselt werden mit dem Landesblindengeld.
Blindenhilfe ist Teil der Sozialhilfe und daher abhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der blinden Person. Sie wird nur an blinde Menschen gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Arbeitseinkommen, Rente, Vermögen) decken können. Die Anhebung der Blindenhilfe geschieht immer dann, wenn sich der aktuelle Rentenwert ändert. Da dieser zum 01.07. von 33,05 € auf 34,19 € angehoben wurde, stieg die Blindenhilfe für alle Betroffenen von 739,91 € auf 765,43.

„Die weitaus meisten blinden Menschen in Niedersachsen beziehen aber keine Blindenhilfe, sie sind auf das Landesblindengeld als Nachteilsausgleich angewiesen“ erklärt Helga Neumann, die Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen. „Es ist einkommens- und vermögensunabhängig. Es dient dem Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen und nicht dazu, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Vielmehr zielt es darauf ab, die Folgen der Behinderung zu mindern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.“
Hier aber tut sich seit Jahren – nichts. Denn das Landesblindengeld ist – wie der Name es sagt – eine Landesleistung. Mit 375 € Blindengeld monatlich erhalten die ca. 9000 blinden Menschen in Niedersachsen sehr viel weniger Nachteilsausgleich als Betroffene in fast allen anderen Bundesländern (z. B. Bayern 651 €, Hessen 636 €).

„Die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU in Niedersachsen vereinbarte Weiterentwicklung des Landesblindengeldes muss schnellstens umgesetzt werden“, fordert Hans-Werner Lange, Geschäftsführer des BVN. Die blinden Menschen in Niedersachsen hätten überhaupt kein Verständnis mehr dafür, dass die längst fällige Anhebung des Nachteilsausgleichs auf 450 € immer wieder verzögert werde. Lange: „Es brodelt in der Mitgliedschaft, zumal jetzt in der Corona-Krise deutlich wurde, dass blinde Menschen Ausgaben tätigen müssen, die Sehende eben nicht haben. „Dazu zählen zusätzliche Taxifahrten ebenso wie der Einkaufsservice, denn blinde und hochgradig Sehbehinderte können wegen der nicht einzuhaltenden Abstandsregelungen nicht mehr selbst in den Supermarkt gehen oder Bus oder Straßenbahn nutzen“, sagt Lange und fordert: „Das Landesblindengeld muss umgehend auf 450 €, die Höhe der früheren Sozialen Pflegeversicherung, festgelegt und dynamisiert werden! Nur so kann verhindert werden, dass blinde Menschen in Niedersachsen von Teilhabemöglichkeiten ausgeschlossen und massiv benachteiligt werden. Das widerspricht der UN-BRK und jedem humanitären Anstand.“

Ihr BBSB-Inform
Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen:

Mail: mailto:bbsb-inform@bbsb.org
Judith Faltl: Telefon 0 89 – 68 52 58.

Blindengeld wird erhöht, in Bayern

Liebe Bloggemeinde,

in Bayern gibt es seit gestern 19 Euro mehr Blindengeld.
Von dieser Woche an erhalten blinde und stark sehbehinderte Menschen im Freistaat eine höhere finanzielle Unterstützung. Wie das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) als auszahlende Behörde am Wochenende mitteilte, steigt das Blindengeld vom 1. Juli an um monatlich 19 Euro – auf nunmehr 629Euro. Die Leistungen seien ein wesentliches Element, “um die Inklusion zu verbessern”, sagte ZBFS-Präsident Norbert Kollmer. Auch die Zuwendungen für Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung steigen an, nämlich auf künftig 188,70 Euro monatlich, hieß es. Das Sehbehindertengeld wurde 2018 eingeführt. Es soll den finanziellen Hilfebedarf abmildern, der entsteht, wenn Sehbehinderte im Alltag auf Assistenzleistungen angewiesen sind. Im vergangenen Jahr hat der Freistaat nach Angaben des ZBFS-Präsidenten insgesamt knapp 83 Millionen Euro an jene rund 15 000 Menschen ausbezahlt, die in Bayern Leistungen nach dem Blindengeldgesetz erhalten.
Quelle: Süddeutsche Zeitung

