Schlagwort-Archiv: Blindenhund

Wenn die Krankenkasse die Leistung verweigert – MS kein Hinderungsgrund für Blindenhund

Liebe Bloggemeinde,

eine Gehbehinderung aufgrund einer MS-Erkrankung ist grundsätzlich kein Hinderungsgrund für die Versorgung einer blinden Versicherten mit einem Blindenführhund durch ihren gesetzlichen Krankenversicherer. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 21. November 2017 entschieden (L 16/1 KR 371/15).
Eine 73-jährige blinde Frau war von ihrer Krankenkasse mit einem Blindenlangstock versorgt worden. Da sie zusätzlich unter Multipler Sklerose litt und dadurch gehbehindert war, hatte ihr die Körperschaft auch die Anschaffung eines Rollators finanziert.
Doch das reichte der Klägerin auf Dauer nicht aus – und sie bat ihre Kasse darum, ihr die Anschaffung eines Blindenführhundes zu bezahlen. Dies begründete sie damit, dass sie wegen der Kombination aus der Gehbehinderung und der Erblindung Schwierigkeiten bei Straßenüberquerungen sowie beim Finden von Eingängen, Briefkästen und Geschäften habe.
Unwirtschaftlich?
Die Krankenkasse hielt das Begehren der Klägerin für unwirtschaftlich. Denn sie könne aufgrund ihrer schwerwiegenden körperlichen Erkrankungen keinen Blindenhund führen. Dazu fehle ihr die nötige Kondition. Sie sei wegen ihrer Behinderungen außerdem nicht dazu in der Lage, einen Hund adäquat zu versorgen. Die Körperschaft lehnte daher den Antrag der Klägerin ab.
Zu Unrecht, befanden die Richter des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Sie gaben der Klage der 73-Jährigen auf Bewilligung der beantragten Leistung statt. Nach Ansicht des Gerichts kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, ob ein Versicherter einen Anspruch darauf hat, von seinem gesetzlichen Krankenversicherer mit einem Blindenführhund versorgt zu werden.
Rüffel für die Kasse
In dem entschiedenen Fall kamen die Richter nach der Anhörung von Gutachtern und Ärzten zu dem Ergebnis, dass eine ausschließliche Versorgung der Klägerin mit einem Langstock nicht ausreicht. Denn sie müsse zugleich den Rollator halten. Die Kombination aus Rollator und Blindenführhund sei hingegen realisierbar und für die Klägerin auch praktikabel. Denn auch körperbehinderte Menschen könnten einen solchen Hund am Rollator einsetzen, sofern dieser entsprechend trainiert werde.
Den Einwand der Kasse, dass die Klägerin nicht dazu in der Lage sei, einen Blindenführhund adäquat versorgen zu können, hielt das Gericht ebenfalls für unbegründet. Denn sie besitzt nach Meinung der Gutachter eine ausreichende körperliche Grundkonstitution und die Fähigkeit zur Versorgung eines Hundes.
Darüber hinaus musste sich die Körperschaft einen Rüffel durch das Gericht gefallen lassen. Denn die Kasse hatte trotz vier anderslautender Gutachten bis zuletzt in Zweifel gezogen, dass es sinnvoll sei, den Wunsch der Klägerin nach einem Blindenführhund zu erfüllen.
Die Krankenkasse wurde von den Richtern an die Pflicht zur humanen Krankenbehandlung erinnert. Sie empfanden es als besonders verwerflich, dass die Kasse im Vorfeld zum Verhandlungstermin bei der Hundeschule angerufen hatte, um sie von der körperlichen Ungeeignetheit der Klägerin zu überzeugen und die Realisierung des Leistungsanspruchs zu behindern.

Quelle: Mehrwert

Kann ein Radar den Blindenführhund oder den Blindenlangstock ersetzen?

Liebe Bloggemeinde,

wieder hat sich ein Forscher- und Expertenteam auf den Weg gemacht, uns bei der Orientierung bestmöglich zu unterstützen. Lesen sie dazu einen Artikel aus der Zeitschrift Schnecke Nr. 95.
Die Schnecke ist die Zeitschrift der Deutschen Cochlea Implantat Gesellschaft (DCIG).

Bis heute orientieren sich Blinde und Sehbehinderte mit Hilfen wie Blindenhund und Blindenstock. Das Forschungsprojekt RaVis-3D will blinde Menschen mit einem Radarsystem ausstatten, das sie perTonsignal auf Hindernisse aufmerksam macht.

