Schlagwort-Archiv: Assistenz

Umfrage für taubblinde/hörsehbehinderte Menschen über Taubblindenassistenz

Liebe Taubblinde und Hörsehbehinderte,

wir wollen eine neue Umfrage für Taubblinde und Hörsehbehinderte machen.
Das Thema ist TBA und Assistenten.
In Deutschland werden Taubblindenassistenten für die Taubblinden und Hörsehbehinderten ausgebildet.
Es gibt verschiedene Personen als TBA:
- gehörlose TBA / schwerhörige TBA
- hörende TBA
- Gebärdensprachdolmetscher als TBA
Alle diese Personen können Taubblinde und Hörsehbehinderte Menschen begleiten.

Wir wollen heraus finden, welche TBA-Personen am meisten gebraucht werden von taubblinden und hörsehbehinderten Menschen.
Dann können die TBA-Quali in Nürnberg, Recklinghausen und Hannover besser entscheiden, welche Personen als TBA ausgebildet werden können.
Wenn Taubblinde und Hörsehbehinderte am liebsten gehörlose und schwerhörige TBA wollen, dann sollen alle TBA-Qualis in Zukunft darauf achten, dass mehr gehörlose und schwerhörige TBA ausgebildet werden.
Oder wenn man sich mehr hörende TBA wünscht, dass mehr hörende TBA ausgebildet werden.

Deshalb ist eure Unterstützung sehr wichtig
und ich bitte euch den Fragebogen zum Thema “TBA” auszufüllen.

Der Fragebogen ist hier.

Bitte die Info und möglichst den Fragebogen,
an alle Taubblinden und Hörsehbehinderten weiterleiten.

Die Antworten der Umfrage werden von mir sorgsam und anonym behandelt. Die Fragebögen und die darin verwendeten E-Mailadressen werden nicht dauerhaft gespeichert, sondern nach 3 Monaten wieder gelöscht.
Wichtig! Bitte sendet den ausgefüllten Fragebogen im DOC Format.
Bitte nicht als JPG, PDF, DOCX-Format!
Ihr könnt den ausgefüllten Fragebogen an umfrage@tbl-info.org schicken.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Fiedler
Leitung
Taubblinden-Info / DTBLV
Dieser Newsletter beinhaltet Neuigkeiten aus ganz Deutschland und wird von Taubblinden-Info (www.taubblinden-info.org) verschickt.
Wir sammeln und verteilen Informationen über Veranstaltungen und andere Nachrichten, die für taubblinde Menschen interessant sind.
Bitte schicken Sie Meldungen an news@taubblinden-info.org und lesen Sie vorher unsere Regeln der Zusammenarbeit.
© Taubblinden-Info
Redaktion: Sven Fiedler
Kontakt: sven.fiedler@tbl-info.org

Qualifizierung zum/zur Taubblindenassistenten/Taubblindenassistentin

Liebe Bloggemeinde,

der Text der Stiftung St. Franziskus

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns Ihnen heute die Ausschreibung für die Qualifizierung zum/zur Taubblindenassistenten/Taubblindenassistentin zukommen lassen zu dürfen.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis 08.06.2019 an Frau Ann-Katrin Staiger.

Die Teilnehmergebühr beträgt 600,- Euro. Das Lehrbuch Taubblindenassistenz ist im Preis enthalten. Nicht enthalten sind die Kosten für Fahrt, Übernachtung und Verpflegung außerhalb der Kurszeiten.

Die Qualifizierung umfasst acht Kursblöcke mit derzeit geplanten 158 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten). Diese Kursblöcke finden in der Regel an Wochenenden statt. Die Termine können Sie auf dem beigefügten Bewerbungsformular einsehen. Hinzu kommen 50 Unterrichtseinheiten für Hospitationen und Praktika, die während der Qualifizierung absolviert werden müssen.