Alzheimerkranke können unter Umständen Anspruch auf Blindengeld haben

Liebe Bloggemeinde,

auch Alzheimerkranke können einen Anspruch auf Blindengeld haben. Dies betonte heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Danach steht die Leistung allerdings nicht allen blinden Menschen zu. Sie sei ausgeschlossen, wenn das jeweilige Krankheitsbild “blindheitsbedingte Aufwendungen ausschließt” (Az.: B 9 BL 1/17 R).
Blindengeld gibt es in allen Bundesländern, die Höhe ist aber sehr unterschiedlich. In Bayern sind es derzeit 590, ab Juli 610 Euro pro Monat. Heimbewohner bekommen nur die Hälfte, zudem wird teilweise das Pflegegeld angerechnet.

In dem nun entschiedenen Fall klagte eine an Alzheimer erkrankte Frau aus Niederbayern. Sie hat zwar keine Schädigung ihrer Augen, ihr Hirn kann die Reize der Sehnerven aber nicht mehr verarbeiten.
Sie stützte sich auf ein Urteil aus dem Jahr 2015, mit dem das BSG den Zugang zum Blindengeld für Menschen mit hirnbedingter Blindheit deutlich erleichtert hatte. In ihrem neuen Urteil hielten die obersten Sozialrichter daran grundsätzlich fest und betonten, dass danach auch Alzheimerkranke einen Anspruch auf Blindengeld haben können.

Generell ist danach das Blindengeld eine pauschale Leistung. Blinde Menschen sollen nicht nachweisen müssen, wofür sie es benötigen oder ausgeben. Auch muss bei hirnbedingter Blindheit diese weiterhin nicht die schwerste Folge des Hirnschadens sein.
Quelle: Ärzteblatt

Bundesrat billigt Bundesteilhabegesetz: Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe fordert zeitnahe Weiterentwicklungen, Landesblindengeldgesetze weiterhin nötig

Liebe Leser,

nach langem politischem Ringen sieht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) damit jedoch keinen Abschluss erreicht. Viele Teilhabeleistungen werden mit dem Gesetz, das ab 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft tritt, auf eine neue Grundlage gestellt. „Ein konsequent menschenrechtsbasiertes Teilhaberecht, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt, hat der Gesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz nicht verabschiedet“, konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann. „Deswegen müssen wir weiterkämpfen und Weiterentwicklungen durchsetzen.“

Ein Schritt in die richtige Richtung sind deutliche Verbesserungen beim Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe einschließlich der Freistellung des Partners. „Hier darf es aber keinen Stillstand geben“, ermahnt Reymann. „Ein echter Nachteilsausgleich heißt vollständige Abschaffung jeglicher Anrechnung von Einkommen und Vermögen.“

Durch intensiven Protest konnten Verschlechterungen beim Zugang zur Eingliederungshilfe abgewendet werden. Die Schaffung neuer Zugangskriterien ist aber nicht vom Tisch. Es sollen neue Regelungen erprobt und bis 2023 in einem eigenen Gesetz verabschiedet werden. Der DBSV wird diesen Prozess wachsam begleiten, um insbesondere sehbehinderten Menschen ihren Rechtsanspruch zu erhalten.

Auch bei den Leistungen zur Teilhabe an Bildung konnten Verschlechterungen abgewendet und in einigen Einzelbereichen sogar Verbesserungen erreicht werden. „Mit Chancengleichheit hat das noch nichts zu tun“, so Renate Reymann. „In einer sich rasant verändernden Arbeitswelt braucht es dringend Weiterentwicklungen, damit behinderte Menschen nicht abgehängt werden.“

Die Förderung einer unabhängigen Teilhabeberatung bewertet der DBSV als wichtigen Baustein, um die notwendige Unterstützung zugänglich zu machen. Der DBSV wird sich dafür einsetzen, dass es spezialisierte Anlaufstellen für blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen gibt.

