Liebe Bloggemeinde,
gestern begann bei den Vereinten Nationen in Genf die Staatenprüfung
Deutschlands zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). In einem zweitägigen Anhörungsverfahren mit Vertretern der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft wird sich der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein Urteil darüber bilden, wie die Umsetzung der BRK seit ihrer Ratifizierung im Jahr 2009 vorangekommen ist.
Um das Prüfverfahren aus zivilgesellschaftlicher Perspektive zu begleiten, hat sich im Januar 2012 die BRK-Allianz gegründet. 78 Organisationen, die das gesamte Spektrum der behindertenpolitisch arbeitenden Verbände repräsentieren, haben sich darin zusammengeschlossen. Die BRK-Allianz hat Anfang 2013 einen Parallelbericht zum deutschen Staatenbericht verfasst und zuletzt ein Dokument bei den Vereinten Nationen eingereicht, in dem die Antworten der Bundesregierung auf die so genannte “List of Issues” (Frageliste) des UN-Ausschusses bewertet werden.
Die Zivilgesellschaft entsandte am 26. und 27. März eine zwölfköpfige
Delegation nach Genf, der Jessica Schröder vom DBSV angehört. “Wir hoffen auf klare Botschaften aus Genf”, sagt die DBSV-Referentin für Internationales. “Dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein Menschenrecht ist, scheint in Deutschland noch nicht überall angekommen zu sein. Das Bundesteilhabegesetz ist ganz aktuell in Gefahr – und mit ihm die Verwirklichung einer bundeseinheitlichen Blindengeldlösung. Das werden wir in Genf sehr deutlich kommunizieren.”
Das Prüfverfahren für Deutschland wird am 13. April mit der Verabschiedung der so genannten “Concluding Observations” abgeschlossen. Mit diesen Empfehlungen richtet sich der UN-Fachausschuss an die Bundesregierung, um Handlungsoptionen im Sinne der inklusiven Gesellschaft aufzuzeigen.