Die Abschlussprüfung besteht aus schriftlichen Klausuren und praktischen Prüfungsteilen. Detaillierte Informationen
zur Prüfung enthält die Prüfungsordnung der stiftung st. franziskus heiligenbronn. Diese wird den Teilnehmer/innen nach dem Auswahlverfahren zur Verfügung gestellt. Nach Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Absolventen/innen
das Zertifikat Geprüfte/r Taubblindenassistent/in (GFTB).
Somit erwerben die Teilnehmer/innen die derzeitig einzig mögliche Zertifizierung in Deutschland.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Projektleitung TBA-Qualifizierung
Wolfgang Hug
wolfgang.hug@stiftung-st-franziskus.de
Tel: 07461 5144 262

Koordination Taubblindenarbeit
Ann-Katrin Staiger
ann-katrin.staiger@stiftung-st-franziskus.de
Tel: 07422 569 3308

Wir freuen uns wenn Sie diese Informationen an interessierte Personen weiterleiten – vielen Dank.

Herzliche Grüße
Wolfgang Hug und Ann-Katrin Staiger

Neue Einkommens- und Vermögensgrenzen

Liebe Bloggemeinde,

die Senatsverwaltung für Soziales informiert in einem Rundschreiben von vergangener Woche über die neuen Einkommens- und Vermögensgrenzen seit 01. Januar 2017. So können bis auf Weiteres auch Personen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege beziehen, einen Betrag von bis zu 25.000 Euro ansparen, ohne dass dieser für die Pflege/Assistenz angerechnet wird. Allerdings muss dieses Vermögen

ganz oder überwiegend als Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit
der leistungsberechtigten Person
während des Leistungsbezuges
erworben worden sein.

Aus dem Einkommen wird seit Anfang des Jahres bis zu 260 Euro monatlich weniger auf die Hilfe zur Pflege angerechnet. Näheres unter:
https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2016_10.html

Bundesteilhabegesetz verweigert sehbehinderten Menschen die Unterstützung

Liebe Bloggemeinde,

das Bundesteilhabegesetz ist angetreten, um mehr Teilhabe für behinderte Menschen zu ermöglichen. Stattdessen soll nun sehbehinderten Menschen Unterstützung verweigert werden. Lesen Sie dazu die folgende DBSV-Pressemitteilung von heute:

Nicht behindert genug fürs Studium

Berlin, 24. Oktober 2016. Am 7. November 2016 findet die Anhörung zum Bundesteilhabegesetz statt. Aus diesem Anlass weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) darauf hin, dass sehbehinderte Menschen durch die geplanten Regelungen massiv schlechter gestellt werden.

Im Moment haben sehbehinderte Menschen mit einem Sehvermögen von bis zu 30 Prozent grundsätzlich Anspruch auf Eingliederungshilfe, sie dürfen also beispielsweise Hilfsmittel oder Vorlesekräfte fürs Studium beantragen. Der Gesetzentwurf des Teilhabegesetzes sieht jedoch vor, dass nur noch derjenige Leistungen erhält, der eine sogenannte “erhebliche Teilhabeeinschränkung” hat. Bevor über den eigentlichen Antrag auf Eingliederungshilfe entschieden wird, ist erst einmal der Nachweis zu erbringen, dass man in mindestens fünf von neun Lebensbereichen nicht allein zurechtkommt, also auf ständige personelle oder technische Hilfe angewiesen ist. Zu den Lebensbereichen gehören unter anderem Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen etc.), häusliches Leben (Einkaufen oder Wohnung putzen), Mobilität und die Pflege der Beziehungen zu anderen Menschen. “Viele sehbehinderte Menschen fallen damit aus dem System”, konstatiert DBSV-Präsidentin Renate Reymann.

Dies wird am Beispiel von Sebastian T. deutlich. Der 24-jährige hat ein Sehvermögen von 20 bis 25 Prozent und studiert technische Informatik. Wegen seiner Sehbehinderung wird ihm eine Studienassistenz finanziert, die beispielsweise in Vorlesungen erklärt, was an die Wand projiziert wird. Ohne Assistenz wäre es ihm unmöglich, dem Unterricht zu folgen. Sein Problem: “Im Alltag komme ich gut zurecht. Ständige Unterstützung brauche ich ausschließlich im Studium – und nicht etwa in vier weiteren Bereichen, wie es in den Regelungen des neuen Bundesteilhabegesetzes vorgesehen ist, um Unterstützung zu erhalten. Das bedeutet, ich müsste meine Assistenz, wenn das Gesetz unverändert in Kraft tritt, selbst bezahlen, weil ich dann nicht mehr als ‘behindert genug’ angesehen würde. Von den 450 Euro BAföG, die mir im Monat zur Verfügung stehen, könnte ich mir das nicht leisten.”