Die Einführung eines Merkzeichens für Taubblindheit („TBl“) im Schwerbehindertenausweis begrüßt der DBSV ausdrücklich. Fast zehn Jahre lang hatte sich der Verband dafür eingesetzt. Im nächsten Schritt muss nun definiert werden, zu welchen Leistungen das Merkzeichen berechtigt.

Nachdem es mit dem Bundesteilhabegesetz nicht gelungen ist, zu einer bundeseinheitlichen gerechten Blindengeldlösung zu kommen, bleibt der Einsatz um Verbesserungen auf Länderebene notwendiger denn je. Die Erhöhung des Vermögensfreibetrags für die weiterhin im Sozialhilferecht geregelte Blindenhilfe ist für die DBSV-Präsidentin ein Tropfen auf den heißen Stein. „Hier brauchen wir wieder den Gleichschritt mit der Eingliederungshilfe“, betont Renate Reymann. „Gleichzeitig darf die Debatte um ein Teilhabegeld für Menschen mit Behinderung nicht einschlafen.“

Wir freuen uns, so Judith Faltl, Landesvorsitzende des BBSB e. V., dass es uns im Zusammenwirken mit der Bayerischen Staatsregierung gelungen ist, unser Ländergesetz wieder ein stück besser zu machen.
“Bereits im Jahr 2013 gelang die Einführung eines verdoppelten Blindengeldes für taubblinde Menschen. Nun hat die Staatsregierung das Gesetz geändert, um die notwendigen Anpassungen mit Blick auf die Einführung der 5 Pflegegrade im Gesetz zu verankern. Jetzt wurden leider noch nicht die für einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen notwendigen Anpassungen vorgenommen. Wir danken an dieser Stelle den Opositionsvertretern sehr für ihr grosses Engagement. Wir sind aber zuversichtlich. Im Haushalt des freistaats Bayern sind für das Jahr 2018 12 Millionen Euro für einen staatlichen Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen vorgesehen.“

Ihr BBSB-Inform

Tandemsternfahrt für eine gerechte Blindengeldlösung

Liebe Freundinnen und Freunde des Tandemsportes!

Der 15.10. ist bekanntlich der Tag des weißen Stockes und steht zusätzlich unter dem Motto “Für eine gerechte Blindengeldlösung”.
Um die Forderung nach einer gerechten, bundesweit einheitlichen Blindengeldlösung zu unterstützen, initiiert der DBSV eine Tandemsternfahrt, die am 15.10.2015 in Berlin ihr Ziel erreichen wird.

Tandempaare aus ganz Deutschland, die an dieser Sternfahrt teilnehmen wollen, melden sich bitte so schnell wie möglich, aber spätestens bis zum 15.09.2015, beim DBSV, Ansprechpartner Torsten Resa (t.resa@dbsv.org), Tel. 030 / 28 53 87 281.

Wichtig zu wissen:
Es handelt sich um eine Tandemtour mit einer politischen Forderung (siehe Resolution des DBSV-Verwaltungsrates unter www.blindengeld.dbsv.org). Deshalb unterstützt der DBSV jedes Tandempaar mit einer Musterpressemitteilung, um die heimatliche Presse am jeweiligen Abfahrtsort zu informieren.
Falls Fahrtkosten oder Übernachtungskosten entstehen, können diese nach Absprache und unter Inanspruchnahme von kostengünstigen Übernachtungsmöglichkeiten erstattet werden. Gut wäre es auch, wenn möglichst viel Nahverkehr gefahren wird, falls aufgrund eines zu langen Weges der “Radweg” verlassen werden muss.
Alle Tandems starten am 15.10.2015 wahrscheinlich gegen 11 Uhr zur letzten, kurzen Etappe innerhalb Berlins. Der genaue Start- und Zielort werden noch festgelegt.

Wer also unsere Forderung nach einer gerechten, bundesweit einheitlichen Blindengeldlösung unterstützen möchte und über ein Tandem verfügt, meldet sich bitte (am besten per Mail) so schnell wie möglich bei Torsten Resa.

