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Kundgebung zum Benachteiligungsverbot am 30. Juni

Liebe Leser meines Blogs,

das was ich Euch heute zu berichten habe, ist sehr wichtig. Lest dazu die Presseerklärung vom DBSV.
Das muß echt unterstützt werden.
Liebe Grüße
   Silja

Liebe Leserinnen und Leser,
“Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden” – viele von Ihnen wird es wahrscheinlich überraschen, dass dieser Satz erst seit 1994 im Grundgesetz steht. Am 20. Jahrestag des entsprechenden Bundestagsbeschlusses wird in Berlin eine Kundgebung stattfinden. Lesen Sie dazu den folgenden Aufruf des Vereins “Netzwerk Artikel 3″.
20 Jahre: “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Einladung zur Aktion
Am 30. Juni 1994 hat der Deutsche Bundestag die Aufnahme des Satzes “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden” in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes beschlossen. Unter dem Motto “Vom Benachteiligungsverbot zum Bundesteilhabegesetz” nimmt ein Bündnis von Behindertenverbänden diesen vor 20 Jahren erfolgten Beschluss zum Anlass für eine Aktion und Kundgebung, um auf noch bestehende Benachteiligungen behinderter Menschen hinzuweisen. Zudem werben die Verbände mit dieser Aktion für die Verabschiedung eines guten Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen.

Am 30. Juni laden wir um 13.00 Uhr am Reichstagufer/Ecke Wilhelmstraße (Westseite) zu einer Kundgebung ein. Anschließend wird ein Schild mit dem 1994 in Kraft getretenen Satz “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden” an der dort befindlichen Plexiglas-Inschrift mit dem Text des Grundgesetzes von 1949 angebracht. Das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen ist dort nämlich noch nicht enthalten. UnterstützerInnen sowie die VertreterInnen der Medien sind herzlich eingeladen.

Informationen zur Kundgebung und zur Initiative für ein gutes Bundesteilhabegesetz sind zu finden unter: www.teilhabegesetz.org