Sebastian T. ist leider kein Einzelfall. Renate Reymann sieht nun die Bundesregierung in der Pflicht: “Es kann nicht sein, dass aufgrund einer unausgegorenen Regelung viele sehbehinderte Menschen massiv schlechter gestellt werden als bisher. Der Zugang zur Eingliederungshilfe ist nur einer von vielen Punkten, an denen das Bundesteilhabegesetz dringend nachgebessert werden muss.”

+++ DBSV-Aktion am 7. November vor dem Reichstagsgebäude +++

Blinde und sehbehinderte Menschen dürfen nicht zu den Verlierern des Teilhabegesetzes werden!

- Aktion aus Anlass der Anhörung zum Bundesteilhabegesetz
- Ort: Berlin, vor dem Reichstagsgebäude (Westseite/Platz der Republik)
- Zeit: Montag, 7. November 2016, 10:30-12:00 Uhr
Mehr Infos unter http://bthg.dbsv.org

Reiseangebote für blinde Menschen

Liebe Bloggemeinde,

Urlaub in Wien mit Assistenzangebot
Ohne Barrierefreiheit haben Hotels heute einen spürbaren Nachteil im Wettbewerb. Das Wiener Hotel “Am Spiegeln” wirbt nicht nur mit Hilfen beim Zugang für Menschen mit Seheinschränkungen, sondern bietet zu ausgewählten Terminen für kleine Gruppen auch Assistenz beim Besuch von Sehenswürdigkeiten und vorbereitete Touren durch die Stadt an. Informationen per Telefon: 0043-1-8893093,
per E-Mail: anmeldung@amspiegeln.at.

Nationalpark Eifel mit Angeboten für blinde Menschen
Die Natur schützen und sie zugleich den Menschen nahezubringen – das ist Aufgabe der Nationalparks. Barrierefreie Zugänge spielen dabei eine immer größere Rolle. Der Nationalpark Eifel ermöglicht blinden und sehbehinderten Menschen neuerdings in Simmerath-Rurberg neue Erfahrungen. Im dortigen “Nationalpark-Tor”, einem von mehreren Informationszentren rund um den Park, kann man seltene Wassertiere als Tastmodelle kennenlernen. Hörinformationen sind in verschiedenen Sprachen zugänglich und eine Duft- und Akustikstation spricht mehrere Sinne an. Eine ertastbare Flussperlmuschel sowie die dreidimensionale Darstellung einer Bachlandschaft ergänzen das Angebot. Informationen unter: www.nationalpark-eifel.de
oder per E-Mail: info@nationalpark-eifel.de

Aus dem atz-Infopool: Hörbuchmarkt

TBA-Qualifizierung des GIB 2016/17

Liebe Leserinnen und Leser,

Neue TBA-Qualifizierung 2016/17 des GIB (Nürnberg / Bayern)
Sehr geehrte Interessierte und Aktive in der Taubblindenarbeit!

Taubblindheit/Hörsehbehinderung ist eine Behinderung der eigenen Art und keinesfalls die Summe von Blindheit/Sehbehinderung und Taubheit/Hörbehinderung. Taubblinde Menschen haben ganz besondere Bedarfe, um am sozialen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Ein wichtiger Aspekt dabei spielt die Taubblindenassistenz (TBA). Noch immer gibt es viel zu wenige Assistenten, die ausreichend qualifiziert sind!

Das GIB bietet bereits seit 2010 eine TBA-Qualifizierung an. Die nächste Qualifizierung zur Taubblindenassistenz 2016/17 startet im November 2016.
Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen bis spätestens 30.09.2016.

Das Wichtigste zur Qualifizierung im Überblick:
Start der Qualifizierung: 25.-27.11.2016
(weitere Termine in Kürze auf www.giby.de)

Dauer und Umfang:
8 Kurswochenenden (ca. 1 Kurswochenende/Monat)
1 Prüfungswochenende (insg. ca. 170 Stunden)
Praktika und Hospitationen (insg. 50 Stunden)
Kursorte: Nürnberg und Hamburg
Kosten: 450,-?