Wer evtl. noch weitere Interessierte kennt, leitet dieses bitte weiter.
DBSV e.V., Rungestraße 19, 10179 Berlin
Tel: (030) 285387-281 – Fax: (030) 285387-20
Mail: T.Resa@dbsv.org

Urteil über Blindengeld

Liebe Bloggemeinde,

das Bundessozialgericht (BSG) hat am vergangenen Dienstag entschieden, dass auch Menschen mit schwersten Hirnschädigungen, die nicht sehen können, Anspruch auf Blindengeld haben. Anders als bisher entschieden, ist es hierfür nicht mehr erforderlich, dass ihre Beeinträchtigung des Sehvermögens deutlich stärker ausgeprägt ist als die Beeinträchtigung anderer Sinneswahrnehmungen wie zum Beispiel des Hörens oder Tastens.

Die obersten deutschen Sozialrichter haben mit dem aktuellen Urteil nun ihre Rechtsprechung aufgegeben und dem Kläger Blindengeld zugesprochen. Sie sehen sich hierzu einerseits aus “prozessualen” Gründen veranlasst. Vor allem aber beziehen sie sich auf den Aspekt der Gleichbehandlung behinderter Menschen vor dem Gesetz (Grundgesetz Artikel 3). Das BSG kann keinen Grund dafür erkennen, dass zwar derjenige Blindengeld erhalten soll, der “nur” blind ist, nicht aber derjenige, bei dem zusätzlich eine mindestens ebenso gravierende Schädigung anderer Sinnesorgane vorliegt.

Das ungerechte Blindengeldsystem

Liebe Leserinnen und Leser,

der DBSV setzt sich dafür ein, im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ein bundeseinheitliches Blindengeld zu schaffen. Wie ungerecht das aktuelle System ist, macht der Verband seit heute mit einem neuen Internetangebot deutlich. Dessen Kernstück ist eine Deutschlandkarte, auf der die Höhe des Blindengeldes in den verschiedenen Bundesländern angezeigt wird. Lesen Sie zu diesem Info-Service die heutige Pressemitteilung des DBSV:
Berlin, 29. Juli 2015. Blindsein ist überall in Deutschland gleich – aber nicht das Blindengeld. Um auf diesen Missstand hinzuweisen, startet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) heute ein neues Info-Angebot. Unter http://blindengeld.dbsv.org wird deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen Bundesländer ihre
Blindengeldleistungen gestalten. So bedeutet zum Beispiel ein Umzug von Hessen nach Thüringen eine Kürzung der monatlichen Unterstützung um mehr als 50 Prozent. „Die deutsche Blindengeldlandschaft ist ein Flickenteppich aus willkürlich zusammengestoppelten Regelungen“, bringt DBSV-Präsidentin Renate Reymann es auf den Punkt.

Das Blindengeld ist die wichtigste Unterstützungsleistung für blinde
Menschen in Deutschland – und doch wurde es landauf landab immer wieder gekürzt und beispielsweise in Niedersachsen für zwei Jahre sogar komplett gestrichen. Auch diese Entwicklung wird auf der Internetseite in übersichtlichen Grafiken gezeigt.

Für Renate Reymann wird aus den zusammengestellten Informationen vor allem eines deutlich: Es besteht dringender Handlungsbedarf. „Eine gerechte, bundesweit einheitliche Lösung ist schlicht und ergreifend überfällig“, so die DBSV-Präsidentin.

Hintergrund: Blindengeld und Blindenhilfe
Das Blindengeld ist eine monatliche Unterstützung für blinde Menschen, ein so genannter „Nachteilsausgleich“. Man braucht es, um Ausgaben zu begleichen, die man aufgrund der Behinderung hat (z. B. um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.). Das Blindengeld ist eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, in dem man wohnt, und die Höhe des Blindengeldes ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich.

