Mehr Barrierefreiheit – auch für private Medien

Liebe Leserinnen und Leser,

in den vergangenen zehn Jahren hat sich die Welt der audiovisuellen Medien geradezu explosionsartig entwickelt, neue Dienste sind entstanden und die Sehgewohnheiten der Nutzer haben sich verändert. Die EU hat deshalb die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) neu gefasst und dabei auch private Anbieter ins Visier genommen. Lesen Sie mehr dazu in einer Pressemitteilung des DBSV von heute:

Berlin, 8. November 2018. Private Fernsehsender, internationale Streaming-Dienste, öffentlich-rechtlicher Rundfunk – für alle diese Medienanbieter hat die Europäische Union strengere Regelungen zur Barrierefreiheit verabschiedet. Dabei geht es um Angebote wie Audiodeskription und Untertitel für seh- bzw. hörbehinderte Menschen. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) begrüßt diese Neufassung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD), für die sich auch die Europäische Blindenunion stark gemacht hat, ausdrücklich.

“Die Richtlinie aus Brüssel ist ein wichtiges Signal an die deutsche Medienlandschaft”, kommentiert Andreas Bethke, Geschäftsführer des DBSV. “Die öffentlich-rechtlichen Medien sind schon viel weiter auf dem Weg zur Barrierefreiheit ihrer Angebote. Jetzt müssen Bund und Länder sicherstellen, dass die privaten Anbieter endlich nachziehen.”

Die EU-Richtlinie verpflichtet in Artikel 7 die Regierungen der Mitgliedsstaaten, ohne Verzögerung für eine zunehmende Barrierefreiheit der Medienangebote zu sorgen. Außerdem sollen zentrale Anlaufstellen für Informationen und Beschwerden geschaffen sowie Aktionspläne von den Mediendiensten erarbeitet werden. Über den Fortschritt muss regelmäßig Bericht erstattet werden. Das ist ein großer Sprung im Vergleich zu der alten Regelung aus dem Jahr 2010, die von den Anbietern nur in unverbindlicher Weise Barrierefreiheit forderte.

Bereits am 2. Oktober 2018 hat das Europäische Parlament die EU-Richtlinie verabschiedet. Am 6. November 2018 sind die Mitgliedsstaaten nachgezogen. Sobald die Richtlinie veröffentlicht ist, haben die Regierungen in der EU 21 Monate Zeit, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Der DBSV wird die notwendige Reform des rechtlichen Rahmens in Deutschland intensiv begleiten.

Anschrift:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestraße 19, 10179 Berlin
Tel.: (030) 28 53 87-0, Fax: (030) 28 53 87-200
E-Mail: mailto:info@dbsv.org
www.dbsv.org

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