Für Fragen stehe wir jederzeit gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen,
Annika Olschok
Fachreferentin
Tel.: 0911 / 120 765 – 14
Fax: 0911 / 120 765 – 44
E-Mail: annika.olschok@giby.de
Internet: www.giby.de

Taubblinden Assistenz – Lehrbuch

Liebe Bloggemeinde,

das TBA – Lehrbuch erscheint am 21. Januar 2016

Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der TBA-Qualifizierungsinstitute (AGTI)
280 Seiten
87 Abbildungen
Kartoniert
34,00 Euro
ISBN 978-3-941146-61-7
Weitere Infos: http://median-verlag.de

Eine qualifizierte Assistenz für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung ist der Schlüssel zur Teilhabe dieses Personenkreises am gesellschaftlichen Leben. Ein möglichst barrierefreier Zugang zu Information, Kommunikation und Mobilität wird durch die Taubblinden-Assistenz sichergestellt. Sie trägt einen wesentlichen Teil zum selbstbestimmten und Sinnerfüllten Leben von Menschen mit Taubblindheit/Hörsehbehinderung in einer hörend-sehenden Gemeinschaft dar.
Assistenz für Menschen mit Taubblindheit und Hörsehbehinderung wird in Deutschland noch nicht lange explizit in den Fokus genommen. In der Folge sind auch Qualifizierungsangebote kein Schwerpunktthema, trotz dass die Einfürung eines Merkzeichens „taubblind/hörsehbehindert“ im Schwerbehindertenausweis wiederholt politisch thematisiert wurde. Erste Angebote in der Qualifiierung von Taubblinden-Assistenten haben in Deutschland 2007 begonnen. Seit 2012 gibt es ein Qualifikationsprofil für Taubblinden-Assistentinnen und -Assistenten des gemeinsamen Fachausschusses Hörsehbehindert/Taubblind (GFTB), an dem sich die Qualifizierungsinstitute orientieren. Zwischenzeitlich gibt es fünf Anbieter für Qualifizierungen in Deutschland: Das Deutsche Taubblindenwerk Hannover, die Diakademie Moritzburg, GIB Nürnberg, die Stiftung St. Franziskus Heiligenbronn und das TBA-Projekt Recklinghausen.

Damit diese Anbieter für einen Konsens an Inhalten stehen sowie diesen auch lehren können und die Qualifizierungsteilnehmer Zugang zum Wissenskanon haben, ist dieses Lehrbuch Taubblinden-Assistenz entstanden. Es ist das erste deutschsprachige Werk, das sich der Thematik Taubblinden-Assistenz widmet und das in den Qualifizierungsinstituten gelehrte Wissen kompakt darstellt. Es beschreibt insbesondere Inhalte zu Grundlagen im Kontext von Taubblindheit/ Hörsehbehinderung, Kommunikation sowie Information, Rehabilitation, Recht, Psychologie, das Assistenten-Selbstverständnis und stellt dies anschaulich anhand von praktischen Beispielen dar.

Taubblindenassistenz-Qualifizierung in NRW von Januar bis Dezember 2016

Liebe Interessierte in der Taubblinden-Arbeit, liebe Unterstützer,

wir freuen uns sehr – wir haben die Genehmigung des NRW-Sozialministeriums für eine neue Taubblindenassistenz-Qualifizierung in NRW. Der Unterricht der 7. Gruppe findet von Januar bis Dezember 2016 statt.

Bitte schicken Sie Meldungen an news@taubblinden-info.org und lesen Sie vorher unsere Regeln der Zusammenarbeit unter http://www.taubblinden-info.org/tba/qualifikation_recklinghausen.html.

Seminar – Assistenzkräfte

Liebe Leser,

am 10. und 11.10,2014 findet in Marburg ein Seminar zum Thema Assistenzkräfte statt.
Schulbegleiter, Vorlesekräfte, Arbeits- und Alltagsassistenz
Infos und Anmeldung unter:
Tel.: 06421/ 606 303
E-Mail: fortbildung@blista.de
Web: www.blista.de/bildung/fortbildung

Gruß
    Silja