Falls man blind und Sozialhilfe-berechtigt ist, bekommt man für seine
behinderungsbedingten Ausgaben 653,96 Euro monatlich. Das Blindengeld wird dann durch die so genannte „Blindenhilfe“ aufgestockt. Dafür muss
Bedürftigkeit nachgewiesen werden, es gelten die Einkommens- und
Vermögensgrenzen der Sozialhilfe. So darf man nicht mehr als 2.600 Euro ansparen, weder Bausparvertrag noch Lebensversicherung besitzen und neben den Kosten für „eine angemessene Unterkunft“ nicht mehr als 798 Euro verdienen. Auch Einkommen und Vermögen des Partners werden herangezogen.

http://blindengeld.dbsv.org

Einheitliches Blindengeld

Liebe Bloggemeinde,

in der vergangenen Woche hat der DBSV-Verwaltungsrat eine Resolution verabschiedet, in der er die Bundesregierung auffordert, im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ein bundesweit einheitliches Blindengeld zu schaffen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle blinden, hochgradig sehbehinderten und taubblinden Menschen in Deutschland einen angemessenen Nachteilsausgleich erhalten. Lest hierzu die aktuelle Pressemitteilung des DBSV:

Von ABSV Pressesprecherin Paloma Rändel erfahren.

Berlin, 13. Mai 2015. Für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen gibt es in Deutschland keine gleichen Lebensbedingungen mehr. Immer wieder wurde in den letzten Jahren ihre wichtigste Unterstützungsleistung, das Blindengeld, gekürzt. In fünf Ländern liegt es mittlerweile unter der Hälfte des Blindenhilfesatzes, wie er nach § 72 des Sozialgesetzbuches XII festgelegt ist. So wird etwa in Brandenburg und Thüringen nur noch ein monatlicher Betrag von rund 270 Euro ausbezahlt. Damit kann unter Berücksichtigung des Mindestlohns nicht einmal eine Stunde individueller Unterstützung täglich finanziert werden. Unter 18-Jährige erhalten in manchen Ländern nur 25 Prozent der Leistungen anderer Länder. In Heimen gibt es Blindengeld von null Euro bis zur Hälfte des Blindenhilfesatzes. Menschen an der Schwelle zur Blindheit erhalten in zehn Ländern gar keine Unterstützung. Und 25 Jahre nach der deutschen Einheit liegen die Blindengeldleistungen der neuen Länder immer noch bei nur rund 70 Prozent der Leistungen der alten Länder.

Es besteht dringender Handlungsbedarf zur Schaffung eines bundeseinheitlichen, rechtssicheren, den Bedarf angemessen berücksichtigenden und damit gerechten Nachteilsausgleichs für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Deutschland. Eine entsprechende Regelung muss im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes geschaffen werden, denn nur so gibt es die Chance auf ein gerechtes Teilhabegesetz auch für blinde, hochgradig sehbehinderte und taubblinde Menschen.

Um diese Forderung zu bekräftigen, verabschiedete der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) in seiner Verwaltungsratssitzung am 9. Mai 2015 in Nürnberg einstimmig die Resolution “Mit dem Bundesteilhabegesetz eine bundesweit einheitliche gerechte Blindengeldlösung schaffen!” Den vollständigen Resolutionstext finden Sie unter www.dbsv.org/dbsv/aufgaben-und-themen/blindengeld

Demo Magdeburg Zwischenstand

Liebe Leser meiner Webseite sowie des Blogs,

seht bitte nicht weg! Wir brauchen Eure Unterstützung! Denn wenn wir nicht gemeinsam tätig werden wird sich nichts bewegen werden! Jede Stimme zählt!
Vielen Dank schon mal im Voraus! Denn wenn die Politiker in Sachsen damit durchkommen, wird es auch in anderen Bundesländern mit den Kürzungen weitergehen!
Nur gemeinsam sind wir stark! ;-)
Silja

Unterschreibt die Petition bitte HIER
Am 12. September 2013 ist Ultimo und es fehlen noch über 500 Unterschriften.