So soll es funktionieren: Mit spezieller Technik am Kopf oder Körper wird die Umgebung per Radar erfasst. Anschließend wird die Umge¬bung in Echtzeit in Audiosignale übersetzt, in eine sogenannte 3D- Audioumgebung, die dem Nutzer über ein Hörgerät dargestellt wird.
Die Technik soll es dem Nutzer möglich machen, Hindernisse zu erkennen, Entfernungen einzuschätzen und sich verhältnismäßig natürlich in der Umgebung zu bewegen. Hindernisse und Bewegungen werden durch Audiosignale mit unterschiedlichen Merkmalen wie Tonhöhe oder Lautstärke dargestellt. Um die 3D- Audioumgebung nutzbar zu machen, ist ein sehr kleines, aber schnelles Rechensystem notwendig, das die Radardaten in Echt¬zeit verarbeitet und das Bewegungen des Nutzers und Drehungen des Kopfes mit einberechnet, um ein frei rotierendes 3D-Umfeld zu erzeugen und über das Hörgerät auszugeben.

Leiter des Projekts, das im Juli 2016 gestartet ist, ist die Kampmann Hörsysteme GmbH. Unterstützt wird das Unternehmen, das dafür neben seinem Standort in Essen derzeit ein weiteres Gebäude auf dem Bochumer Gesundheitscampus errichtet, unter anderem von drei Elektrotechnik-Lehrstühlen der Ruhr-Universität sowie vom Bochumer Institut für Technologie und der SNAP GmbH. Die SNAP ist insbesondere dafür zuständig, die entwickelte Technik möglichst einfach benutzbar zu machen. Hier geht es darum, sinnvolle Reize zu setzen, ohne den Nutzer zu überfordern. Beispielsweise ist offen, ob Audiosignale über ein Hörgerät für die Orientierung ausreichen, oder ob taktile Signale – also ein kurzes „Antippen” eines Gerätes auf der Haut – eine zu¬sätzliche Hilfestellung sein kann.

Die SNAP GmbH mit Sitz im BioMedizinZentrum Bochum ist ein Spezialist im Bereich der Benutzerfreundlichkeit bei Assistenzsystemen für Behin¬derte und wurde 2010 mit Unterstützung der Stadt Bochum ins Leben gerufen.
Zusätzlich wird das Projekt durch die assoziierten Partner Dräger &. Lienert Informationsmanagement GbR aus Marburg, das Berufsförderungswerk Halle (Saale) und die CN Hearing GmbH begleitet, die jeweils ihre Expertise in das Projekt einbringen. Das Projekt wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Herausgeber: Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e.V.
Geschäftsführer: Dr. Roland Zeh
Hauptstraße 43
D-89250 Senden
Telefon: 0 73 07 – 9 25 71 76
E-Mail: uwe.knuepfer@redaktion-schnecke.de
www.schnecke-online.de

Quelle: BBSB

Wie Sie Blindenführhunde und ihre Halter unterstützen können

Liebe Bloggemeinde,

im Oktober 1916 übergab der Deutsche Verein für Sanitätshunde den ersten systematisch ausgebildeten Blindenführhund an den Kriegsblinden Paul Feyen. Anlässlich des Jubiläums weist die Informationskampagne “Woche des Sehens” darauf hin, wie man durch umsichtiges Verhalten Blindenführhunde und ihre Halter unterstützen kann.

Es ist faszinierend, einen blinden Menschen mit seinem Führhund zu beobachten. Zielsicher gehen beide durch den dichtesten Verkehr, überqueren Straßen und suchen Geschäfte auf. Es sieht spielerisch leicht aus, bedeutet aber äußerste Konzentration für Hund und Halter.
Der Halter muss den Bewegungen des Hundes, die er über das Führgeschirr vermittelt bekommt, folgen und dem Hund die notwendigen Signale geben.
Der Hund muss abgestellten Fahrrädern, Einkaufstaschen, Blumenkübeln und Passanten ausweichen, dabei darauf achten, dass sich der blinde oder hochgradig sehbehinderte Mensch nicht an herabhängenden Markisen stößt, und Gefahren wie Treppen oder Absätze anzeigen. Auf Hörzeichen muss er Treppen und Türen, Ampeln, Zebrastreifen und freie Sitzplätze finden, sich aber dem Hörzeichen zum Gehen widersetzen, wenn beispielsweise die zu überquerende Straße nicht frei ist.

Hier die drei wichtigsten Regeln, um Hund und Halter die konzentrierte Zusammenarbeit zu erleichtern.

Nicht ablenken!
Behindern Sie den Führhund nicht durch Anstarren oder Ansprechen und locken Sie ihn nicht an. Vermeiden Sie, dass andere Hunde dem Führgespann – Mensch und Tier – zu nahe kommen, da dem Führhund während seines Dienstes keine Sozialkontakte erlaubt sind.

Nicht anfassen!
Sprechen Sie den Halter an, wenn Sie Hilfe anbieten wollen. Unvermitteltes Berühren oder Greifen nach Führbügel oder Halsband wirken verunsichernd.

Zutritt gewähren!
Blinde Menschen sind auf ihre Führhunde angewiesen. Ermöglichen Sie ihnen mit ihren Führhunden den Zutritt auch dort, wo Hunde sonst nicht zugelassen sind, und zeigen Sie Verständnis, wenn Sie an solchen Orten Blindenführhunde antreffen.

Die drei Regeln wurden dem Faltblatt “Der Blindenführhund – Assistenz auf vier Pfoten” entnommen. Das Faltblatt zum Download, weitere Verhaltensregeln und Informationen finden Sie unter www.woche-des-sehens.de/blindenfuehrhunde

Blindenführhunde damals und jetzt

Im Ersten Weltkrieg wurden Blindenführhunde vor allem an erblindete Soldaten übergeben, aber in den folgenden Jahren profitierten zunehmend Zivilblinde von den “Helfern auf vier Pfoten”. Das fand auch im Ausland viel Beachtung und die Idee der systematischen und institutionellen Ausbildung von Führhunden führte zu Neugründungen von Schulen in der Schweiz, in England und den USA. Seitdem verlassen sich weltweit blinde und sehbehinderte Menschen auf die Führleistungen ihrer Hunde.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) würdigt das Jubiläum im Jahr 2016 mit einer Wanderausstellung, einem Sachbuch, einer Resolution und einem Treffen von Führhundhaltern aus ganz Deutschland. Die Aktivitäten werden gefördert durch die Aktion Mensch. Historische Fakten und Infos rund um das Führhundjubiläum unter http://4-pfoten.dbsv.org

Auch Führhunde werden alt

Liebe Bloggemeinde,

das hier ist eine wichtige Veranstaltung, wenn man Führhundhalter ist oder auch werden möchte.
Alles rund um den Führhund. Es ist ein Lebewesen, der auch seine Berechtigung hat, richtig behandelt zu werden.
Sagt es weiter!

Hier die Info:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Mensch-Blindenführhund-Beziehung ist eine sehr intensive Beziehung. Dass eine solche Beziehung einmal ein Ende haben wird, ist zwar jeder Führhundhalterin oder jedem Führhundhalter bewusst, aber am Anfang des Zusammenseins noch nicht sehr präsent.
Doch irgendwann nehmen wir wahr, dass unser Führhund den Zenit seiner Dienstzeit überschritten hat, und das Dienstende näher rückt und unausweichlich sein wird. Wir erkennen zunehmend die Komplexität der Fragestellungen und auch, wie viele zwiespältige Emotionen im Spiel sind.

Dieses Seminar will durch Vorträge von Fachtierärzten aus dem Verhaltenstherapie- und Ernährungsbereich, einem Workshop mit einer Hundephysiotherapeutin, sowie Erfahrungsberichten von Führhundhaltern umfassend informieren.
Auch soll der Erfahrungsaustausch nicht zu kurz kommen. Ziel des Seminars ist es, dass Führhundhalterinnen und Führhundhalter mit reiferen Führhunden eine eigene Position für das spätere Handeln gewinnen können.

Das Seminar bietet folgende Themen:
• Wie erkennt man altersbedingte körperliche Veränderungen oder Verhaltensänderungen und was können wir tun?
• Wie erkenne ich Stress und Schmerzen beim älteren Führhund?
• Welche Krankheiten können die Führtauglichkeit meines Hundes einschränken?
• Welche Möglichkeiten bietet Hundephysiotherapie?
• Wie kann ich meinen älteren Führhund optimal ernähren?
• Welche Führhund-Rentenmodelle gibt es?
• Wie gehen wir mit Schuldgefühlen und Trauer bei der Abgabe des Hundes um?
• Wenn wir den Rentnerführhund behalten, wie können wir das Zusammenleben von altem und neuem Führhund gestalten?
• Wie können wir die Trauer beim Tod des Hundes bewältigen?

Termin: Freitag, 20. Februar 2015 bis Sonntag, 22. Februar 2015.

Veranstalter: Bayrischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.
Arbeitskreis der Führhundhalter
Seminarleitung: Robert Böhm, Referent für Führhundangelegenheiten und Karin Flößer, stv. Referentin für Führhundangelegenheiten.

Seminargebühr (pro Person):
150 Euro für DBSV-Mitglieder
190 Euro für Nicht-DBSV-Mitglieder
zuzüglich individuelle Unterbringungskosten im Aura-Hotel Saulgrub.

Wenn sie teilnehmen möchten melden sie sich bitte bis spätestens 06.02.2015 im AURA Hotel Saulgrub an.
Die Seminarleitung bittet sie ergänzend noch um folgende Informationen per Mail an robert.boehm@bbsb.org oder karin.floesser@bbsb.org
- Rasse und Alter des Führhundes.
- Zur Ernährungsberatung bitte Zutatenliste oder Futterplan Ihres Führhundes.

Seminaranmeldung und Zimmerbuchung
AURA Hotel
Kur- und Begegnungszentrum Saulgrub gGmbH
Alte Römerstraße 41-43
82442 Saulgrub/Oberbayern
Tel.: 08845/ 9 90
E-Mail: info@aura-hotel.de