Hier der Text von BBSB-Inform:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben großartig reagiert und uns Protestmails geschickt. Dafür bedanken wir uns herzlich. Damit unsere Rolle noch etwas dicker wird bitten wir Sie noch einmal, Ihrem Herzen Luft zu machen. Es müssen keine ausführlichen Stellungnahmen sein. Ein Satz und Ihr Name genügen. Wenn Ihre Mails bis 9.9. vorliegen, rollen wir sie noch mit ein.
Der BBSB schickt am 12. September ab Nürnberg einen bus nach Magdeburg.
Abfahrt ist um 05:30 und die Ankunft in Magdeburg um ca. 10:00 vorgesehen.
Wenn Sie noch aufspringen möchten, rufen Sie an bei 0911 23600-0 oder mailen Sie an nuernberg@bbsb.org.

Es scheint sich etwas zu bewegen. laut einem Bericht der Tageszeitung
“Volksstimme” sollen die Blindengeldkürzungen in Sachsen-Anhalt geringer ausfallen als geplant, zum Beweis werden die Spitzen der großen Koalition zitiert. Den Artikel zum Nachlesen finden Sie unter folgendem Link: http://tinyurl.com/plrryf4

Damit die Dinge in Bewegung bleiben, ist es umso wichtiger, den BSVSA am Donnerstag, dem 12. September, bei seiner Protestkundgebung vor dem Magdeburger Landtag zu unterstützen. “Jetzt müssen wir dranbleiben, um die unseligen Kürzungspläne endgültig vom Tisch zu schaffen!”, gibt DBSV-Präsidentin Renate Reymann inDBSV-Direkt die Marschrichtung vor. Schon vor dem offiziellen Beginn der Veranstaltung sollen die Landtagsabgeordneten auf dem Weg zu ihrer Sitzung begrüßt werden, Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU) wird gegen 9:45 Uhr erwartet. Die Landesvorsitzende des BSVSA, Christel Pildner, eröffnet um 10:00 Uhr die Veranstaltung, die von DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke moderiert wird. Auf der Rednerliste stehen neben Renate Reymann auch Vertreter der Fraktionen von SPD und Die Linke sowie die Geschäftsführerin des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt, Dr. Gabriele Girke, und der Koordinator der Kampagne “Für ein Gesetz zur Sozialen Teilhabe”, Ottmar Miles-Paul. Weitere Redner sind angefragt.

Am Weg vom Bahnhof zum Domplatz vor dem Magdeburger Landtag werden Helfer in gelben T-Shirts bereitstehen und die Teilnehmer einweisen. Mitarbeiter der Bahnhofsmission und der 3-S-Zentrale werden blinde und sehbehinderte Menschen am Bahnhof unterstützen. Die Informationen unter www.blindengeld-sachsen-anhalt.de werden fortlaufend aktualisiert.

Während die Landesregierung vorsichtig von ihren Sparplänen abrückt, ist Regina Vollbrecht wesentlich schwungvoller unterwegs. Die Weltrekordhalterin im Blinden-Marathon nahm vergangenen Sonntag am 12. Mitteldeutschen Marathon in Halle teil und trug ein Schild mit der Aufschrift “Hände weg vom Blindengeld” über die Ziellinie. Sie unterstützte damit die gleichnamige Kampagne des Blinden- und Sehbehinderten-Verbandes Sachsen-Anhalt (BSVSA), der in den vergangenen Monaten mit zahlreichen Mahnwachen und anderen Aktionen ebenfalls große Ausdauer im Blindengeldkampf bewiesen hat.
Ausdauer ist die Strategie. Unsere Waffen dürfen nicht stumpf werden. Jeder Stock vor dem Landtag und jede Protestmail stärken unsere Position.
Ihr BBSB-Inform

BBSB-Inform wird Ihnen, wann immer Sie das wollen, am Telefon vorgelesen. Wählen Sie: 0871 7000 14000

Das Redaktionsteam können sie folgendermaßen erreichen
Email: bbsb-inform@bbsb.org
Telefon Gustav Doubrava 09 11 / 33 45 44 Judith Faltl 0 89 / 68 52 58